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Öffentliche
Gebäude
künftig rauchfrei
SPD zeigt
Sympathien für Rauchverbot auch
in Kneipen und Restaurants
Kiel (SHL/13.10.) Klare
Luft statt Qualm – nach diesem Motto soll in Schleswig-Holstein künftig
in allen öffentlichen Gebäuden das Rauchen nur noch in Sonderzonen
erlaubt sein. Das geplante Rauchverbot betrifft alle Räume in Gebäuden,
in denen das Land oder eine von ihm beauftragte Institution das
Hausrecht ausübt – das Kieler Landeshaus, quasi als Vorbild,
eingeschlossen. Bis auf die Liberalen stimmten alle Fraktionen einer
vom Sozialausschuss empfohlenen Fassung auf Grundlage eines Antrages
der Grünen zu. Die FDP-Abgeordneten Heiner Garg und Günther
Hildebrand bekundeten Enthaltung, ihre Fraktionskollegen Wolfgang
Kubicki und Ekkehard Klug Ablehnung. Einen völlig
"Rauchfreien Raum" im Land, also auch in Restaurant oder
Kneipen beispielsweise, soll es jedoch nicht geben.
Weiterhin hat das Plenum
die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein
Rauchverbot in weiteren öffentlichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen
und Verkehrsmitteln einzusetzen. Zudem wird ein Werbeverbot für
Tabakwaren verlangt.
Die Grünen-Abgeordnete Monika
Heinold wiederholte den Grundsatz, der ihre Fraktion im Dezember
vergangenen Jahres zu einem ähnlichen Antrag bewogen hatte:
"Der Gesundheitsschutz muss vor dem individuellen Bedürfnis
des Rauchers stehen". So würden jährlich auch rund 3.300
Nichtraucher durch das Passivrauchen sterben – auch vor diesem
Hintergrund bestehe Handlungsbedarf, so Heinold. Zudem bemängelte
die Grünen-Abgeordnete, dass Deutschland bezüglich des
Rauchverbots im Gastronomiebereich "weit hinter dem
Weltniveau" sei.
Koalitionstreue
Letzterer Punkt ging Frauke Tengler (CDU) zu weit.
Denn: "In Gaststätten geht man freiwillig, öffentliche Gebäude
jedoch muss man betreten." Insofern solle zunächst eine
freiwillige Selbstbeschränkung in der Gastronomie bis 2007
abgewartet und ausgewertet werden, bevor über weitere Maßnahmen
beraten werden kann, so Tengler. Ihr Koalitionskollege von der SPD,
Peter Eichstädt, der große Sympathien für ein generelles
Rauchverbot aufblitzen ließ, erkannte einen "Paradigmenwechsel"
im Land: "Nicht das Rauchen ist die den Umgang
bestimmende Norm, sondern das Nichtrauchen". Seine Forderung,
dass "Nichtraucher ein Recht darauf haben, vor dem Mitrauchen
geschützt zu werden", untermauerte er mit Zahlen: "35
Millionen Nichtraucher werden entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz
oder in der Freizeit mit den Schadstoffen des Passivrauchens
belastet." Insofern bedauerte es Eichstädt, dass
hinsichtlich des Rauchverbots in Gaststätten keine Einigung mit der
Union erzielt werden konnte.
Der Liberale Heiner Garg forderte das Plenum auf,
"nicht immer mit der Verbotskeule zu kommen". Schließlich
seien "Restaurants, Gaststätten und Bars keine öffentlichen
Institutionen, die man gezwungenermaßen aufsuchen muss". So
sei die Ausweitung des Rauchverbots auf privatwirtschaftliche
Bereiche "scheinheilig und unglaubwürdig", vor allem vor
dem Hintergrund, dass "der Bund im Jahr 2005 rund 14,3 Milliarden
Euro aus der Tabaksteuer eingenommen hat".
SSW plädiert für Werbeverbot
Lars Harms (SSW) warnte vor Trotzreaktionen der
Raucher, die durch einen "zu rigiden Umgang mit Strafen und
Verboten" hervorgerufen würden. Der SSW-Abgeordnete betonte,
an anderen Hebeln ansetzen zu wollen: "Es muss ein Werbeverbot
für Tabak geben, und der Tabakanbau darf von der EU nicht mehr
subventioniert werden."
Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) zeigte
sich erfreut über die Entwicklung, da es "höchste Zeit für
den Nichtraucherschutz" sei. Ihren Angaben zufolge seien
bislang von 141 Behörden im Land erst 22 rauchfrei. Grundsätzlich
gehe es nicht darum, einen "Kreuzzug gegen die Raucher" zu
führen, sondern auch darum, den Rauchern, die von ihrer Nikotinabhängigkeit
loskommen wollen, Hilfsangebote zu machen, so die Ministerin.
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Titelbild der
Landtagszeitung (01/2006) nach der letzten "Rauchfrei"-Debatte
im Dezember 2005
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Hintergrund:
Der Sozialausschuss legt dem
Plenum ein Maßnahmenpaket gegen das Rauchen im
öffentlichen Raum vor. Es basiert auf einem Vorschlag,
den die Grünen im vergangenen Dezember eingebracht haben.
Rauchen soll in Schleswig-Holstein künftig in
allen öffentlichen Gebäuden des Landes nur noch in
Sonderzonen erlaubt sein. Das geplante Rauchverbot
betrifft das Parlament selbst und alle Räume in
Gebäuden, in denen das Land oder eine von ihm beauftragte
Institution das Hausrecht ausübt.
Die Landesregierung wird auch aufgefordert, sich
auf Bundesebene zum Schutz der Nichtraucher für ein
Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen
wie Flughäfen, Bahnhöfen und Verkehrsmitteln
einzusetzen. Außerdem wird ein allgemeines Werbeverbot
für Tabakwaren verlangt. In Kindergärten soll ebenfalls
nicht mehr geraucht werden.
Die Grünen regen in einem eigenen Antrag darüber
hinaus ein generelles Rauchverbot in Restaurants und
Gaststätten an.
Nach Angaben der deutschen Krebshilfe rauchen 20
Prozent der 12- bis 17-jährigen in Deutschland
gelegentlich oder regelmäßig. Das Einstiegsalter liegt
laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
bei 11,6 Jahren. Suchtexperten schätzen, dass in
Deutschland täglich 300 Menschen an den Folgen des
Tabak-Konsums sterben.
mehr Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/32_45_rauchfrei_kinderjugend.htm)
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