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Top 41: Anwendung der Rechtsform "Non-Resident-Limited" durch Unternehmen in Schleswig-Holstein Landtagsbeschluss vom 29. Juni 2006 – Drs. 16/862 Federführend ist das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa – Drs. 16/943 |
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"NRL"-Bericht
geht direkt Kiel (SHL/13.10.) Der von den Grünen beantragte Regierungsbericht zur Rolle der britischen Rechtsform "Non Resident Limited" (NRL) in Schleswig-Holstein wird nicht im Plenum beraten. Bei Enthaltung von Martin Kayenburg (CDU) überwiesen die Abgeordneten überwiesen das Papier ohne Aussprache zur abschließenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss. Die Unternehmensform der NRL erfreut sich im Lande einer zunehmenden Beliebtheit. Dem Papier des Justizministeriums zufolge wurden im Jahr 2005 monatlich weit über 1.000 Limiteds nach britischem Recht gegründet, die allein in Deutschland geschäftlich tätig sind. Die Gesamtzahl der deutschen NFL beziffert das Regierungspapier auf 30.000. In den schleswig-holsteinischen Handelsregistern sind etwa 280 derartige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im Lande eingetragen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass viele solcher Unternehmen darauf verzichten, eine deutsche Filiale im Handelsregister einzutragen. Die NRL hat gegenüber der deutschen GmbH den Vorteil, dass die Gründungskosten lediglich bei 20 Euro liegen (im Gegensatz zu 800 Euro für eine GmbH) und dass kein Stammkapital vonnöten ist (GmbH: 25.000 Euro). |
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