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Auf dieser Seite: Non-Resident-Limited 

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Top 41:
Anwendung der Rechtsform "Non-Resident-Limited" durch Unternehmen in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 29. Juni 2006 – Drucksache 16/862
Federführend ist das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa

     Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/943

"NRL"-Bericht geht direkt
an den Ausschuss

Kiel (SHL/13.10.) Der von den Grünen beantragte Regierungsbericht zur Rolle der britischen Rechtsform "Non Resident Limited" (NRL) in Schleswig-Holstein wird nicht im Plenum beraten. Bei Enthaltung von Martin Kayenburg (CDU) überwiesen die Abgeordneten überwiesen das Papier ohne Aussprache zur abschließenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss. Die Unternehmensform der NRL erfreut sich im Lande einer zunehmenden Beliebtheit. Dem Papier des Justizministeriums zufolge wurden im Jahr 2005 monatlich weit über 1.000 Limiteds nach britischem Recht gegründet, die allein in Deutschland geschäftlich tätig sind. Die Gesamtzahl der deutschen NFL beziffert das Regierungspapier auf 30.000.

In den schleswig-holsteinischen Handelsregistern sind etwa 280 derartige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im Lande eingetragen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass viele solcher Unternehmen darauf verzichten, eine deutsche Filiale im Handelsregister einzutragen. Die NRL hat gegenüber der deutschen GmbH den Vorteil, dass die Gründungskosten lediglich bei 20 Euro liegen (im Gegensatz zu 800 Euro für eine GmbH) und dass kein Stammkapital vonnöten ist (GmbH: 25.000 Euro).

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Hintergrund:
  Auf Antrag der Grünen berichtet die Landesregierung über die Rolle der britischen Unternehmens-Rechtsform "Non-Resident Limited" (NRL) in Schleswig-Holstein.
  Die NRL findet auch auf dem Kontinent zahlreiche Anhänger. Sie hat gegenüber der deutschen GmbH den Vorteil, dass die Gründungskosten lediglich bei 20 Euro liegen (im Gegensatz zu 800 Euro für eine GmbH) und dass kein Stammkapital vonnöten ist (GmbH: 25.000 Euro).
  Für die Gründung einer NRL verlagern die Unternehmen ihren Sitz zumindest offiziell nach Großbritannien. Dem Papier des Justizministeriums zufolge wurden im Jahr 2005 monatlich weit über 1.000 Limiteds nach britischem Recht gegründet, die allein in Deutschland geschäftlich tätig sind. Die Gesamtzahl der deutschen NFL beziffert das Regierungspapier auf 30.000. In den schleswig-holsteinischen Handelsregistern sind etwa 280 derartige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im Lande eingetragen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass viele solcher Unternehmen darauf verzichten, eine deutsche Filiale im Handelsregister einzutragen.
  Die Bundesregierung plant hier Änderungen. Im Bundesjustizministerium wird ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts vorbereitet. Demnach soll das Mindestkapital von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt und die Anmeldung bei den Behörden vereinfacht werden.

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