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Auf dieser
Seite: Non-Resident-Limited
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Top 41:
Anwendung der Rechtsform "Non-Resident-Limited"
durch Unternehmen in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 29. Juni 2006 – Drucksache 16/862
Federführend ist das Ministerium für Justiz, Arbeit und
Europa
Neu: ohne
Aussprache |
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"NRL"-Bericht
geht direkt
an den Ausschuss
Kiel (SHL/13.10.)
Der von den Grünen beantragte Regierungsbericht zur Rolle der
britischen Rechtsform "Non Resident Limited" (NRL) in
Schleswig-Holstein wird nicht im Plenum beraten. Bei Enthaltung von
Martin Kayenburg (CDU) überwiesen die Abgeordneten überwiesen das
Papier ohne Aussprache zur abschließenden Beratung an den
Wirtschaftsausschuss. Die Unternehmensform der NRL erfreut sich im
Lande einer zunehmenden Beliebtheit. Dem Papier des
Justizministeriums zufolge wurden im Jahr 2005 monatlich weit über
1.000 Limiteds nach britischem Recht gegründet, die allein in
Deutschland geschäftlich tätig sind. Die Gesamtzahl der deutschen
NFL beziffert das Regierungspapier auf 30.000.
In den schleswig-holsteinischen Handelsregistern sind etwa 280
derartige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im Lande
eingetragen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass viele
solcher Unternehmen darauf verzichten, eine deutsche Filiale im
Handelsregister einzutragen. Die NRL hat gegenüber der deutschen
GmbH den Vorteil, dass die Gründungskosten lediglich bei 20 Euro
liegen (im Gegensatz zu 800 Euro für eine GmbH) und dass kein
Stammkapital vonnöten ist (GmbH: 25.000 Euro).
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen berichtet
die Landesregierung über die Rolle der britischen
Unternehmens-Rechtsform "Non-Resident Limited" (NRL)
in Schleswig-Holstein.
Die NRL findet auch auf dem Kontinent zahlreiche
Anhänger. Sie hat gegenüber der deutschen GmbH den
Vorteil, dass die Gründungskosten lediglich bei 20 Euro
liegen (im Gegensatz zu 800 Euro für eine GmbH) und dass
kein Stammkapital vonnöten ist (GmbH: 25.000 Euro).
Für die Gründung einer NRL verlagern die
Unternehmen ihren Sitz zumindest offiziell nach
Großbritannien. Dem Papier des Justizministeriums zufolge
wurden im Jahr 2005 monatlich weit über 1.000 Limiteds
nach britischem Recht gegründet, die allein in
Deutschland geschäftlich tätig sind. Die Gesamtzahl der
deutschen NFL beziffert das Regierungspapier auf 30.000.
In den schleswig-holsteinischen Handelsregistern sind etwa
280 derartige Unternehmen mit einer Zweigniederlassung im
Lande eingetragen. Das Ministerium weist jedoch darauf
hin, dass viele solcher Unternehmen darauf verzichten,
eine deutsche Filiale im Handelsregister einzutragen.
Die Bundesregierung plant hier Änderungen. Im
Bundesjustizministerium wird ein Gesetz zur Modernisierung
des GmbH-Rechts vorbereitet. Demnach soll das
Mindestkapital von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt und die
Anmeldung bei den Behörden vereinfacht werden.
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