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Kfz-Zulassung:
Angesichts hoher Gebührenrückstände bei den
Pkw-Zulassungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte hat das
Land die Notbremse gezogen: Zukünftig müssen Fahrzeughalter ihr
Auto stehen lassen, wenn sie den Behörden noch Gebühren oder
Auslagen schuldig sind. Dies betrifft Kosten aus Forderungen, die
aus besonderen Maßnahmen gegenüber Haltern resultieren, wie etwa
wegen nicht erfolgter Umschreibung nach Halterwechsel oder
fehlenden Versicherungsschutzes. Ein entsprechendes Gesetz hat der
Landtag einstimmig verabschiedet.
Schätzungen der Landesregierung zufolge, lagen die
Zahlungsrückstände im Jahr 2004 bei rund 850.000 Euro.
mehr Infos: plenum-online,
Juni
2006
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Haushalt
2004/LRH: Einstimmig haben die
Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages den
Landesrechnungshof (LRH) für das Haushaltsjahr 2004
entlastet. Das Plenum folgte damit der Beschlussempfehlung
des Finanzausschusses, der die Einnahmen und Ausgaben des
LRH geprüft hatte.
Laut Artikel 56 der Landesverfassung hat der LRH die
Haushaltsführung des Landes und der Kommunen zu überwachen
und darüber jährlich zu berichten. Bei der
Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit hat der LRH
freie Hand.
In der Regel veröffentlicht der Landesrechnungshof
das Ergebnis seiner Prüfung in einem jährlichen Bericht.
Darin legt er dem Landtag und der Landesregierung auch seine
Empfehlungen vor. Für den kommunalen Bereich
veröffentlicht der Landesrechnungshof seine Ergebnisse in
einem "Kommunalbericht".
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Steuerberater:
Steuerberater sollen künftig auch nach
Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied ihres
berufsständischen Versorgungswerkes werden können. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den das
Parlament in Erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Hintergrund der
geplanten Gesetzesänderung sind rechtlichen Bestimmungen
der Europäischen Union zur Altersbeschränkung.
Bislang mussten Steuerberater jenseits der 45 in
Schleswig-Holstein – sofern sie nicht schon dem
Versorgungswerk angehörten – auf privatem Weg ihre
Altersvorsorge leisten. Die Abschaffung der 45-Jahresgrenze
soll zum 1. Januar 2007 erfolgen.
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Haushaltsrechnung
2004: Einstimmig hat
das Parlament den von der ehemaligen rot-grünen Regierung aufgestellten
Landeshaushalt für das Jahr 2004 entlastet. Die Abgeordneten folgten
damit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Gleichzeitig
appellierte das Plenum an die Landesregierung, aber auch an die eigene
Adresse, die Sanierung des Landeshaushaltes weiter voranzutreiben.
Der Haushalt für das Jahr 2004
hatte ein Gesamtvolumen in Höhe von rund acht Milliarden Euro.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2003
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