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Top 3: 
a)  Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b) Gesetz zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007) – Drs.16/1639
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1653

Nichtraucherschutzgesetz
liegt auf Eis

Kiel (lno/SHL/10.10.) Wegen Uneinigkeit in der Großen Koalition kann das Nichtraucherschutzgesetz nicht wie geplant in dieser Tagung verabschiedet werden. Die Zweite Lesung war für den morgigen Donnerstag vorgesehen. Grund: Die Sitzung des Sozialausschusses, der am heutigen Mittwoch endgültig die Weichen stellen sollte, wurde kurzfristig abgesetzt. Es geht um ein Detail: Die CDU möchte auch in Ein-Raum-Gaststätten für geschlossene private Veranstaltungen das Rauchen zulassen. Die SPD will das nicht akzeptieren, weil es damit zu schlechteren Regelungen für die Nichtraucher käme als in anderen norddeutschen Ländern. Außerdem sieht sie Missbrauchgefahren. 

Das Thema wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Zweite Lesung ist nun für die November-Tagung vorgesehen.


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