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Nichtraucherschutzgesetz
liegt auf Eis
Kiel (lno/SHL/10.10.)
Wegen Uneinigkeit in der Großen Koalition kann das Nichtraucherschutzgesetz
nicht wie geplant in dieser Tagung verabschiedet werden. Die Zweite
Lesung war für den morgigen Donnerstag vorgesehen. Grund: Die Sitzung des Sozialausschusses, der am
heutigen Mittwoch endgültig die Weichen stellen sollte, wurde kurzfristig abgesetzt.
Es geht um ein Detail: Die CDU möchte auch in Ein-Raum-Gaststätten für geschlossene private
Veranstaltungen das Rauchen zulassen. Die SPD will das nicht akzeptieren, weil es damit zu schlechteren Regelungen für die
Nichtraucher käme als in anderen norddeutschen Ländern. Außerdem sieht sie Missbrauchgefahren.
Das Thema wurde von
der Tagesordnung abgesetzt. Die Zweite Lesung ist nun für die
November-Tagung vorgesehen.
Hintergrund:
Der Landtag berät in Zweiter Lesung über den
Entwurf der Landesregierung für ein
Nichtraucher-Schutzgesetz. Die Empfehlung des
Sozialausschusses mit der genauen Ausformulierung des
Gesetzestextes wird erst auf einer Ausschusssitzung
während der Plenar-Mittagspause am Mittwoch erarbeitet.
Der Ausschuss hatte zuletzt unter anderem über die
Definition einer "geschlossenen Gesellschaft"
diskutiert, für die das Rauchen auch in einer Gaststätte
erlaubt sein soll. Zudem werden drei FDP-Anträge und ein
Grünen-Antrag zum Thema behandelt.
Das will die
Koalition: Das "Gesetz zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens" aus dem
Sozialministerium strebt einen „eindeutigen und
verständlichen Nichtraucherschutz" im Lande an. Der
Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der
Ministerpräsidenten vom März. Nach Vorstellung der
Koalition sind Rauchverbote vorgesehen in geschlossenen
Räumen:
- in allen Behörden
der Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
- in allen
Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich
Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
- in allen Heimen für
ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
- in staatlichen
Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und
Volkshochschulen
- in allen
Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder
Konzertsälen
- in Sporthallen
- in Gaststätten,
Kneipen, Discos und Restaurants - unabhängig von
ihrer Größe oder Betriebsart
Das
Gesetz erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden,
das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat
(plenum-online
Oktober
2006). Zudem verbietet
ein Erlass der Landesregeirrung bereits seit 2005 das
Rauchen an den Schulen des Landes (plenum-online Januar
2005). Einzig in
komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiterhin geraucht
werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Schulen und
Kindergärten. Dort soll ein absolutes Rauchverbot
herrschen. Bei Verstößen gegen das
Nichtraucherschutzgesetz drohen dem Gesetzentwurf zufolge
Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro, Einrichtungen und
Gaststätten bis zu 4.000 Euro. Dem Vernehmen nach will der Sozialausschuss am
Mittwoch diese Bußgeld-Differenzierung allerdings kippen
und Verstöße jedweder Art mit bis zu 1.000 Euro ahnden.
Das wollen
die Grünen: In einem Änderungsantrag sprechen
sich die Grünen gegen die Nebenraum-Regelung aus und
fordern ein absolutes Qualm-Verbot in der Gastronomie.
Das wollen
die Liberalen: In einem weiteren Änderungsantrag
zum Regierungsentwurf will die FDP festschreiben, dass bei
geschlossenen Gesellschaften weite Teile des Lokals als
Raucher-Räume ausgewiesen werden können, auch wenn sich
andere Gäste im Lokal aufhalten. Zudem sollen
Rauchverbote in Festzelten und auf Volksfesten nicht
gelten. Und: Die FDP fordert eine "Innovationsklausel"
– Lokale sollen eine Rauch-Genehmigung erhalten, wenn
sie technisch nachrüsten, etwa durch Rauchabzugssysteme.
Dies hatten die Liberalen bereits im Juli gefordert.
Das Plenum wird auch abschließend über
einen weiteren FDP-Entwurf vom Mai dieses Jahres befinden(plenum-online Mai
2007). Damals hatten die Liberalen
vorgeschlagen, das Rauchen in Gaststätten weiterhin zu
gestatten, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte"
oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind.
1. Lesung: plenum-online,
Juli
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juli2007/texte/08_nichtrauchergesetz.htm)
Stichwort:
Rauchverbot
Anfang September ist ein Rauchverbot
im Zuständigkeitsbereich des Bundes in Kraft getreten.
Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden
untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu
1.000 Euro. Und: Tabakwaren dürfen nur noch an über
18-Jährige verkauft werden.
Das Rauchen in Gaststätten wird in
Deutschland Anfang 2008 voraussichtlich flächendeckend
verboten sein. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und
Sachsen haben laut Presseberichten ihre Gesetze schon
verabschiedet. Vereinzelt sollen Verstöße erst im Sommer
2008 geahndet werden - etwa in Brandenburg oder
Mecklenburg-Vorpommern. Fast überall soll das Rauchen auf
räumlich abgetrennte Räume beschränkt sein. Nur im
Saarland und Bremen wird noch über Ausnahmen für
bestimmte Einraum-Gaststätten gesprochen.
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