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Auf dieser Seite: Nichtraucherschutzgesetz 

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Top 3:
a)  Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP  – Drucksache 16/1363
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2007)
b) Gesetz zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1435
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/1508
(Ausschussüberweisung am 11. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1653
Drucksache: 16/1639

Nichtraucherschutzgesetz
liegt auf Eis

Kiel (lno/SHL/10.10.) Wegen Uneinigkeit in der Großen Koalition kann das Nichtraucherschutzgesetz nicht wie geplant in dieser Tagung verabschiedet werden. Die Zweite Lesung war für den morgigen Donnerstag vorgesehen. Grund: Die Sitzung des Sozialausschusses, der am heutigen Mittwoch endgültig die Weichen stellen sollte, wurde kurzfristig abgesetzt. Es geht um ein Detail: Die CDU möchte auch in Ein-Raum-Gaststätten für geschlossene private Veranstaltungen das Rauchen zulassen. Die SPD will das nicht akzeptieren, weil es damit zu schlechteren Regelungen für die Nichtraucher käme als in anderen norddeutschen Ländern. Außerdem sieht sie Missbrauchgefahren. 

Das Thema wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Zweite Lesung ist nun für die November-Tagung vorgesehen.

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Hintergrund:
  Der Landtag berät in Zweiter Lesung über den Entwurf der Landesregierung für ein Nichtraucher-Schutzgesetz. Die Empfehlung des Sozialausschusses mit der genauen Ausformulierung des Gesetzestextes wird erst auf einer Ausschusssitzung während der Plenar-Mittagspause am Mittwoch erarbeitet. Der Ausschuss hatte zuletzt unter anderem über die Definition einer "geschlossenen Gesellschaft" diskutiert, für die das Rauchen auch in einer Gaststätte erlaubt sein soll. Zudem werden drei FDP-Anträge und ein Grünen-Antrag zum Thema behandelt.

  Das will die Koalition: Das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" aus dem Sozialministerium strebt einen „eindeutigen und verständlichen Nichtraucherschutz" im Lande an. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom März. Nach Vorstellung der Koalition sind Rauchverbote vorgesehen in geschlossenen Räumen:
  • in allen Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
  • in allen Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
  • in allen Heimen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • in staatlichen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Volkshochschulen
  • in allen Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder Konzertsälen
  • in Sporthallen
  • in Gaststätten, Kneipen, Discos und Restaurants - unabhängig von ihrer Größe oder Betriebsart

Das Gesetz erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat  (plenum-online Oktober 2006). Zudem verbietet ein Erlass der Landesregeirrung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes (plenum-online Januar 2005). Einzig in komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiterhin geraucht werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Schulen und Kindergärten. Dort soll ein absolutes Rauchverbot herrschen. Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen dem Gesetzentwurf zufolge Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro, Einrichtungen und Gaststätten bis zu 4.000 Euro. Dem Vernehmen nach will der Sozialausschuss am Mittwoch diese Bußgeld-Differenzierung allerdings kippen und Verstöße jedweder Art mit bis zu 1.000 Euro ahnden.
  Das wollen die Grünen: In einem Änderungsantrag sprechen sich die Grünen gegen die Nebenraum-Regelung aus und fordern ein absolutes Qualm-Verbot in der Gastronomie.
  Das wollen die Liberalen: In einem weiteren Änderungsantrag zum Regierungsentwurf will die FDP festschreiben, dass bei geschlossenen Gesellschaften weite Teile des Lokals als Raucher-Räume ausgewiesen werden können, auch wenn sich andere Gäste im Lokal aufhalten. Zudem sollen Rauchverbote in Festzelten und auf Volksfesten nicht gelten. Und: Die FDP fordert eine "Innovationsklausel" – Lokale sollen eine Rauch-Genehmigung erhalten, wenn sie technisch nachrüsten, etwa durch Rauchabzugssysteme. Dies hatten die Liberalen bereits im Juli gefordert.
  Das Plenum wird auch abschließend über einen weiteren FDP-Entwurf vom Mai dieses Jahres befinden(plenum-online Mai 2007). Damals hatten die Liberalen vorgeschlagen, das Rauchen in Gaststätten weiterhin zu gestatten, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind.

1. Lesung: plenum-online, Juli 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juli2007/texte/08_nichtrauchergesetz.htm)

Stichwort: Rauchverbot
   Anfang September ist ein Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes in Kraft getreten. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Und: Tabakwaren dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden.
   Das Rauchen in Gaststätten wird in Deutschland Anfang 2008 voraussichtlich flächendeckend verboten sein. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben laut Presseberichten ihre Gesetze schon verabschiedet. Vereinzelt sollen Verstöße erst im Sommer 2008 geahndet werden - etwa in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Fast überall soll das Rauchen auf räumlich abgetrennte Räume beschränkt sein. Nur im Saarland und Bremen wird noch über Ausnahmen für bestimmte Einraum-Gaststätten gesprochen.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

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Der Landtag trauert...
...
um Uwe Ronneburger

Außerdem notiert: 
Ausschusssitzung geplatzt – Nichtraucherschutzgesetz liegt auf Eis
Persönliche Erklärung von
Wolfgang Kubicki

I n n e n  / R e c h t

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1. Lesungen:
Kommunalwahlrecht
Sammlungs- u. Lebens-
partnerschaftsgesetz
Anträge:
Staatsangehörigkeitsrecht
Online-Durchsuchung
Luftraumsicherheit
Neuwahlen Parlament
Arbeitslager in China
Geschäftsordnung Landtag
(ohne Aussprache)
Berichte:
Föderalismusreform II
Minderjährige Flüchtlinge
Vorratsdatenspeicherung
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesungen:
Nichtrauchergesetz
Heilberufe-Gesetz
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Arbeitsschutz
Adoptionsstelle
(ohne Aussprache)
Antrag:
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Berichte:
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Verbraucherschutz RAPEX
Rente mit 67
(ohne Aussprache)

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V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Eichdirektion Nord
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
Perspektiven f. d. Mittelstand
Antrag:
Arbeitnehmer im demo-
grafischen Wandel
Bericht:
Erneuerbare Energien /
Kohlekraftwerke

F i n a n z e nt

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E n e r g i e  / F o r s t e n

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Verwaltungsstruktur Agrar-/Umweltwesen
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Öko-Lebensmittel
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 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Antrag:
Universitäts-Klinikum
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Landesmuseen Gottorf
Informatik-Unterricht
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
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Ostseeparlamentarier- Konferenz