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Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes, des Lebenspartnerschafts- ausführungsgesetzes und der Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1617
-Plenarprotokoll-

Vorschriften-Abbau zu Spendensammlungen
und Lebenspartnerschaften

Kiel (SHL/10.10.) Zum 1. Januar 2009 sollen mehrere Bestimmungen in den Bereichen Spenden-Sammlung und Meldewesen wegfallen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung stieß im Plenum vor der Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss grundsätzlich auf Zustimmung. Die Opposition geißelte die Pläne aus dem Innenministerium angesichts von jährlichen Einsparungen in Höhe von etwa 16.000 Euro und 0,2 Stellen im gehobenen Dienst allerdings als Pseudo-Bürokratieabbau.

Kritik meldeten FDP, Grüne und SSW außerdem an der Verknüpfung der aufzuhebenden Verwaltungsvorschriften an. Der Wegfall des seit 1970 geltenden Sammlungsgesetzes, das die behördliche Genehmigung sowie Überprüfung von Geldeinwerbungen auf der Straße oder an der Haustür vorsieht, habe mit dem Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz und der Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nichts zu tun. Hier wäre ein eigener Gesetzentwurf angebracht. Letztere Regelungen, die die Aufgaben des Standesbeamten festlegen, werden nach Auffassung des Innenministeriums durch das neue Personenstandsrechtsreformgesetz des Bundes überflüssig.

Der SSW befürchtete zudem, dass die Bürger nun "schwarze Schafe" unter den Spendensammlern nicht mehr so leicht ausfindig machen können. Dies wird auch von einigen Verbänden und Organisationen, wie unter anderem dem Landesjugendring, kritisiert.

Landesregierung, CDU und SPD wehrten sich vehement gegen die Vorwürfe der Opposition, das Vorhaben in die Lächerlichkeit zu ziehen. Redner von Schwarz-Rot bekräftigten, der Entwurf trage deutlich zum Abbau von Bürokratie, vor allem bei den Kommunen und Gemeinden, bei. Das Land komme zudem der gebotenen Neutralität gegenüber Spendensammlungen nach.

Hauptredner: Werner Kalinka (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Angelika Birk (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)

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Hintergrund:
   Die Landesregierung will Verwaltungsvorschriften in den Bereichen Spenden-Sammlung und Meldewesen abbauen. Entsprechend sollen zwei Gesetze und eine Landesverordnung zum 1. Januar 2008 aufgehoben werden.
  Laut dem Sammlungsgesetz von 1971 brauchen Organisationen, die auf der Straße oder an der Haustür Spenden für wohltätige Zwecke sammeln, zurzeit noch eine behördliche Genehmigung. Diese Regel soll abgeschafft werden, weil sie nach Auffassung der Landesregierung heute nicht mehr zeitgemäß ist. Denn: Spenden würden heute überwiegend nicht mehr an der Tür eingeworben, sondern im Fernsehen oder per Internet.
  Die beiden Landesregelungen im Bereich Meldewesen, die die Aufgaben des Standesbeamten bei Hochzeit, Geburt oder Todesfällen festlegen, sind nach Auffassung des Ministeriums durch das Personenstandsrechtsreformgesetz des Bundes vom Februar dieses Jahres überflüssig geworden.
  Das Innenministerium beziffert die Einsparungen, die durch die Maßnahmen erzielt werden, auf 0,2 Stellen im gehobenen Dienst. Das entspricht etwa 16.000 Euro jährlich.

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