|
Vorschriften-Abbau
zu Spendensammlungen
und Lebenspartnerschaften
Kiel (SHL/10.10.)
Zum 1. Januar 2009 sollen mehrere Bestimmungen in den Bereichen
Spenden-Sammlung und Meldewesen wegfallen. Ein entsprechender
Gesetzentwurf der Landesregierung stieß im Plenum vor der
Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss grundsätzlich auf
Zustimmung. Die Opposition geißelte die Pläne aus dem
Innenministerium angesichts von jährlichen Einsparungen in Höhe
von etwa 16.000 Euro und 0,2 Stellen im gehobenen Dienst
allerdings als Pseudo-Bürokratieabbau.
Kritik meldeten FDP, Grüne und
SSW außerdem an der Verknüpfung der aufzuhebenden
Verwaltungsvorschriften an. Der Wegfall des seit 1970 geltenden
Sammlungsgesetzes, das die behördliche Genehmigung sowie
Überprüfung von Geldeinwerbungen auf der Straße oder an der
Haustür vorsieht, habe mit dem
Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz und der Landesverordnung
über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher
Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nichts zu tun.
Hier wäre ein eigener Gesetzentwurf angebracht. Letztere
Regelungen, die die Aufgaben des Standesbeamten festlegen, werden
nach Auffassung des Innenministeriums durch das neue
Personenstandsrechtsreformgesetz des Bundes überflüssig.
Der SSW
befürchtete zudem, dass die Bürger nun "schwarze
Schafe" unter den Spendensammlern nicht mehr so leicht
ausfindig machen können. Dies wird auch von einigen Verbänden
und Organisationen, wie unter anderem dem Landesjugendring,
kritisiert.
Landesregierung, CDU und SPD
wehrten sich vehement gegen die Vorwürfe der Opposition, das
Vorhaben in die Lächerlichkeit zu ziehen. Redner von Schwarz-Rot
bekräftigten, der Entwurf trage deutlich zum Abbau von
Bürokratie, vor allem bei den Kommunen und Gemeinden, bei. Das
Land komme zudem der gebotenen Neutralität gegenüber
Spendensammlungen nach.
Hauptredner:
Werner Kalinka (CDU), Peter Eichstädt
(SPD), Günther Hildebrand (FDP), Angelika Birk (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)
Hintergrund:
Die Landesregierung will
Verwaltungsvorschriften in den Bereichen Spenden-Sammlung
und Meldewesen abbauen. Entsprechend sollen zwei Gesetze
und eine Landesverordnung zum 1. Januar 2008 aufgehoben
werden.
Laut dem Sammlungsgesetz von 1971 brauchen
Organisationen, die auf der Straße oder an der Haustür
Spenden für wohltätige Zwecke sammeln, zurzeit noch eine
behördliche Genehmigung. Diese Regel soll abgeschafft
werden, weil sie nach Auffassung der Landesregierung heute
nicht mehr zeitgemäß ist. Denn: Spenden würden heute
überwiegend nicht mehr an der Tür eingeworben, sondern
im Fernsehen oder per Internet.
Die beiden Landesregelungen im Bereich Meldewesen,
die die Aufgaben des Standesbeamten bei Hochzeit, Geburt
oder Todesfällen festlegen, sind nach Auffassung des
Ministeriums durch das Personenstandsrechtsreformgesetz
des Bundes vom Februar dieses Jahres überflüssig
geworden.
Das Innenministerium beziffert die Einsparungen,
die durch die Maßnahmen erzielt werden, auf 0,2 Stellen
im gehobenen Dienst. Das entspricht etwa 16.000 Euro
jährlich.
|
|