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Auf dieser Seite: Staatlicher Arbeitsschutz 

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Top 8:
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1628
-Plenarprotokoll-

Arbeitsschutz soll
reformiert werden

Kiel (SHL/11.10.). Schleswig-Holstein plant eine Neuordnung des Arbeitsschutzes. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat das Plenum nach Erster Lesung an den Sozialausschuss überwiesen. Laut der Vorlage sollen die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zum 1. Januar 2008 vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) in Itzehoe auf die Unfallkasse Schleswig-Holstein in Kiel übertragen werden. Damit werde "bundesweit ein neuer Weg beschritten", um die "Qualität des Arbeitsschutzes zu verbessern und Bürokratie abzubauen", sagte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD).

Torsten Geerdts (CDU) und Jutta Schümann (SPD) lobten den Gesetzentwurf als richtigen Schritt zur Entlastung des Landeshaushaltes. Die Zusammenlegung artverwandter Aufgaben erlaube den Abbau von Bürokratie, eine bürgernahe Behandlung von Fragen im Arbeitsschutz sowie Kosteneinsparungen. Die angekündigten Einsparungen bleiben bei diesem Gesetzentwurf "ein Geheimnis", widersprach Günther Hildebrand (FDP). Grundsätzlich signalisierte er jedoch wie die anderen Redner der Opposition Kompromissbereitschaft: Allerdings, so Angelika Birk (Grüne) und Lars Harms (SSW), müsste garantiert sein, dass Fragen des Arbeitsschutzes auch in Zukunft effizient behandelt werden.

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Hintergrund:
  Das Sozialministerium will den Arbeitsschutz im Lande neu ordnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der dem Landtag zur Ersten Lesung vorliegt. Demnach sollen die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zum 1. Januar 2008 vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) in Itzehoe auf die Unfallkasse Schleswig-Holstein in Kiel übertragen werden. Hierdurch, so das Ministerium, würden Verwaltungsabläufe vereinfacht. Zudem sollen nach einer "Neustrukturierungsphase" dann mittelfristig Kosten eingespart werden.
  Das LAGSH berät nach Angaben der Landesregierung Betriebe und ihre Beschäftigten bezüglich der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz und kontrolliert deren Einhaltung. Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmer sowie der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe und unsichere Produkte.

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