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Auf dieser Seite: Kommunalwahlrecht 

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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften
 
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/1641
-Plenarprotokoll-

Kommunalwahlrecht
wird angepasst

Kiel (SHL/10.10.) Mit Blick auf die Kommunalwahl im Mai 2008 und als Reaktion auf die im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Gemeindestrukturreform will der Landtag das Kommunalrecht anpassen. Dies betrifft einzelne Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung, des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und des Zweiten Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Das Plenum überwies den von CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf ohne kontroverse Diskussion an den Innen- und Rechtsausschuss. 

Aktuell, 12.10.: Der Gesetzentwurf wurde am Freitag einstimmig gebilligt, nachdem auch der Innen- und Rechtsausschuss einen Tag zuvor nichts zu beanstanden hatte.

Laut dem Entwurf sollen die Bürgermeister- und Amtsvorsteher-Stellen in den neu gebildeten Gemeinden und Ämtern von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums öffentlich ausgeschrieben werden, sofern die betroffenen Kommunen zustimmen. Die Verwaltungschefs sollen auch dann schon in den neuen Gebietsgrenzen gewählt werden, wenn die Kommunal-Fusion zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Und: Langgediente Verwaltungschefs, die sich nach einer Fusion in der neu entstandenen Körperschaft wieder um den Bürgermeister- oder Amtsvorsteher-Posten bewerben, bleiben von der Altersgrenze für Erstwahlen (60 Jahre) ausgenommen. Schließlich wird der Kommunalaufsicht eingeräumt, den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl im Einvernehmen mit den Gemeinden zu bestimmen sowie den Gemeindewahlleiter zu ernennen, sofern sich die von einer Neubildung betroffenen Gemeinden nicht auf eine Person einigen.

Hauptredner: Jürgen Feddersen (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)

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Hintergrund:
  Im Vorlauf zur Kommunalwahl am 25. Mai nächsten Jahres schlagen die Fraktionen von CDU und SPD einige wahlrechtliche Neuerungen vor. Sie betreffen einzelne Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung, des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und des Zweiten Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Damit reagiert die Koalition auf die veränderte kommunale Landkarte, die im Zuge der Gemeindestrukturreform vom Dezember 2006 entstanden ist.
  So sollen die Bürgermeister- und Amtsvorsteher-Stellen in den neu gebildeten Gemeinden und Ämtern von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums öffentlich ausgeschrieben werden, wenn die betroffenen Kommunen das wünschen. Die Verwaltungschefs sollen auch dann schon in den neuen Gebietsgrenzen gewählt werden, wenn die Kommunal-Fusion zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Und: Langgediente Verwaltungschefs, die sich nach einer Fusion in der neu entstandenen Körperschaft wieder um den Bürgermeister- oder Amtsvorsteher-Posten bewerben, bleiben von der Altersgrenze für Erstwahlen (60 Jahre) ausgenommen. Weitere Bestimmungen betreffen die Benennung des Gemeindewahlleiters.
  In der Verwaltungsstrukturreform hat Schwarz-Rot unter anderem eine Sollstärke für kommunale Verwaltungen von 8.000 Einwohnern festgelegt. Dadurch ist die Zahl der Gemeinde- und Amtsverwaltungen im Lande von rund 220 auf unter 150 gesunken.
  Das Gesetz soll während der laufenden Tagung im Ausschuss besprochen und anschließend in Zweiter Lesung endgültig verabschiedet werden.

Debatte zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz:
plenum-online, Dezember 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/02_verwaltungsstruktur.htm)

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um Uwe Ronneburger

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Nichtrauchergesetz
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(ohne Aussprache)
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F i n a n z e nt

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Verwaltungsstruktur Agrar-/Umweltwesen
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Öko-Lebensmittel
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