|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: Kommunalwahlrecht
|
xxx
|
Top 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und
wahlrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf
der Fraktionen von CDU und SPD |
|
|
Kommunalwahlrecht
wird angepasst
Kiel (SHL/10.10.) Mit
Blick auf die Kommunalwahl im Mai 2008 und als Reaktion auf die im
Dezember vergangenen Jahres beschlossene Gemeindestrukturreform will
der Landtag das Kommunalrecht anpassen. Dies betrifft einzelne
Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung, des Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes und des Zweiten
Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Das Plenum überwies den von CDU
und SPD eingebrachten Gesetzentwurf ohne kontroverse Diskussion an
den Innen- und Rechtsausschuss.
Aktuell, 12.10.:
Der Gesetzentwurf wurde am Freitag einstimmig gebilligt, nachdem
auch der Innen- und Rechtsausschuss einen Tag zuvor nichts zu
beanstanden hatte.
Laut dem Entwurf sollen die Bürgermeister- und
Amtsvorsteher-Stellen in den neu gebildeten Gemeinden und Ämtern
von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums öffentlich
ausgeschrieben werden, sofern die betroffenen Kommunen zustimmen.
Die Verwaltungschefs sollen auch dann schon in den neuen
Gebietsgrenzen gewählt werden, wenn die Kommunal-Fusion zwar
beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Und:
Langgediente Verwaltungschefs, die sich nach einer Fusion in der neu
entstandenen Körperschaft wieder um den Bürgermeister- oder
Amtsvorsteher-Posten bewerben, bleiben von der Altersgrenze für
Erstwahlen (60 Jahre) ausgenommen. Schließlich wird der
Kommunalaufsicht eingeräumt, den Wahltag und den Tag einer
notwendig werdenden Stichwahl im Einvernehmen mit den Gemeinden zu
bestimmen sowie den Gemeindewahlleiter zu ernennen, sofern sich die
von einer Neubildung betroffenen Gemeinden nicht auf eine Person
einigen.
Hauptredner:
Jürgen Feddersen (CDU), Klaus-Peter Puls
(SPD), Günther Hildebrand (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne),
Anke Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)
Hintergrund:
Im Vorlauf zur Kommunalwahl am 25. Mai nächsten
Jahres schlagen die Fraktionen von CDU und SPD einige
wahlrechtliche Neuerungen vor. Sie betreffen einzelne
Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung, des
Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und des Zweiten
Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Damit reagiert die
Koalition auf die veränderte kommunale Landkarte, die im
Zuge der Gemeindestrukturreform vom Dezember 2006
entstanden ist.
So sollen die Bürgermeister- und
Amtsvorsteher-Stellen in den neu gebildeten Gemeinden und
Ämtern von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums
öffentlich ausgeschrieben werden, wenn die betroffenen
Kommunen das wünschen. Die Verwaltungschefs sollen auch
dann schon in den neuen Gebietsgrenzen gewählt werden,
wenn die Kommunal-Fusion zwar beschlossen, aber noch nicht
in Kraft getreten ist. Und: Langgediente Verwaltungschefs,
die sich nach einer Fusion in der neu entstandenen
Körperschaft wieder um den Bürgermeister- oder
Amtsvorsteher-Posten bewerben, bleiben von der
Altersgrenze für Erstwahlen (60 Jahre) ausgenommen.
Weitere Bestimmungen betreffen die Benennung des
Gemeindewahlleiters.
In der Verwaltungsstrukturreform hat Schwarz-Rot
unter anderem eine Sollstärke für kommunale Verwaltungen
von 8.000 Einwohnern festgelegt. Dadurch ist die Zahl der
Gemeinde- und Amtsverwaltungen im Lande von rund 220 auf
unter 150 gesunken.
Das Gesetz soll während der laufenden Tagung im
Ausschuss besprochen und anschließend in Zweiter Lesung
endgültig verabschiedet werden.
Debatte zum
Verwaltungsstruktur-Reformgesetz:
plenum-online, Dezember
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/02_verwaltungsstruktur.htm)
|
|
|
* * * * *
| |
|