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Staatsangehörigkeitsrecht:
Breite Mehrheit im Plenum für Überarbeitung
Nur CDU hält am gegenwärtigen Optionsmodell
fest
Kiel (SHL/10.10.)
Die Grünen sind mit ihrem Antrag, ausländischen Kindern die
doppelte Staatsbürgerschaft dauerhaft einzuräumen und die
Landesregierung dahingehend zu einer Bundesratsinitiative zu
bewegen, auf breite Zustimmung gestoßen. Allein die CDU hielt am
bislang geltenden so genannten Optionsmodell fest. Diese seit dem
Jahr 2000 geltende Bestimmung sieht vor, dass Kinder von
ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren sind, nur bis
zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben
dürfen. Danach müssen sie sich dann für die deutsche oder die
Nationalität des Herkunftslandes entscheiden. Grüne, FDP, SSW
und auch die SPD sind sich dagegen einig, dass dieses Prinzip an
der Lebenswirklichkeit vorbeigehe und die Integration nicht
fördere. Sie wollen nun im Innen- und Rechtsausschuss versuchen,
die CDU umzustimmen.
"Viele Menschen mit Migrationshintergrund
fühlen sich als Bürger des Staates, in dem sie leben, sehen sich
aber auch als Teil der Herkunftsgesellschaft ihrer Eltern und
Großeltern", begründete Grünen-Fraktionschef Karl-Martin
Hentschel den Antrag seiner Fraktion. Wenn sich die ersten
18-Jährigen im kommenden Jahr entscheiden müssen, welche
Staatsbürgerschaft sie annehmen wollen, dann „sorgt das für
zusätzliche Konflikte in den betroffenen Familien", so
Hentschel. "Die Heranwachsenden sind dann in einer Situation,
die sie gar nicht überschauen können", pflichtete ihm Anke
Spoorendonk vom SSW bei. Identität und Gefühle ließen sich
nicht auf Schwarz oder Weiß reduzieren. Wolfgang Kubicki (FDP)
unterstrich: "Die Staatsbürgerschaft ist dauerhaft. Die
Verfassung erlaubt nicht ein Geben unter Vorbehalt." Zudem
sollten die in Deutschland aufgewachsenen jungen Menschen nicht
gezwungen werden, "die eigenen Brücken der Herkunft ihrer
Familie einzureißen."
Innenminister Ralf Stegner (SPD) sprach sich wie
schon in der Debatte im April für die doppelte
Staatsbürgerschaft aus und verlangte, das Thema "zu
endideologisieren". "Wir leben in einer zunehmend
globalisierten Welt, und andere Länder lassen eine doppelte
Staatsbürgerschaft auch zu", sagte er. Klaus-Peter Puls
(SPD) unterstrich, dass seine Partei exakt die Position der
Grünen vertrete.
Demgegenüber bezeichnete der CDU-Abgeordnete
Peter Lehnert (CDU) die deutsche Staatsbürgerschaft als
"krönenden Abschluss eines erfolgreichen
Integrationsprozesses", der nicht entwertet werden dürfe.
"Mehrstaatlichkeit fördert nach unserer Ansicht nicht die
Integration der Betroffenen in unserem Staat, sondern behindert
sie eher", sagte Lehnert. Er könne nicht nachvollziehen,
dass ein lange abgewogener und aufgrund einer "breiten
gesellschaftlichen Debatte gefundener Konsens" nun in Frage
gestellt werden solle.
Hintergrund:
Die Grünen wollen das so genannte Optionsmodell
im Staatsbürgerschaftsrecht abschaffen. Das Modell sieht
vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland
geboren sind, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte
Staatsangehörigkeit haben dürfen. Mit der
Volljährigkeit müssen sie sich dann für die deutsche
oder die Nationalität des Herkunftslandes entscheiden.
Hiergegen soll die Landesregierung per
Bundesratsinitiative vorgehen.
Die Regelung aus dem Jahr 2000, so die Grünen,
gehe an der "Lebenswirklichkeit" der Betroffenen
vorbei. Denn: "Viele Menschen mit
Migrationshintergrund fühlen sich als Bürger des
Staates, in dem sie leben, sehen sich aber auch als Teil
der Herkunftsgesellschaft ihrer Eltern und
Großeltern." Die Oppositionsfraktion befürchtet,
dass sich ein Großteil der jungen Leute gegen die
deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet – dies hätte
"eine desintegrierende Wirkung".
Die Betroffenen sind in erster Linie Kinder
türkischer Familien –Schätzungen zufolge
deutschlandweit etwa 50.000 Menschen. In
Schleswig-Holstein wurden im letzten Jahr rund 1.100
minderjährige Ausländer eingebürgert.
Das Thema hat im April zu Meinungsverschiedenheiten
innerhalb der Großen Koalition im Lande geführt.
Während Innenminister Ralf Stegner (SPD) sich für die
doppelte Staatsangehörigkeit für integrierte Zuwanderer
aussprach, war die CDU-Fraktion dagegen: Wer sich
einbürgern lasse wolle, müsse sich eindeutig für
Deutschland entscheiden.
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