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Berichtsantrag zu Online-Durchsuchungen
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1625

Online-Durchsuchung:

Schäubles Vorstoß trifft im Landtag überwiegend auf Skepsis

Innenminister Stegner will noch "kein prinzipielles Ja oder Nein" abgeben und Urteil aus Karlsruhe abwarten

Kiel (SHL/10.10.) Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat vor dem Landtag seine Skepsis gegen die geplante Online-Durchsuchung von privaten Computern bekräftigt. Es handele sich bei dieser Fahndungsmethode um einen "gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte", betonte Stegner in einem von der FDP beantragten Regierungsbericht. Er wolle den Fall "mit kühlem Kopf" prüfen und noch "kein prinzipielles Ja oder Nein" abgeben. SPD, Liberale, Grüne und SSW teilten die Bedenken des Ministers. Lediglich die CDU sprach sich für die Online-Durchsuchung aus. Auslöser der Debatte war die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), eine Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für die Ausleuchtung der Heim-PC’s von Verdächtigen durch so genannte "Trojaner" zu schaffen.

Durch diese Überwachungsmethode, bei der die Ausforschungssoftware per E-Mail auf die Rechner der Verdächtigen gelangen soll, könne das Bundeskriminalamt mit der technischen Entwicklung der Terroristen Schritt halten, so Schäuble. Diese Einschätzung teilte im Plenum der CDU-Abgeordnete Thomas Stritzl: "Man kann nicht mit Brieftauben kommunizieren, wenn andere das Handy benutzen." Er verwies darauf, dass auch die Fahnder sich für dieses Instrument ausgesprochen hätten. "Ich glaube, dass wir uns diesem Urteil nicht verschließen dürfen", so Stritzl.

Kubicki: "Eingriff in die Menschenwürde"

Demgegenüber hielt Wolfgang Kubicki (FDP) das Durchleuchten der Festplatte sogar für "einen Eingriff in die Menschenwürde". Zudem bestehe die Gefahr, dass Kriminelle sich die Technik der Trojaner zunutze machen könnten. Thomas Rother (SPD) warnte vor "unverantwortlichem Gerede". Hierdurch könne das Sicherheitsgefühl der Bürger gefährdet werden. Für den Grünen-Politiker Karl-Martin Hentschel ist die Online-Durchsuchung ein "Grundrechtseingriff neuer Qualität", weil auf der Festplatte des heimischen Rechners "ein komplettes Abbild der eigenen Identität" gespeichert sei. Und Anke Spoorendonk (SSW) äußerte Zweifel, ob die dabei gewonnenen Daten wirklich nützlich seien. Stattdessen müssten die bestehenden Fahndungsmethoden besser ausgeschöpft werden.

Der Landtag debattierte das Thema vor dem Hintergrund einer Klage gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die ebenfalls am heutigen Tag behandelt wurde. In NRW ist die Online-Durchsuchung nach einem Beschluss der dortigen CDU/FDP-Koalition bereits möglich. Hiergegen hat unter anderem der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum Widerspruch eingelegt. Innenminister Stegner empfahl, erst das Karlsruher Urteil abzuwarten, bevor Gesetzesänderungen in Angriff genommen würden.


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