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Auf dieser Seite: Online-Durchsuchungen 

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Berichtsantrag zu Online-Durchsuchungen
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1625
-Plenarprotokoll-

Schäubles Vorstoß trifft im Landtag überwiegend auf Skepsis

Innenminister Stegner will noch "kein prinzipielles Ja oder Nein" abgeben und Urteil aus Karlsruhe abwarten

Kiel (SHL/10.10.) Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat vor dem Landtag seine Skepsis gegen die geplante Online-Durchsuchung von privaten Computern bekräftigt. Es handele sich bei dieser Fahndungsmethode um einen "gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte", betonte Stegner in einem von der FDP beantragten Regierungsbericht. Er wolle den Fall "mit kühlem Kopf" prüfen und noch "kein prinzipielles Ja oder Nein" abgeben. SPD, Liberale, Grüne und SSW teilten die Bedenken des Ministers. Lediglich die CDU sprach sich für die Online-Durchsuchung aus. Auslöser der Debatte war die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), eine Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für die Ausleuchtung der Heim-PC’s von Verdächtigen durch so genannte "Trojaner" zu schaffen.

Durch diese Überwachungsmethode, bei der die Ausforschungssoftware per E-Mail auf die Rechner der Verdächtigen gelangen soll, könne das Bundeskriminalamt mit der technischen Entwicklung der Terroristen Schritt halten, so Schäuble. Diese Einschätzung teilte im Plenum der CDU-Abgeordnete Thomas Stritzl: "Man kann nicht mit Brieftauben kommunizieren, wenn andere das Handy benutzen." Er verwies darauf, dass auch die Fahnder sich für dieses Instrument ausgesprochen hätten. "Ich glaube, dass wir uns diesem Urteil nicht verschließen dürfen", so Stritzl.

Kubicki: "Eingriff in die Menschenwürde"

Demgegenüber hielt Wolfgang Kubicki (FDP) das Durchleuchten der Festplatte sogar für "einen Eingriff in die Menschenwürde". Zudem bestehe die Gefahr, dass Kriminelle sich die Technik der Trojaner zunutze machen könnten. Thomas Rother (SPD) warnte vor "unverantwortlichem Gerede". Hierdurch könne das Sicherheitsgefühl der Bürger gefährdet werden. Für den Grünen-Politiker Karl-Martin Hentschel ist die Online-Durchsuchung ein "Grundrechtseingriff neuer Qualität", weil auf der Festplatte des heimischen Rechners "ein komplettes Abbild der eigenen Identität" gespeichert sei. Und Anke Spoorendonk (SSW) äußerte Zweifel, ob die dabei gewonnenen Daten wirklich nützlich seien. Stattdessen müssten die bestehenden Fahndungsmethoden besser ausgeschöpft werden.

Der Landtag debattierte das Thema vor dem Hintergrund einer Klage gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die ebenfalls am heutigen Tag behandelt wurde. In NRW ist die Online-Durchsuchung nach einem Beschluss der dortigen CDU/FDP-Koalition bereits möglich. Hiergegen hat unter anderem der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum Widerspruch eingelegt. Innenminister Stegner empfahl, erst das Karlsruher Urteil abzuwarten, bevor Gesetzesänderungen in Angriff genommen würden.

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Hintergrund:
  Die FDP fordert einen mündlichen Bericht an, in dem die Landesregierung zu den auf Bundesebene diskutierten Online-Durchsuchungen von Privat-Computern Stellung nehmen soll.
  Nach der Verhaftung von drei Terrorverdächtigen in Nordrhein-Westfalen Anfang September, die Bombenanschläge auf den Frankfurter Flughafen und die US-Militärbasis Ramstein (Rheinland-Pfalz) geplant haben sollen, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Forderung nach einer Rechtsgrundlage für die Ausleuchtung der Heim-PC’s von Verdächtigen wiederholt: Durch diese Überwachungsmethode könnten die Ermittlungsbehörden mit der technischen Entwicklung der Terroristen Schritt halten.
  Schäuble ist mit seinem Vorstoß auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während die Union Zustimmung signalisiert, reagieren Teile der SPD sowie FDP und Grüne mit Skepsis. Die Kritiker bemängeln den Eingriff in die Privatsphäre und bezweifeln die Wirksamkeit der Online-Durchsuchung. So seien die Verhaftungen in Nordrhein-Westfalen auch ohne diese Maßnahme möglich gewesen. Im Lande hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) den Vorschlag unterstützt, während Innenminister Ralf Stegner (SPD) Schäuble "Maßlosigkeit" vorgeworfen hat.
  Auch das Unabhängige Landesamt für Datenschutz (ULD) hat in seinem jüngsten Datenschutzbericht vor unzulässigen Einschränkungen von Grundrechten im Zuge der Terrorabwehr gewarnt. Würde die vom Bundesinnenministerium geforderte geheime Online-Durchsuchung erlaubt, so wäre dies nach Ansicht von ULD-Chef Thilo Weichert ein schwerer Schlag gegen die Informationssicherheit.

Fragen und Antworten zur Online Durchsuchung:

  • Wie funktioniert eine Online-Durchsuchung?
    Die Fahnder müssen dafür heimlich ein Programm, "Trojaner" genannt, in den Computer des Verdächtigen einschleusen, beispielsweise als Anhang einer E-Mail oder durch eine Lücke im Sicherheitssystem des Rechners. Denkbar ist auch, eine Art Computerwanze zu installieren, wofür aber ein Ermittler in die Wohnung einbrechen müsste. Solche Programme können heimlich den Inhalt der Festplatte kopieren, aber auch Internetverkehr und Tastatureingaben mitlesen.
  • Muss jeder Computernutzer mit staatlicher Überwachung rechnen?
    Nein. Sollte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich grünes Licht für die Online-Durchsuchung geben, dürfte sie an hohe rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft sein. Dazu gehört etwa, dass nur ein Richter sie anordnen könnte. Das Bundeskriminalamt geht von rund einem Dutzend Fällen pro Jahr aus.
  • Ist die Online-Durchsuchung aufwendig?
    Ja. Jeder «Trojaner» muss eigens auf die Systembedingungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betroffenen zugeschnitten sein. Hinzu kommt, dass ein staatliches Schnüffelprogramm unauffällig bleiben muss und keine Sicherheitslücken hinterlassen darf. Der Mannheimer Informatik-Professor Felix Freiling schätzt, dass an der Vorbereitung eines «Trojaners» im Schnitt zwölf Experten jeweils einen Monat lang arbeiten müssten.
  • Sind die Ergebnisse solcher Durchsuchungen zuverlässig?
    Weil jedes Programm den Datenbestand verändert, sehen Experten hier Probleme. Außerdem wird befürchtet, dass technisch versierte Kriminelle das Ergebnis manipulieren könnten.

Debatte zum Datenschutz: plenum-online, Mai 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2007/
texte/44_datenschutzbericht.htm)

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