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Schäubles Vorstoß
trifft im Landtag überwiegend auf Skepsis
Innenminister Stegner will noch "kein
prinzipielles Ja oder Nein" abgeben und Urteil aus Karlsruhe
abwarten
Kiel (SHL/10.10.)
Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat vor dem Landtag seine Skepsis
gegen die geplante Online-Durchsuchung von privaten Computern
bekräftigt. Es handele sich bei dieser Fahndungsmethode um einen
"gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte", betonte
Stegner in einem von der FDP beantragten Regierungsbericht. Er wolle
den Fall "mit kühlem Kopf" prüfen und noch "kein
prinzipielles Ja oder Nein" abgeben. SPD, Liberale, Grüne und
SSW teilten die Bedenken des Ministers. Lediglich die CDU sprach
sich für die Online-Durchsuchung aus. Auslöser der Debatte war die
Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), eine
Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für die Ausleuchtung der
Heim-PC’s von Verdächtigen durch so genannte "Trojaner"
zu schaffen.
Durch diese Überwachungsmethode, bei der die
Ausforschungssoftware per E-Mail auf die Rechner der Verdächtigen
gelangen soll, könne das Bundeskriminalamt mit der technischen
Entwicklung der Terroristen Schritt halten, so Schäuble. Diese
Einschätzung teilte im Plenum der CDU-Abgeordnete Thomas Stritzl:
"Man kann nicht mit Brieftauben kommunizieren, wenn andere das
Handy benutzen." Er verwies darauf, dass auch die Fahnder sich
für dieses Instrument ausgesprochen hätten. "Ich glaube, dass
wir uns diesem Urteil nicht verschließen dürfen", so Stritzl.
Kubicki: "Eingriff in die
Menschenwürde"
Demgegenüber hielt Wolfgang Kubicki (FDP) das
Durchleuchten der Festplatte sogar für "einen Eingriff in die
Menschenwürde". Zudem bestehe die Gefahr, dass Kriminelle sich
die Technik der Trojaner zunutze machen könnten. Thomas Rother
(SPD) warnte vor "unverantwortlichem Gerede". Hierdurch
könne das Sicherheitsgefühl der Bürger gefährdet werden. Für
den Grünen-Politiker Karl-Martin Hentschel ist die
Online-Durchsuchung ein "Grundrechtseingriff neuer
Qualität", weil auf der Festplatte des heimischen Rechners
"ein komplettes Abbild der eigenen Identität" gespeichert
sei. Und Anke Spoorendonk (SSW) äußerte Zweifel, ob die dabei
gewonnenen Daten wirklich nützlich seien. Stattdessen müssten die
bestehenden Fahndungsmethoden besser ausgeschöpft werden.
Der Landtag debattierte das Thema vor dem
Hintergrund einer Klage gegen das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe, die ebenfalls am heutigen Tag behandelt wurde. In NRW ist
die Online-Durchsuchung nach einem Beschluss der dortigen
CDU/FDP-Koalition bereits möglich. Hiergegen hat unter anderem der
ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum Widerspruch
eingelegt. Innenminister Stegner empfahl, erst das Karlsruher Urteil
abzuwarten, bevor Gesetzesänderungen in Angriff genommen würden.
Hintergrund:
Die FDP fordert einen mündlichen Bericht an, in
dem die Landesregierung zu den auf Bundesebene
diskutierten Online-Durchsuchungen von Privat-Computern
Stellung nehmen soll.
Nach der Verhaftung von drei Terrorverdächtigen in
Nordrhein-Westfalen Anfang September, die Bombenanschläge
auf den Frankfurter Flughafen und die US-Militärbasis
Ramstein (Rheinland-Pfalz) geplant haben sollen, hat
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine
Forderung nach einer Rechtsgrundlage für die Ausleuchtung
der Heim-PC’s von Verdächtigen wiederholt: Durch diese
Überwachungsmethode könnten die Ermittlungsbehörden mit
der technischen Entwicklung der Terroristen Schritt
halten.
Schäuble ist mit seinem Vorstoß auf ein geteiltes
Echo gestoßen. Während die Union Zustimmung
signalisiert, reagieren Teile der SPD sowie FDP und Grüne
mit Skepsis. Die Kritiker bemängeln den Eingriff in die
Privatsphäre und bezweifeln die Wirksamkeit der
Online-Durchsuchung. So seien die Verhaftungen in
Nordrhein-Westfalen auch ohne diese Maßnahme möglich
gewesen. Im Lande hat Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen (CDU) den Vorschlag unterstützt, während
Innenminister Ralf Stegner (SPD) Schäuble
"Maßlosigkeit" vorgeworfen hat.
Auch das Unabhängige Landesamt für
Datenschutz (ULD) hat in seinem jüngsten
Datenschutzbericht vor unzulässigen Einschränkungen von
Grundrechten im Zuge der Terrorabwehr gewarnt. Würde die
vom Bundesinnenministerium geforderte geheime
Online-Durchsuchung erlaubt, so wäre dies nach Ansicht
von ULD-Chef Thilo Weichert ein schwerer Schlag gegen die
Informationssicherheit.
Fragen und Antworten zur Online
Durchsuchung:
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Wie funktioniert eine Online-Durchsuchung?
Die Fahnder müssen dafür heimlich ein Programm,
"Trojaner" genannt, in den Computer des Verdächtigen einschleusen,
beispielsweise als Anhang einer E-Mail oder durch eine Lücke im
Sicherheitssystem des Rechners. Denkbar ist auch, eine Art
Computerwanze zu installieren, wofür aber ein Ermittler in die
Wohnung einbrechen müsste. Solche Programme können heimlich den
Inhalt der Festplatte kopieren, aber auch Internetverkehr und
Tastatureingaben mitlesen.
- Muss jeder Computernutzer mit staatlicher Überwachung rechnen?
Nein. Sollte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich grünes
Licht für die Online-Durchsuchung geben, dürfte sie an hohe
rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft sein. Dazu gehört etwa, dass nur
ein Richter sie anordnen könnte. Das Bundeskriminalamt geht von rund
einem Dutzend Fällen pro Jahr aus.
- Ist die Online-Durchsuchung aufwendig?
Ja. Jeder «Trojaner» muss eigens auf die Systembedingungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betroffenen zugeschnitten sein. Hinzu
kommt, dass ein staatliches Schnüffelprogramm unauffällig bleiben
muss und keine Sicherheitslücken hinterlassen darf. Der Mannheimer
Informatik-Professor Felix Freiling schätzt, dass an der Vorbereitung
eines «Trojaners» im Schnitt zwölf Experten jeweils einen Monat lang
arbeiten müssten.
- Sind die Ergebnisse solcher Durchsuchungen zuverlässig?
Weil jedes Programm den Datenbestand verändert, sehen Experten hier Probleme. Außerdem wird befürchtet, dass technisch versierte
Kriminelle das Ergebnis manipulieren könnten.
Debatte zum
Datenschutz: plenum-online,
Mai
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2007/
texte/44_datenschutzbericht.htm)
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