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Kein Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1626
-Plenarprotokoll-

Breite Mehrheit im Plenum gegen Abschussgenehmigung von entführten Passagiermaschinen

Kiel (SHL/10.10.). Innenminister Ralf Stegner hat in der Diskussion um mögliche Gesetzesänderungen zur terroristischen Gefahrenabwehr Besonnenheit angemahnt. "Das Grundgesetz ist kein Abrisskalender", stellte er in einem von den Liberalen beantragen Bericht klar. Stegner sprach sich in diesem Zusammenhang eindeutig gegen die von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) geforderte rechtliche Verankerung einer Abschuss-Erlaubnis für entführte Passagierflugzeuge aus. Dem Staat stünde es nicht zu, "Menschenleben gegen Menschenleben abzuwägen". Dies habe bereits das Bundesverfassungsgericht bei seiner Ablehnung des von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung vorgelegten Luftsicherheitsgesetzes deutlich gemacht. Die Regierung Schröder hatte damals den Not-Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr erlauben wollen.

Mit dieser Haltung stieß Stegner auf breite Zustimmung im Plenum: FDP, Grüne und SSW argumentierten in dieselbe Richtung, warnten vor Panikmache und vor einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Einzig die CDU-Fraktion forderte eine vorurteilsfreie Debatte über Bedrohungsszenarien, für deren Bewältigung polizeiliche Mittel nicht ausreichten.

Minister Jung hatte Anfang September in einem Interview erklärt, er würde entführte Passagiermaschinen, die von den Kidnappern in der Art des 11. September 2001 als Terror-Waffe eingesetzt würden, durch die Luftwaffe abschießen lassen. Er berief sich dabei auf einen "übergesetzlichen Notstand". Zudem forderte Jung eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 87a, der die Rolle der Streitkräfte regelt: Der Flugzeug-Abschuss müsse verfassungsrechtlich legitimiert werden, so der Minister. Bereits zu Jahresbeginn hatte auch Innenminister Schäuble vorgeschlagen, einen Terrorangriff per Flugzeug als "Quasi-Verteidigungsfall" zu werten, in dem das Kriegsvölkerrecht gelten solle. Dies würde auch die Möglichkeit eines Abschusses der Maschine beinhalten.

Neben dem mündlichen Bericht des Ministers hatte die FDP gefordert, dass die Landesregierung im Bundesrat die von Minister Jung geplanten Grundgesetzesänderungen ablehnt. Dieser Vorstoß wurde zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Wolfgang Kubicki (FDP), Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
  Die FDP im Landtag spricht sich gegen die von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) geforderte Abschusserlaubnis für entführte Passagiermaschinen aus. Die Liberalen fordern die Landesregierung auf, eine entsprechende Grundgesetzesänderung im Bundesrat abzulehnen. Zudem soll die Landesregierung ihre Position zu dieser Frage im Plenum darlegen.
  Minister Jung hatte Anfang September in einem Interview erklärt, er würde entführte Passagiermaschinen, die von den Kidnappern in der Art des 11. September 2001 als Terror-Waffe eingesetzt würden, durch die Luftwaffe abschießen lassen. Er berief sich dabei auf einen "übergesetzlichen Notstand". Zudem forderte Jung eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 87a, der die Rolle der Streitkräfte regelt: Der Flugzeug-Abschuss müsse verfassungsrechtlich legitimiert werden, so der Minister.
  Bereits zu Jahresbeginn hatte auch Innenminister Schäuble vorgeschlagen, einen Terrorangriff per Flugzeug als "Quasi-Verteidigungsfall" zu werten, in dem das Kriegsvölkerrecht gelten solle. Dies würde auch die Möglichkeit eines Abschusses der Maschine beinhalten.
  Jung und Schäuble sind mit ihrem Vorstoß beim Koalitionspartner SPD, bei der Opposition im Bund und auch beim Bundeswehrverband auf heftige Kritik gestoßen. Die Gegner werfen den beiden CDU-Politikern Panikmache vor und verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Februar 2006. Damals hatten die Karlsruher Richter das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sollte den Verteidigungsminister ermächtigen, entführte Flugzeuge auch dann abschießen zu lassen, wenn sich neben den Terroristen auch Passagiere an Bord befinden. Die hiermit einhergehende Abwägung "Leben gegen Leben" verstoße gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes, so das BVG. Eine Verfassungsänderung könne allenfalls den Abschuss einer Maschine gestatten, in der sich nur Terroristen und keine Unschuldigen aufhalten.

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