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Breite Mehrheit im
Plenum gegen Abschussgenehmigung von entführten
Passagiermaschinen
Kiel (SHL/10.10.).
Innenminister Ralf Stegner hat in der Diskussion um mögliche
Gesetzesänderungen zur terroristischen Gefahrenabwehr Besonnenheit
angemahnt. "Das Grundgesetz ist kein Abrisskalender",
stellte er in einem von den Liberalen beantragen Bericht klar.
Stegner sprach sich in diesem Zusammenhang eindeutig gegen die von
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) geforderte
rechtliche Verankerung einer Abschuss-Erlaubnis für entführte
Passagierflugzeuge aus. Dem Staat stünde es nicht zu,
"Menschenleben gegen Menschenleben abzuwägen". Dies
habe bereits das Bundesverfassungsgericht bei seiner Ablehnung des
von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung vorgelegten
Luftsicherheitsgesetzes deutlich gemacht. Die Regierung Schröder
hatte damals den Not-Abschuss von Zivilflugzeugen durch die
Bundeswehr erlauben wollen.
Mit dieser Haltung stieß Stegner auf breite
Zustimmung im Plenum: FDP, Grüne und SSW argumentierten in
dieselbe Richtung, warnten vor Panikmache und vor einem Einsatz
der Bundeswehr im Inneren. Einzig die CDU-Fraktion forderte eine
vorurteilsfreie Debatte über Bedrohungsszenarien, für deren
Bewältigung polizeiliche Mittel nicht ausreichten.
Minister Jung hatte Anfang September in einem
Interview erklärt, er würde entführte Passagiermaschinen, die
von den Kidnappern in der Art des 11. September 2001 als
Terror-Waffe eingesetzt würden, durch die Luftwaffe abschießen
lassen. Er berief sich dabei auf einen "übergesetzlichen
Notstand". Zudem forderte Jung eine Änderung des
Grundgesetz-Artikels 87a, der die Rolle der Streitkräfte regelt:
Der Flugzeug-Abschuss müsse verfassungsrechtlich legitimiert
werden, so der Minister. Bereits zu Jahresbeginn hatte auch
Innenminister Schäuble vorgeschlagen, einen Terrorangriff per
Flugzeug als "Quasi-Verteidigungsfall" zu werten, in dem
das Kriegsvölkerrecht gelten solle. Dies würde auch die
Möglichkeit eines Abschusses der Maschine beinhalten.
Neben dem mündlichen Bericht des Ministers hatte
die FDP gefordert, dass die Landesregierung im Bundesrat die von
Minister Jung geplanten Grundgesetzesänderungen ablehnt. Dieser
Vorstoß wurde zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Hauptredner:
Wolfgang Kubicki (FDP), Peter Lehnert
(CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die FDP im Landtag spricht sich gegen die von
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung und
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU)
geforderte Abschusserlaubnis für entführte
Passagiermaschinen aus. Die Liberalen fordern die
Landesregierung auf, eine entsprechende
Grundgesetzesänderung im Bundesrat abzulehnen. Zudem soll
die Landesregierung ihre Position zu dieser Frage im
Plenum darlegen.
Minister Jung hatte Anfang September in einem
Interview erklärt, er würde entführte
Passagiermaschinen, die von den Kidnappern in der Art des
11. September 2001 als Terror-Waffe eingesetzt würden,
durch die Luftwaffe abschießen lassen. Er berief sich
dabei auf einen "übergesetzlichen Notstand".
Zudem forderte Jung eine Änderung des
Grundgesetz-Artikels 87a, der die Rolle der Streitkräfte
regelt: Der Flugzeug-Abschuss müsse verfassungsrechtlich
legitimiert werden, so der Minister.
Bereits zu Jahresbeginn hatte auch Innenminister
Schäuble vorgeschlagen, einen Terrorangriff per Flugzeug
als "Quasi-Verteidigungsfall" zu werten, in dem
das Kriegsvölkerrecht gelten solle. Dies würde auch die
Möglichkeit eines Abschusses der Maschine beinhalten.
Jung und Schäuble sind mit ihrem Vorstoß beim
Koalitionspartner SPD, bei der Opposition im Bund und auch
beim Bundeswehrverband auf heftige Kritik gestoßen. Die
Gegner werfen den beiden CDU-Politikern Panikmache vor und
verweisen auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Februar 2006. Damals
hatten die Karlsruher Richter das Luftsicherheitsgesetz
für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sollte den
Verteidigungsminister ermächtigen, entführte Flugzeuge
auch dann abschießen zu lassen, wenn sich neben den
Terroristen auch Passagiere an Bord befinden. Die hiermit
einhergehende Abwägung "Leben gegen Leben"
verstoße gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des
Grundgesetzes, so das BVG. Eine Verfassungsänderung
könne allenfalls den Abschuss einer Maschine gestatten,
in der sich nur Terroristen und keine Unschuldigen
aufhalten.
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