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Diskussion um
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Kiel (SHL/11.10.)
Die Fraktionen im Landtag haben übereinstimmend ein einheitliches
Verfahren im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, die sich
ohne Begleitung von Angehörigen im Land aufhalten, gefordert. Das
Parlament reagierte damit auf einen vom SSW geforderten Bericht
der Landesregierung, den Innenminister Ralf Stegner (SPD)
vorstellte. Demnach ist die Zahl der jungen Flüchtlinge seit
Jahren rückläufig. Sie lag im Vorjahr bei 31, im Jahr 2005 bei
38. In dem Bericht, der nun abschließend im Innen- und
Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss beraten werden soll, wird
aber darauf verwiesen, dass die Angaben unvollständig sind, weil
einige zuständige Kreisbehörden keine Daten geliefert hätten.
Genau hier setzte die Kritik von Lars Harms (SSW)
an: "Was uns der Bericht liefert, ist ein gesellschaftliches
Armutszeugnis: Es werden bürokratisch Kompetenzprobleme
geschildert, in denen sich tagtäglich Kinder und Jugendliche
verheddern". "Wir wissen eigentlich gar nicht, wie viele
Betroffene sich aktuell oder in den letzten Jahren hier
aufgehalten haben", monierte auch Ekkehard Klug (FDP) die
"kryptischen Ausführungen" im Bericht. Er schlug vor,
den Flüchtlingsbeauftragten des Landes und Vertreter vom "lifeline-Vormundschaftsvereins
im Flüchtlingsrat" in den Ausschussberatungen anzuhören.
Monika Heinold (Grüne) nannte es "nicht akzeptabel",
dass unbegleitete Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren nicht
durch das Land in Obhut genommen werden. Jüngere Flüchtlinge
werden von den Jugendämtern betreut.
Unterschiedliche Meinungen zu einem Beschluss des
Landes-Jugendhilfeausschusses vom Mai, keine übergeordnete
Koordinationsstelle in Schleswig-Holstein einzurichten, vertraten
Winfried Wengler (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD). Während
Wengler darauf hinwies, dass "erhebliche Zweifel" an der
wirtschaftlichen Auslastung einer zentralen Stelle bestünden,
akzeptierte Puls den Beschluss nur, "weil die soziale
Struktur bereits vorhanden ist". Wirtschaftliche Gedanken
dürften dabei keine Rolle spielen, mahnte er.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) verwahrte sich in
der Debatte vehement gegen Vorwürfe aus der Opposition und vom
Vormundschaftsverein, minderjährige Flüchtlinge würden hier zu
Lande in Abschiebehaft genommen. "Es gibt keinen einzigen
Fall, in dem das vorgekommen ist" unterstrich der
Innenminister mit Nachdruck. Stegner: "Schleswig-Holstein
nutzt die humanitären Spielräume mehr als jedes andere
Bundesland, und das wird auch so bleiben."
Hintergrund:
Auf Antrag des SSW berichtet das
Innenministerium über die Situation minderjähriger
Flüchtlinge, die sich ohne Begleitung Erwachsener im
Lande aufhalten.
Der Bericht verweist darauf, dass die statistischen
Angaben über die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern
oder Verwandte ins Land kommen, unvollständig sind.
Grund: Einige der zuständigen Kreisbehörden gaben an,
dass keine entsprechenden Daten vorliegen. Den erhobenen
Zahlen zufolge sind im Vorjahr 31 allein reisende
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren in
Schleswig-Holstein registriert worden. Damit setzt sich
der zahlenmäßige Rückgang seit dem Spitzenjahr 2002 (91
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren) fort.
Laut Bericht werden keine Angaben über die
Herkunftsländer der Flüchtlinge gesammelt. Das Papier
geht davon aus, "dass sich die Betroffenen mit dem
Ziel in das Bundesgebiet begeben haben, hier ein
letztendlich dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu
erfahren".
Das Sozialgesetzbuch VIII sieht vor, dass die
Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte die Kinder
und Jugendlichen in Obhut nehmen und bei einer
"geeigneten Person", einer
"Einrichtung" oder "einer sonstigen
betreuten Wohnform" unterbringen.
Das Ausländerrecht kennt unterschiedliche Formen
des Aufenthaltsstatus: Asylbewerbern ist während des
laufenden Verfahrens der Aufenthalt in Deutschland
gestattet, andere werden als Flüchtling anerkannt,
geduldet oder nach dem Dubliner Abkommen in einen
asylrechtlich zuständigen EU-Staat zurückgebracht.
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