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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Landtagsbeschluss vom 13. Juli 2007 – Drucksache 16/1465
Federführend ist das Innenministerium
Drucksache: 16/1622
-Plenarprotokoll-

Diskussion um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Kiel (SHL/11.10.) Die Fraktionen im Landtag haben übereinstimmend ein einheitliches Verfahren im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, die sich ohne Begleitung von Angehörigen im Land aufhalten, gefordert. Das Parlament reagierte damit auf einen vom SSW geforderten Bericht der Landesregierung, den Innenminister Ralf Stegner (SPD) vorstellte. Demnach ist die Zahl der jungen Flüchtlinge seit Jahren rückläufig. Sie lag im Vorjahr bei 31, im Jahr 2005 bei 38. In dem Bericht, der nun abschließend im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss beraten werden soll, wird aber darauf verwiesen, dass die Angaben unvollständig sind, weil einige zuständige Kreisbehörden keine Daten geliefert hätten.

Genau hier setzte die Kritik von Lars Harms (SSW) an: "Was uns der Bericht liefert, ist ein gesellschaftliches Armutszeugnis: Es werden bürokratisch Kompetenzprobleme geschildert, in denen sich tagtäglich Kinder und Jugendliche verheddern". "Wir wissen eigentlich gar nicht, wie viele Betroffene sich aktuell oder in den letzten Jahren hier aufgehalten haben", monierte auch Ekkehard Klug (FDP) die "kryptischen Ausführungen" im Bericht. Er schlug vor, den Flüchtlingsbeauftragten des Landes und Vertreter vom "lifeline-Vormundschaftsvereins im Flüchtlingsrat" in den Ausschussberatungen anzuhören. Monika Heinold (Grüne) nannte es "nicht akzeptabel", dass unbegleitete Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren nicht durch das Land in Obhut genommen werden. Jüngere Flüchtlinge werden von den Jugendämtern betreut.

Unterschiedliche Meinungen zu einem Beschluss des Landes-Jugendhilfeausschusses vom Mai, keine übergeordnete Koordinationsstelle in Schleswig-Holstein einzurichten, vertraten Winfried Wengler (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD). Während Wengler darauf hinwies, dass "erhebliche Zweifel" an der wirtschaftlichen Auslastung einer zentralen Stelle bestünden, akzeptierte Puls den Beschluss nur, "weil die soziale Struktur bereits vorhanden ist". Wirtschaftliche Gedanken dürften dabei keine Rolle spielen, mahnte er.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) verwahrte sich in der Debatte vehement gegen Vorwürfe aus der Opposition und vom Vormundschaftsverein, minderjährige Flüchtlinge würden hier zu Lande in Abschiebehaft genommen. "Es gibt keinen einzigen Fall, in dem das vorgekommen ist" unterstrich der Innenminister mit Nachdruck. Stegner: "Schleswig-Holstein nutzt die humanitären Spielräume mehr als jedes andere Bundesland, und das wird auch so bleiben."

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Hintergrund:
  Auf Antrag des SSW berichtet das Innenministerium über die Situation minderjähriger Flüchtlinge, die sich ohne Begleitung Erwachsener im Lande aufhalten.
  Der Bericht verweist darauf, dass die statistischen Angaben über die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder Verwandte ins Land kommen, unvollständig sind. Grund: Einige der zuständigen Kreisbehörden gaben an, dass keine entsprechenden Daten vorliegen. Den erhobenen Zahlen zufolge sind im Vorjahr 31 allein reisende Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren in Schleswig-Holstein registriert worden. Damit setzt sich der zahlenmäßige Rückgang seit dem Spitzenjahr 2002 (91 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren) fort. Laut Bericht werden keine Angaben über die Herkunftsländer der Flüchtlinge gesammelt. Das Papier geht davon aus, "dass sich die Betroffenen mit dem Ziel in das Bundesgebiet begeben haben, hier ein letztendlich dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfahren".
  Das Sozialgesetzbuch VIII sieht vor, dass die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte die Kinder und Jugendlichen in Obhut nehmen und bei einer "geeigneten Person", einer "Einrichtung" oder "einer sonstigen betreuten Wohnform" unterbringen.
  Das Ausländerrecht kennt unterschiedliche Formen des Aufenthaltsstatus: Asylbewerbern ist während des laufenden Verfahrens der Aufenthalt in Deutschland gestattet, andere werden als Flüchtling anerkannt, geduldet oder nach dem Dubliner Abkommen in einen asylrechtlich zuständigen EU-Staat zurückgebracht.

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