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Auf dieser
Seite: Verbraucherschutz-Informationssystem
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Top 35:
RAPEX –
Verbraucherschutz durch Schnellinformationssystem
Landtagsbeschluss
vom 14. September 2007 – Drs. 16/1542
Federführend
ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren |
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Von der
Tagesordnung
abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Auf Antrag von CDU und SPD berichtet das
Sozialministerium über das EU-Schnellinformationssystem
zum Verbraucherschutz "RAPEX" (Rapid Alert
System for Non-Food Products), das wöchentlich im
Internet über gefährliche Produkte berichtet.
Dem Bericht zufolge werden die RAPEX-Informationen
von der EU an den Bund übermittelt, der wiederum
"binnen drei Arbeitstagen" die zuständigen
Stellen der Länder informiert. In Schleswig-Holstein ist
dies das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit
in Kiel. Die Behörde prüft, ob das beanstandete Produkt
hierzulande im Handel ist.
Der Bericht gesteht ein, dass dieses System
"keine nachhaltigen Erfolge" bringe und
"einer Überarbeitung bedarf". Denn: Bevor ein
Verkaufsverbot erlassen werden könne, müssten
"zunächst einmal gesicherte Erkenntnisse über die
Gefährlichkeit eines Produkts vorliegen". Nach
Abschluss eines "zeitaufwändigen Verwaltungs- und
Prüfverfahrens" seien die betroffenen Produkte
"aber sehr häufig bereits abverkauft und werden von
den Überwachungsbehörden auf dem Markt nicht mehr
gefunden".
Entsprechend das Fazit des Berichts: "Fakt
ist, dass sich mängelbehaftete Produkte in der Hauptsache
nicht mehr vom Markt zurückholen lassen, wenn sie einmal
in den Handel gelangt sind". Auch Rückrufaktionen
des Handels hätten keinen Erfolg gebracht.
Für das Jahr 2006 verzeichnet der Bericht 1.051
RAPEX-Meldungen. 2005 waren es 847. Am häufigsten
betroffen waren Spielwaren (24 Prozent), Elektrogeräte
(19 Prozent) und Autoteile (14 Prozent). 48 Prozent der
beanstandeten Waren stammten aus China, fünf Prozent aus
Deutschland.
Das Thema Produktsicherheit ist in den letzten
Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert worden, nachdem
in China produzierte Spielwaren, zum Beispiel
Puppenzubehör oder Spielzeugeisenbahnen, erhöhte
Bleiwerte aufwiesen und vom Hersteller zurückgerufen
wurden.
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