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Top 37: Föderalismusreform II Bekanntmachung des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Bericht der Vertreter der Landtage in der Kommission – Drucksache 16/1610 |
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Schuldenbremsen dürfen nicht Kompetenzen der Parlamente schwächen Kayenburg: Politik braucht Kiel (SHL/10.10.) Fraktionsübergreifend hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Föderalismuskommission II aufgefordert, einen wirksamen Weg zur Schuldenbegrenzung der öffentlichen Haushalte und zum Abbau der Altschulden aufzuzeigen. Dabei dürfe aber die Haushaltshoheit der Landesparlamente nicht durch zu strenge Vorgaben beeinträchtigt werden, hieß es unisono im Plenum. Denn, so Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU): Eine temporäre Erhöhung der Ausgaben durch Kredite müsse "als Ausnahmefall" möglich sein. Die Politik brauche "Spielraum in Krisensituationen". Kayenburg, der der Föderalismuskommission für die Landtagspräsidenten und für die CDU angehört, wandte sich damit gegen Forderungen, den Ländern verbindliche Neuverschuldungsstopps vorzugeben. Es sei auch ohne diese strikten Vorgaben möglich, so der Landtagspräsident, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte "bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts" auf null zu fahren. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Ute Erdsiek-Rave (SPD), die den erkrankten Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) vertrat, warb für das Modell der Landesregierung für einen Entschuldungsfonds der Länder. Hier sollen die Schulden aller Bundesländer in Höhe von zurzeit 480 Milliarden Euro gebündelt und aus einem Teil der Mehrwertsteuer beglichen werden. Erdsiek-Rave verwies auf den schleswig-holsteinischen Schuldenberg von 22 Milliarden Euro, der dem Land "wie ein Mühlstein um den Hals" hänge. Auch bei guter Konjunktur könne das Land diese Altlasten nicht aus eigener Kraft abtragen. FDP beklagt „öffentliche Misswirtschaft" Dem schloss sich SPD-Fraktionschef Lothar Hay an, der ebenfalls für die Landtage der Kommission angehört: "Was passiert, wenn die Zinslasten so hoch sind, dass die Neuverschuldungsgrenzen nicht einzuhalten sind?" Schleswig-Holstein müsse jährlich eine knappe Milliarde aus seinem Acht-Milliarden-Etat für Zinsen aufwenden. Hierfür machte Wolfgang Kubicki, Fraktionschef der Liberalen, eine langjährige "öffentliche Misswirtschaft" verantwortlich. Die Anreize, mit öffentlichem Geld sparsam umzugehen, seien gering, so Kubicki. Und: Auch die in der Landesverfassung festgeschriebene Schuldengrenze, laut der die Höhe der Kredite die Investitionen nicht übersteigen darf, habe "versagt". Anders als Hay, der bei einer verstärkten Steuerhoheit der Länder einen verschärften Wettbewerb zulasten der finanzschwachen Gliedstaaten befürchtete, machte sich Karl-Martin Hentschel (Grüne) für die Steuerautonomie stark. Die Befürchtungen seien "nicht berechtigt", merkte Hentschel an und verwies auf die Regionalsteuern für Bildung und Infrastrukturmaßnahmen in Schweden, Dänemark oder der Schweiz. Anke Spoorendonk (SSW) forderte eine Entflechtung der Mischfinanzierungen und des Finanzausgleichs von Bund und Ländern, "damit die Menschen wissen, wer für politische Maßnahmen verantwortlich ist und wo sie sich beschweren können". "Berliner Erklärung" Die Föderalismuskommission II, die im März erstmals zusammengekommen ist, strebt die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen an. Ihr gehören die 16 Landeschefs, 16 Vertreter des Bundestags sowie vier beratende Mitglieder aus den Landesparlamenten und drei aus den Kommunen an. Sie will an die erste Föderalismusreform vom Vorjahr anknüpfen, die die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern und die Mitspracherechte der Länder über den Bundesrat neu geregelt hat. Grundlage der Landtagsdebatte war die "Berliner Erklärung" der Landtagspräsidentenkonferenz vom August. Darin wird eine „entschlossene Trendwende vom Beteiligungs- zum Gestaltungsföderalismus" gefordert. Hierzu gehöre „mehr Steuerautonomie" und ein erweiterter Handlungsspielraum für die Länder durch gesetzliche Öffnungsklauseln. |
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