Kiel (SHL/08.10.)
Schleswig-Holstein orientiert sich bei der vorläufigen Ausgestaltung
seines Beamtendienstrechtes an den bisherigen bundesgesetzlichen
Vorgaben. Dies sieht ein von der Landesregierung vorgelegter
"Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des
Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesezes und ergänzender
Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" vor,
den das Parlament an den Finanzausschuss und den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen hat. Mit dem Entwurf zieht die
Landesregierung vorerst die Konsequenz aus der Föderalismusreform 2006,
in deren Zuge das Beamtendienstrecht unter die Länderhoheit gefallen
war.
Mit Blick auf das endgültig zu erarbeitende
Landesbesoldungsgesetz kündigte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)
in der Debatte „eine Bündelung" der Gesetze an. Dies sei zurzeit
jedoch nicht möglich, da das Bundesbesoldungsgesetz vorerst noch
gültig sei. Grundsätzlich, so Wiegard, setze er beim Besoldungsrecht
auf eine „norddeutsche Kooperation".
Unter anderem sollen laut dem jetzt vorliegenden
Gesetzentwurf zufolge Pensionäre Versorgungszahlungen entsprechend
ihres letzten Dienstgrades erhalten, wenn die Beförderung auf diesen
Posten zwei Jahre vor der Pensionierung lag. Bislang gilt eine
Dreijahresfrist. Der Versorgungsabschlag für Teilzeitbeschäftigte soll
wegfallen, und das so genannte „kleine Tagegeld" wird wieder
eingeführt.
Das Gesetzesvorhaben stieß im Plenum auf
parteiübergreifende Zustimmung. Skeptisch sahen die Liberalen
allerdings die geplante Kooperation mit den norddeutschen Ländern. Dies
würde die bundesweite Lohnkonkurrenz keineswegs aufheben.