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Auf dieser
Seite: Kommunalrecht
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Top 09
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP |
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Kommunalvertretungen:
FDP will kleine Fraktionen stärken
Kiel (SHL/08.10.) Die FDP
ist mit ihren Vorschlägen zur Besetzung von Vorsitzen und
Ausschüssen von Kommunalvertretungen nur bei den anderen beiden
Oppositionsparteien auf Zustimmung gestoßen. CDU, SPD und
Landesregierung lehnten den Entwurf in Erster Lesung in weiten
Teilen ab. Die Liberalen wollen die Gemeinde-, die Kreis- und die
Amtsordnung an verschiedenen Stellen ändern, um die
Einflussmöglichkeiten kleiner Fraktionen in Gemeindevertretungen,
Amtsausschüssen und Kreistagen zu stärken: Sie sollen bessere
Chancen bei der Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden sowie
bei der Vergabe der Ausschusssitze und der Ausschussvorsitze
erhalten, indem das derzeit verwendete Stimmauszählungsverfahren
nach d’Hondt durch das System Sainte-Laguë ersetzt wird.
Kleinere Fraktionen sollen nach Willen der
Liberalen zudem in Ausschüsse, in denen sie keinen Sitz errungen
haben, ein zusätzliches beratendes Mitglied entsenden können.
Dieses Zusatzmitglied soll auch an nicht-öffentlichen Sitzungen
teilnehmen und das Wort ergreifen können. „Ziel unseres
Gesetzentwurfes ist es, die Besetzung der kommunalen Ausschüsse
dem Wahlergebnis angemessener zu gestalten sowie die
Ausschussbeteiligung aller in einer Vertretung vorhandener
Gruppierungen sicherzustellen", begründete Günther
Hildebrand (FDP) den Vorstoß.
Diskussion um Beteiligungspflicht von
Menschen mit Behinderung
Die Grünen, die bereits im Juli und im September
ähnliche Änderungen im Wahlrecht zum Landtag sowie zum Gemeinde-
und Kreiswahlrecht eingebracht hatten, begrüßten den Vorstoß
der Liberalen, ebenso der SSW. Die SPD kündigte Unterstützung
für die im Entwurf geforderte Beteiligungspflicht von Menschen
mit Behinderungen bei sie betreffenden Vorhaben an. Die CDU hielt
diesen Vorschlag für unnötig – es gebe bereits ein
umfangreiches Beteiligungsgebot.
Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Werner Kalinka (CDU), Klaus-Peter Puls
(SPD), Monika Heinold (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW),
Innenminister Lothar Hay (SPD)
Hintergrund:
Die FDP legt dem Landtag Vorschläge zur Besetzung der
Ausschüsse von Kommunalvertretungen sowie zur Reform der
Wahl von Vorsitzenden vor. Die Liberalen wollen die
Gemeinde, die Kreis- und die Amtsordnung an verschiedenen
Stellen ändern.
So sollen
kleine Fraktionen in Gemeindevertretungen,
Amtsausschüssen und Kreistagen gestärkt werden. Sie
sollen mehr Einfluss auf die Besetzung der Vorsitzenden,
der Ausschusssitze und der Ausschussvorsitze erhalten,
indem das derzeit verwendete Höchstzahlverfahren bei der
Verteilung dieser Posten durch ein Niedrigstwertverfahren
ersetzt wird. Kleinere Fraktionen sollen zudem in
Ausschüsse, in denen sie keinen Sitz errungen haben, ein
zusätzliches beratendes Mitglied entsenden können.
Dieses Zusatzmitglied soll auch an nicht-öffentlichen
Sitzungen teilnahmen und das Wort ergreifen können.
Zudem fordert die FDP
eine Beteiligungspflicht für Menschen mit Behinderung an
kommunalen Entscheidungen, die ihre Belange betreffen,
ähnlich der vor einigen Jahren erlassenen
Beteiligungspflicht für Jugendliche. Diese Forderung
hatte sie bereits im März 2006 erhoben (plenum-online
März
2006). Die FDP war aber an der Große Koalition
gescheitert, die stattdessen im Juni 2006 einen Appell an
die Kommunen aussprach, Behinderte in gemeindliche
Planungen stärker einzubeziehen (plenum-online Mai/Juni
2006).
Der Landtag
hat zuletzt im Juli auf Initiative der Grünen über eine
Reform des Kommunalwahlrechts debattiert.
Vorherige
Debatten zum Thema Landtags-, Kreis- u. Gemeindewahlgestez:
plenum-online, Juli
2008 und September
2008
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