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Beamten geht`s an
den Geldbeutel
Erste Lesung zu Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld /
Zukunft des Öffentlichen Dienstes beraten
Kiel (SHL). Zu einem heftigen
Schlagabtausch ist es im Landtag am Donnerstag, 25. September 2003,
wegen der geplanten Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld der
schleswig-holsteinischen Beamten gekommen. Die von der
Landesregierung geplante Kürzung wird durch die von den
Bundesländern beschlossene Öffnungsklausel möglich: Danach
bleiben die Grundgehälter der Landesbeamten in allen Bundesländern
zwar weiterhin gleich, über die Höhe der Sonderzahlungen können
die Länder hingegen – je nach Haushaltslage – frei entscheiden.
Vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltslage gebe es keine Alternative zu den Kürzungen,
argumentierte Finanzminister Ralf Stegner (SPD). Die Landesregierung
habe dabei auf eine soziale Staffelung geachtet: Je nach Besoldungsstufe
käme auf die Beamten eine Kürzung beim Weihnachtsgeld auf 60 bis
70 Prozent des Dezembergehalts zu. Das Urlaubsgeld werde nur bei
besser Verdienenden ab der Besoldungsgruppe A 11 gestrichen.
Das sei immer noch sozial verträglicher als ein Arbeitsplatzabbau,
so Stegner. Zugleich betonte er, dass nicht die Landesregierung die
Schuld an den hohen Verwaltungskosten trage: Das zeige schon die im
Bundesvergleich niedrige Personalquote, so der Minister in seinem
Bericht zur Zukunft des öffentlichen Dienstes.
"Schleswig-Holstein ist in der Bundesrepublik eine Lokomotive
bei der Verwaltungsreform".
"Wir haben nicht zu gut
bezahlte, sondern zu viele Mitarbeiter in der Landesverwaltung",
widersprach Monika Schwalm (CDU) dem Minister. Durch die Kürzungen
bei den Sonderzuwendungen lasse sich der Haushalt zudem nicht
sanieren. Sie forderte die Beibehaltung der Sonderzahlungen in
voller Höhe. Und: Nötig sei eine Straffung der Verwaltung und ein
Abbau von Aufgaben. Außerdem, so Schwalm, fehlten noch immer
leistungsbezogene finanzielle Anreize für die Landesbediensteten.
Thomas Rother (SPD) warf der
Opposition Heuchelei vor: Während sie "Krokodils-Tränen"
vergieße, kürzten Bundesländer, in denen CDU und FDP in der
Regierungsverantwortung stünden, die Sonderzuwendungen ebenso wie
Schleswig-Holstein. In Hamburg vertrete die FDP genau diese Linie,
sagte auch Monika Heinold (Grüne). Bei der Verwaltungsreform sei
Schleswig-Holstein weiter als andere Länder. Um die
Verwaltungskosten jedoch langfristig zu senken, forderten Rother und
Heinold auch eine Reform des Dienstrechts: Beamte solle es in
Zukunft nur noch dort geben, wo hoheitliche Aufgaben wahrgenommen
würden.
Mit der Abschaffung des Beamtenstatus
gehe für weite Bereiche der Verwaltung auch die Unkündbarkeit
verloren und damit die einzige noch verbliebene Motivation,
überhaupt in den Öffentlichen Dienst einzutreten, konterte
Wolfgang Kubicki (FDP). In der Vergangenheit hätten die Beamten
bereits eine Verlängerung der Arbeitszeit und Pensionskürzungen
hinnehmen müssen. Die Beamten leisteten damit schon seit Jahren
einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Die
Landesregierung dürfe die Beamten nicht als Sparschwein für eigene
Verfehlungen heranziehen.
Der
Gesetzentwurf zu den Kürzungen bei dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld
"schafft demotivierte und wütende Beschäftigte
im Öffentlichen Dienst", kritisierte auch Anke Spoorendonk
(SSW). Zu Recht fühlten die Beamten, dass die schlechte
Haushaltslage auf ihrem Rücken ausgetragen werde. Zugleich
verteidigte Spoorendonk den rot-grünen Vorstoß zur Entbeamtung:
"Mir leuchtet noch immer nicht ein, warum Lehrer überhaupt
Beamte sein sollen".
Regierungsbericht und Gesetzentwurf
zu den Sonderzahlungen wurden einstimmig zur Beratung an den
Finanzausschuss überwiesen.
Demonstrierender Polizeibeamter
vor dem Landeshaus
Hintergrund:
Geplant
ist, das Urlaubsgeld für die Besoldungsgruppen
oberhalb von A10 zu streichen. Die Gruppen bis
einschließlich A8 erhalten nach wie vor 322,34 Euro, bei
den Gruppen A9 und A10 bleibt es bei 255,69 Euro.
Das Weihnachtsgeld,
das im vergangenen Jahr für alle Beamten 86,31 Prozent
der Dezember-Bezüge betragen hat, soll ebenfalls
herabgesetzt werden. Die Gruppen A2 bis A6 erhalten in
diesem Jahr 70 Prozent des Dezembergehalts, bei den
Gruppen A7 bis A9 sind es 67 Prozent, bei A10 bis A13
sowie C1 und W1 sollen es 64 Prozent sein. Alle übrigen
sinken auf 60 Prozent.
Die
Landesregierung hat zudem zum Abschlussbericht einer
Nordrhein-Westfälischen Regierungskommission zur Reform
der Verwaltung vom Januar dieses Jahres Stellung genommen.
Das vom ehemaligen schleswig-holsteinischen Innenminister
Hans Peter Bull geleitete Gremium bemängelt unter
anderem:
- Die Verwaltung arbeite zu stark
Regel- und zu wenig Ergebnis-orientiert, sie sei daher
ineffizient und wenig bürgerfreundlich
- Es fehle an Wettbewerb und Anreizen
zur Leistungssteigerung. Dies liege unter anderem am
starren Dienstrecht, besonders bei den Beamten
- Die Führungskompetenz der
Vorgesetzten sei unterentwickelt.
Für die Zukunft empfiehlt die
Kommission unter anderem eine Flexibilisierung des
Dienstrechts, eine Reduzierung der Beamten-Stellen
zugunsten von Angestellten-Stellen, eine bessere
Fortbildung der Mitarbeiter und eine Beschränkung der
Verwaltung auf ihre Kernaufgaben.
Die
schleswig-holsteinische Landesregierung nennt in ihrer
Stellungnahme zu diesem Bericht eine Reihe von Beispielen
für Reformen im Verwaltungsapparat des Landes: neue
Beurteilungsrichtlinien, neue Leistungs- und
Beförderungsgrundsätze und ein neues
Personal-Entwicklungskonzept. Auf gesetzlicher Ebene
verweist das zuständige Innenministerium unter anderem
auf das neue Ausbildungszentrumsgesetz. Für die Zukunft
seien beispielsweise weitere Neustrukturierungen und
Zusammenschlüsse von Behörden geplant.
mehr Informationen: www.regierungskommission.nrw.de
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