Auf dieser Seite: Sonderzahlungen / Zukunft des Öffentlichen Dienstes

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Zukunft des öffentlichen Dienstes
Landtagsbeschluss vom 18. Juni 2003 - Drucksache 15/2706
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2830

Beamten geht`s an den Geldbeutel
Erste Lesung zu Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld / Zukunft des Öffentlichen Dienstes beraten

Kiel (SHL). Zu einem heftigen Schlagabtausch ist es im Landtag am Donnerstag, 25. September 2003, wegen der geplanten Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld der schleswig-holsteinischen Beamten gekommen. Die von der Landesregierung geplante Kürzung wird durch die von den Bundesländern beschlossene Öffnungsklausel möglich: Danach bleiben die Grundgehälter der Landesbeamten in allen Bundesländern zwar weiterhin gleich, über die Höhe der Sonderzahlungen können die Länder hingegen – je nach Haushaltslage – frei entscheiden.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage gebe es keine Alternative zu den Kürzungen, argumentierte Finanzminister Ralf Stegner (SPD). Die Landesregierung habe dabei auf eine soziale Staffelung geachtet: Je nach Besoldungsstufe käme auf die Beamten eine Kürzung beim Weihnachtsgeld auf 60 bis 70 Prozent des Dezembergehalts zu. Das Urlaubsgeld werde nur bei besser Verdienenden ab der Besoldungsgruppe A 11  gestrichen. Das sei immer noch sozial verträglicher als ein Arbeitsplatzabbau, so Stegner. Zugleich betonte er, dass nicht die Landesregierung die Schuld an den hohen Verwaltungskosten trage: Das zeige schon die im Bundesvergleich niedrige Personalquote, so der Minister in seinem Bericht zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. "Schleswig-Holstein ist in der Bundesrepublik eine Lokomotive bei der Verwaltungsreform".

"Wir haben nicht zu gut bezahlte, sondern zu viele Mitarbeiter in der Landesverwaltung", widersprach Monika Schwalm (CDU) dem Minister. Durch die Kürzungen bei den Sonderzuwendungen lasse sich der Haushalt zudem nicht sanieren. Sie forderte die Beibehaltung der Sonderzahlungen in voller Höhe. Und: Nötig sei eine Straffung der Verwaltung und ein Abbau von Aufgaben. Außerdem, so Schwalm, fehlten noch immer leistungsbezogene finanzielle Anreize für die Landesbediensteten.

Thomas Rother (SPD) warf der Opposition Heuchelei vor: Während sie "Krokodils-Tränen" vergieße, kürzten Bundesländer, in denen CDU und FDP in der Regierungsverantwortung stünden, die Sonderzuwendungen ebenso wie Schleswig-Holstein. In Hamburg vertrete die FDP genau diese Linie, sagte auch Monika Heinold (Grüne). Bei der Verwaltungsreform sei Schleswig-Holstein weiter als andere Länder. Um die Verwaltungskosten jedoch langfristig zu senken, forderten Rother und Heinold auch eine Reform des Dienstrechts: Beamte solle es in Zukunft nur noch dort geben, wo hoheitliche Aufgaben wahrgenommen würden.

Mit der Abschaffung des Beamtenstatus gehe für weite Bereiche der Verwaltung auch die Unkündbarkeit verloren und damit die einzige noch verbliebene Motivation, überhaupt in den Öffentlichen Dienst einzutreten, konterte Wolfgang Kubicki (FDP). In der Vergangenheit hätten die Beamten bereits eine Verlängerung der Arbeitszeit und Pensionskürzungen hinnehmen müssen. Die Beamten leisteten damit schon seit Jahren einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Die Landesregierung dürfe die Beamten nicht als Sparschwein für eigene Verfehlungen heranziehen.

Der Gesetzentwurf zu den Kürzungen bei dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld "schafft demotivierte und wütende Beschäftigte im Öffentlichen Dienst", kritisierte auch Anke Spoorendonk (SSW). Zu Recht fühlten die Beamten, dass die schlechte Haushaltslage auf ihrem Rücken ausgetragen werde. Zugleich verteidigte Spoorendonk den rot-grünen Vorstoß zur Entbeamtung: "Mir leuchtet noch immer nicht ein, warum Lehrer überhaupt Beamte sein sollen". 

Regierungsbericht und Gesetzentwurf zu den Sonderzahlungen wurden einstimmig zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

  Demonstrierender Polizeibeamter vor dem Landeshaus

Hintergrund:
 
  Geplant ist, das Urlaubsgeld für die Besoldungsgruppen oberhalb von A10 zu streichen. Die Gruppen bis einschließlich A8 erhalten nach wie vor 322,34 Euro, bei den Gruppen A9 und A10 bleibt es bei 255,69 Euro.
  Das Weihnachtsgeld, das im vergangenen Jahr für alle Beamten 86,31 Prozent der Dezember-Bezüge betragen hat, soll ebenfalls herabgesetzt werden. Die Gruppen A2 bis A6 erhalten in diesem Jahr 70 Prozent des Dezembergehalts, bei den Gruppen A7 bis A9 sind es 67 Prozent, bei A10 bis A13 sowie C1 und W1 sollen es 64 Prozent sein. Alle übrigen sinken auf 60 Prozent.
  Die Landesregierung hat zudem zum Abschlussbericht einer Nordrhein-Westfälischen Regierungskommission zur Reform der Verwaltung vom Januar dieses Jahres Stellung genommen. Das vom ehemaligen schleswig-holsteinischen Innenminister Hans Peter Bull geleitete Gremium bemängelt unter anderem:
  • Die Verwaltung arbeite zu stark Regel- und zu wenig Ergebnis-orientiert, sie sei daher ineffizient und wenig bürgerfreundlich
  • Es fehle an Wettbewerb und Anreizen zur Leistungssteigerung. Dies liege unter anderem am starren Dienstrecht, besonders bei den Beamten
  • Die Führungskompetenz der Vorgesetzten sei unterentwickelt.

  Für die Zukunft empfiehlt die Kommission unter anderem eine Flexibilisierung des Dienstrechts, eine Reduzierung der Beamten-Stellen zugunsten von Angestellten-Stellen, eine bessere Fortbildung der Mitarbeiter und eine Beschränkung der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben.
  Die schleswig-holsteinische Landesregierung nennt in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht eine Reihe von Beispielen für Reformen im Verwaltungsapparat des Landes: neue Beurteilungsrichtlinien, neue Leistungs- und Beförderungsgrundsätze und ein neues Personal-Entwicklungskonzept. Auf gesetzlicher Ebene verweist das zuständige Innenministerium unter anderem auf das neue Ausbildungszentrumsgesetz. Für die Zukunft seien beispielsweise weitere Neustrukturierungen und Zusammenschlüsse von Behörden geplant.

mehr Informationen: www.regierungskommission.nrw.de 

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