Auf dieser Seite: Arbeitslosengeld II / Sozialhilfeausgaben

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Top 12:
Erhöhung der Vermögensfreibeträge bei der Berechnung des künftigen Arbeitslosengeldes II
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 15/2838
-Plenarprotokoll-
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Chancen auf Arbeit steigern, Sozialhilfeausgaben senken
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW - Drs.15/2935
Drucksache: 15/2892

Arbeitslosengeld II: Bund soll zahlen
Und: Landtag will private Altersvorsorge von 
arbeitslosen Menschen sichern

Kiel (SHL). Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Zuständigkeit für das neue Arbeitslosengeld II in den Bereich der Gemeinden und Kreise fällt und dort bearbeitet wird. Dies hat der Landtag am Donnerstag, 25. September 2003, in großer Einvernehmlichkeit beschlossen. Die Verwaltung der Kommunen sei effizienter als die des Arbeitsamtes, zudem seien die kommunalen Behörden bereits mit anderen Sozialeinrichtungen vernetzt, so die Argumente. Aber: Die entstehenden Zusatzkosten müsse der Bund voll ausgleichen.

Neben Schleswig-Holstein setzen sich vor allem auch unionsgeführte Länder für diese Regelung ein. Im Rahmen des Projektes "Arbeitslosengeld II" sollen arbeitsfähige Bezieher von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen gefasst werden. Die Reform ist Teil der so genannten Agenda 2010 von Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Weiteres Thema der Landtagsdebatte war die Anrechnung von Privatvermögen auf das Arbeitslosengeld II: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Vermögensfreibeträge für Leistungsempfänger stark reduziert werden. Ein entsprechender Antrag des SSW gegen dieses Vorhaben fand breiten Zuspruch bei allen Fraktionen. Vor dem Hintergrund der neuen Riester-Rente sei eigenes Vermögen wichtig für die Alterssicherung, begründete Silke Hinrichsen (SSW). Die ab Januar 2004 vorgesehenen Freibeträge von 200 Euro pro Lebensjahr müssten wieder erhöht werden. Einhellig der Tenor im Plenum: Es könne einerseits nicht private Vorsorge verlangt und andererseits die Altersvorsorge angegriffen werden. Tausende Arbeitslose müssten dann beispielsweise ihre Lebensversicherung kündigen.

Kayenburg: "bürokratischer Irrsinn"

Hart ins Gericht ging die Opposition von CDU und FDP mit der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung: So habe sich die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in der Vergangenheit nicht als "effizienter Dienstleister" erwiesen. Bürokratische "Verkrustungen" müssten hier aufgebrochen werden, sagte Oppositionsführer Martin Kayenburg (CDU). Der BA jetzt auch noch die Verantwortung für das Arbeitslosengeld II zu geben, sei "bürokratischer Irrsinn". Die BA beschäftige über 93.000 Angestellte "von denen gerade einmal 8.500 mit der originären Vermittlung von Arbeitssuchenden beschäftigt sind", kritisierte auch Heiner Garg (FDP). Kompetenz und Erfolg bei der Vermittlung lägen dort, wo räumliche Nähe und persönliche Ansprache vorhanden seien: Das Arbeitslosengeld II gehöre daher in die Hände von Kommunen und Kreisen.

Dort sahen auch SPD und Grüne die notwendigen Kompetenzen, die "wir erhalten müssen", so Wolfgang Baasch (SPD). Zudem richte sich die BA immer mehr betriebswirtschaftlich aus, kritisierte Angelika Birk (Grüne). "Teure" Arbeitslose würden zuerst vermittelt; Jugendliche, Ältere, Langzeitarbeitslose und Frauen blieben auf der Strecke. Demgegenüber gebe es schon jetzt erfolgreiche kommunale Arbeitslosenprojekte in Schleswig-Holstein, wie das Elmshorner Modell.

Auch Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), die gleichermaßen die erkrankte Sozialministerin Heide Moser und den die Messe Nord Bau eröffnenden Wirtschaftsminister Bernd Rohwer vertrat, setzte sich für die kommunale Trägerschaft ein. Voraussetzung dafür sei jedoch ein vollständiger Kostenausgleich durch den Bund.

Kontroverse um "Fördern und Fordern"

Trotz der weitgehenden Einigkeit in der Frage der kommunalen Trägerschaft konnten sich die Fraktionen letztendlich aber nicht auf eine gemeinsame Annahme des Antrags von SPD, Grünen und SSW einigen. Der sehe zwar im Grundsatz die Politik des "Förderns und Forderns" vor, gewichte aber das "Fördern" gegenüber dem "Fordern" zu stark, kritisierte Kayenburg. Wer eine zumutbare Arbeit ablehne, solle mit einer Kürzung oder auch der vollständigen Streichung seiner Bezüge rechnen müssen, forderte er. Auch Garg setzte sich für eine Arbeitspflicht ein: Dadurch verschwinde der "Freizeitvorteil" für Sozialhilfeempfänger.

Als "unsozial", wies Baasch die Forderungen zurück: Von Leistungskürzungen seien in Familien immer auch Kinder mit betroffen. Auch in Zukunft müsse eine solche Entscheidung deshalb vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Der Sozialstaat müsse auch in Zukunft ein "menschliches Antlitz" haben, fügte Moser hinzu.

Der Antrag der Union wurde in alternativer Abstimmung zugunsten des Antrags von Rot-Grün und SSW abgelehnt

Hintergrund:
 
Langzeitarbeitslose sollen nach Willen der Bundesregierung zukünftig nicht mehr durch die von den Kommunen aufzubringende Sozialhilfe unterstützt werden. Stattdessen soll die Bundesanstalt für Arbeit ab 1. Januar 2004 das so genannte "Arbeitslosengeld II" zahlen, das in der Höhe dem Sozialhilfesatz entspricht. Neu ist die Regelung des so genannten "Schonvermögens". Während Bezieher der alten Sozialhilfe 520 Euro pro Lebensjahr auf der hohen Kante behalten dürfen, sollen es beim Arbeitslosengeld II nur noch 200 Euro pro Lebensjahr sein.
  Zum Stichtag 31. Dezember 2002 haben im Land rund 120.000 Menschen Sozialhilfe bezogen – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Das sind 4,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Bevölkerung. In den Städten ist die Zahl der Sozialhilfe-Bezieher besonders hoch (Kiel: acht Prozent, Lübeck: sieben Prozent). 25,4 Prozent der Leistungsempfänger waren unter elf Jahren.
(Quelle: Statistisches Landesamt)

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