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Arbeitslosengeld
II: Bund soll zahlen
Und: Landtag will private
Altersvorsorge von
arbeitslosen Menschen sichern
Kiel (SHL). Die Landesregierung
soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Zuständigkeit
für das neue Arbeitslosengeld II in den Bereich der Gemeinden und
Kreise fällt und dort bearbeitet wird. Dies hat der Landtag
am Donnerstag, 25. September 2003, in großer Einvernehmlichkeit
beschlossen. Die Verwaltung der Kommunen sei effizienter als die
des Arbeitsamtes, zudem seien die kommunalen Behörden bereits mit
anderen Sozialeinrichtungen vernetzt, so die Argumente. Aber: Die
entstehenden Zusatzkosten müsse der Bund voll ausgleichen.
Neben Schleswig-Holstein setzen
sich vor allem auch unionsgeführte Länder für diese Regelung
ein. Im Rahmen des Projektes "Arbeitslosengeld II"
sollen arbeitsfähige Bezieher von Sozial- und Arbeitslosenhilfe
zusammen gefasst werden. Die Reform ist Teil der so genannten
Agenda 2010 von Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Weiteres Thema der Landtagsdebatte
war die Anrechnung von Privatvermögen auf das Arbeitslosengeld
II: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die
Vermögensfreibeträge für Leistungsempfänger stark reduziert
werden. Ein entsprechender
Antrag des SSW gegen dieses Vorhaben fand breiten Zuspruch bei
allen Fraktionen. Vor dem Hintergrund der neuen Riester-Rente sei
eigenes Vermögen wichtig für die Alterssicherung, begründete
Silke Hinrichsen (SSW). Die ab Januar 2004 vorgesehenen Freibeträge von 200 Euro pro Lebensjahr
müssten wieder erhöht
werden. Einhellig der Tenor im Plenum: Es könne einerseits nicht
private Vorsorge verlangt und andererseits die Altersvorsorge
angegriffen werden. Tausende Arbeitslose müssten dann
beispielsweise ihre Lebensversicherung kündigen.
Kayenburg: "bürokratischer
Irrsinn"
Hart ins Gericht ging die
Opposition von CDU und FDP mit der Arbeitsmarktpolitik der
Bundesregierung: So habe sich die Bundesanstalt für Arbeit (BA)
in der Vergangenheit nicht als "effizienter Dienstleister"
erwiesen. Bürokratische "Verkrustungen" müssten hier
aufgebrochen werden, sagte Oppositionsführer Martin Kayenburg
(CDU). Der BA jetzt auch noch die Verantwortung für das
Arbeitslosengeld II zu geben, sei "bürokratischer
Irrsinn". Die BA beschäftige über 93.000 Angestellte
"von denen gerade einmal 8.500 mit der originären
Vermittlung von Arbeitssuchenden beschäftigt sind",
kritisierte auch Heiner Garg (FDP). Kompetenz und Erfolg bei der
Vermittlung lägen dort, wo räumliche Nähe und persönliche
Ansprache vorhanden seien: Das Arbeitslosengeld II gehöre daher
in die Hände von Kommunen und Kreisen.
Dort sahen auch SPD und Grüne die
notwendigen Kompetenzen, die "wir erhalten müssen", so
Wolfgang Baasch (SPD). Zudem richte sich die BA immer mehr
betriebswirtschaftlich aus, kritisierte Angelika Birk (Grüne).
"Teure" Arbeitslose würden zuerst vermittelt;
Jugendliche, Ältere, Langzeitarbeitslose und Frauen blieben auf
der Strecke. Demgegenüber gebe es schon jetzt erfolgreiche
kommunale Arbeitslosenprojekte in Schleswig-Holstein, wie das
Elmshorner Modell.
Auch Bildungsministerin Ute
Erdsiek-Rave (SPD), die gleichermaßen die erkrankte
Sozialministerin Heide Moser und den die Messe Nord Bau
eröffnenden Wirtschaftsminister Bernd Rohwer vertrat, setzte sich
für die kommunale Trägerschaft ein. Voraussetzung dafür sei
jedoch ein vollständiger Kostenausgleich durch den Bund.
Kontroverse um "Fördern
und Fordern"
Trotz der weitgehenden Einigkeit in
der Frage der kommunalen Trägerschaft konnten sich die Fraktionen
letztendlich aber nicht auf eine gemeinsame Annahme des Antrags
von SPD, Grünen und SSW einigen. Der sehe zwar im Grundsatz die
Politik des "Förderns und Forderns" vor, gewichte aber
das "Fördern" gegenüber dem "Fordern" zu
stark, kritisierte Kayenburg. Wer eine zumutbare Arbeit ablehne,
solle mit einer Kürzung oder auch der vollständigen Streichung
seiner Bezüge rechnen müssen, forderte er. Auch Garg setzte sich
für eine Arbeitspflicht ein: Dadurch verschwinde der
"Freizeitvorteil" für Sozialhilfeempfänger.
Als "unsozial", wies
Baasch die Forderungen zurück: Von Leistungskürzungen seien in
Familien immer auch Kinder mit betroffen. Auch in Zukunft müsse
eine solche Entscheidung deshalb vom Einzelfall abhängig gemacht
werden. Der Sozialstaat müsse auch in Zukunft ein
"menschliches Antlitz" haben, fügte Moser hinzu.
Der Antrag der Union wurde in
alternativer Abstimmung zugunsten des Antrags von Rot-Grün und SSW
abgelehnt
Hintergrund:
Langzeitarbeitslose sollen nach
Willen der Bundesregierung zukünftig nicht mehr durch die
von den Kommunen aufzubringende Sozialhilfe unterstützt
werden. Stattdessen soll die Bundesanstalt für Arbeit ab
1. Januar 2004 das so genannte "Arbeitslosengeld
II" zahlen, das in der Höhe dem Sozialhilfesatz
entspricht. Neu ist die Regelung des so genannten
"Schonvermögens". Während Bezieher der alten
Sozialhilfe 520 Euro pro Lebensjahr auf der hohen Kante
behalten dürfen, sollen es beim Arbeitslosengeld II nur
noch 200 Euro pro Lebensjahr sein.
Zum
Stichtag 31. Dezember 2002 haben im Land rund 120.000
Menschen Sozialhilfe bezogen – eine leichte Steigerung
gegenüber dem Vorjahr. Das sind 4,3 Prozent der
schleswig-holsteinischen Bevölkerung. In den Städten ist
die Zahl der Sozialhilfe-Bezieher besonders hoch (Kiel:
acht Prozent, Lübeck: sieben Prozent). 25,4 Prozent der
Leistungsempfänger waren unter elf Jahren.
(Quelle:
Statistisches Landesamt)
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