Top 17:
Aufnahme
biometrischer Daten in Ausweispapiere
Antrag der Fraktion
der FDP |
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Top 19:
Ministerversorgungsbezüge
Antrag der Fraktion der FDP |
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Mehr
persönliche Daten in Ausweise
Rot-Grün und CDU
stützen Bundesinnenminister Otto Schily / FDP meldet
datenschutzrechtliche Bedenken an
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Kiel (SHL). Der Landtag steht der Speicherung
biometrischer Daten in Ausweispapieren mehrheitlich positiv
gegenüber. Ein Antrag der Liberalen, der auf eine
grundsätzliche Ablehnung der Aufnahme von Gesichtsprofil,
Augeniris oder Fingerabdruck in Passdokumente abzielte, fand am
Donnerstag, 26. September 2003, keine Mehrheit. Lediglich der
SSW schloss sich dieser Position an. SPD, CDU, Grüne und
Landesregierung sahen in der Biometrie hingegen eine Hilfe im
Kampf gegen den Terror.
Seit den Antiterror-Gesetzen vom Januar 2002 ist
eine Speicherung biometrischer Daten in Reisepass oder
Personalausweis grundsätzlich möglich. Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) hat Anfang des Monats konkrete Schritte zur
praktischen Umsetzung dieser Gesetzesvorlage angekündigt.
FDP und SSW machten hiergegen grundsätzliche
rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Sie
warnten vor Aktionismus und mahnten eine präzise
Situations-Analyse an, zumal deutsche Reisedokumente bereits
jetzt sicher seien.
Demgegenüber wiesen SPD, CDU, Grüne und
Landesregierung auf die nach wie vor bestehende terroristische
Gefahr hin. Vor diesem Hintergrund sei die Biometrie ein
geeignetes Mittel. Voraussetzung: Rechtsstaatlichkeit und
Datenschutz müssen gesichert sein.
Im Innen- und Rechtssausschuss wird weiter
beraten.
Hauptredner:
Wolfgang Kubicki (FDP),
Thomas Rother (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene Fröhlich
(Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) hat die Speicherung biometrischer Daten
in Ausweispapieren vorgeschlagen. Das heißt: Auch
Fingerabdruck, Informationen über die Augeniris oder
Gesichtsmerkmale sollen vom Identitäts-Dokument ablesbar
sein. Dies, so die Argumentation, erleichtere Ermittlungen
gegen Terroristen.
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Liberale kontra
Finanzminister
Stegner weist Vorwürfe
der FDP zurück
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Kiel (SHL). Finanzminister
Ralf Stegner (SPD) hat sich am Donnerstag, 25. September, gegen
Vorwürfe aus Reihen der FDP verwahrt, nicht angemessen auf die
Problematik der finanziellen Überversorgung von ehemaligen
Ministern reagiert zu haben. CDU/FDP-Opposition und SSW hatten
zuvor kritisiert, dass das Parlament nicht früher über ein
Urteil des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes
(OVG) informiert worden sei. Durch das bereits 2001 gefällte
Urteil wurde die Überversorgung von Ministern, die vormals
Beamte waren, verursacht. Laut FDP sei dem Land dadurch
erheblicher finanzieller Schaden zugefügt worden, da sich zwei
Minister später auf das Urteil berufen und verbesserte Versorgungsbezüge
durchsetzen konnten. Durch Stegners Ankündigung, wegen des
Urteils das Landesministergesetz zu ändern, ist das
Thema wieder öffentlich geworden. Ziel der Reform ist es, die
Besserstellung der Minister aufzuheben und Einsparungen zu
erzielen.
Stimmen
aus der Debatte:
Wolfgang Kubicki (FDP): Der Finanzminister wollte mit
dem Vorstoß öffentlich positiv punkten. Die Landesregierung
muss sich zukünftig in vergleichbaren Fällen anders verhalten.
Ursula Kähler (SPD): Es ist Sache der Regierung, die
Klage eines Ruheständlers auch mit diesem zu klären. Der
Minister hat den gesamten Ablauf im August und auch letzte Woche
im Finanzausschuss dargestellt.
Thorsten Geißler (CDU): Der Vorgang ist skandalös.
Durch die Untätigkeit der Landesregierung ist dem Land nicht
nur finanzieller Schaden entstanden. Die Regierung kommt ihrer
Unterrichtungspflicht in diesem Hause nicht nach.
Monika Heinold (Grüne): Herr Stegner hat dieses Thema
selbst angepackt. Die geplante Änderung des Gesetzes ist
richtig. Das bisherige Versorgungssystem passt nicht mehr in
unsere flexible Gesellschaft.
Anke Spoorendonk (SSW): Es ist ein Unding, dass der
Landtag erst jetzt über die Entscheidung des OVG aus dem Jahr
2001 unterrichtete wird. Herr Stegner hat jedoch schnell und
korrekt auf diesen Fall reagiert.
Finanzminister Ralf Stegner (SPD): Ich kann Kritik
darüber nachvollziehen, dass es so lange gedauert hat, bis das
Urteil bekannt wurde. Ich bin es doch gewesen, der die
Fraktionsvorsitzenden eingeladen und über die Problematik
informiert hat.
Der FDP-Antrag, der darauf zielte, dass die Regierung den
Landtag in vergleichbaren Fällen frühzeitiger unterrichten
soll, wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die
Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt.
Hintergrund:
Das Landes-Finanzministerium will
einen Entwurf zur Änderung des Landesministergesetzes
vorlegen. Damit sollen die Pensions- ansprüche ehemaliger
Landesminister neu geregelt werden.
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig
hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos), der
vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993)
Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich
verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann
konnte unter Berufung auf das Beamtenversorgungsgesetz
durchsetzen, dass die Jahre seiner Beamtentätigkeit als
Professor als Grundlage für Pensionszahlungen
herangezogen wurden. Resultat: Das Land muss ihm rund
100.000 Euro nachzahlen.
Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein
Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und
zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt
wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem
Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit
vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre
anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension
angerechnet werden.
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