Auf dieser Seite: Biometrische Daten in Ausweise - Ministerbezüge

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Top 17: 
Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapiere
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/2887
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
Ministerversorgungsbezüge
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/2889
-Plenarprotokoll-
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Mehr persönliche Daten in Ausweise
Rot-Grün und CDU stützen Bundesinnenminister Otto Schily / FDP meldet datenschutzrechtliche Bedenken an

Kiel (SHL). Der Landtag steht der Speicherung biometrischer Daten in Ausweispapieren mehrheitlich positiv gegenüber. Ein Antrag der Liberalen, der auf eine grundsätzliche Ablehnung der Aufnahme von Gesichtsprofil, Augeniris oder Fingerabdruck in Passdokumente abzielte, fand am Donnerstag, 26. September 2003, keine Mehrheit. Lediglich der SSW schloss sich dieser Position an. SPD, CDU, Grüne und Landesregierung sahen in der Biometrie hingegen eine Hilfe im Kampf gegen den Terror.

Seit den Antiterror-Gesetzen vom Januar 2002 ist eine Speicherung biometrischer Daten in Reisepass oder Personalausweis grundsätzlich möglich. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat Anfang des Monats konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung dieser Gesetzesvorlage angekündigt.

FDP und SSW machten hiergegen grundsätzliche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Sie warnten vor Aktionismus und mahnten eine präzise Situations-Analyse an, zumal deutsche Reisedokumente bereits jetzt sicher seien.

Demgegenüber wiesen SPD, CDU, Grüne und Landesregierung auf die nach wie vor bestehende terroristische Gefahr hin. Vor diesem Hintergrund sei die Biometrie ein geeignetes Mittel. Voraussetzung: Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz müssen gesichert sein.

Im Innen- und Rechtssausschuss wird weiter beraten.

Hauptredner: Wolfgang Kubicki (FDP), Thomas Rother (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die Speicherung biometrischer Daten in Ausweispapieren vorgeschlagen. Das heißt: Auch Fingerabdruck, Informationen über die Augeniris oder Gesichtsmerkmale sollen vom Identitäts-Dokument ablesbar sein. Dies, so die Argumentation, erleichtere Ermittlungen gegen Terroristen.

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Liberale kontra Finanzminister
Stegner weist Vorwürfe der FDP zurück

Kiel (SHL). Finanzminister Ralf Stegner (SPD) hat sich am Donnerstag, 25. September, gegen Vorwürfe aus Reihen der FDP verwahrt, nicht angemessen auf die Problematik der finanziellen Überversorgung von ehemaligen Ministern reagiert zu haben. CDU/FDP-Opposition und SSW hatten zuvor kritisiert, dass das Parlament nicht früher über ein Urteil des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) informiert worden sei. Durch das bereits 2001 gefällte Urteil wurde die Überversorgung von Ministern, die vormals Beamte waren, verursacht. Laut FDP sei dem Land dadurch erheblicher finanzieller Schaden zugefügt worden, da sich zwei Minister später auf das Urteil berufen und verbesserte Versorgungsbezüge durchsetzen konnten. Durch Stegners Ankündigung, wegen des Urteils das Landesministergesetz zu ändern, ist das Thema wieder öffentlich geworden. Ziel der Reform ist es, die Besserstellung der Minister aufzuheben und Einsparungen zu erzielen.

Stimmen aus der Debatte:

Wolfgang Kubicki (FDP): Der Finanzminister wollte mit dem Vorstoß öffentlich positiv punkten. Die Landesregierung muss sich zukünftig in vergleichbaren Fällen anders verhalten.

Ursula Kähler (SPD): Es ist Sache der Regierung, die Klage eines Ruheständlers auch mit diesem zu klären. Der Minister hat den gesamten Ablauf im August und auch letzte Woche im Finanzausschuss dargestellt.

Thorsten Geißler (CDU): Der Vorgang ist skandalös. Durch die Untätigkeit der Landesregierung ist dem Land nicht nur finanzieller Schaden entstanden. Die Regierung kommt ihrer Unterrichtungspflicht in diesem Hause nicht nach.

Monika Heinold (Grüne): Herr Stegner hat dieses Thema selbst angepackt. Die geplante Änderung des Gesetzes ist richtig. Das bisherige Versorgungssystem passt nicht mehr in unsere flexible Gesellschaft. 

Anke Spoorendonk (SSW): Es ist ein Unding, dass der Landtag erst jetzt über die Entscheidung des OVG aus dem Jahr 2001 unterrichtete wird. Herr Stegner hat jedoch schnell und korrekt auf diesen Fall reagiert. 

Finanzminister Ralf Stegner (SPD): Ich kann Kritik darüber nachvollziehen, dass es so lange gedauert hat, bis das Urteil bekannt wurde. Ich bin es doch gewesen, der die Fraktionsvorsitzenden eingeladen und über die Problematik informiert hat.

Der FDP-Antrag, der darauf zielte, dass die Regierung den Landtag in vergleichbaren Fällen frühzeitiger unterrichten soll, wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt.

Hintergrund:
  Das Landes-Finanzministerium will einen Entwurf zur Änderung des Landesministergesetzes vorlegen. Damit sollen die Pensions- ansprüche ehemaliger Landesminister neu geregelt werden.
  Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos), der vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993) Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann konnte unter Berufung auf das Beamtenversorgungsgesetz durchsetzen, dass die Jahre seiner Beamtentätigkeit als Professor als Grundlage für Pensionszahlungen herangezogen wurden. Resultat: Das Land muss ihm rund 100.000 Euro nachzahlen.
  Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension angerechnet werden.

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ttt

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