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Zirkus:
Kein Platz für wilde Tiere?
Landtag setzt sich für
artgerechte Haltung ein
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Kiel (SHL). Elefanten, Tiger
oder Giraffen im Zirkus könnten bald der Vergangenheit
angehören. Der Landtag hat am Mittwoch, 24. September, einen
entsprechenden Antrag der FDP zunächst einstimmig zur weiteren
Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Ziel der Liberalen
ist es, die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben und
"Wandermenagerien" zu verbieten, die "eine
artgerechte Haltung nicht gewährleisten können". Die
Landesregierung solle sich dafür im Bundesrat einsetzen. Dort
liegt bereits eine Gesetzesinitiative aus Hessen vor, die das
Halten von Affen, Bären und Elefanten verbieten soll. Die
Behandlung im Bundesrat wird für den kommenden Freitag
erwartet.
Exotische Wildtiere stellten
besonders hohe Ansprüche, eine artgerechte Haltung könnten
viele Wanderbetriebe nicht leisten, begründete Heiner Garg
(FDP) den Antrag seiner Fraktion. Die Haltungsbedingungen dort
seien oft katastrophal.
Minister fordert
"Positivliste"
SPD, Grüne und SSW
unterstützten den Vorstoß, sahen jedoch in einzelnen Details
noch Beratungsbedarf: So sollten einige Tierarten gänzlich von
der Zirkushaltung ausgeschlossen werden, auch wenn manche
Betriebe im Prinzip eine artgerechte Haltung sicher stellen
könnten. Gegen ein prinzipielles Verbot der Wildtierhaltung
sprach sich lediglich die CDU aus: Das geltende Tierschutzrecht
sei ausreichend. Es müsse lediglich konsequent angewendet
werden.
Umweltminister Klaus Müller
(Grüne) kündigte an, noch über die hessische Initiative
hinaus gehen zu wollen. Er strebe die Erstellung einer
Positivliste an. In diese sollten jene Tierarten aufgenommen
werden, gegen deren Haltung in Wanderbetrieben keine Bedenken
bestünden. Einen entsprechenden Antrag habe er bereits beim
Agrar-Ausschuss des Bundes eingebracht.
Hauptredner:
Heiner Garg (FDP),
Friedriech-Carl Wodarz (SPD), Jutta Scheicht (CDU), Dtelef
Matthiessen (Grüne), Umweltminister Klaus Müller (CDU), Lars
Harms (SSW)
Hintergrund:
Das Land Hessen hat eine
Bundesratsinitiative zum Verbot der Haltung von Affen,
Bären und Elefanten in Zirkusbetrieben eingebracht.
Begründung: Die Tiere seien das Leben in menschlicher
Obhut nicht gewöhnt. Zudem sei eine sachkundige
Behandlung der Tiere häufig nicht gewährleistet. Das
Resultat: Stress und Verhaltensstörungen bei den Tieren.
Das
schleswig-holsteinische Landes-Umweltministerium kündigte
seine Unterstützung für diesen Vorstoß an. Über den
hessischen Vorschlag hinaus strebt die Landesregierung die
Ausweitung des Verbots auf sämtliche Wildtierarten und
die Erstellung einer Positivliste an. In dieser Liste
sollen die Tierarten definiert werden, deren Haltung im
Zirkus auf keine Tierschutz-Bedenken stößt.
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"Falltiere" im
Landtag
Neues
Tierkörper-Beseitigungsgesetz auf dem Weg
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Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Landwirte
sollen künftig stärker an den Kosten für die Beseitigung von
verendeten Tieren beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf
der Landesregierung zur Änderung des
Tierkörperbeseitigungsgesetzes vor, der am Donnerstag, 25.
September, in Erster Lesung beraten wurde. Bisher
waren die Kreise für Abholung und Entsorgung der Kadaver
aufgekommen. Das dabei entstehende Tiermehl konnte Gewinn
bringend als Futtermittel verkauft werden. Seit der BSE-Krise
ist dies per EU-Verordnung nicht mehr möglich. Ab 1. Januar
2004 sollen die Landwirte mindestens 25 Prozent der Kosten für
die Entsorgung so genannter "Falltiere" (verendeter
Tiere) selbst tragen, als Ausgleich jedoch auch Entschädigungen
aus dem Tierseuchenfonds beantragen können.
Die Fraktionen waren sich über die
Notwendigkeit einer Reform beim Tierkörperbeseitigungsgesetz
einig. In einzelnen Punkten gab es jedoch Differenzen. So schlug
die Opposition vor, die Kosten für die Tierkörperbeseitigung
im Sinne einer transparenten Berechnung von den Kreisen auf das
Land zu übertragen. Dies quittierte die SPD auf Grund der
gemeinhin angestrebten Verlagerung von Landesaufgaben auf die
Kreise mit Unverständnis. Der SSW schlug als Lösung eine
engere Kooperation der Kreise zur Kosteneinsparung vor. Die
Grünen mahnten, die mittelständischen Entsorgungsunternehmen
bei der Reform nicht zu Gunsten großer Firmen zu
benachteiligen.
Hauptredner:
Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), Peter Jensen-Nissen (CDU),
Friedrich-Carl Wodarz (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef
Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Seit der
BSE-Krise im Jahr 2000 sind die Kosten für die
Beseitigung von Tierkörpern gestiegen. Grund: Das bisher
aus den Körpern erzeugte Tiermehl und Tierfett darf nicht
mehr als Futtermittel verkauft werden. Die einzelnen
EU-Länder haben auf diesen neuen Sachverhalt mit
unterschiedlichen Subventions-Regelungen für die
betroffenen Landwirte reagiert. Um daraus resultierende
Wettbewerbsverzerrungen zukünftig zu vermeiden, hat die
EU-Kommission einen Gemeinschaftsrahmen gesteckt, den die
Landesregierung nun für Schleswig-Holstein umsetzen will.
So
müssen die Landwirte ab 1. Januar 2004 mindestens 25
Prozent der Kosten für die Entsorgung so genannter
"Falltiere" (verendeter Tiere) selbst tragen.
Anstelle der bisher durch die Kreise gedeckten Abholung
und Entsorgung der Kadaver soll eine Einzelfallabrechnung
zwischen Tierbesitzer und Tierkörperbeseitigungsanstalt
treten. Für die so entstehenden Mehrkosten können die
Landwirte Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds
beantragen.
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