Auf dieser Seite: Zirkustiere - Tierkörperbeseitigung

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Top 18: 
Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/2888
-Plenarprotokoll-
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Top 09: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/2898
-Plenarprotokoll-
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Zirkus: Kein Platz für wilde Tiere?
Landtag setzt sich für artgerechte Haltung ein

Kiel (SHL). Elefanten, Tiger oder Giraffen im Zirkus könnten bald der Vergangenheit angehören. Der Landtag hat am Mittwoch, 24. September, einen entsprechenden Antrag der FDP zunächst einstimmig zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Ziel der Liberalen ist es,  die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben und "Wandermenagerien" zu verbieten, die "eine artgerechte Haltung nicht gewährleisten können". Die Landesregierung solle sich dafür im Bundesrat einsetzen. Dort liegt bereits eine Gesetzesinitiative aus Hessen vor, die das Halten von Affen, Bären und Elefanten verbieten soll. Die Behandlung im Bundesrat wird für den kommenden Freitag erwartet.

Exotische Wildtiere stellten besonders hohe Ansprüche, eine artgerechte Haltung könnten viele Wanderbetriebe nicht leisten, begründete Heiner Garg (FDP) den Antrag seiner Fraktion. Die Haltungsbedingungen dort seien oft katastrophal. 

Minister fordert "Positivliste"

SPD, Grüne und SSW unterstützten den Vorstoß, sahen jedoch in einzelnen Details noch Beratungsbedarf: So sollten einige Tierarten gänzlich von der Zirkushaltung ausgeschlossen werden, auch wenn manche Betriebe im Prinzip eine artgerechte Haltung sicher stellen könnten. Gegen ein prinzipielles Verbot der Wildtierhaltung sprach sich lediglich die CDU aus: Das geltende Tierschutzrecht sei ausreichend. Es müsse lediglich konsequent angewendet werden.

Umweltminister Klaus Müller (Grüne) kündigte an, noch über die hessische Initiative hinaus gehen zu wollen. Er strebe die Erstellung einer Positivliste an. In diese sollten jene Tierarten aufgenommen werden, gegen deren Haltung in Wanderbetrieben keine Bedenken bestünden. Einen entsprechenden Antrag habe er bereits beim Agrar-Ausschuss des Bundes eingebracht.

Hauptredner: Heiner Garg (FDP), Friedriech-Carl Wodarz (SPD), Jutta Scheicht (CDU), Dtelef Matthiessen (Grüne), Umweltminister Klaus Müller (CDU), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
 
Das Land Hessen hat eine Bundesratsinitiative zum Verbot der Haltung von Affen, Bären und Elefanten in Zirkusbetrieben eingebracht. Begründung: Die Tiere seien das Leben in menschlicher Obhut nicht gewöhnt. Zudem sei eine sachkundige Behandlung der Tiere häufig nicht gewährleistet. Das Resultat: Stress und Verhaltensstörungen bei den Tieren.  Das schleswig-holsteinische Landes-Umweltministerium kündigte seine Unterstützung für diesen Vorstoß an. Über den hessischen Vorschlag hinaus strebt die Landesregierung die Ausweitung des Verbots auf sämtliche Wildtierarten und die Erstellung einer Positivliste an. In dieser Liste sollen die Tierarten definiert werden, deren Haltung im Zirkus auf keine Tierschutz-Bedenken stößt.

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"Falltiere" im Landtag
Neues Tierkörper-Beseitigungsgesetz  auf dem Weg

Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Landwirte sollen künftig stärker an den Kosten für die Beseitigung von verendeten Tieren beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes vor, der am Donnerstag, 25. September, in Erster Lesung beraten wurde. Bisher waren die Kreise für Abholung und Entsorgung der Kadaver aufgekommen. Das dabei entstehende Tiermehl konnte Gewinn bringend als Futtermittel verkauft werden. Seit der BSE-Krise ist dies per EU-Verordnung nicht mehr möglich. Ab 1. Januar 2004 sollen die Landwirte mindestens 25 Prozent der Kosten für die Entsorgung so genannter "Falltiere" (verendeter Tiere) selbst tragen, als Ausgleich jedoch auch Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds beantragen können.

Die Fraktionen waren sich über die Notwendigkeit einer Reform beim Tierkörperbeseitigungsgesetz einig. In einzelnen Punkten gab es jedoch Differenzen. So schlug die Opposition vor, die Kosten für die Tierkörperbeseitigung im Sinne einer transparenten Berechnung von den Kreisen auf das Land zu übertragen. Dies quittierte die SPD auf Grund der gemeinhin angestrebten Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kreise mit Unverständnis. Der SSW schlug als Lösung eine engere Kooperation der Kreise zur Kosteneinsparung vor. Die Grünen mahnten, die mittelständischen Entsorgungsunternehmen bei der Reform nicht zu Gunsten großer Firmen zu benachteiligen.

Hauptredner: Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), Peter Jensen-Nissen (CDU), Friedrich-Carl Wodarz (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Seit der BSE-Krise im Jahr 2000 sind die Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern gestiegen. Grund: Das bisher aus den Körpern erzeugte Tiermehl und Tierfett darf nicht mehr als Futtermittel verkauft werden. Die einzelnen EU-Länder haben auf diesen neuen Sachverhalt mit unterschiedlichen Subventions-Regelungen für die betroffenen Landwirte reagiert. Um daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen zukünftig zu vermeiden, hat die EU-Kommission einen Gemeinschaftsrahmen gesteckt, den die Landesregierung nun für Schleswig-Holstein umsetzen will.
  So müssen die Landwirte ab 1. Januar 2004 mindestens 25 Prozent der Kosten für die Entsorgung so genannter "Falltiere" (verendeter Tiere) selbst tragen. Anstelle der bisher durch die Kreise gedeckten Abholung und Entsorgung der Kadaver soll eine Einzelfallabrechnung zwischen Tierbesitzer und Tierkörperbeseitigungsanstalt treten. Für die so entstehenden Mehrkosten können die Landwirte Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds beantragen.

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