Auf dieser Seite: Arbeitszeiten in Krankenhäusern

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EuGH-Urteil / Arbeitszeiten an Krankenhäusern
Antrag der Fraktion der CDU
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2894, 15/2930
-Plenarprotokoll-
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EuGH-Urteil zu Arbeitszeiten (Bereitschaftsdiensten) in Krankenhäusern
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/2895

Rezepte für Kliniken gesucht
Landtag berät EuGH-Urteil zu Bereitschaftsdiensten

Kiel (SHL). Der Landtag hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Arbeitszeiten bei Krankenhausärzten positiv bewertet und sich mit den Folgen der Vorgaben aus Luxemburg beschäftigt. "Das Urteil ist im Interesse des Arbeitsschutzes und des Patientenschutzes wirklich zu begrüßen", betonte Wissenschaftsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in Vertretung für die erkrankte Gesundheitsministerin Heide Moser am Freitag, 26. September. Unter Berufung auf eine Schätzung der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein wird in einem von der CDU beantragten Regierungsbericht als Folge des Urteils der  Mehrbedarf von Medizinern auf bis zu 600 beziffert. Dadurch könnten zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 36 Millionen Euro anfallen. Die Opposition warf der Landesregierung vor, im Vorfeld nicht ausreichend auf den Beschluss hingearbeitet zu haben.

Hintergrund: Der EuGH hatte Anfang September festgestellt, dass der Bereitschaftsdienst bei Krankenhausärzten als Arbeitszeit gewertet werden muss. Die Vorgabe, die zeitgleich auch auf Bundesebene diskutiert wird, verschärft die finanzielle Lage der deutschen Krankenhäuser, die sich auch auf die Einführung der Fallpauschalen einstellen müssen.

Ziel müsse jetzt sein, so Ministerin Erdsiek-Rave, verträgliche Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern und in anderen möglicherweise betroffenen Bereichen zu entwickeln, ohne die Personalkosten zu erhöhen. Demgegenüber kritisierte der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka (CDU), dass das Urteil bereits durch Verhandlungen im Vorfeld hätte vermieden werden können. Die Landesregierung müsse nun zügig Vorschläge für Arbeitszeitmodelle vorlegen. Veronika Kolb (FDP) rechnete allein für das Uniklinikum mit einem zusätzlichen Bedarf von 30 Ärzten, dadurch entstünden rund zwei Millionen Euro Mehrkosten. Damit nicht genug: Selbst intelligente Arbeitszeitmodelle könnten nicht über den akuten Ärztemangel im Land hinweg täuschen.

SPD und Grüne begrüßten das Urteil ausdrücklich. Sowohl Arno Jahner (SPD) wie auch Angelika Birk (Grüne) wiesen die Kritik der Opposition als unberechtigt zurück: Der momentane Ärztemangel sei vor allem auf die schlechten Arbeitszeiten zurückzuführen. Die "hektische Kritik" der CDU, so Silke Hinrichsen (SSW), verbaue nur schnelle Lösungsmöglichkeiten. Allerdings dürften neue Arbeitszeitmodelle nicht zu Lasten der Krankenkassen und Beitragszahler gehen.

Die Anträge wurden einstimmig an den Sozialausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Bereitschaftsdienste an Krankenhäusern sind nicht als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit anzusehen - mit diesem Urteil hat Anfang September der Europäischen Gerichtshof (EuGH) einer Klage eines Kieler Arztes entsprochen. Folge: Die bislang an vielen Krankenhäusern übliche Aneinanderreihung von Tagdiensten und nächtlicher Bereitschaft ist nicht länger zulässig.
 Die rot-grüne Koalition im Bund hatte unmittelbar nach dem EuGH-Urteil einen Änderungsantrag zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Danach müssen neben Ärzten auch Feuerwehrleute, Wachdienst-Mitarbeiter oder andere Berufstätige mit Bereitschaftsdiensten künftig im Jahresdurchschnitt maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Grundsätzlich sollen Bereitschaftsdienste zulässig bleiben, sie müssen aber auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
  Die Tarifpartner sollen die Möglichkeit erhalten, die tägliche Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus zu verlängern, wenn sie "regelmäßig und in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst" enthält. Einer Arbeitszeitverlängerung sollen Arbeitnehmer zustimmen müssen. Diese Einwilligung können sie aber nach einem Monat widerrufen. Durchschnittlich darf die tägliche Arbeitszeit maximal acht Stunden betragen, ein Ausgleich für Mehrarbeit muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
  Die kommunalen Arbeitgeber wollen es nicht den Tarifpartnern überlassen, längere Arbeitszeit durch Bereitschaft zu vereinbaren. Zudem sollte die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht nur auf außergewöhnliche Fälle beschränkt werden. Der Arbeitgeberverband BDA hält eine sofortige Umstellung auf das neue Recht angesichts des Fachkräftemangels für ausgeschlossen. Daher sei eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren erforderlich. Das Widerrufsrecht müsse gestrichen oder zumindest die Frist auf ein Jahr verlängert werden. (shl/dpa)

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