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Gebietsmeldungen
nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU
Antrag der Fraktion
der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der
Abgeordneten des SSW - Drs. 15/2931
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FFH-Gebiete: Wird Naturschutz
zum Wirtschafthemmnis?
Opposition wirft der Regierung Lobby-Politik
vor
Kiel (SHL). Der Landtag stützt mehrheitlich die Position des
Umweltministers zur weiteren Ausschreibung von Naturschutzgebieten.
Ein entsprechender Antrag von SPD, Grünen und SSW fand am Mittwoch,
24. September 2003, die Mehrheit im Parlament. Angesichts der
Rechtslage, so die Regierungs-Unterstützer von SPD, Grünen und
SSW, bestehe eine Pflicht gegenüber der EU zur Meldung neuer
Schutzflächen - dies müsse aber keineswegs zwingend zu
Beschränkungen bei wirtschaftlichen und baulichen Aktivitäten
führen. Das sahen die CDU, die die Debatte mit einem eigenen Antrag
auf die Tagesordnung gesetzt hatte, und die Liberalen anders. Sie
warfen der Regierung Wirtschaftsfeindlichkeit und Lobby-Politik im
Interesse der Öko-Verbände vor und forderten eine transparentere
Gestaltung der Ausschreibungsverfahren durch Anhörungen der
Betroffenen.
Im Rahmen des Programms "Natura 2000" haben sich die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet,
Naturschutzgebiete im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"
(FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so die
EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in
ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserungen und droht mit Geldbußen von 750.000 Euro pro Tag.
Im Lande sind derzeit 123 Gebiete mit einer Gesamtgröße von 59.200
Hektar als Schutzfläche ausgewiesen. Nach Willen der
Landesregierung sollen bis Ende Oktober 240 weitere Gebiete mit rund
51.000 Hektar Fläche hinzukommen. Damit stünden 7,9 Prozent der
Landesfläche unter Naturschutz.
Opposition kritisiert Bevormundung
Bevormundung, Bürokratisierung und obrigkeitsstaatliches
Verhalten – so die Vorwürfe der Opposition an die Adresse von
Rot-Grün. Betroffene Landbesitzer und Gewerbetreibende seien bei
der Flächen-Benennung nicht ausreichend befragt worden. Die Folgen
seien eine Einschränkung der politischen Spielräume der Kommunen
sowie Verunsicherung bei den Bürgern. Und:
Die Standortbedingungen der Wirtschaft würden nachhaltig
geschwächt. Beispiele seien die Autobahn A 20, das Gewerbegebiet in
Lauenburg, die Helgoländer Düne sowie die Stadt Lübeck. Wenn
aufgrund des so genannten "Verschlechterungsverbots" kein
Aus- oder Umbau der Gewerbeflächen mehr möglich sei, stünden
Arbeitsplätze zur Disposition und Firmen würden vertrieben.
CDU und FDP schleuderten "Nebelkerzen", gab Rot-Grün
zurück. Denn: Christdemokraten und Liberale hätten 1992, unter der
Bundes-Regierung Kohl, der "Natura 2000" zugestimmt. Daher
müsste die Opposition wissen, dass die Ermessensspielräume gering
seien. Stattdessen aber schüre die
Opposition Ängste bei den Menschen und verkenne, dass die
Transparenz bei den Ausschreibungsverfahren durch eine verlängerte
Melde-Frist gewährleistet sei. Darüber hinaus sei der Naturschutz
für Schleswig-Holstein, auch für die Wirtschaft, positiv. Denn:
Die Gefahr für die Artenvielfalt sei alarmierend.
SSW: Ausweisung ist Pflicht
Die CDU streue den Betroffenen Sand in die Augen, so der Vorwurf
des SSW: Denn: Es gebe eine Pflicht zur Ausweisung von Gebieten nach
naturschutzfachlichen Kriterien - wirtschaftliche Gesichtspunkte
spielten dabei laut EU-Vorgaben keine Rolle. Erst nach der
Ausweisung könne eine andere Verwendung beantragt werden, wie dies
zum Beispiel bei der Airbus-Werft im Mühlenberger Loch in Hamburg
auch geschehen sei.
Der SPD/Grüne/SSW-Antrag wurde in alternativer Abstimmung
angenommen.
Hauptredner:
Herlich Marie Todsen-Reese
(CDU), Konrad Nabel (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef
Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW), Umweltminister Klaus Müller
(Grüne)
Hintergrund:
Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms
"Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete
im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)
und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so die
EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in
ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserung und droht mit Geldbußen.
Im Lande sind zurzeit 123 Gebiete mit einer
Gesamtgröße von 59.200 Hektar als Schutzfläche
ausgewiesen. Nach Willen der Landesregierung sollen
weitere 240 Gebiete mit rund 51.000 Hektar Fläche
hinzukommen. In diesen Arealen befinden sich Strandseen,
Salzwiesen, Binnendünen, Sümpfe und Moorwälder.
Geschützt werden sollen beispielsweise Fischotter,
Neunaugen, Strand-Sellerie und Schmetterlinge.
Hiergegen regt sich Protest: Landwirte beklagen,
sie seien bei der Benennung der Gebiete nicht ausreichend
befragt worden. Sie befürchten zudem Einschränkungen bei
der Bewirtschaftung ihrer Nutzflächen. Seitens der Stadt
Lübeck wird beispielsweise kritisiert, dass nach den
Neu-Ausschreibungen insgesamt 48 Prozent der Stadtfläche
unter Naturschutz stünden. Dies führe zu Problemen beim
geplanten Flughafen-Ausbau.
mehr Informationen: Information
des Umweltministeriums
(www.natura2000-sh.de)
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