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Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein – Sprachenchartabericht 2003
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2880
-Plenarprotokoll-

Sprache markiert kulturelle Identität
Landesregierung legt Sprachenchartabericht 2003 vor

Kiel (SHL). Schleswig-Holstein ist auf dem richtigen Weg, wenn es um die Rechte der Minderheiten und ihrer Sprachen geht. Dieses positive Resümee zog Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) am Donnerstag, 26. September 2003, bei der Vorstellung des ersten Regierungsberichts zur "Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein". Abgeordnete aller Parteien schlossen sich diesem Urteil grundsätzlich an. Aber: Es gebe Defizite im Bereich der Schulen und der Medienpräsenz der Minderheitensprachen. Zudem müsse auch dem Romanes, der Sprache der Sinti und Roma, die gleichen Rechte zugestanden werden – so einige der Meinungen aus dem Plenum.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992 sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert, der die Aufgabe hat, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorzulegenden Berichte zu prüfen. Dieses Expertengremium hat Schleswig-Holstein eine "ambitionierte" Sprachenpolitik bescheinigt, aber auch Mängel bei den Schulen und den Medien ausgemacht.

Als einziges Bundesland hat Schleswig-Holstein vier Minderheitensprachen: Rund 40 Prozent der 2,8 Millionen Einwohner sprechen Niederdeutsch, die dänischsprachige Minderheit zählt rund 50.000 Angehörige und etwa 10.000 Westküstenbewohner beherrschen das Nordfriesische. Während diese drei Sprachgruppen unter dem besonderen Schutz der Landesverfassung stehen, warten die rund 5.000 Sinti und Roma noch auf die offizielle Anerkennung ihrer Sprache.

Das Land fördert die Institutionen der Sprachgruppen, wie zum Beispiel die Niederdeutsch-Zentren in Ratzeburg und Leck, den Dänischen Schulverein oder das Nordfriisk Instituut in Bredstedt. Neuen finanziellen Verpflichtungen für die Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen erteilte die Ministerpräsidentin vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage jedoch eine Absage. Es sei bereits eine große Leistung, dass die Minderheiten-Mittel im Doppeletat 2004/05 auf dem Niveau der Vorjahre blieben.

Stimmen aus der Debatte:

Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD): Die Kritik der Experten darf nicht zu mehr Bürokratie, zum Beispiel im Schulbereich, führen. Bei den Medien wiederum ist der staatliche Einfluss auf die Programmgestaltung gering – hier zeigt insbesondere der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ein gutes Engagement.

Frauke Tengler op Platt (CDU): De Minderhedenspraaken sünd kort voor’n Utsterven west. Dorüm weer staatliche Unnerstützung nödig. Dat hett ook good klappt, aber: De Regeerung mutt ook in Tokunft oppassen, dat se ehre Verplichtungen erfüllt. Bi dat Plattdüütsche is to’n Bispeel siet 1996 nich mehr veel passeert.

Rolf Fischer (SPD): Sprachen müssen erhalten, gelernt und gelehrt werden – egal ob es 300 oder drei Millionen Sprecher gibt. Denn: Wenn sie verloren gehen, dann für immer. Vor diesem Hintergrund gibt es im Lande viele positive Beispiele: So sprechen 25 Prozent der Polizisten im Grenzland dänisch. Und: Urkunden werden inzwischen von der Justiz in allen vier "kleinen" Sprachen anerkannt.

Ekkehard Klug (FDP): Die Minderheitensprachen sorgen für ein besonderes Lebensgefühl in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind Sprach- und Kulturkenntnisse in Dänisch auch aus wirtschaftlichen Gründen nötig. Die Lehrstühle für Friesisch in Flensburg und für Plattdeutsch in Kiel müssen erhalten bleiben.

Irene Fröhlich (Grüne): Die Kritik der Expertenkommission des Europarats, die teilweise ihre Vorgaben in Schleswig-Holstein als nicht erfüllt ansieht, geht ins Leere. Denn: Es darf nicht nur staatliches Handeln gezählt werden.

Anke Spoorendonk (SSW): Die Expertenkommission führt viele dänische Institutionen als positiv an, wie den Schulverein, die Zentralbibliothek und die Zeitung "Flensborg Avis". Das darf sich das Land aber nur zum Teil als Verdienst anrechnen, denn hier beteiligt sich der dänische Staat mit über 50 Prozent an den anfallenden Kosten.

Beschlussfassung: Der Bericht wurde an die Ausschüsse Europa (federführend) und Bildung (mitberatend) überwiesen.

Hintergrund:
  Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5.11.1992, in Kraft getreten am 1.3.1998, sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Die Bewahrung der Sprachen- und Kulturvielfalt bedeutet nicht nur Identitätssicherung und Erhalt eines kulturellen Erbes, sondern dient auch der innerstaatlichen Verständigung und der Integration aller Bürger in den Staat; Toleranz und Offenheit für andere Sprachen und Kulturen werden von der Charta vorausgesetzt und eingefordert.
  Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert, der die Aufgabe hat, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorzulegenden Berichte zu prüfen.
  Deutschland gehörte zu den Erstzeichnern der Charta am 5. November 1992 und hat die Ratifikation am 16. September 1998 vollzogen. Die Charta ist für die Bundesrepublik am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
  Der erste deutsche Staatenbericht zur Umsetzung der Charta ist von der Bundesregierung im Jahr 2000 vorgelegt worden.
  Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit der vielfältigsten Sprachlandschaft. Neben dem Hochdeutschen genießen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch laut Landesverfassung einen besonderen Schutz (Artikel 5 und 9).
(Quelle: Auswärtiges Amt)

ehr Informationen: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
(http://conventions.coe.int/treaty/EN/WhatYouWant.asp?NT=148&CM=1&DF=31/07/01)

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