Top 5:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien
und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die
Errichtung eines gemeinsamen Statistischen Amtes als rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzentwurf der Landesregierung |
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gemeinsame Beratung mit: |
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Top 6:
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Staatsvertrag über die Errichtung der Eichdirektion Nord
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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| gemeinsame
Beratung mit: |
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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der
Freien und Hansestadt über die Errichtung von "Dataport"
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 34:
Bericht über den
aktuellen Sachstand des geplanten zivilrechtlichen
Antidiskriminierungsgesetz des Bundes unter besonderer Berücksichtigung
der Fragestellung, ob und inwieweit das Kriterium der sexuellen
Identität und Orientierung hierbei Berücksichtigung findet
Landtagsbeschluss vom 9. Mai 2003 - Drucksache 15/2640 |
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Kooperation
mit Hamburg
auf dem Weg
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Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag am Freitag, 26.
September, drei Staatsverträge zwischen Schleswig-Holstein und
Hamburg in Erster Lesung behandelt und an die zuständigen
Ausschüsse überwiesen. Die bereits im August von den
Regierungschefs, Heide Simonis (SPD) und Ole von Beust (CDU),
unterzeichneten Verträge zielen auf eine Behörden-Kooperation
in den Bereichen Statistik, Datentechnik und Eichwesen. Die
länderübergreifende Zusammenarbeit soll zum 1. Januar
nächsten Jahres in Kraft treten.
Folgendes ist geplant:
- Die beiden Statistischen Landesämter sollen fusionieren.
Das neue "Statistische Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein" mit insgesamt 481 Mitarbeitern wird
seinen Sitz in Hamburg und in Kiel haben. Die beiden Regierungen
erhoffen sich hierdurch langfristige Einspareffekte: So sollen
die Personalkosten bis 2010 durch Altersabgänge um 15 Prozent (
rund drei Millionen Euro) reduziert werden. Zusammengelegt
werden unter anderem die Personalverwaltung, das Controlling,
das Justiziariat sowie der IT-Bereich.
- Auch die Datenzentrale Schleswig-Holstein sowie das
Landesamt für Informationstechnik Hamburg und ein Teil des
Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten der Hansestadt
schließen sich zusammen. Die neue Behörde "Dataport"
mit Standort in Altenholz bei Kiel und Hamburg mit insgesamt
insgesamt 1.196 Mitarbeitern soll sich auch um kommunale
IT-Aufgaben kümmern.
- Die beiden Eichverwaltungen gehen ebenfalls gemeinsame
Wege. Die "Eichdirektion Nord" mit 94 Mitarbeitern
wird ihren Sitz in Kiel haben.
Weitere 15 Kooperationsprojekte zwischen Schleswig-Holstein
und Hamburg sind geplant - beispielsweise bei der Aus- und
Fortbildung von Juristen, Auszubildenden im Öffentlichen
Dienst, Katastrophenschützern und Sozialpädagogen. Zum 1. Juni
dieses Jahres sind bereits die beiden Landesbanken zur HSH
Nordbank fusioniert.
Hauptredner:
ohne Aussprache
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Kann ein Gesetz
Diskriminierung verhindern?
Antidiskriminierungs-Entwurf
fällt bei Opposition durch
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Kiel (SHL). Der Diskriminierung
von ethnischen, religiösen oder sexuellen Minderheiten soll der
Bund möglichst schnell per Gesetz zu Leibe rücken. Dieses
Signal schickte der Landtag am Donnerstag, 26. September 2003,
nach Berlin. Dort ist ein solches Antidiskriminierungsgesetz
seit mehreren Jahren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.
Bei der Aussprache zu einem Bericht von Justizministerin Anne
Lütkes (Grüne) forderten SPD, Grüne, SSW die baldige
Verabschiedung des Entwurfs. CDU und FDP lehnten hingegen ein
entsprechendes Gesetz ab. Grund: Sie befürchten einen
übermäßigen bürokratischen Aufwand und Eingriffe in die
individuellen Freiheitsrechte.
Hintergrund: Aufgrund von
Vorgaben der EU-Kommission hat Rot-Grün im Bund im Dezember
2001 die Vorlage eingebracht. Demzufolge sollen
gesellschaftliche Minderheiten wie behinderte Menschen,
Migranten oder Homosexuelle unter anderem die Möglichkeit
erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel
im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls
Schadensersatz einzuklagen. Auch eine Verbandsklage soll
möglich sein. Die EU droht mit Strafgeldern, falls die Vorgaben
nicht zügig umgesetzt werden.
Diskriminierung sei vielfach
gesellschaftliche Realität, so Regierung, SPD, Grüne und SSW.
Insbesondere Schwule, Lesben und behinderte Menschen hätten
darunter zu leiden. Deshalb müsse der Gesetzgeber handeln,
zumal es in vielen Ländern wie Norwegen, Frankreich und den
Niederlanden bereits vergleichbare Regelungen gebe.
CDU und FDP waren mit dem Ziel
einverstanden, nicht aber mit dem Weg. Sie warnten vor einem
"bürokratischen Monstrum". Zudem werde der Bürger
grundsätzlich unter Verdacht gestellt, weil er im Zweifelsfall
Diskriminierungsvorwürfe selbst entkräften müsse. Dies könne
unüberschaubare rechtliche Konsequenzen haben.
Der Bericht wurde an die
Ausschüsse Innen- und Recht (Feder führend) und Soziales (mit
beratend) überwiesen.
Hauptredner: Justizministerin
Anne Lütkes (Grüne), Caroline Schwarz (CDU), Peter Eichstädt
(SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke
Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Die rot-grünen
Koalition im Bund hat in der abgelaufenen Wahlperiode den
Entwurf eines Antidiskriminierungs-Gesetzes diskutiert.
Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie
behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die
Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen
Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am
Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz
einzuklagen. Befürworter sehen hierin ein überfälliges
rechtliches Mittel, um sich gegen alltägliche
Benachteiligungen zu wehren. Kritiker weisen darauf hin,
ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die
verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit
in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Beispiel:
eine evangelische Kirche könnte nicht mehr ohne weiteres
Reparaturaufträge an protestantische Handwerker vergeben.
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