Auf dieser Seite: Bürgerversicherung - Antidiskriminierungsgesetz

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Top 5: 
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Statistischen Amtes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2866
-Plenarprotokoll-
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Top 6: 
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung der Eichdirektion Nord
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2872

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Top 7: 
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt über die Errichtung von "Dataport" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2876


Top 34: 
Bericht über den aktuellen Sachstand des geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellung, ob und inwieweit das Kriterium der sexuellen Identität und Orientierung hierbei Berücksichtigung findet
Landtagsbeschluss vom 9. Mai 2003 - Drucksache 15/2640
Drucksache: 15/2750
-Plenarprotokoll-
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Kooperation mit Hamburg 
auf dem Weg

Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag am Freitag, 26. September, drei Staatsverträge zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg in Erster Lesung behandelt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die bereits im August von den Regierungschefs, Heide Simonis (SPD) und Ole von Beust (CDU), unterzeichneten Verträge zielen auf eine Behörden-Kooperation in den Bereichen Statistik, Datentechnik und Eichwesen. Die länderübergreifende Zusammenarbeit soll zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Folgendes ist geplant:

- Die beiden Statistischen Landesämter sollen fusionieren. Das neue "Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein" mit insgesamt 481 Mitarbeitern wird seinen Sitz in Hamburg und in Kiel haben. Die beiden Regierungen erhoffen sich hierdurch langfristige Einspareffekte: So sollen die Personalkosten bis 2010 durch Altersabgänge um 15 Prozent ( rund drei Millionen Euro) reduziert werden. Zusammengelegt werden unter anderem die Personalverwaltung, das Controlling, das Justiziariat sowie der IT-Bereich.

- Auch die Datenzentrale Schleswig-Holstein sowie das Landesamt für Informationstechnik Hamburg und ein Teil des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten der Hansestadt schließen sich zusammen. Die neue Behörde "Dataport" mit Standort in Altenholz bei Kiel und Hamburg mit insgesamt insgesamt 1.196 Mitarbeitern soll sich auch um kommunale IT-Aufgaben kümmern.

- Die beiden Eichverwaltungen gehen ebenfalls gemeinsame Wege. Die "Eichdirektion Nord" mit 94 Mitarbeitern wird ihren Sitz in Kiel haben.

Weitere 15 Kooperationsprojekte zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg sind geplant - beispielsweise bei der Aus- und Fortbildung von Juristen, Auszubildenden im Öffentlichen Dienst, Katastrophenschützern und Sozialpädagogen. Zum 1. Juni dieses Jahres sind bereits die beiden Landesbanken zur HSH Nordbank fusioniert.

Hauptredner: ohne Aussprache

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Kann ein Gesetz Diskriminierung verhindern?
Antidiskriminierungs-Entwurf fällt bei Opposition durch

Kiel (SHL). Der Diskriminierung von ethnischen, religiösen oder sexuellen Minderheiten soll der Bund möglichst schnell per Gesetz zu Leibe rücken. Dieses Signal schickte der Landtag am Donnerstag, 26. September 2003, nach Berlin. Dort ist ein solches Antidiskriminierungsgesetz seit mehreren Jahren Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Bei der Aussprache zu einem Bericht von Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) forderten SPD, Grüne, SSW die baldige Verabschiedung des Entwurfs. CDU und FDP lehnten hingegen ein entsprechendes Gesetz ab. Grund: Sie befürchten einen übermäßigen bürokratischen Aufwand und Eingriffe in die individuellen Freiheitsrechte.

Hintergrund: Aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission hat Rot-Grün im Bund im Dezember 2001 die Vorlage eingebracht. Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle unter anderem die Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen. Auch eine Verbandsklage soll möglich sein. Die EU droht mit Strafgeldern, falls die Vorgaben nicht zügig umgesetzt werden.

Diskriminierung sei vielfach gesellschaftliche Realität, so Regierung, SPD, Grüne und SSW. Insbesondere Schwule, Lesben und behinderte Menschen hätten darunter zu leiden. Deshalb müsse der Gesetzgeber handeln, zumal es in vielen Ländern wie Norwegen, Frankreich und den Niederlanden bereits vergleichbare Regelungen gebe.

CDU und FDP waren mit dem Ziel einverstanden, nicht aber mit dem Weg. Sie warnten vor einem "bürokratischen Monstrum". Zudem werde der Bürger grundsätzlich unter Verdacht gestellt, weil er im Zweifelsfall Diskriminierungsvorwürfe selbst entkräften müsse. Dies könne unüberschaubare rechtliche Konsequenzen haben.

Der Bericht wurde an die Ausschüsse Innen- und Recht (Feder führend) und Soziales (mit beratend) überwiesen.

Hauptredner: Justizministerin Anne Lütkes (Grüne), Caroline Schwarz (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Die rot-grünen Koalition im Bund hat in der abgelaufenen Wahlperiode den Entwurf eines Antidiskriminierungs-Gesetzes diskutiert. Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen. Befürworter sehen hierin ein überfälliges rechtliches Mittel, um sich gegen alltägliche Benachteiligungen zu wehren. Kritiker weisen darauf hin, ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Beispiel: eine evangelische Kirche könnte nicht mehr ohne weiteres Reparaturaufträge an protestantische Handwerker vergeben.

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