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Formaler Fehler im
Landeswassergesetz
Fehlerhafte Textpassage wurde
korrigiert
Kiel (SHL). Der Landtag hat sich erneut mit dem
Landes-Wassergesetz beschäftigt, das erst in der Juni-Sitzung
geändert worden war. Grund: Damals war aufgrund
eines formalen Fehlers eine falsche Passage in dem Gesetzestext
verabschiedet worden. Ein entsprechender
Dringlichkeitsantrag von SPD, Grünen und SSW wurde am Mittwoch,
24. September, einstimmig angenommen. Nach der ohne Aussprache vollzogenen Ersten Lesung
wurde die Novelle - nach der obligatorischen Tagung des Umweltsausschusses
- schließlich am Freitag, 26. September, verabschiedet.
Geändert wurde eine fehlerhafte Textpassage in Artikel
1, Paragraph 51 Abs.1 Satz 1 Nr. 1. Das Wassergesetz war im Juni
mit Rücksicht auf EU-Vorgaben zur langfristigen chemischen,
biologischen und strukturellen Verbesserung der heimischen
Gewässer angepasst worden.
Hintergrund:
siehe plenum-online,
Juni 2003
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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