In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, 2. Lesung (Top 2; Drs. 15/2694, 15/2870); Versorgungsausgleichskassen, (Top 8; Drs. 15/2882); Kieler Schloss (Top 14; Drs. 15/2848, 15/2900); Eingabenausschuss (Top 41; Drs. 15/2871); Verwaltungsreform (Top 48; Drs. 15/2825, 15/2913, 15/2936)


   Fehlsubventionierung:  Die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Schleswig- Holstein entfällt ab Herbst 2004. Einmütig hob der Landtag das Abgabengesetz im September nach Zweiter Lesung auf. Freuen dürfen sich rund 10.000 gut verdienende Sozialmieter, die derzeit im Monatsschnitt 49 Euro "Strafgeld" dafür zahlen, dass sie in öffentlich geförderten Wohnungen leben. Den Gesetzentwurf hatte die Regierung vorgelegt, weil die Abgabe immer weniger einbrachte. Grund: Die Zahl der Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein sinkt. Hinzu kommt, dass die Investitionsbank die Abgabe aufwändig erheben muss. Zuletzt fraßen die Inkasso-Kosten fast die Hälfte der Einnahmen auf. Im Jahr 2004 erwartet die Regierung keine größeren Nettoerträge mehr, zumal die Abgabe am 31. Oktober ausläuft. Eingeführt wurde sie 1992. Seitdem kassierte das Land gut 80 Millionen Euro Strafgelder. Die Summe floss zurück in die sozialen Wohnungsbau.

   Versorgungsausgleichskassen:  Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Teile ihrer Personalverwaltung über eine zentrale Fachbehörde abzuwickeln und so Geld zu sparen. Diese Chance eröffnet ein Gesetzentwurf der Regierung, den der Landtag an den Innen- und Rechtsausschuss überwies. Mit der Vorlage soll das Aufgabenfeld der in Kiel sitzenden Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) Schleswig-Holstein erweitert werden. Die VAK, die bereits Bezüge für pensionierte Beschäftigte der Kommunen berechnet und auszahlt, soll das nun auch für deren aktive Mitarbeiter übernehmen dürfen. Auch die Zahlung des Kindergeldes soll über die Fachbehörde laufen dürfen. Sie könnte bei hohen Fallzahlen vermutlich kostengünstiger arbeiten als kleine Kommunalbehörden. Die Regierung will das Kassengesetz zudem so ändern, dass die VAK sich auch künftig um Mitarbeiter der Landesbank kümmern darf.

  Kieler Schloss:  Das Kieler Schloss wird zum symbolischen Preis von 1 Euro verkauft. Dem stimmte der Landtag im September einmütig bei Enthaltung von Trutz Graf Kerssenbrock (CDU) zu. Neue Schlossherrn sind der Kieler Konzertveranstalter Klaus-Peter Marschall und sein Wiesbadener Partner Erich Neuy. Ihre "Grundstücks- gemeinschaft Kieler Schloss" will den Veranstaltungsbetrieb in dem Kastenbau an der Innenförde fortsetzen. Das Land hatte seit 1999 einen Käufer für die sanierungsbedürftige Immobilie (Jahreszuschuss mindestens 600.000 Euro) gesucht. In die Schlagzeilen geriet das Schloss, weil das Land zunächst mit einem Hamburger Projektentwickler verhandelt hatte, der mit dem damaligen Landes-Expo- Beauftragten zusammen arbeitete. Die Hintergründe erforscht seit Mai 2002 ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Aufgeklärt sind andere Aspekte der Schloss-Geschichte. In der früheren Burg wurde 1665 die Gründung der Kieler Uni gefeiert. Gut 60 Jahre danach wurde dort der spätere russische Zar Peter III. geboren. Seine Frau, Katharina die Große, schrieb im Schloss Geschichte. Hier überließ sie 1773 Schleswig-Holstein der dänischen Krone.

   Verwaltungsreform:  Die Landes- regierung sollte auf Antrag der FDP-Fraktion bis November berichten, wie sie die Verwaltung in Schleswig-Holstein weiter reformieren möchte. Im August hat der Landtag den  Berichts-Antrag zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen, wo ein jetzt vorliegender interfraktioneller Antrag verfasst wurde. Der neue Berichtsantrag, der einmütig vom Landtag abgesegnet wurde, enthält eine Reihe von Prüfaufträgen. So soll die Regierung ihre konkreten Vorstellungen über die mögliche Zuordnung der öffentlichen Aufgaben des Landes, den Abbau von Vorschriften sowie die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren darlegen. Des weiteren soll der Bericht darüber Aufschluss geben wie mit  anderen Ländern kooperiert werden kann oder welche Maßnahmen zum "Bürokratieabbau" ergriffen werden können.

 Petitionsausschuss:  Der Petitionsausschuss des Landtages hat im ersten Quartal dieses Jahres (1. Januar - 31. März) von 81 Eingaben acht voll und ganz im Sinne der Petenten abgeschlossen. In 21 Fällen konnte der in Teilen positiv vermitteln. Kein Erfolg hatte der dreizehnköpfige Ausschuss bei 51 Eingaben.
  Der kürzlich umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss) ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
  Ein Beispiel aus der Arbeit des Petitionsausschusses im ersten Quartal: Ein Petent aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hat sich darüber beschwert, dass sich in seiner Gemeinde, auf Kreisebene und beim Straßenbauamt niemand für das Überlaufen von Regenrückhaltebecken bei starkem Regenfällen zuständig fühlte. Hintergrund: Im Juli 2002 hatte ein Starkregen den Keller des Petenten 50 Zentimeter hoch unter Wasser gesetzt. Der Petent wies daraufhin, dass die Problematik um die Überflutung der Becken seit langem bekannt gewesen sei, aber keine Gegenmaßnahmen ergriffen worden seien.
  Im Rahmen möglicher zivilrechtlichen Schadensansprüche konnte der Ausschuss dem "Flutopfer" zwar nicht helfen, wohl aber bei der Vermittlung mit den zuständigen Behörden. So hat das vom Ausschuss eingeschaltete Umweltministeriums als oberste Wasserbehörde festgestellt, dass es tatsächlich einen Defekt an einer Rückstauklappe gegeben hatte. Fazit im Wortlaut des Berichts: "Der Ausschuss begrüßt, dass sich die zuständige untere Wasserbehörde der Niederschlagswasserproblematik nunmehr angenommen hat und diverse Maßnahmen umgesetzt werden, die ein nochmaliges Überfluten des Hauses der Petenten ausschließen müssten."

Stichwort: Der kürzlich umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss) ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
Ist die formale Zuständigkeit gegeben, geht der Ausschuss jeder Sache nach. Oberster Grundsatz: Beide Seiten werden gehört. In seinem Handeln kann sich der Petitionsausschuss auf Artikel 19 der Landesverfassung stützen: "Die Landesregierung, die Behörden des Landes und die Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf sein Verlangen Akten vorzulegen, ihm jederzeit Zutritt zu den Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten." Nach Klärung der Beschwerde wird entschieden, ob die Eingabe weiter verfolgt wird. Besteht die Auffassung, dass das Anliegen berechtigt ist, so empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung entsprechende Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile von dem Einzelnen abzuwenden.

mehr Informationen: Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

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Dringlichkeit: Landeswassergesetz

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"Parlamentskompetenz tritt ab" / Annie ist da

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