| Fehlsubventionierung: Die
Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Schleswig-
Holstein entfällt ab Herbst 2004. Einmütig hob der Landtag
das Abgabengesetz im September nach Zweiter Lesung auf.
Freuen dürfen sich rund 10.000 gut verdienende
Sozialmieter, die derzeit im Monatsschnitt 49 Euro
"Strafgeld" dafür zahlen, dass sie in öffentlich
geförderten Wohnungen leben. Den Gesetzentwurf hatte die
Regierung vorgelegt, weil die Abgabe immer weniger
einbrachte. Grund: Die Zahl der Sozialwohnungen in
Schleswig-Holstein sinkt. Hinzu kommt, dass die
Investitionsbank die Abgabe aufwändig erheben muss. Zuletzt
fraßen die Inkasso-Kosten fast die Hälfte der Einnahmen
auf. Im Jahr 2004 erwartet die Regierung keine größeren
Nettoerträge mehr, zumal die Abgabe am 31. Oktober ausläuft.
Eingeführt wurde sie 1992. Seitdem kassierte das Land gut
80 Millionen Euro Strafgelder. Die Summe floss zurück in
die sozialen Wohnungsbau.
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Versorgungsausgleichskassen: Die
Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Teile ihrer
Personalverwaltung über eine zentrale Fachbehörde abzuwickeln
und so Geld zu sparen. Diese Chance eröffnet ein Gesetzentwurf
der Regierung, den der Landtag an den Innen- und Rechtsausschuss überwies. Mit
der Vorlage soll das Aufgabenfeld der in Kiel sitzenden
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK)
Schleswig-Holstein erweitert werden. Die VAK, die bereits Bezüge
für pensionierte Beschäftigte der Kommunen berechnet und
auszahlt, soll das nun auch für deren aktive Mitarbeiter
übernehmen dürfen. Auch die Zahlung des Kindergeldes soll über
die Fachbehörde laufen dürfen. Sie könnte bei hohen Fallzahlen
vermutlich kostengünstiger arbeiten als kleine Kommunalbehörden.
Die Regierung will das Kassengesetz zudem so ändern, dass die VAK
sich auch künftig um Mitarbeiter der Landesbank kümmern darf.
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Kieler
Schloss: Das
Kieler Schloss wird zum symbolischen Preis von 1 Euro verkauft.
Dem stimmte der Landtag im September einmütig bei Enthaltung von
Trutz Graf Kerssenbrock (CDU) zu. Neue
Schlossherrn sind der Kieler Konzertveranstalter Klaus-Peter
Marschall und sein Wiesbadener Partner Erich Neuy. Ihre
"Grundstücks- gemeinschaft Kieler Schloss" will den
Veranstaltungsbetrieb in dem Kastenbau an der Innenförde
fortsetzen. Das Land hatte seit 1999 einen Käufer für die
sanierungsbedürftige Immobilie (Jahreszuschuss mindestens 600.000
Euro) gesucht. In die Schlagzeilen geriet das Schloss, weil das
Land zunächst mit einem Hamburger Projektentwickler verhandelt
hatte, der mit dem damaligen Landes-Expo- Beauftragten zusammen
arbeitete. Die Hintergründe erforscht seit Mai 2002 ein
Untersuchungsausschuss des Landtags. Aufgeklärt sind andere
Aspekte der Schloss-Geschichte. In der früheren Burg wurde 1665
die Gründung der Kieler Uni gefeiert. Gut 60 Jahre danach wurde
dort der spätere russische Zar Peter III. geboren. Seine Frau,
Katharina die Große, schrieb im Schloss Geschichte. Hier
überließ sie 1773 Schleswig-Holstein der dänischen Krone.
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| Verwaltungsreform: Die
Landes- regierung sollte auf Antrag der FDP-Fraktion bis
November berichten, wie sie die Verwaltung in
Schleswig-Holstein weiter reformieren möchte. Im August hat
der Landtag den Berichts-Antrag zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen, wo ein jetzt vorliegender interfraktioneller
Antrag verfasst wurde. Der neue
Berichtsantrag, der einmütig vom Landtag abgesegnet wurde,
enthält eine Reihe von Prüfaufträgen.
So soll die Regierung ihre konkreten Vorstellungen über die
mögliche Zuordnung der öffentlichen Aufgaben des Landes,
den Abbau von Vorschriften sowie die Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren darlegen. Des weiteren soll der Bericht
darüber Aufschluss geben wie mit
anderen Ländern kooperiert werden kann oder welche
Maßnahmen zum "Bürokratieabbau" ergriffen werden
können.
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Petitionsausschuss: Der
Petitionsausschuss des Landtages hat im ersten Quartal dieses
Jahres (1. Januar - 31. März) von 81 Eingaben acht voll und ganz
im Sinne der Petenten abgeschlossen. In 21 Fällen konnte der in
Teilen positiv vermitteln. Kein Erfolg hatte der dreizehnköpfige
Ausschuss bei 51 Eingaben.
Der kürzlich
umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss) ist einer
der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine
vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit
Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze
mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger
offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der
Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit,
Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche
Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich
privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn
gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
Ein Beispiel aus der Arbeit des Petitionsausschusses im
ersten Quartal: Ein Petent aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde
hat sich darüber beschwert, dass sich in seiner Gemeinde, auf
Kreisebene und beim Straßenbauamt niemand für das Überlaufen von Regenrückhaltebecken
bei starkem Regenfällen zuständig fühlte. Hintergrund: Im Juli
2002 hatte ein Starkregen den Keller des Petenten 50 Zentimeter
hoch unter Wasser gesetzt. Der Petent wies daraufhin, dass die Problematik um die Überflutung der
Becken seit langem bekannt gewesen sei, aber keine Gegenmaßnahmen
ergriffen worden seien.
Im Rahmen möglicher zivilrechtlichen Schadensansprüche konnte
der Ausschuss dem "Flutopfer" zwar nicht helfen, wohl aber bei der Vermittlung
mit den zuständigen Behörden. So hat das vom Ausschuss
eingeschaltete Umweltministeriums als oberste Wasserbehörde
festgestellt, dass es tatsächlich einen Defekt an einer
Rückstauklappe gegeben hatte. Fazit im Wortlaut des Berichts:
"Der Ausschuss begrüßt, dass sich die zuständige untere
Wasserbehörde der Niederschlagswasserproblematik nunmehr
angenommen hat und diverse Maßnahmen umgesetzt werden, die ein
nochmaliges Überfluten des Hauses der Petenten ausschließen
müssten."
Stichwort: Der
kürzlich umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss)
ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine
vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit
Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze
mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger
offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der
Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit,
Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche
Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich
privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn
gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
Ist die formale Zuständigkeit gegeben, geht der Ausschuss jeder
Sache nach. Oberster Grundsatz: Beide Seiten werden gehört. In
seinem Handeln kann sich der Petitionsausschuss auf Artikel 19 der
Landesverfassung stützen: "Die Landesregierung, die Behörden
des Landes und die Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit
sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, sind
verpflichtet, dem Petitionsausschuss zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben auf sein Verlangen Akten vorzulegen, ihm jederzeit
Zutritt zu den Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen
Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und Amtshilfe zu leisten." Nach Klärung der
Beschwerde wird entschieden, ob die Eingabe weiter verfolgt wird.
Besteht die Auffassung, dass das Anliegen berechtigt ist, so
empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung entsprechende Maßnahmen,
um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile von dem Einzelnen
abzuwenden.
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Informationen: Der
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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