| Straßen-
und Wegegesetz: Die Kommunen dürfen
über ihre Straßen künftig stärker selbst entscheiden.
Den Weg dahin ebnete der Landtag im September mit einer Änderung
des Straßen- und Wegegesetzes. Für die Kommunen entfallen
damit Genehmigungspflichten bei der "Entwidmung"
von Straßen oder bei deren Umwidmung etwa zu einer Fußgängerzone.
Bisher brauchten Städte dafür den Segen des Landes,
Gemeinden den ihres Kreises. Mit der Änderung des Gesetzes
wurden zugleich Bestimmungen ergänzt oder neu gefasst,
darunter Einzelregelungen zur Definition von
Ortsdurchfahrten, zur Bepflanzung von Lärmschutzwällen
oder zur Straßenreinigung. Den Gesetzentwurf hatte die
Regierung im Mai 2002 vorgelegt. Der Landtag befasste sich
in der folgenden Juni-Tagung mit dem Entwurf, überwies ihn
an den Wirtschaftsausschuss, um die leicht veränderte
Regierungsvorlage jetzt nach Zweiter Lesung einmütig zu
beschließen.
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Ernährungswirtschaft: Das
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe steckt in der Krise. Auf Wunsch
des Landtags soll die Regierung im November einen Bericht zur
Entwicklung der Ernährungs- wirtschaft seit 1993 und zu ihrer
Zukunft vorlegen. Der Antrag kam von der CDU und wurde ohne
Gegenstimme beschlossen. Gefragt wird nach der Zahl der
Unternehmen und Mitarbeiter, nach der Höhe der Umsätze,
Insolvenzen und Landeshilfen. Die Regierung soll zudem darlegen,
welche Bedeutung die Verkehrsanbindung für die Branche hat und
welche Folgen die Verlagerung von Firmenzentralen in andere
Länder. Im vergangenen Jahr arbeiteten in den 288 Betrieben der
Ernährungsbranche noch rund 19.500 Beschäftigte. Vor zehn Jahren
gab es 293 Unternehmen mit gut 24.000 Mitarbeitern. Der Umsatz
sank von 5,57 Milliarden (1993) auf 4,37 Milliarden Euro (2002).
Die Branche hat weiterhin eine große Bedeutung. Das gilt gerade
für den ländlichen Raum. Dort haben viele der Betriebe ihren
Geschäftssitz.

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Deutsch-deutscher
Grenzweg:
SPD und Grüne möchten entlang
des "deutsch-deutschen Grenzstreifens" einen Rad- und
Wanderweg einrichten, um an die Spaltung Europas und deren
Überwindung zu erinnern. In ihrem Berichtsantrag, den der Landtag
einstimmig
beschloss, bitten sie die Landesregierung, gemeinsam mit
Mecklenburg-Vorpommern ein solches Grenzprojekts zu prüfen. Der
Grenzweg biete "eine Kombination von Geschichtswerkstatt und
Fahrradtourismus, von Freizeit und Kultur", heißt es in der
Vorlage. Erinnert wird an die wertvollen Biotope im ehemaligen
Grenzbereich. "Für den Fahrradtouristen werden diese im
wahrsten Sinne des Wortes erfahrbar als ökologisches Denkmal und
Mahnmal gegen das Vergessen." Umsetzen möchten SPD und
Grüne den "Grenzlehrpfad" zunächst im Norden. Fernziel
ist ein Weg entlang der gesamten ehemaligen Grenze. Prüfen soll
sie Landesregierung auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Berichtstermin ist Anfang 2004.
| Investitionsbank:
Die
Investitions- bank (IB) Schleswig-Holstein steht seit Juni
auf eigenen Füßen, bleibt aber das wichtigste
Förderinstitut des Landes. Im September überwies der
Landtag den IB-Bericht über das Geschäftsjahr 2002 an die
Ausschüsse Finanzen und Wirtschaft. Die IB erreichte im Berichtsjahr einen neuen
Rekord beim Fördervolumen (1,018 Milliarden Euro). Die
Steigerung (460 Millionen Euro) erklärt sich vor allem
daraus, dass die IB die Geschäfte der "Öffentlichen
Bundesförderung" (366 Millionen) übernahm. Zulegen
konnte die Bank aber auch in ihren drei klassischen
Förderfeldern Wohnraum, Kommunen und Landwirtschaft. Die
Zahl der Mitarbeiter stieg um elf auf 334. Der
Jahresüberschuss betrug sechs Millionen Euro. Die positive
Geschäftsentwicklung hielt nach IB-Angaben im ersten
Quartal 2003 an. Am 1. Juni begann dann für die 1992
gegründete IB eine neue Epoche. Das Förderinstitut, das
bis dahin mit der Landesbank verbunden war, wurde in eine
Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und bekam eine
Lizenz für Bankgeschäfte.
mehr
Informationen: Investitionsbank
Schleswig-Holstein
(www.ib-sh.de)
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Ladenschlussgesetz: Der
Landtag hat drei Anträge zum Ladenschluss aus dem Herbst 2000 zu
den Akten genommen. Für erledigt erklärte das Parlament den
Vorschlag der CDU, im Bundesrat für längere Öffnungszeiten an
den Wochentagen einzutreten. Ebenso vom Tisch ist der Antrag der
Grünen, die eine "selektive Freigabe der
Ladenöffnungszeiten in den Innenstädten (City-Privileg)"
gefordert hatten sowie mit Blick auf den Ladenschluss ein
Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften. Umstritten blieb im
Sozialausschuss, der die Vorlagen beraten hatte, der FDP-Vorstoß.
Die Liberalen wollten die Regierung verpflichten, eine
Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Gesetzes über den
Ladenschluss zu starten. Das lehnte der Ausschuss mit Stimmen von
SPD und Grünen bei Enthaltung der CDU ab. Der Landtag schloss
sich auch hier dem Ausschuss mit vom SSW unterstützter
rot-grüner Mehrheit an. FDP und CDU waren dagegen. Der Bundestag hatte im März 2003
beschlossen, das Läden sonnabends bis 20.00 (vorher 16.00 Uhr)
öffnen dürfen. Seit Juni gilt das. Derzeit haben gut die Hälfte
der 450.000 Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland auch nach 16.00
Uhr geöffnet. Davon profitieren vor allem die Innenstädte.
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