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Auf
dieser Seite: Lotteriegesetz
- NordwestLotto
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Top 03:
Entwurf eines Gesetzes
über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und
Sportwetten
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3342
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses (1. Lesung 115. Sitzung am 26. Mai 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/3673neu
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE - Drs. 15/3676
Änderungsantrag der
Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3678 |
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Top 29:
Veräußerung der
Kommanditanteile an der GmbH & Co. KG NordwestLotto
Schleswig-Holstein
Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/3439
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3467
Bericht und
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung 115. Sitzung am 26. Mai 2004) |
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Sportförderung nimmt
Gesetzes-Hürde
Landtag verabschiedet
neues Lottogesetz
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Kiel (SHL). Der Sport in Schleswig-Holstein
erhält zukünftig regelmäßig Mittel aus Lotterien und
Sportwetten. Im Zuge des beabsichtigten Verkaufs der
Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank wird die
neue Betreibergesellschaft per Gesetz verpflichtet,
festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Demnach
fließen künftig der Sportförderung, insbesondere dem
Landessportverband, acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen
Euro jährlich, zu. 4,9 Prozent gehen an die Verbraucher-
Insolvenzberatung, 3,1 Prozent in die Drogenarbeit und 1 Prozent
an die Stiftung Naturschutz. Das Gesetz über Lotterien und Sportwetten in öffentlicher Trägerschaft
wurde am Donnerstag, 23. September, nach einer kontroversen
Debatte, in der eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht
wurden, mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW verabschiedet.
CDU und FDP enthielten sich.
Nunmehr eröffne sich eine längerfristige
Perspektive und Planungssicherheit für die Vereine, betonte
Innenminister Klaus Buß (SPD). Zu den Details der
Mittelverteilung hatten SPD und Grüne, die CDU und der SSW
jeweils verschiedene Anträge eingebracht. SPD und Grüne
setzten sich wegen der vielen verschiedenen Anliegen von
Verbänden und Vereinen verstärkt für eine allgemeine
Förderung gemeinnütziger Zwecke ein; die CDU bevorzugte eine
gesonderte Förderung des Sports. Verbraucherberatung,
Bekämpfung des Suchtmittel-Missbrauchs und die Stiftung
Naturschutz sollten dagegen aus dem allgemeinen Haushalt
finanziert werden. Der SSW forderte, besonders die freien
Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Ausschuss nimmt Einfluss
Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hatte
in seiner Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf um eine
Bestimmung ergänzt, demnach alle noch nicht gebundenen Mittel
aus der Abgabe "für gemeinnützige Zwecke" vorgesehen
sind. Damit fließen die Gelder nicht einfach dem allgemeinen
Haushalt zu, der in seinem Doppeletat 2004/2005 eine Summe von
rund 72 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke ausweist.
Insbesondere der Landeskulturverband hatte nach der Ersten
Lesung im Mai 2004 auf einen festen Anteil aus den
Konzessionsabgaben gedrängt.
Ursula Kähler von der SPD bekräftige die
Absicht, alle zusätzlichen Mittel aus den Konzessionsabgaben
für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Die Interessen aller
Verbände konnten bei der Ausgestaltung nicht berücksichtigt
werden. Auch Monika Heinold (Grüne) sah die gemeinnützige
Verwendung der Konzessionsabgaben als gesichert an. Der SSW war
der Auffassung, der sozialen Arbeit im Lande sei Vorrang
einzuräumen. Silke Hinrichsen erwähnte daher explizit die
freien Wohlfahrtsverbände, deren Planungssicherheit ebenfalls
erhöht werden müsse.
Kritik der Opposition
Die Opposition beanstandete die zukünftige
Mittelverteilung. Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp kam zu dem Schluss, die
Lotto-Einnahmen seien inzwischen zu einem wesentlichen Instrument der
Finanzpolitik geworden. "Mit über 78 Millionen Euro Einnahmen aus
den Zweckerträgen der Lotterien allein im Jahr 2004 sind diese Mittel
inzwischen Eckpfeiler der rot-grünen Finanzpolitik bei den Zuschüssen
und Zuwendungen an Vereine, Verbände und Kommunen." Der
Liberale Heiner Garg bezeichnete das neue Gesetz als "Polit-Placebo",
das keinerlei Auswirkungen auf die Mittelverteilung habe.
Beschlussfassung:
Der Änderungsantrag von SPD und Grüne wurde mit den
Stimmen SPD, Grüne und Teilen des SSW sowie gegen die Stimmen
von CDU und FDP bei Enthaltung von Teilen des SSW angenommen;
der CDU-Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW
gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Der Antrag des SSW
wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, Grüne und FDP gegen die
Stimmen von SSW abgelehnt
Hintergrund:
Im
Zuge des beabsichtigten Verkaufs der Landesanteile am
NordWestLotto an die Investitionsbank
(siehe
unten auf der Seite)
wird die neue Betreibergesellschaft verpflichtet,
festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen.
Dieses Geld soll gemeinnützigen Zwecken zugute kommen:
Acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich,
stehen der Sportförderung, insbesondere dem
Landessportverband, zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen an
die Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1 Prozent
sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für die Stiftung
Naturschutz aufgewendet werden. Der Innen- und
Rechtsausschuss des Landtages hat in seiner
Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf um eine Bestimmung
ergänzt, demnach alle noch nicht gebundenen Mittel aus
der Abgabe "für gemeinnützige Zwecke"
vorgesehen sind. Damit fließen die Gelder nicht einfach
dem allgemeinen Haushalt zu, der in seinem Doppeletat
2004/05 eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für
diese Zwecke ausweist. Insbesondere der
Landeskulturverband hatte nach der Ersten Lesung im Mai
2004 auf einen festen Anteil aus den Konzessionsabgaben
gedrängt.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/09_28_lotterien.htm)
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60-Millionen-Deal
perfekt
Land verkauft Anteile am
NordwestLotto an die schleswig-holsteinische
Investitionsbank
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Kiel (SHL). Trotz heftigen Widerstandes aus
den Reihen von CDU und FDP verkauft das Land seine Anteile am
NordwestLotto an die schleswig-holsteinische Investitionsbank.
Das haben Rot-Grün und SSW am Donnerstag, 23. September,
endgültig beschlossen. Zuvor hatte der Landtag mit der
Verabschiedung des neuen Lotteriegesetzes den
Weg für den Verkauf frei gemacht (siehe
Artikel oben auf dieser Seite) . Der Deal soll rund
60 Millionen Euro in die Kasse von Finanzminister Ralf Stegner
(SPD) spülen.
Hauptkritikpunkt der Opposition: Bei dem Verkauf
handele es sich nicht um eine echte Privatisierung, weil die
Investitionsbank ebenfalls dem Land gehört. Das
Land verkaufe die Anteile am NordwestLotto damit quasi an sich
selbst - das sei eine verdeckte Kreditaufnahme, so der Vorwurf
von CDU und FDP. Rot-Grün versuche so das Ausmaß der
tatsächlichen Staatsverschuldung zu verschleiern. Zudem
bezweifelte die schwarz-gelbe Opposition, dass die gewählte
Konstruktion den maximal möglichen Erlös bringt. Union und
Liberale sprachen sich zwar prinzipiell ebenfalls für den
Verkauf des NordwestLottos auf, forderten aber, die
Landesanteile in einem öffentlichen Bieterverfahren an einen
privaten Investor zu veräußern. So ließen sich Mehreinnahmen
von 30 Millionen Euro erzielen.
Bei ihrer Kritik beruft sich die Opposition auf
ein Gutachten des Landesrechnungshofes, dass zu einer ähnlichen
Einschätzung kommt. Demgegenüber stünden jedoch Gutachten des
Landes, die sowohl die haushaltsrechtliche Unbedenklichkeit als
auch die Wirtschaftlichkeit des Deals belegen, wiesen Rot-Grün
und SSW die Vorwürfe zurück. Selbst der Rechnungshofpräsident
habe eingeräumt, es gebe "differenzierte
Betrachtungsweisen" zum Verkauf, hieß es aus Reihen der
Koalition. So gebe es keine Refinanzierung der Erlöse aus dem
Verkauf durch das Land wie bei Krediten üblich.
Stimmen aus der Debatte:
Hans-Jörn Arp (CDU): Die Verlagerung von
Schulden auf die Investitionsbank ist nicht der richtige Weg.
Dieses ist eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes
Schleswig-Holstein. Linke Tasche rein, rechte Tasche raus, das
Spiel kennen wir.
Ursula Kähler (SPD): Der Verkaufpreis
von 60 Millionen Euro wurde auf der Basis des Wertgutachtens
eines renommierten Bankhauses ermittelt. Luftnummern und
angebliche imaginäre Käufer, die die von ihnen genannten
Summen zahlen würden, hat es nie gegeben.
Heiner Garg (FDP): Es ist völlig egal,
wie viele Briefkastenfirmen das Land zwischen der
Lotto-Gesellschaft und der Investitionsbank aufbaut: Dies ist
eine verdeckte Kreditaufnahme. Weil die Investitionsbank dem
Land gehört, steht das Land im Zweifel mit in der Pflicht.
Monika Heinold (Grüne): Es ist davon
auszugehen, dass die Zahlen und Annahmen der Regierung genauso belastbar sind wie die des Rechnungshofes und dass wir beide
Berechnungen gleichberechtigt nebeneinander stehen lassen können.
Anke Spoorendonk (SSW): Es gibt ein
Gutachten des Rechnungshofes und ein Gegengutachten der
Landesregierung. Wir stehen vor einer ganz schweren Beurteilung.
Letztendlich ist das eine politische Entscheidung
Minister Ralf Stegner (SPD): Wir haben
nachgewiesen, dass es sich nicht um eine verdeckte
Kreditaufnahme handelt, dass der Kaufpreis angemessen und der
Verkauf EU-rechtskonform ist.
Hintergrund:
Die Landesregierung
plant den Verkauf der Landesanteile am NordwestLotto
für 60 Millionen Euro an die Investitions- bank
Schleswig-Holstein. Zuvor soll der bisherige Landes-
betrieb in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt werden. Im
Zuge des Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an
die Investitionsbank soll die neue Betreibergesellschaft
verpflichtet werden, festgelegte Konzessionsabgaben an das
Land abzuführen (siehe oben auf der Seite).
Allerdings hat sich der Finanzausschuss des
Landtags auch drei Monate nach der Ersten Lesung noch
nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen können.
Zwischenzeitlich hat die FDP per Antrag eine Stellungnahme
des Landesrechnungshofes gefordert. Grund: Nach Ansicht
der Liberalen (und der CDU) handelt es sich bei dem Verkauf
um eine
verdeckte Kreditaufnahme, da die I-Bank ebenfalls dem
Land gehöre und der Kaufpreis über neue Kredite finanziert
werden müsse. Das
rot-grüne Regierungslager verteidigte im August den 60-Millionen-Deal erneut als wirtschaftliche
Alternative zu einer höheren Neuverschuldung.
Der Finanzausschuss empfiehlt gegen die Stimmen von
CDU und FDP den Antrag der Liberalen für erledigt zu
erklären.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2004 und August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/09_28_lotterien.htm)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004
/texte/23_25_lotto_selbstverwaltung.htm)
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