Auf dieser Seite: Lotteriegesetz  -  NordwestLotto

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Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3342
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (1. Lesung 115. Sitzung am 26. Mai 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/3673neu
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE - Drs.
15/3676
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3678

Drucksache: 15/3644
-Plenarprotokoll-
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Top 29: 
Veräußerung der Kommanditanteile an der GmbH & Co. KG NordwestLotto Schleswig-Holstein
Antrag der Landesregierung –  Drucksache 15/3439
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3467
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung 115. Sitzung am 26. Mai 2004)
Drucksache: 15/3512
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Sportförderung nimmt Gesetzes-Hürde
Landtag verabschiedet neues Lottogesetz

Kiel (SHL). Der Sport in Schleswig-Holstein erhält zukünftig regelmäßig Mittel aus Lotterien und Sportwetten. Im Zuge des beabsichtigten Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank wird die neue Betreibergesellschaft  per Gesetz verpflichtet, festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Demnach fließen künftig der Sportförderung, insbesondere dem Landessportverband, acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich, zu. 4,9 Prozent gehen an die Verbraucher- Insolvenzberatung, 3,1 Prozent in die Drogenarbeit und 1 Prozent an die Stiftung Naturschutz. Das Gesetz über Lotterien und Sportwetten in öffentlicher Trägerschaft wurde am Donnerstag, 23. September, nach einer kontroversen Debatte, in der eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht wurden, mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW verabschiedet. CDU und FDP enthielten sich. 

Nunmehr eröffne sich eine längerfristige Perspektive und Planungssicherheit für die Vereine, betonte Innenminister Klaus Buß (SPD).  Zu den Details der Mittelverteilung hatten SPD und Grüne, die CDU und der SSW jeweils verschiedene Anträge eingebracht. SPD und Grüne setzten sich wegen der vielen verschiedenen Anliegen von Verbänden und Vereinen verstärkt für eine allgemeine Förderung gemeinnütziger Zwecke ein; die CDU bevorzugte eine gesonderte Förderung des Sports. Verbraucherberatung, Bekämpfung des Suchtmittel-Missbrauchs und die Stiftung Naturschutz sollten dagegen aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Der SSW forderte, besonders die freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein zu unterstützen.

Ausschuss nimmt Einfluss

Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hatte in seiner Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf um eine Bestimmung ergänzt, demnach alle noch nicht gebundenen Mittel aus der Abgabe "für gemeinnützige Zwecke" vorgesehen sind. Damit fließen die Gelder nicht einfach dem allgemeinen Haushalt zu, der in seinem Doppeletat 2004/2005 eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke ausweist. Insbesondere der Landeskulturverband hatte nach der Ersten Lesung im Mai 2004 auf einen festen Anteil aus den Konzessionsabgaben gedrängt.

Ursula Kähler von der SPD bekräftige die Absicht, alle zusätzlichen Mittel aus den Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Die Interessen aller Verbände konnten bei der Ausgestaltung nicht berücksichtigt werden. Auch Monika Heinold (Grüne) sah die gemeinnützige Verwendung der Konzessionsabgaben als gesichert an. Der SSW war der Auffassung, der sozialen Arbeit im Lande sei Vorrang einzuräumen. Silke Hinrichsen erwähnte daher explizit die freien Wohlfahrtsverbände, deren Planungssicherheit ebenfalls erhöht werden müsse.

Kritik der Opposition

Die Opposition beanstandete die zukünftige Mittelverteilung. Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp kam zu dem Schluss, die Lotto-Einnahmen seien inzwischen zu einem wesentlichen Instrument der Finanzpolitik geworden. "Mit über 78 Millionen Euro Einnahmen aus den Zweckerträgen der Lotterien allein im Jahr 2004 sind diese Mittel inzwischen Eckpfeiler der rot-grünen Finanzpolitik bei den Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine, Verbände und Kommunen." Der Liberale Heiner Garg bezeichnete das neue Gesetz als "Polit-Placebo", das keinerlei Auswirkungen auf die Mittelverteilung habe.

Beschlussfassung: Der Änderungsantrag von SPD und Grüne wurde mit den Stimmen SPD, Grüne und Teilen des SSW sowie gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von Teilen des SSW angenommen; der CDU-Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Der Antrag des SSW wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, Grüne und FDP gegen die Stimmen von SSW abgelehnt

Hintergrund:
  Im Zuge des beabsichtigten Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank
(siehe unten auf der Seite) wird die neue Betreibergesellschaft verpflichtet, festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Dieses Geld soll gemeinnützigen Zwecken zugute kommen: Acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich, stehen der Sportförderung, insbesondere dem Landessportverband, zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen an die Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1 Prozent sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für die Stiftung Naturschutz aufgewendet werden. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hat in seiner Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf um eine Bestimmung ergänzt, demnach alle noch nicht gebundenen Mittel aus der Abgabe "für gemeinnützige Zwecke" vorgesehen sind. Damit fließen die Gelder nicht einfach dem allgemeinen Haushalt zu, der in seinem Doppeletat 2004/05 eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke ausweist. Insbesondere der Landeskulturverband hatte nach der Ersten Lesung im Mai 2004 auf einen festen Anteil aus den Konzessionsabgaben gedrängt.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/09_28_lotterien.htm)

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60-Millionen-Deal perfekt
Land verkauft Anteile am NordwestLotto an die schleswig-holsteinische Investitionsbank

Kiel (SHL). Trotz heftigen Widerstandes aus den Reihen von CDU und FDP verkauft das Land seine Anteile am NordwestLotto an die schleswig-holsteinische Investitionsbank. Das haben Rot-Grün und SSW am Donnerstag, 23. September, endgültig beschlossen. Zuvor hatte der Landtag mit der Verabschiedung des neuen Lotteriegesetzes den Weg für den Verkauf frei gemacht (siehe Artikel oben auf dieser Seite) . Der Deal soll rund 60 Millionen Euro in die Kasse von Finanzminister Ralf Stegner (SPD) spülen. 

Hauptkritikpunkt der Opposition: Bei dem Verkauf handele es sich nicht um eine echte Privatisierung, weil die Investitionsbank ebenfalls dem Land gehört. Das Land verkaufe die Anteile am NordwestLotto damit quasi an sich selbst - das sei eine verdeckte Kreditaufnahme, so der Vorwurf von CDU und FDP. Rot-Grün versuche so das Ausmaß der tatsächlichen Staatsverschuldung zu verschleiern. Zudem bezweifelte die schwarz-gelbe Opposition, dass die gewählte Konstruktion den maximal möglichen Erlös bringt. Union und Liberale sprachen sich zwar prinzipiell ebenfalls für den Verkauf des NordwestLottos auf, forderten aber, die Landesanteile in einem öffentlichen Bieterverfahren an einen privaten Investor zu veräußern. So ließen sich Mehreinnahmen von 30 Millionen Euro erzielen.

Bei ihrer Kritik beruft sich die Opposition auf ein Gutachten des Landesrechnungshofes, dass zu einer ähnlichen Einschätzung kommt. Demgegenüber stünden jedoch Gutachten des Landes, die sowohl die haushaltsrechtliche Unbedenklichkeit als auch die Wirtschaftlichkeit des Deals belegen, wiesen Rot-Grün und SSW die Vorwürfe zurück. Selbst der Rechnungshofpräsident habe eingeräumt, es gebe "differenzierte Betrachtungsweisen" zum Verkauf, hieß es aus Reihen der Koalition. So gebe es keine Refinanzierung der Erlöse aus dem Verkauf durch das Land wie bei Krediten üblich.

Stimmen aus der Debatte:

Hans-Jörn Arp (CDU): Die Verlagerung von Schulden auf die Investitionsbank ist nicht der richtige Weg. Dieses ist eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes Schleswig-Holstein. Linke Tasche rein, rechte Tasche raus, das Spiel kennen wir.

Ursula Kähler (SPD): Der Verkaufpreis von 60 Millionen Euro wurde auf der Basis des Wertgutachtens eines renommierten Bankhauses ermittelt. Luftnummern und angebliche imaginäre Käufer, die die von ihnen genannten Summen zahlen würden, hat es nie gegeben.

Heiner Garg (FDP): Es ist völlig egal, wie viele Briefkastenfirmen das Land zwischen der Lotto-Gesellschaft und der Investitionsbank aufbaut: Dies ist eine verdeckte Kreditaufnahme. Weil die Investitionsbank dem Land gehört, steht das Land im Zweifel mit in der Pflicht.

Monika Heinold (Grüne): Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen und Annahmen der Regierung genauso belastbar sind wie die des Rechnungshofes und dass wir beide Berechnungen gleichberechtigt nebeneinander stehen lassen können.

Anke Spoorendonk (SSW): Es gibt ein Gutachten des Rechnungshofes und ein Gegengutachten der Landesregierung. Wir stehen vor einer ganz schweren Beurteilung. Letztendlich ist das eine politische Entscheidung

Minister Ralf Stegner (SPD): Wir haben nachgewiesen, dass es sich nicht um eine verdeckte Kreditaufnahme handelt, dass der Kaufpreis angemessen und der Verkauf EU-rechtskonform ist.

Hintergrund:
  Die Landesregierung plant den Verkauf  der Landesanteile am NordwestLotto für 60 Millionen Euro an die Investitions- bank Schleswig-Holstein. Zuvor soll der bisherige Landes- betrieb in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt werden. Im Zuge des Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank soll die neue Betreibergesellschaft verpflichtet werden, festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen (siehe oben auf der Seite).  
  Allerdings hat sich der Finanzausschuss des Landtags auch drei Monate nach der Ersten Lesung noch nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen können. Zwischenzeitlich hat die FDP per Antrag eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes gefordert. Grund: Nach Ansicht der Liberalen (und der CDU) handelt es sich bei dem Verkauf um eine verdeckte Kreditaufnahme, da  die I-Bank ebenfalls dem Land gehöre und der Kaufpreis über neue Kredite finanziert werden müsse. Das rot-grüne Regierungslager verteidigte im August den 60-Millionen-Deal erneut als wirtschaftliche Alternative zu einer höheren Neuverschuldung.
  Der Finanzausschuss empfiehlt gegen die Stimmen von CDU und FDP den Antrag der Liberalen für erledigt zu erklären.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2004 und August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/texte/09_28_lotterien.htm)
(www.sh-la
ndtag.de/plenumonline/august2004
/texte/23_25_lotto_selbstverwaltung.htm)

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