Top 04:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rundfunkgesetzes für das Land
Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drs. 15/3162
(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 104. Sitzung, 21. Januar 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/3683 |
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Top 06:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-
kostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der
Landesregierung
neu: ohne
Aussprache |
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Von Ort
berichten,
vor Ort produzieren
Rundfunkgesetz gegen
Vorbehalte der Opposition geändert
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Kiel (SHL). Wer über Schleswig-Holstein
regional berichten will, muss seine Berichte auch in Schleswig-Holstein
produzieren. Das ist im Norden jetzt auch gesetzlich
vorgeschrieben. Mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW hat der
Landtag am Freitag, 24. September, beschlossen, dass die beiden
reichweitenstärksten Privatsender Sat 1 und RTL ihre
Regionalprogramme ("Live aus Kiel" und "Guten
Abend!") auch künftig vollständig in Schleswig-Holstein
herstellen müssen. Grund für das neue Gesetz waren
Überlegungen der beiden Sender, die Produktion der
Regionalschienen – das heißt Schnitt, Abmischung und Zusammenfügen von Einzelbeiträgen und Moderation zu einer
Sendung – für mehrere Bundesländer an einem zentralen Ort
zusammenzufassen, um Kosten zu sparen.
Im Grundsatz herrschte im Landtag Einigkeit
darüber, dass die Produktion vor Ort wünschenswert wäre, um
Arbeitsplätze in der Medienbranche im Norden zu sichern und den
Bezug zum Land zu gewährleisten. "Aus München kann nicht
über Kuddewörde berichtet werden", so
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD).
Die Opposition meldete europarechtliche Bedenken
gegen den rot-grünen Gesetzentwurf an: Der Zwang zur Produktion
vor Ort schließe Anbieter aus anderen EU-Staaten aus. Das
verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, argumentierten die
Fraktionsführer von Union und Liberalen, Martin Kayenburg und
Wolfgang Kubicki. Die CDU wollte deshalb, lediglich den
Schleswig-Holstein-Bezug schützen. Das sei zu wenig konkret,
monierte Gisela Böhrk (SPD): Gegen das Gut der
Dienstleistungsfreiheit seien Meinungsfreiheit, Programmvielfalt
und Pluralismus, "ebenfalls hohe Güter in der
Europäischen Union", abzuwägen. Zudem werde kein
ausländischer Anbieter ausgeschlossen, sagte Silke Hinrichsen
(SSW), da lediglich in Schleswig-Holstein produziert werden
müsse.
Kulturelle Filmförderung
Zu einem Schlagabtausch zwischen CDU und Grünen
kam es wegen einer weiteren Neuerung, die mit der Novelle des
Rundfunkgesetzes eingeführt wird: Danach wird die Unabhängige
Landesrundfunkanstalt (ULR), die vor allem für die Kontrolle
der Privatsender im Land zuständig ist, künftig auch die
kulturelle Filmförderung zur Aufgabe haben. Kayenburg sah darin
"grüne Klientel-Politik". Die Grünen wollten
offenbar vor der Landtagswahl für ihre Sympathisanten aus der
Filmbranche noch neue Geldtöpfe sichern - und das zu Lasten der
ULR, so Kayenburg. Kulturpolitik sei Standort- und
keine Klientelpolitik, hielt Irene Fröhlich (Grüne) dagegen.
Ohne Filmförderung seien viele kulturell höherwertige Projekte
nicht zu realisieren. Angesichts der Flut seichter
Unterhaltungsprogramme sei es sinnvoll, der ULR Kompetenz- und
Know-How-Förderung für das Filmemachen als Aufgabe mit in das
Gesetzbuch zu schreiben.
Dritte Neuerung durch die Änderung des
Rundfunkgesetzes: Die ULR soll künftig die neuen Decoder für
den Antennenempfang von digitalen Programmen testen und mit
einem Gütesiegel zertifizieren. Diesen Punkt lehnten allein die
Liberalen ab. Es sei nicht einzusehen, warum die ULR zur Stiftung
Warentest für Set-Top-Boxen werden solle, kritisierte Kubicki.
Hintergrund:
Die
CDU-Fraktion will es den beiden reichweitenstärksten
privaten Fernsehsendern RTL und Sat.1 gesetzlich
vorschreiben, ihre täglichen Regionalprogramme von 30
Minuten Länge auch in der Region zu produzieren. Die
beiden kommerziellen Sender hatten Überlegungen
angestellt, diese regionalen Fenster künftig aus
Kostengründen zentral zu erstellen. Die Sendungen
"Live aus Kiel" (17.30 Uhr, Sat1) und
"Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL) erreichen
lediglich einen Marktanteil von jeweils ungefähr acht
Prozent, deutlich unterhalb der durchschnittlichen
Sehbeteiligung ihrer Sender. In Niedersachsen gibt es
beispielsweise bereits ein derartiges Gesetz.
Gegen
die Stimmen der CDU empfiehlt der Innen- und
Rechtsausschuss in seiner Vorlage zur Zweiten Lesung, auch
die Förderung der Medienkompetenz gesetzlich festzulegen.
Zusätzlich soll die Landesanstalt Gütesiegel für
Digitaldecoder vergeben können.
mehr
Informationen: plenum-online, Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
09_16_rundfunk_lehrer.htm)
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Verwaltungskosten im Visier
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Kiel (SHL). Die
Landesregierung hat dem Parlament ein Entwurf zur Änderung des
Verwaltungskosten- und des Kommunalkostengesetzes vorgelegt.
Demnach sollen künftig nicht mehr alle Behörden für den
Austausch von Informationen untereinander bezahlen müssen.
Außerdem sollen "durch die Erweiterung der Ausnahmen von
der persönlichen Gebührenfreiheit bisher gebührenbefreite
Privilegierte künftig zu Gebührenzahlungen herangezogen werden
können", heißt es in dem Entwurf. Eine grundlegende
Umstellung und Neugestaltung der beiden Gesetze soll nach der
Übernahme eines Bundesgesetzes erfolgen. Ziel ist die
Harmonisierung des Verwaltungskostengesetzes zwischen Bund und
Ländern. Der Landtag verzichtete am Freitag, 24. September, auf
eine Aussprache und übergab das Thema nach Erster Lesung dem
Innen- und Rechtsausschuss.
Hintergrund:
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des
Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
sollen künftig finanzielle Transfers für
Dienstleistungen zwischen den Behörden entfallen.
Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen.
Weiterhin bezahlen müssen die Behörden - wie alle
anderen juristischen Personen (Vereine, Unternehmen und
Privatpersonen) – für die Dienstleistungen bestimmter
Verwaltungseinrichtungen. Dazu zählen Landesamt
für Natur und Umwelt, die Katasterbehörden, das
Landeslabor, die Prüfämter für Baustatik, die
Medizinaluntersuchungsämter, das Innenministerium für
Angelegenheiten der Kampfmittelräumung, die
Heimaufsichtsbehörden, das Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz und Landesamt für
Gesundheit und Arbeitssicherheit für Aufgaben nach dem
Atomgesetz, ärztliche Stellen nach der Röntgenverordnung
und der Strahlenschutzverordnung sowie der Schiedsstelle
für Pflegesatzangelegenheiten nach dem
Bundessozialhilfegesetz und Schiedsstelle für
Angelegenheiten des Pflege-Versicherungsgesetzes.
Außerdem sollen durch die Erweiterung der
Ausnahmen von der persönlichen Gebührenfreiheit bisher
gebührenbefreite Privilegierte künftig zu
Gebührenzahlungen herangezogen werden können. Wie
das Verwaltungskostengesetz soll auch das
Kommunalabgabengesetz des Landes geringfügig geändert.
Eine grundlegende Umstellung und Neugestaltung der beiden
Gesetze soll nach der Übernahme eines Bundesgesetzes
erfolgen. Dessen Ziel ist die Harmonisierung des
Verwaltungskostengesetzes zwischen Bund und Ländern. Der
bereits vorhandene Musterentwurf sieht unter anderem
bedeutsame Änderungen des Kostenbegriffes sowie der
Definition von Gebühren und Auslagen vor.
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