Auf dieser Seite: Rundfunkgesetz  -  Verwaltungskostengesetz

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Top 04: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drs. 15/3162 (neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (1. Lesung 104.
Sitzung, 21. Januar 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs.
15/3683

Drucksache: 15/3645
-Plenarprotokoll-
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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-
kostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung
      
neu: ohne Aussprache
Drucksache: 15/3625
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Von Ort berichten,
vor Ort produzieren
Rundfunkgesetz gegen Vorbehalte der Opposition geändert

Kiel (SHL). Wer über Schleswig-Holstein regional berichten will, muss seine Berichte auch in Schleswig-Holstein produzieren. Das ist im Norden jetzt auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW hat der Landtag am Freitag, 24. September, beschlossen, dass die beiden reichweitenstärksten Privatsender Sat 1 und RTL ihre Regionalprogramme ("Live aus Kiel" und "Guten Abend!") auch künftig vollständig in Schleswig-Holstein herstellen müssen. Grund für das neue Gesetz waren Überlegungen der beiden Sender, die Produktion der Regionalschienen – das heißt Schnitt, Abmischung und Zusammenfügen von Einzelbeiträgen und Moderation zu einer Sendung – für mehrere Bundesländer an einem zentralen Ort zusammenzufassen, um Kosten zu sparen.

Im Grundsatz herrschte im Landtag Einigkeit darüber, dass die Produktion vor Ort wünschenswert wäre, um Arbeitsplätze in der Medienbranche im Norden zu sichern und den Bezug zum Land zu gewährleisten. "Aus München kann nicht über Kuddewörde berichtet werden", so Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD). 

Die Opposition meldete europarechtliche Bedenken gegen den rot-grünen Gesetzentwurf an: Der Zwang zur Produktion vor Ort schließe Anbieter aus anderen EU-Staaten aus. Das verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, argumentierten die Fraktionsführer von Union und Liberalen, Martin Kayenburg und Wolfgang Kubicki. Die CDU wollte deshalb, lediglich den Schleswig-Holstein-Bezug schützen. Das sei zu wenig konkret, monierte Gisela Böhrk (SPD): Gegen das Gut der Dienstleistungsfreiheit seien Meinungsfreiheit, Programmvielfalt und Pluralismus, "ebenfalls hohe Güter in der Europäischen Union", abzuwägen. Zudem werde kein ausländischer Anbieter ausgeschlossen, sagte Silke Hinrichsen (SSW), da lediglich in Schleswig-Holstein produziert werden müsse.

Kulturelle Filmförderung

Zu einem Schlagabtausch zwischen CDU und Grünen kam es wegen einer weiteren Neuerung, die mit der Novelle des Rundfunkgesetzes eingeführt wird: Danach wird die Unabhängige Landesrundfunkanstalt (ULR), die vor allem für die Kontrolle der Privatsender im Land zuständig ist, künftig auch die kulturelle Filmförderung zur Aufgabe haben. Kayenburg sah darin "grüne Klientel-Politik". Die Grünen wollten offenbar vor der Landtagswahl für ihre Sympathisanten aus der Filmbranche noch neue Geldtöpfe sichern - und das zu Lasten der ULR, so Kayenburg. Kulturpolitik sei Standort- und keine Klientelpolitik, hielt Irene Fröhlich (Grüne) dagegen. Ohne Filmförderung seien viele kulturell höherwertige Projekte nicht zu realisieren. Angesichts der Flut seichter Unterhaltungsprogramme sei es sinnvoll, der ULR Kompetenz- und Know-How-Förderung für das Filmemachen als Aufgabe mit in das Gesetzbuch zu schreiben.

Dritte Neuerung durch die Änderung des Rundfunkgesetzes: Die ULR soll künftig die neuen Decoder für den Antennenempfang von digitalen Programmen testen und mit einem Gütesiegel zertifizieren. Diesen Punkt lehnten allein die Liberalen ab. Es sei nicht einzusehen, warum die ULR zur Stiftung Warentest für Set-Top-Boxen werden solle, kritisierte Kubicki.

Hintergrund:
 
Die CDU-Fraktion will es den beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehsendern RTL und Sat.1 gesetzlich vorschreiben, ihre täglichen Regionalprogramme von 30 Minuten Länge auch in der Region zu produzieren. Die beiden kommerziellen Sender hatten Überlegungen angestellt, diese regionalen Fenster künftig aus Kostengründen zentral zu erstellen. Die Sendungen "Live aus Kiel" (17.30 Uhr, Sat1) und "Guten Abend" (18.00 Uhr, RTL) erreichen lediglich einen Marktanteil von jeweils ungefähr acht Prozent, deutlich unterhalb der durchschnittlichen Sehbeteiligung ihrer Sender. In Niedersachsen gibt es beispielsweise bereits ein derartiges Gesetz.
  Gegen die Stimmen der CDU empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss in seiner Vorlage zur Zweiten Lesung, auch die Förderung der Medienkompetenz gesetzlich festzulegen. Zusätzlich soll die Landesanstalt Gütesiegel für Digitaldecoder vergeben können.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
09_16_rundfunk_lehrer.ht
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Verwaltungskosten im Visier

Kiel (SHL). Die Landesregierung hat dem Parlament ein Entwurf zur Änderung des Verwaltungskosten- und des Kommunalkostengesetzes vorgelegt. Demnach sollen künftig nicht mehr alle Behörden für den Austausch von Informationen untereinander bezahlen müssen. Außerdem sollen "durch die Erweiterung der Ausnahmen von der persönlichen Gebührenfreiheit bisher gebührenbefreite Privilegierte künftig zu Gebührenzahlungen herangezogen werden können", heißt es in dem Entwurf. Eine grundlegende Umstellung und Neugestaltung der beiden Gesetze soll nach der Übernahme eines Bundesgesetzes erfolgen. Ziel ist die Harmonisierung des Verwaltungskostengesetzes zwischen Bund und Ländern. Der Landtag verzichtete am Freitag, 24. September, auf eine Aussprache und übergab das Thema nach Erster Lesung dem Innen- und Rechtsausschuss.

Hintergrund:
  Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sollen künftig finanzielle Transfers für Dienstleistungen zwischen den Behörden entfallen. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen. Weiterhin bezahlen müssen die Behörden - wie alle anderen juristischen Personen (Vereine, Unternehmen und Privatpersonen) – für die Dienstleistungen bestimmter Verwaltungseinrichtungen. Dazu zählen Landesamt für Natur und Umwelt, die Katasterbehörden, das Landeslabor, die Prüfämter für Baustatik, die Medizinaluntersuchungsämter, das Innenministerium für Angelegenheiten der Kampfmittelräumung, die Heimaufsichtsbehörden, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz und Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit für Aufgaben nach dem Atomgesetz, ärztliche Stellen nach der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung sowie der Schiedsstelle für Pflegesatzangelegenheiten nach dem Bundessozialhilfegesetz und Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflege-Versicherungsgesetzes.
  Außerdem sollen durch die Erweiterung der Ausnahmen von der persönlichen Gebührenfreiheit bisher gebührenbefreite Privilegierte künftig zu Gebührenzahlungen herangezogen werden können.  Wie das Verwaltungskostengesetz soll auch das Kommunalabgabengesetz des Landes geringfügig geändert. Eine grundlegende Umstellung und Neugestaltung der beiden Gesetze soll nach der Übernahme eines Bundesgesetzes erfolgen. Dessen Ziel ist die Harmonisierung des Verwaltungskostengesetzes zwischen Bund und Ländern. Der bereits vorhandene Musterentwurf sieht unter anderem bedeutsame Änderungen des Kostenbegriffes sowie der Definition von Gebühren und A
uslagen vor.

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