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Auf
dieser Seite: Hartz-Optionsmodell
- Arbeitsmarktpolitik
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Top 08:
Entwurf eines Gesetzes
zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land
Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer
Rechtsvorschriften
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 14:
Anreize für mehr
Arbeit setzen
Antrag der Fraktion der FDP |
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Landesregierung legt Gesetz
zur Umsetzung von Hartz IV vor
Union: Entwurf ohne reale
Rechengrundlage
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Kiel (SHL). Mit Kritik haben
Liberale und Christdemokraten am Mittwoch, 22. September 2004,
auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung von
Hartz IV reagiert. Das Land sei auf die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 nicht
vorbereitet, hieß es aus Reihen der Opposition. Dem Entwurf zum
Sozialgesetzbuch II für das Land Schleswig-Holstein mangele es
an einer konkreten finanzielle Rechengrundlage und
Rechtssicherheit für die Kommunen.
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD)
verteidigte den Gesetzentwurf. Die Landesregierung habe für das
Gelingen so weit möglich auf bürokratische Hindernisse
verzichtet. Rohwer warnte vor unnötiger Panikmache und forderte
die Abgeordneten aller Parteien auf, bei der termingerechten
Umsetzung von Hartz IV mitzuwirken.
Rot-Grün, die den Gesetzentwurf begrüßte,
mahnte allerdings, der Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik
dürfe nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Angesichts der
geringen Rücklaufquote der Anträge für Hartz IV sprach sich
der SSW erneut für eine Verschiebung der Arbeitsmarktreform
aus.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung regelt
unter anderem die im Zuge von Hartz IV notwendige finanzielle
Entlastung der Kommunen, die Umsetzung des vom Bund vorgegebenen
Aufsichtsrechts und die rechtlichen Vorgaben für Kommunen, die
Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot bringen wollen
(Optionsmodell).
Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung mit den
Stimmen von SPD, Grüne, SSW und FDP federführend an den
Sozialausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechts- sowie
Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die CDU wollte das Thema
lieber unter der Federführung des Innen- und Rechtsausschusses
beraten.
Zur Erinnerung...
Mit Hartz IV wird per Bundesgesetz zum 1. Januar
2005 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
zusammengelegt. Die Kosten dafür sollen die Arbeitsagenturen
übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Kommunen die
Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose. Nach massiven
Protesten der Kommunen, die angesichts dieser Gegenrechnung ein
finanzielles Defizit befürchteten, gelang bei der
Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat ein
Vermittlungskompromiss: Danach sollen die Finanzhilfen für die
Kommunen von zunächst eingeplanten 2,5 auf 3,2 Milliarden Euro
aufgestockt werden. Der Bund trägt die Aufwendungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der
Verwaltungskosten. Die Kommunen übernehmen die Leistungen, für
die sie verantwortlich sind, wie beispielsweise für Unterkunft
und Heizung. Von diesen Kosten wird der Bund 29,1 Prozent
übernehmen. Eine Revisionsklausel sorgt dafür, dass
regelmäßig nach den tatsächlichen Ausgaben abgerechnet werden
kann
Hauptredner: Peter
Lehnert (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP),
Angelika Birk (Grüne) und Silke Hinrichsen
Hintergrund:
Wenn das Sozialgesetzbuch II (SGB II – bekannt unter dem
Stichwort Hartz IV – am 1. Januar 2005 in
Kraft tritt, wird es eine neue Arbeitsteilung geben: Die
Arbeitsagenturen werden die neue Leistung, das
Arbeitslosengeld II, entstanden aus der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe – verwalten, für die
Unterkunftskosten kommen die Kommunen auf. Diese
Arbeitsaufteilung ist aber nicht zwingend so vorgesehen.
Das Land Hessen hatte im Vermittlungsausschuss eine
Experimentierklausel zu Hartz IV durchgesetzt. Diese
erlaubt bundesweit bis zu 69 Kommunen die "Federführung"
bei der Zusammenlegung Arbeitslosengeld II zu übernehmen.
Das bedeutet, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen,
vor allem auch die Vermittlung und Umschulung, von Januar
2005 an komplett bei der Kreisverwaltung liegen soll. Die
größere Nähe der Kommunen zu den Betroffenen und die
Kenntnis der lokalen Gegebenheiten könnten die
Eingliederungsarbeit positiv beeinflussen. Die Zulassung
zu dem so genannten Optionsmodell wird für die Dauer von
sechs Jahren erteilt.
Die meisten der insgesamt 323 Kreise planen eine
Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen. In Schleswig-Holstein
haben sich die Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg um die Zulassung zum Optionsmodell
beworben. Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung;
die endgültige Entscheidung liegt beim
Bundeswirtschaftsministerium. Schleswig-Holstein hätte
gemäß der Anzahl seiner Sitze im Bundesrat vier
Modell-Kommunen benennen können.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat nun
einen Gesetzentwurf eingebracht, der die landesrechtlichen
Grundlagen für die Umsetzung des SGB II im nördlichsten
Bundesland schaffen soll. Darin beabsichtigt die
Landesregierung die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit zu
stärken, indem die anfallenden Aufgaben wie
beispielsweise die Berechung der Unterkunftskosten als
pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf soll weiterhin sicher stellen, dass die
mit Hartz IV vorgesehene finanzielle Entlastung der
Kommunen tatsächlich realisiert wird. Das heißt:. Sämtliche
Be- und Entlastungen des Landes, die aus der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
entstehen, sollen mit den Kommunen saldiert abgerechnet
werden.
Die Landesregierung erwartet Entlastungen beim
Wohngeld (rund 55,4 Mio. Euro) sowie Belastungen beim
Asylbewerberleistungsgesetz (rund 1,85 Mio. Euro) und aus
der Abtretung von Umsatzsteueranteilen (rund 33,3 Mio.
Euro). In Schleswig-Holstein sind etwa. 130.000 Menschen
direkt von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und
Sozialhilfe betroffen.
mehr
Informationen zur Hartz IV-Debatte: plenum-online,
August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/33_hartzIV.htm)
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Arbeitsmarkt-Thesen
der Liberalen
finden kein Gehör
Landtag will
"Anreize für Arbeit" nicht einmal
im Ausschuss behandeln
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Kiel (SHL). Ein Antrag der Liberalen zur
Arbeitsmarktpolitik hat am Mittwoch, 22. September, weder
inhaltlich eine Mehrheit im Landtag gefunden, noch wurde ihm
Beratungsbedarf im Ausschuss zugebilligt. Die FDP hatte von der
Landesregierung gefordert, sich über die Hartz IV-Reform hinaus
für weitere Maßnahmen einzusetzen. Kernforderungen der
Liberalen: Einführung eines Niedriglohnsektors, qualifizierte
Ausbildungsabschlüsse für Lernschwächere, Entkopplung von
Sozialversicherungskosten und Arbeitslohn sowie Beseitigung
bürokratischer Hemmnisse besonders für kleine und
mittelständische Unternehmen.
Als „populistisch und substanzlos" wiesen
rot-grüne Regierungsfraktionen und SSW den Antrag zurück. Die
Landesregierung vertrete bereits eine effektive Arbeitsmarkt-
und Wirtschaftspolitik. So gebe es im Norden unter anderem schon
heute das von den Liberalen geforderte Kombi-Lohn-Modell, ebenso
wie spezielle Förderprogramme für Langzeitarbeitslose.
Dagegen warfen Union und FDP der Regierung vor,
in der Arbeitsmarktpolitik versagt zu haben. So habe
Schleswig-Holstein heute die höchste Quote an
Sozialhilfeempfängern unter den westdeutschen Flächenländern.
Darüber hinaus sei die Zahl der Arbeitslosen unter Rot-Grün im
Norden auf den höchsten Stand seit 1952 gestiegen.
Stimmen aus der Debatte:
Heiner Garg (FDP): Hartz IV schafft
keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Solange sich das nicht
ändert, wird das Fördern und Fordern nur zu einer Schikane
unmöglich zu erfüllender Forderungen verkommen.
Wolfgang Baasch (SPD): Die
Landesregierung hat ein Programm aufgelegt, mit dem in den
Jahren 2005/06 zusätzliche 10.000 Arbeitsangebote für
Langzeitarbeitslose geschaffen werden.
Torsten Geerdts (CDU) : Wir
sind mitten in der Reformdebatte. Sie muss weiter konsequent
fortgesetzt werden. Dabei sollten wir uns auf den Kernsatz
konzentrieren: Sozial ist, was Arbeit schafft.
Angelika Birk (Grüne): Nehmen wir die
Liberalen beim Wort, dann landen wir beim steuerfinanzierten
Sozialsystem wie in Skandinavien. Hierzu hat der Finanzminister
bereits einen bundespolitischen Vorstoß unternommen.
Lars Harms (SSW): Die
Initiative der Landesregierung zu den Kombilöhnen hätte die
FDP lobend erwähnen müssen, wenn sie ihren Antrag in diesem
Punkt ernst nehmen würde.
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD):
Wir sind eines der wenigen Länder, das auf Bundesebene für
neue Berufsabschlüsse für Geringqualifizierte eintritt.
Hintergrund:
Im August
waren in Schleswig-Holstein 132.500 Menschen ohne Job.
Damit lag die Erwerbslosenquote bei 10,6 Prozent.
Besonders betroffen sind die Großstädte Kiel (12,3
Prozent) und Lübeck(12,2 Prozent). Insgesamt stieg die
Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat um
600 Personen an. Die Langzeitarbeitslosigkeit nahm
innerhalb eines Jahres um 15,5 Prozent zu und stieg damit
auf 48.400 Erwerbslose. Laut FDP, die einen mehre Punkte
umfassenden Katalog zur Arbeitsmarktpolitik vorgelegt hat,
wies das Land im Jahr 2003 mit 115.000
Sozialhilfeempfängern die höchste Sozialhilfequote aller
westdeutschen Flächenländer auf. Zudem habe es in diesem
Zeitraum 1.400 Firmenpleiten gegeben, was eine in der
Nachkriegsgeschichte des Landes bis dato unerreichte Zahl
sei.
Unterdessen setzt die Landesregierung auf einen
Beschäftigungseffekt durch Hartz IV. Das Gesetz, mit dem
zum 1. Januar 2005 die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden, soll
insbesondere im Dienstleistungsbereich für mehr Jobs
sorgen. Dabei geht es vor allem um so genannte „Billig-Lohn-Jobs".
Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund eine
Beschäftigungsinitiative angekündigt. Mit einem
25-Millionen-Europrogramm sollen 2005 und 2006 über ein
Kombi-Lohn-Modell 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. Arbeitgeber erhalten dann für die Einstellung
eines Langzeitarbeitslosen pro Monat einen Zuschuss über
250 Euro. Ferner will die Landesregierung in
Kindergärten, Hochschulen und Altenheimen Ein- und
Zwei-Jobs fördern.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/10_arbeitsmarkt.htm)
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