Auf dieser Seite: Hartz-Optionsmodell  -  Arbeitsmarktpolitik

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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/3649
-Plenarprotokoll-
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Top 14: 
Anreize für mehr Arbeit setzen
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/3635
-Plenarprotokoll-
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Landesregierung legt Gesetz zur Umsetzung von Hartz IV vor
Union: Entwurf ohne reale Rechengrundlage

Kiel (SHL). Mit Kritik haben Liberale und Christdemokraten am Mittwoch, 22. September 2004, auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung von Hartz IV reagiert. Das Land sei auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 nicht vorbereitet, hieß es aus Reihen der Opposition. Dem Entwurf zum Sozialgesetzbuch II für das Land Schleswig-Holstein mangele es an einer konkreten finanzielle Rechengrundlage und Rechtssicherheit für die Kommunen.

Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf. Die Landesregierung habe für das Gelingen so weit möglich auf bürokratische Hindernisse verzichtet. Rohwer warnte vor unnötiger Panikmache und forderte die Abgeordneten aller Parteien auf, bei der termingerechten Umsetzung von Hartz IV mitzuwirken.

Rot-Grün, die den Gesetzentwurf begrüßte, mahnte allerdings, der Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik dürfe nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Angesichts der geringen Rücklaufquote der Anträge für Hartz IV sprach sich der SSW erneut für eine Verschiebung der Arbeitsmarktreform aus.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung regelt unter anderem die im Zuge von Hartz IV notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen, die Umsetzung des vom Bund vorgegebenen Aufsichtsrechts und die rechtlichen Vorgaben für Kommunen, die Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot bringen wollen (Optionsmodell).

Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung mit den Stimmen von SPD, Grüne, SSW und FDP federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechts- sowie Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die CDU wollte das Thema lieber unter der Federführung des Innen- und Rechtsausschusses beraten. 

Zur Erinnerung... 

Mit Hartz IV wird per Bundesgesetz zum 1. Januar 2005 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Die Kosten dafür sollen die Arbeitsagenturen übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Kommunen die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose. Nach massiven Protesten der Kommunen, die angesichts dieser Gegenrechnung ein finanzielles Defizit befürchteten, gelang bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat ein Vermittlungskompromiss: Danach sollen die Finanzhilfen für die Kommunen von zunächst eingeplanten 2,5 auf 3,2 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Verwaltungskosten. Die Kommunen übernehmen die Leistungen, für die sie verantwortlich sind, wie beispielsweise für Unterkunft und Heizung. Von diesen Kosten wird der Bund 29,1 Prozent übernehmen. Eine Revisionsklausel sorgt dafür, dass regelmäßig nach den tatsächlichen Ausgaben abgerechnet werden kann

Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Angelika Birk (Grüne) und Silke Hinrichsen

Hintergrund:
  Wenn das Sozialgesetzbuch II (SGB II – bekannt unter dem Stichwort Hartz IV –   am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird es eine neue Arbeitsteilung geben: Die Arbeitsagenturen werden die neue Leistung, das Arbeitslosengeld II, entstanden aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – verwalten, für die Unterkunftskosten kommen die Kommunen auf.  Diese Arbeitsaufteilung ist aber nicht zwingend so vorgesehen. Das Land Hessen hatte im Vermittlungsausschuss eine Experimentierklausel zu Hartz IV durchgesetzt. Diese erlaubt bundesweit bis zu 69 Kommunen die "Federführung" bei der Zusammenlegung Arbeitslosengeld II zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen, vor allem auch die Vermittlung und Umschulung, von Januar 2005 an komplett bei der Kreisverwaltung liegen soll. Die größere Nähe der Kommunen zu den Betroffenen und die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten könnten die Eingliederungsarbeit positiv beeinflussen. Die Zulassung zu dem so genannten Optionsmodell wird für die Dauer von sechs Jahren erteilt.
  Die meisten der insgesamt 323 Kreise planen eine Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen. In Schleswig-Holstein haben sich die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg um die Zulassung zum Optionsmodell beworben. Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung; die endgültige Entscheidung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Schleswig-Holstein hätte gemäß der Anzahl seiner Sitze im Bundesrat vier Modell-Kommunen benennen können.
  Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der die landesrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des SGB II im nördlichsten Bundesland schaffen soll. Darin beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, indem die anfallenden Aufgaben wie beispielsweise die Berechung der Unterkunftskosten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden. Der Gesetzentwurf soll weiterhin sicher stellen, dass die mit Hartz IV vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen tatsächlich realisiert wird. Das heißt:. Sämtliche Be- und Entlastungen des Landes, die aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstehen, sollen mit den Kommunen saldiert abgerechnet werden.
  Die Landesregierung erwartet Entlastungen beim Wohngeld (rund 55,4 Mio. Euro) sowie Belastungen beim Asylbewerberleistungsgesetz (rund 1,85 Mio. Euro) und aus der Abtretung von Umsatzsteueranteilen (rund 33,3 Mio. Euro). In Schleswig-Holstein sind etwa. 130.000 Menschen direkt von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe betroffen.

mehr Informationen zur Hartz IV-Debatte: plenum-online, August 2004 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/33_hartzIV.htm)

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Arbeitsmarkt-Thesen der Liberalen
finden kein Gehör
Landtag will "Anreize für Arbeit" nicht einmal
im Ausschuss behandeln

Kiel (SHL). Ein Antrag der Liberalen zur Arbeitsmarktpolitik hat am Mittwoch, 22. September, weder inhaltlich eine Mehrheit im Landtag gefunden, noch wurde ihm Beratungsbedarf im Ausschuss zugebilligt. Die FDP hatte von der Landesregierung gefordert, sich über die Hartz IV-Reform hinaus für weitere Maßnahmen einzusetzen. Kernforderungen der Liberalen: Einführung eines Niedriglohnsektors, qualifizierte Ausbildungsabschlüsse für Lernschwächere, Entkopplung von Sozialversicherungskosten und Arbeitslohn sowie Beseitigung bürokratischer Hemmnisse besonders für kleine und mittelständische Unternehmen.

Als „populistisch und substanzlos" wiesen rot-grüne Regierungsfraktionen und SSW den Antrag zurück. Die Landesregierung vertrete bereits eine effektive Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. So gebe es im Norden unter anderem schon heute das von den Liberalen geforderte Kombi-Lohn-Modell, ebenso wie spezielle Förderprogramme für Langzeitarbeitslose.

Dagegen warfen Union und FDP der Regierung vor, in der Arbeitsmarktpolitik versagt zu haben. So habe Schleswig-Holstein heute die höchste Quote an Sozialhilfeempfängern unter den westdeutschen Flächenländern. Darüber hinaus sei die Zahl der Arbeitslosen unter Rot-Grün im Norden auf den höchsten Stand seit 1952 gestiegen.

Stimmen aus der Debatte:

Heiner Garg (FDP): Hartz IV schafft keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Solange sich das nicht ändert, wird das Fördern und Fordern nur zu einer Schikane unmöglich zu erfüllender Forderungen verkommen.

Wolfgang Baasch (SPD): Die Landesregierung hat ein Programm aufgelegt, mit dem in den Jahren 2005/06 zusätzliche 10.000 Arbeitsangebote für Langzeitarbeitslose geschaffen werden.

Torsten Geerdts (CDU): Wir sind mitten in der Reformdebatte. Sie muss weiter konsequent fortgesetzt werden. Dabei sollten wir uns auf den Kernsatz konzentrieren: Sozial ist, was Arbeit schafft.

Angelika Birk (Grüne): Nehmen wir die Liberalen beim Wort, dann landen wir beim steuerfinanzierten Sozialsystem wie in Skandinavien. Hierzu hat der Finanzminister bereits einen bundespolitischen Vorstoß unternommen.

Lars Harms (SSW): Die Initiative der Landesregierung zu den Kombilöhnen hätte die FDP lobend erwähnen müssen, wenn sie ihren Antrag in diesem Punkt ernst nehmen würde.

Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD): Wir sind eines der wenigen Länder, das auf Bundesebene für neue Berufsabschlüsse für Geringqualifizierte eintritt.

Hintergrund:
  Im August waren in Schleswig-Holstein 132.500 Menschen ohne Job. Damit lag die Erwerbslosenquote bei 10,6 Prozent. Besonders betroffen sind die Großstädte Kiel (12,3 Prozent) und Lübeck(12,2 Prozent). Insgesamt stieg die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 600 Personen an. Die Langzeitarbeitslosigkeit nahm innerhalb eines Jahres um 15,5 Prozent zu und stieg damit auf 48.400 Erwerbslose. Laut FDP, die einen mehre Punkte umfassenden Katalog zur Arbeitsmarktpolitik vorgelegt hat, wies das Land im Jahr 2003 mit 115.000 Sozialhilfeempfängern die höchste Sozialhilfequote aller westdeutschen Flächenländer auf. Zudem habe es in diesem Zeitraum 1.400 Firmenpleiten gegeben, was eine in der Nachkriegsgeschichte des Landes bis dato unerreichte Zahl sei.
  Unterdessen setzt die Landesregierung auf einen Beschäftigungseffekt durch Hartz IV. Das Gesetz, mit dem zum 1. Januar 2005 die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden, soll insbesondere im Dienstleistungsbereich für mehr Jobs sorgen. Dabei geht es vor allem um so genannte „Billig-Lohn-Jobs". Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund eine Beschäftigungsinitiative angekündigt. Mit einem 25-Millionen-Europrogramm sollen 2005 und 2006 über ein Kombi-Lohn-Modell 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Arbeitgeber erhalten dann für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen pro Monat einen Zuschuss über 250 Euro. Ferner will die Landesregierung in Kindergärten, Hochschulen und Altenheimen Ein- und Zwei-Jobs fördern.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/10_arbeitsmarkt.htm)

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