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"Flucht ins
Private" stoppen
SSW fordert
Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes
Kiel (SHL). Der SSW will das
Informationsfreiheitsgesetz ausweiten. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf hat die Partei der dänischen Minderheit am Freitag,
24. Septembe, vorgelegt. Danach sollen nicht nur Behörden, sondern
auch private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, den
Bürgern Akteneinsicht gewähren. "Der Bürger soll wissen, was
der Staat für ihn erledigt", forderte Anke Spoorendonk
in der Begründung mehr Transparenz.
Die geplante Änderung des Gesetzes betrifft unter
anderem Unternehmen wie die Bahn, Flughafengesellschaften, kommunale
Projektgesellschaften oder Stadtwerke. Zugleich soll eine
EU-Richtlinie in das Landesgesetz integriert werden, die
Privatpersonen den Zugang zu umweltrelevanten Informationen
erleichtert. Als mögliche Informationsquellen nennt der SSW-Entwurf
alle in der Verwaltung eingesetzten Medien. Ausgenommen von der
Informationspflicht sollen die Gerichte, die Polizei,
Strafanstalten, der Landesrechnungshof und der Landtag im Rahmen
seiner Gesetzgebungstätigkeit werden.
Schon die erste Version des schleswig-holsteinischen
Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahre 2000 war auf Betreiben
des SSW zustande gekommen. Die Initiative zur Nachbesserung des
Gesetzes stieß im Parlament auf breite Zustimmung. Innenminister
Klaus Buß (SPD) lobte das Ansinnen als einen weiteren wichtigen
Baustein für eine bürgerfreundliche Verwaltung. Irene Fröhlich
(Grüne) bemerkte, dass die Erweiterung des Gesetzes auch der
Bekämpfung von Korruption diene. Die sich aus der Praxis ergebenen
Ungenauigkeiten müssten beseitigt werden, schloss sich Heiner Garg
(FDP) dem Ansinnen des SSW an. Thomas Rother (SPD) kritisierte den
im Gesetz enthaltenen Behördenbegriff als ungenau. Johann Wadephul
(CDU) sah den Nachbesserungsvorschlag als Beleg, dass das Gesetz des
Jahres 2000 mit heißer Nadel gestrickt worden sei.
Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung einstimmig
an den Gesetzesausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Im Zuge zunehmender Privatisierungen ist nach
Ansicht des SSW das schleswig-holsteinische
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Februar 2000, das
den Informationszugang zu Behörden öffnet, nicht mehr
auf dem neuesten Stand der Geschehnisse. Dies betreffe
besonders die "Flucht" ins Privatrecht. Deshalb
sollen durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vermehrt
Regelungen getroffen werden, die auch private Unternehmen
zur Freigabe von Informationen verpflichtet, wenn sie
öffentliche Aufgaben erledigen. Bürger sollen auch dann
in Akten Einsicht nehmen dürfen, wenn die Behörde
privatwirtschaftlich handelt, beispielsweise beim
Abschluss von Verträgen. Die Änderung betrifft
unter anderem Eisenbahnen, Flughafengesellschaften,
kommunale Projektgesellschaften oder Stadtwerke.
Zugleich soll eine EU-Richtlinie in das Landesgesetz
integriert werden, die Privatpersonen den Zugang zu
umweltrelevanten Informationen erleichtert.
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