Auf dieser Seite: Informationsfreiheits-Gesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 15/3653
-Plenarprotokoll-

"Flucht ins Private" stoppen
SSW fordert Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes

Kiel (SHL). Der SSW will das Informationsfreiheitsgesetz ausweiten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Partei der dänischen Minderheit am Freitag, 24. Septembe, vorgelegt. Danach sollen nicht nur Behörden, sondern auch private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, den Bürgern Akteneinsicht gewähren. "Der Bürger soll wissen, was der Staat für ihn erledigt", forderte Anke Spoorendonk in  der Begründung mehr Transparenz.

Die geplante Änderung des Gesetzes betrifft unter anderem Unternehmen wie die Bahn, Flughafengesellschaften, kommunale Projektgesellschaften oder Stadtwerke. Zugleich soll eine EU-Richtlinie in das Landesgesetz integriert werden, die Privatpersonen den Zugang zu umweltrelevanten Informationen erleichtert. Als mögliche Informationsquellen nennt der SSW-Entwurf alle in der Verwaltung eingesetzten Medien. Ausgenommen von der Informationspflicht sollen die Gerichte, die Polizei, Strafanstalten, der Landesrechnungshof und der Landtag im Rahmen seiner Gesetzgebungstätigkeit werden.

Schon die erste Version des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahre 2000 war auf Betreiben des SSW zustande gekommen. Die Initiative zur Nachbesserung des Gesetzes stieß im Parlament auf breite Zustimmung. Innenminister Klaus Buß (SPD) lobte das Ansinnen als einen weiteren wichtigen Baustein für eine bürgerfreundliche Verwaltung. Irene Fröhlich (Grüne) bemerkte, dass die Erweiterung des Gesetzes auch der Bekämpfung von Korruption diene. Die sich aus der Praxis ergebenen Ungenauigkeiten müssten beseitigt werden, schloss sich Heiner Garg (FDP) dem Ansinnen des SSW an. Thomas Rother (SPD) kritisierte den im Gesetz enthaltenen Behördenbegriff als ungenau. Johann Wadephul (CDU) sah den Nachbesserungsvorschlag als Beleg, dass das Gesetz des Jahres 2000 mit heißer Nadel gestrickt worden sei.

Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung einstimmig an den Gesetzesausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Im Zuge zunehmender Privatisierungen ist nach Ansicht des SSW das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Februar 2000, das den Informationszugang zu Behörden öffnet, nicht mehr auf dem neuesten Stand der Geschehnisse. Dies betreffe besonders die "Flucht" ins Privatrecht. Deshalb sollen durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vermehrt Regelungen getroffen werden, die auch private Unternehmen zur Freigabe von Informationen verpflichtet, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen. Bürger sollen auch dann in Akten Einsicht nehmen dürfen, wenn die Behörde privatwirtschaftlich handelt, beispielsweise beim Abschluss von Verträgen. Die Änderung betrifft unter anderem Eisenbahnen, Flughafengesellschaften, kommunale Projektgesellschaften oder Stadtwerke. Zugleich soll eine EU-Richtlinie in das Landesgesetz integriert werden, die Privatpersonen den Zugang zu umweltrelevanten Informationen erleichte
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