Auf dieser Seite: Strafprozessordnung  -  Sozialgerichtsgesetz

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Top 15: 
Änderung der Strafprozessordnung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2004
Antrag der Fraktion der FDP
       neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3636
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Top 22: 
Untätigkeitsklage im Sozialgerichtsgesetz
Antrag der Abgeordneten des SSW
       neu: ohne Aussprache
Drucksache: 15/3655
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"Lauschangriff" im Ausschuss

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Mittwoch, 22. September, einen Antrag der Liberalen zum so genannten "Großen Lauschangriff" ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) einzubringen. Ziel der FDP ist es unter anderem, Abhörmaßnahmen auszuschließen, wenn sich ein Beschuldigter allein mit seinen Familienangehörigen oder anderen Vertrauten in der Wohnung unterhält und keine konkreten Anhaltspunkte für deren Tatbeteiligung bestehen. Besonderen Schutz sollen auch die Personenkreise der Geistlichkeit, Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte genießen. Außerdem soll die akustische Raumüberwachung nur bei besonders schweren Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren angeordnet werden.

Hintergrund:
  In ihrem Antrag fordert die Fraktion der FDP von der Landesregierung, dass diese im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) einbringt. Dieser zielt auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum "Großen Lauschangriff", der akustische Wohnraumüberwachung durch Verwanzung und Telefonüberwachung. Streitpunkt ist in diesem Bereich seit langem das Abhören von Privaträumen.
  Die Liberalen verlangen, dass eine Überwachung ausgeschlossen wird, wenn sich ein Beschuldigter allein mit seinen Familienangehörigen oder anderen Vertrauten in der Wohnung unterhält und keine konkreten Anhaltspunkte für deren Tatbeteiligung bestehen. Außerdem soll die akustische Raumüberwachung nur bei besonders schweren Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren angeordnet werden. Daten, die im Interesse der gerichtlichen Kontrolle noch verfügbar sein müssen, sind zu sperren und nur zur Information des Betroffenen und zur gerichtlichen Kontrolle freizugeben.

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Kritik an Widerspruchsverfahren
bei Krankenkassen

Kiel (SHL). Die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten hat in ihrem Bericht für das Jahr 2002 festgestellt, dass sich die Bearbeitungszeiten von Widerspruchsverfahren bei den Krankenkassen erheblich verlängert haben, beispielsweise wenn therapeutische Leistungen abgelehnt wurden. Vor diesem Hintergrund will der SSW die Landesregierung nun auffordern, sich im Bundesrat für eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) einzusetzen und so eine effektive Verkürzung der Bearbeitungszeiten herbeizuführen. Das SGG fordert in der derzeitigen Fassung eine Bearbeitung innerhalb von drei Monaten, andernfalls kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine Entscheidung in der Sache werde dabei allerdings nicht getroffen, es werde lediglich über die Entscheidungsreife entschieden, kritisiert der SSW. Das sei für die Bürger nicht hinnehmbar. Der Landtag überwies den Antrag am Freitag, 24. September, zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss.

Hintergrund:
  Die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten hat in ihrem Bericht 2002 festgestellt, dass sich die Bearbeitungszeiten von Widerspruchsverfahren bei den Krankenkassen erheblich verlängert haben, beispielsweise wenn therapeutische Leistungen abgelehnt wurden. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) in der derzeitigen Fassung fordert eine Bearbeitung innerhalb von drei Monaten, andernfalls kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine Entscheidung in der Sache wird dabei allerdings nicht getroffen, es wird lediglich über die Entscheidungsreife entschieden. Nach Ansicht des SSW ist dies für die Bürger nicht hinnehmbar. Deshalb fordert er die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des SGG einzusetzen, die auf eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten abzi
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