Top 15:
Änderung der
Strafprozessordnung zur Umsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2004
Antrag der Fraktion der FDP
neu:
ohne Aussprache |
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Top 22:
Untätigkeitsklage
im Sozialgerichtsgesetz
Antrag der Abgeordneten des
SSW
neu: ohne
Aussprache |
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"Lauschangriff" im
Ausschuss
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Kiel (SHL). Der
Landtag hat am Mittwoch, 22. September, einen Antrag der
Liberalen zum so genannten "Großen Lauschangriff"
ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, im
Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der
Strafprozessordnung (StPO) einzubringen. Ziel der FDP ist es
unter anderem, Abhörmaßnahmen auszuschließen, wenn sich ein
Beschuldigter allein mit seinen Familienangehörigen oder
anderen Vertrauten in der Wohnung unterhält und keine konkreten
Anhaltspunkte für deren Tatbeteiligung bestehen. Besonderen
Schutz sollen auch die Personenkreise der Geistlichkeit, Ärzte,
Journalisten und Rechtsanwälte genießen. Außerdem soll die
akustische Raumüberwachung nur bei besonders schweren
Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren
angeordnet werden.
Hintergrund:
In ihrem Antrag fordert die Fraktion der FDP von
der Landesregierung, dass diese im Bundesrat einen
Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung
(StPO) einbringt. Dieser zielt auf die Umsetzung der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum
"Großen Lauschangriff", der akustische
Wohnraumüberwachung durch Verwanzung und
Telefonüberwachung. Streitpunkt ist in diesem Bereich
seit langem das Abhören von Privaträumen.
Die Liberalen verlangen, dass eine Überwachung
ausgeschlossen wird, wenn sich ein Beschuldigter allein
mit seinen Familienangehörigen oder anderen Vertrauten in
der Wohnung unterhält und keine konkreten Anhaltspunkte
für deren Tatbeteiligung bestehen. Außerdem soll die
akustische Raumüberwachung nur bei besonders schweren
Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf
Jahren angeordnet werden. Daten, die im Interesse der
gerichtlichen Kontrolle noch verfügbar sein müssen, sind
zu sperren und nur zur Information des Betroffenen und zur
gerichtlichen Kontrolle freizugeben.
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Kritik an
Widerspruchsverfahren
bei Krankenkassen
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Kiel (SHL). Die
schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für Soziale
Angelegenheiten hat in ihrem Bericht für das Jahr 2002
festgestellt, dass sich die Bearbeitungszeiten von
Widerspruchsverfahren bei den Krankenkassen erheblich
verlängert haben, beispielsweise wenn therapeutische Leistungen
abgelehnt wurden. Vor diesem Hintergrund will der SSW die
Landesregierung nun auffordern, sich im Bundesrat für eine
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) einzusetzen und so
eine effektive Verkürzung der Bearbeitungszeiten
herbeizuführen. Das SGG fordert in der derzeitigen Fassung eine
Bearbeitung innerhalb von drei Monaten, andernfalls kann eine
Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine Entscheidung in der
Sache werde dabei allerdings nicht getroffen, es werde lediglich
über die Entscheidungsreife entschieden, kritisiert der SSW.
Das sei für die Bürger nicht hinnehmbar. Der Landtag überwies
den Antrag am Freitag, 24. September, zunächst an den Innen-
und Rechtsausschuss.
Hintergrund:
Die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte
für Soziale Angelegenheiten hat in ihrem Bericht 2002
festgestellt, dass sich die Bearbeitungszeiten von
Widerspruchsverfahren bei den Krankenkassen erheblich
verlängert haben, beispielsweise wenn therapeutische
Leistungen abgelehnt wurden. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG)
in der derzeitigen Fassung fordert eine Bearbeitung
innerhalb von drei Monaten, andernfalls kann eine
Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine Entscheidung in
der Sache wird dabei allerdings nicht getroffen, es wird
lediglich über die Entscheidungsreife entschieden. Nach
Ansicht des SSW ist dies für die Bürger nicht
hinnehmbar. Deshalb fordert er die Landesregierung auf,
sich im Bundesrat für eine Änderung des SGG einzusetzen,
die auf eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten abzielt.
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