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Top 23: 
Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3656
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten (PsychE-UmwG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3495
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 118. Sitzung am 16. Juni 2004)
Drucksache: 15/3641neu
-Plenarprotokoll-
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Behandlung aus einem Guss
Landtag berät Integrierte Gesundheits-Versorgung

Kiel (SHL). Die Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen ist in Schleswig-Holstein gut gestartet. Das sagte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) am Donnerstag, 23. September, im Kieler Landtag in ihrem Bericht zum Thema. Aktuelle Beispiele seien das Managementsystem Brustkrebs oder eine Klinik, in der es bereits einen Vertrag über das gesamte Leistungsspektrum gebe. Derzeit werde mit Krankenkassen und Verbänden über ein landesweites und kassenübergreifendes Modell zur Integrierten Versorgung in der Altenpflege beraten, dass unter Umständen schon Ende des Jahres in Kraft treten könne, so Trauernicht.  

Ziel der Integrierten Versorgung ist es, die bislang starre Abgrenzung zwischen Versorgungsangeboten und Sozialleistungszweigen zu überwinden, wie die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung oder der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen. Vielfach seien die Patienten bisher gezwungen, den Fortgang der für sie richtigen Therapie selbst zu recherchieren und zu organisieren. Über-, Unter- und Fehlversorgungen sollen durch die Integrierte Versorgung vermieden werden; die Qualität der Versorgung bei sinkenden Kosten steigen.

Zustimmung und Kritik

Im Grundsatz begrüßten alle Fraktionen den Start der Integrierten Versorgung. CDU und Liberale kritisierten jedoch Art und Umfang der Finanzierung. Diese müsse aus den bestehenden Budgets der Krankenhäuser und Praxen aufgebracht werden, denen ohnehin die dritte Nullrunde bevorstehe. "Besser wäre es gewesen, finanziell drauf zu legen, wenn man das wirklich gewollt hätte", sagte Werner Kalinka (CDU). Veronika Kolb (FDP) forderte darüber hinaus eine breitere Einbindung aller betroffenen Akteure. Derzeit seien beispielsweise die meisten niedergelassenen Ärzte außen vor.

"Es läuft noch nicht alles so, wie es sollte", räumte auch Jutta Schümann von der SPD ein. Sie sei jedoch optimistisch, dass die Integrierte Versorgung eine passgenauere, aber auch finanziell günstigere Behandlung ermöglichen werde. Hierzu gebe es keine Alternative, betonte auch Angelika Birk (Grüne): "Nur indem vernetzt zusammen gearbeitet wird, lassen sich Qualitäts- und Effizienzsteigerung miteinander verbinden." Die Integrierte Versorgung müsse zum Markenzeichen einer künftigen Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein werden, stimmte Silke Hinrichsen (SSW) zu. Das Modell könne die Akteure dazu bewegen, die gewohnten Bahnen zu verlassen und neue Wege zu gehen, um die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Der Gesundheitsausschuss wird sich weiter mit dem Thema befassen.

Hintergrund:
  Mit Blick auf die Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen haben SPD und Rot-Grün einen mündlichen Bericht der Landesregierung zu den Einzelaspekten in diesem Bereich gefordert. Ziel der Integrierten Versorgung ist es, die bislang starre Abgrenzung zwischen Versorgungsangeboten und Sozialleistungszweigen zu überwinden, wie die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung oder der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen. Vielfach seien die Patienten bisher gezwungen, den Fortgang der für sie richtigen Therapie selbst zu recherchieren und zu organisieren. Rot-Grün fragt unter anderem, welche Verträge zur Überwindung der einzelnen Sektoren mit wem bislang abgeschlossen wurden und wie die Vorteile für die Patienten aussehen. 

mehr Informationen zur Debatte zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz: plenum-online, April 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/27_31_gesundheit_aids.htm)

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Privatisierung psychiatrischer Kliniken unter Dach und Fach
Trauernicht: Maßregelvollzug bleibt hoheitliche Aufgabe

Kiel (SHL). Die Umwandlung der psychiatrischen Kliniken des Landes in privatrechtliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung zum 1. Januar 2005 ist beschlossene Sache. Konkret betroffen sind die "psychiatrium GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt) sowie die Fachklinik Schleswig. Der Landtag hat am Freitag, 24. September, mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung in Zweiter Lesung zugestimmt. Bedenken der Opposition im Bereich des Maßregelvollzugs trat Sozialministerin Gitta Trauernicht (SSW) entgegen: Durch den "Beleihungsauftrag" bleibe die Staatsaufsicht erhalten. Ziel des Gesetzes sei es, den Weg der Umwandlung in therapeutische Kliniken weiterzugehen. CDU und FDP enthielten sich bei der Abstimmung.

Beifall für den Gesetzentwurf spendeten die Regierungsfraktionen. Die Angebote der Kliniken können bewahrt und weiterentwickelt werden, konstatierte Sigrid Tenor-Alschausky (SPD). Angelika Birk (Grüne) betonte, dass im Zuge der Privatisierung mehr Geld in die Therapie fließe und damit die Rückfallquote in der Forensik gesenkt werden soll. Silke Hinrichsen (SSW) lobte die Einbindung des Gesamtpersonalrates des „psychiatrium GRUPPE" bei der Bearbeitung der Gesetzesvorlage.

CDU fürchtet um Arbeitsplätze

Den Maßregelvollzug privatisiere man nicht im Schnellverfahren, kritisierte dagegen Veronika Kolb (FDP) den Zeitdruck bei der Festschreibung und Verabschiedung des Gesetzes. Werner Kalinka (CDU) fürchtete um die 1.800 Arbeits- und 200 Ausbildungsplätze in den Kliniken. Deren Erhalt sei keineswegs sicher.

Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes gibt das Land den neuen Trägern der psychiatrischen Einrichtungen die Maßgabe auf den Weg, alle Standorte zu erhalten und das Personal zu übernehmen. Über den Maßregelvollzug wacht künftig eine fünfköpfige Expertenkommission. Sie soll die Einrichtungen unter anderem mindestens einmal pro Halbjahr inspizieren. Auf diese Weise soll die öffentliche Überwachung von Straftätern im Maßregelvollzug sichergestellt werden. Zudem kann die oberste Landesgesundheitsbehörde bei Verfehlungen den Maßregelvollzug wieder in die eigenen Hände nehmen.

Hintergrund: 
  Die psychiatrischen Fachkliniken im Lande sollen privatisiert werden. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes der Landesregierung erfolgt die Umwandlung der "psychiatrium GRUPPE" (die vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt) sowie der Fachklinik Schleswig von Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Das Land gibt dem neuen Träger die Maßgabe auf den Weg, alle Standorte zu erhalten und das Personal zu übernehmen.
  Der Sozialausschuss empfiehlt nach abschließenden Beratung der Beschlussvorlage einige Veränderungen. Dies gilt insbesondere für den Maßregelvollzug. Danach sollen unter anderem die Einrichtungen mindestens einmal pro Halbjahr von einer fünfköpfigen Experten-Kommission inspiziert werden. Auf diese Weise soll die öffentliche Überwachung von Straftätern im Maßregelvollzug trotz Privatisierung sichergestellt werden. Zudem kann die oberste Landesgesundheitsbehörde bei Verfehlungen den Maßregelvollzug wieder in die eigenen Hände nehmen.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/texte/
14_34_psychiatrie_grundsicherung.htm)

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