Auf dieser Seite: Nachtragshaushalt 2004/2005

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Nachtrag zu den Haushalten 2004/2005
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3660
-Plenarprotokoll-

Landtag lehnt Nachtragshaushalt ab
CDU-Forderung scheitert

Kiel (SHL). Finanzminister Ralf Stegner wird weder dieses noch kommendes Jahr mit seinem Geld auskommen –  das befürchtet die CDU-Fraktion. Die bisherigen Ausgaben lägen bereits deutlich über den Planungen für den Doppelhaushalt 2004/05. Der Finanzminister müsse deshalb erklären, wie er die Mehrausgaben finanzieren wolle und solle bis zur kommenden Landtagssitzung einen Nachtragshaushalt darüber vorlegen, lautete entsprechend die Forderung der Union am Mittwoch, 22. September 2004. Rot-Grün und SSW wiesen die Vorwürfe zurück und lehnten demzufolge den Antrag ab; auch die Liberalen stimmten trotz Übereinstimmung in der Sache gegen die Vorlage.

Angesichts von Steuer-Mindereinnahmen und höheren Ausgaben für Schulden und Personal fehlten im Haushalt 2004 über 450 Millionen Euro, hatte zuvor der finanzpolitische Sprecher der CDU, Rainer Wiegard, gemahnt. Für das kommende Jahr sah der Abgeordnete sogar einen Fehlbetrag von bis zu 900 Millionen Euro. Dem Finanzminister unterstellte Wiegard mit "virtuellen Einnahmen" zu rechnen und voraussehbare Entwicklungen zu ignorieren. Auch der FDP-Abgeordnete Heiner Garg geißelte die Finanzpolitik der Landesregierung als unseriös. Trotzdem lehne er den CDU-Antrag ab: Für 2004 werde die Regierung ohnehin noch einen Nachtrag vorlegen müssen, um sich die benötigten neuen Kredite genehmigen zu lassen; den Nachtrag für 2005 werde seine Fraktion dann gemeinsam mit der CDU schreiben, hoffte Garg mit Blick auf die Landtagswahl im Frühjahr.

Stegner setzt auf Steuereinnahmen

Er rechne für 2004 nicht mit einem Nachtragshaushalt, gab sich Finanzminister Ralf Stegner (SPD) zuversichtlich. Gegenwärtig spreche alles dafür, dass die prognostizierte Steigerung der Steuereinnahmen um 1,5 Prozent erreicht werde. Jetzt schon über 2005 zu reden, sei unseriös. Zuvor müssten die Auswirkungen der anstehenden Sozialreformen abgewartet werden. Auch Stegners Parteikollege Günter Neugebauer sah vor der Novembersteuerschätzung "keinen Grund zur Panik". Angesichts der anziehenden Konjunktur gebe es Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Im laufenden Jahr würden die Ausgaben im Budget bleiben, so Neugebauer.

Die CDU im Land "polemisiere" gegen jeden Sparansatz, stelle aber in ihrem Wahlprogramm einen kostenträchtigen "bunten Strauß neuer Forderungen" auf, sagte Monika Heinold von den Grünen. Vor diesem Hintergrund sei es unglaubwürdig, sich über die schlechte Haushaltslage zu beklagen, kritisierte sie. Der CDU-Antrag schieße über das Ziel hinaus, monierte auch Anke Spoorendonk (SSW). Die Opposition könne nicht bei jeder Veröffentlichung von Steuerzahlen gleich einen Nachtragshaushalt fordern. Sie gehe zudem davon aus, das für 2004 kein Nachtragshaushalt mehr nötig sei.

Doppelhaushalt

In den Jahren 2004/05 hat Schleswig-Holstein erstmals einen Doppelhaushalt aufgestellt, der etwa 7,9 Milliarden Euro pro Jahr umfasst. Bis 2003 wurde der Plan über Einnahmen und Ausgaben des Landes jeweils nur für ein Jahr aufgestellt. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist der Zweijahres-Haushalt ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie. Daneben könnten Leistungsempfänger wie Kommunen, Sozial- und Kulturverbände längerfristig planen. Die Opposition argwöhnt hingegen: Vor den Landtagswahlen im Frühjahr habe sich die rot-grüne Koalition eine, angesichts der hohen Schuldenlast im Land unangenehme Haushaltsdebatte ersparen wollen. Doppelhaushalte gibt es auch in unionsgeführten Bundesländern, wie Hamburg, Bayern oder Sachsen-Anhalt.

Hintergrund:
  Der Antrag der CDU fordert die Landesregierung auf, den Entwurf eines Nachtrags für die Haushaltsjahre 2004/2005 vorzulegen. Der Doppelhaushalt Schleswig-Holstein für die Jahre 2004 und 2005 umfasst etwa 7,9 Milliarden Euro pro Jahr.
  Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan müssen im Landtag eingebracht werden, wenn im Haushaltsplan bewilligte Ausgaben nicht ausreichen oder wenn Ausgaben für Zwecke erforderlich werden, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind. Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan müssen dem Parlament bis zum Ende des Haushaltsjahres vorliegen.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dez03/texte/06_14_haushal.htm)

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