Auf dieser Seite: Kormorane  -  Raumordnungsplan

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Top 27: 
Erlass einer Kormoranverordnung
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3661
-Plenarprotokoll-
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Top 25: 
Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans insbesondere zu Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3659
-Plenarprotokoll-
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Kormorane erneut in der Schusslinie
Landtag lehnt Abschuss-Verordnung der CDU ab 

Kiel (SHL). Der Abschuss von Kormoranen ist abweichend vom Naturschutzgesetz auch in Zukunft nicht gestattet. Einen entsprechenden CDU-Antrag auf Erlass einer Kormoran-Verordnung lehnte der Landtag am Donnerstag, 23. September 2004, mit den Stimmen von SDP, Grünen und SSW sowie einigen Abgeordneten der FDP ab. Die Union begründete ihren Vorstoß mit der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und dem Schutz der heimischen Tierwelt. Die Vertreter der übrigen Parteien bezweifelten die Wirkung einer Abschuss-Erlaubnis und lehnten die Verordnung strikt ab. Um die Fischerei dauerhaft als Wirtschaftszweig zu schützen, würden bereits bestehende Regelungen ausreichen.

 Umweltminister Klaus Müller (Grüne) bescheinigte der CDU "handwerkliche Fehler". Die Genehmigung von Abschüssen in FFH- und Vogelschutzgebieten verstoße beispielsweise "eindeutig gegen europäisches Recht". Zudem würden seit 2001 in Schleswig-Holstein durch bestehende Regelungen jährlich rund 600 Kormorane abgeschossen, um den Bestand zu regulieren.

"Niemand will den Kormoran ausrotten"

Gemäß dem CDU-Antrag soll das Ziel verfolgt werden, die Population des Kormorans auf "ein für die schleswig-holsteinische Kulturlandschaft erträgliches Maß zu reduzieren". Insgesamt gibt es rund 2.200 Paare im Land. Die Union beabsichtigte, den Abschuss der Tiere an Binnen- und Küstengewässern vom 1. August bis zum 31. März zu erlauben. In der Begründung räumte Herlich Marie Todsen-Reese (CDU) zwar ein, dass an der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein nicht der Kormoran schuld sei. Dennoch stelle er eine zusätzliche Belastung für nur noch rund 30 Betriebe dar. "Niemand will den Kormoran ausrotten, aber eine Bestandsreduzierung ist anzustreben", so Todsen-Reese. Den Bestand könne man bereits mit etwa 500 Brutpaaren sichern.

"Politisches Flügel-Schlagen"

Das Problem der Binnenfischerei liege nicht am Kormoran, sondern an den veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher und den verschärften Wettbewerbsbedingungen, befand Sandra Redmann (SPD). Der Antrag sei lediglich ein "Aufplustern und politisches Flügel-Schlagen". Detlef Matthiessen von den Grünen verwies auf natürliche Bestandsregelungen. Ein natürlicher Feind des Kormorans sei der Seeadler und dessen Bestand habe sich dank geleisteter Naturschutz-Maßnahmen deutlich erholt. Zudem habe der Kormoran auch nützliche Eigenschaften wie etwa bei der Verbesserung der Wasserqualität.

"An diesem schwarzen Vogel scheiden sich die Geister", konstatierte Günther Hildebrand (FDP). Der Kormoran sei ein Aushängeschild der Naturschützer und ihrer Macht; sein Bestand habe sich jedoch soweit erholt, dass es eines Schutzes nicht mehr bedürfe. Allerdings vermisste Hildebrand eine Begründung in dem  CDU-Antrag, wie sich diese Abschüsse auf die Population auswirken würden. Lars Harms (SSW) sah keinen dringenden Handlungsbedarf. Langfristig plädierte er für ein Management-Plan, der die Kormoran-Bestände zentral und länderübergreifend regelt. Ein Abschuss der Vögel durch Einzelne sei nicht erfolgsversprechend.

Parlamentarischer Dauerbrenner 

Die Kormorane gehören zu den "Dauerbrennern" im Landtag: 63 Dokumente - von der Ausschussniederschrift über Plenarprotokolle und Kleine Anfragen bis zur CDU-Pressemitteilung unter der Überschrift "Sind Kormorane wichtiger als Menschen?" - findet die Suchmaschine
auf der Homepage des Parlaments zur Zeit.

Hintergrund:
  Die CDU begründet ihren Antrag auf Erlass einer Kormoran-Verordnung mit der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und dem Schutz der heimischen Tierwelt. Ziel müsse es sein, die Population des Kormorans auf ein für die schleswig-holsteinische Kulturlandschaft erträgliches Maß zu reduzieren. Insgesamt gibt es rund 2.200 Paare im Land. Der Abschuss der Tiere an Binnen- und Küstengewässern soll vom 1. August bis zum 31. März erlaubt werden. Bisher existiert eine Richtlinie, die in Ausnahmefällen "Vergrämungsabschüsse" erlaubt.
  Damit unterstützt die CDU die Forderung der Fischer im Lande. Der Naturschutzbund hält den Vorstoß für problematisch und hat bereits Widerstand angekündigt.

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Supermärkte auf der Grünen Wiese:
Kein Stopp im Schnellverfahren

Kiel (SHL). Ein CDU-Antrag zur Neufassung des Landesraumordnungsplanes ist am Freitag, 24. September, auf breite Kritik im Landtag gestoßen. Die Union hatte die Landesregierung aufgefordert, die Ziffer 7.5 des Plans, die es Discountern künftig erschweren soll, Großmärkte auf der Grünen Wiese zu bauen, "schnellstmöglich" umzusetzen. Derzeit würden Discounter wie Aldi oder Lidl noch schnell versuchen, vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor die Neuregelung in Kraft trete, so die Begründung. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, urteilten die anderen Fraktionen: Offenbar kenne die CDU das Verfahren zur Erstellung eines Raumordnungsplanes nicht, so die breite Kritik.

Die Anhörungen im vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene liefen noch bis zum Oktober, erst nach dessen Auswertung könnten alle geplanten Änderungen diskutiert werden, so Maren Kruse (SPD). Die Anhörungsfrist sei auf Wunsch der Kreise und Gemeinden verlängert worden, danach würden die Ergebnisse intensiv geprüft, fügte Innenminister Klaus Buß (SPD) zu. Es sei nicht so, dass der Plan einfach im Ministerium herum liege, sagte auch Lars Harms (SSW). "Manche Anträge wären besser nicht geschrieben und gestellt worden", kritisierte Günther Hildebrand (FDP) handwerkliche Mängel. Karl-Martin Hentschel (Grüne) sah gar einen "einmaligen Vorfall" darin, dass „die CDU die Landesregierung auffordert, dass was sie tut, schneller zu tun".

Kritik und Einigkeit

Trotz aller Kritik: In der Sache bestand breite Einigkeit unter den Fraktionen. Die Güter des täglichen Bedarfs seien zu niedrigen Preisen erhältlich, aber nicht mehr wohnortnah, hatte der Unions-Abgeordnete Joachim Wagner festgestellt. Nach dem "Aus" für die meisten Tante-Emma-Läden habe inzwischen ein Sterben auch der Supermärkte eingesetzt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Innenstädte vor zunehmender Verödung zu schützen. 

Das soll mit der Neufassung der Ziffer 7.5 des Landesraumordnungsplanes gewährleistet werden. Diese sieht vor, dass künftig nur noch größere Orte großflächige Verkaufsflächen ausweisen sollen - und das möglichst in City- oder Wohngebietslagen statt auf der Grünen Wiese am Stadtrand oder in Vorortgemeinden.

In den Ausschüssen für Inneres und Recht, Umwelt und Wirtschaft wird weiter über die Vorlage diskutiert.

Hintergrund:
  Bereits im April dieses Jahres hatte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) eine Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes und dabei vor allem die Neufassung der Ziffer 7,5 des Planes angekündigt. Grundsatz der Raumordnung ist es, eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft im Lande zu gewährleisten. In Ziffer 7,5 geht es um Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges. Mit einer Neufassung soll der Verödung von Innenstädten entgegen gewirkt werden. Die CDU-Fraktion hat für die September-Sitzung des Landtages einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung zur schnellen Neufassung von Ziffer 7,5 des Landesraumordnungsplanes auffordert.

Stichwort:
  Der Landesraumordnungsplan wurde 1998 erarbeitet und umfasst die Zeitspanne bis 2010. Er ist eine Leistung der Landesplanung und bestimmt die von allen öffentlichen Planungsträgern zu beachtenden Grundsätze und Ziele der Raumordnung für verschiedenste Lebensbereiche: Raum und Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung, Siedlungsentwicklung, Verkehr, regionale Wirtschaft, und Infrastruktur. Dabei gilt es die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auf sozial ausgewogene sowie ökologisch und ökonomisch funktionierende Raum- und Siedlungsstrukturen hinzuwirken.
  Der Landesraumordnungsplan wird durch fünf Regionalpläne für Schleswig-Holstein ergänzt und konkretisiert: Regionalplan I, S-H Süd: Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn; Regionalplan II, S-H Ost: kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein; Regionalplan III,S-H Mitte: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Rendsburg Eckernförde und Plön; Regionalplan IV, S-H Süd/West: Kreise Dithmarschen und Steinburg; Regionalplan V, S-H Nord: kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

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