Top 27:
Erlass einer
Kormoranverordnung
Antrag der Fraktion
der CDU |
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Top 25:
Teilfortschreibung
des Landesraumordnungsplans insbesondere zu Einkaufseinrichtungen
größeren Umfangs
Antrag der Fraktion der CDU |
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Kormorane
erneut in der Schusslinie
Landtag lehnt
Abschuss-Verordnung der CDU ab
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Kiel (SHL). Der Abschuss von Kormoranen ist
abweichend vom Naturschutzgesetz auch in Zukunft nicht
gestattet. Einen entsprechenden CDU-Antrag auf Erlass einer
Kormoran-Verordnung lehnte der Landtag am Donnerstag, 23.
September 2004, mit den Stimmen von SDP, Grünen und SSW sowie
einigen Abgeordneten der FDP ab. Die Union begründete ihren
Vorstoß mit der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher
Schäden und dem Schutz der heimischen Tierwelt. Die Vertreter
der übrigen Parteien bezweifelten die Wirkung einer
Abschuss-Erlaubnis und lehnten die Verordnung strikt ab. Um die
Fischerei dauerhaft als Wirtschaftszweig zu schützen, würden
bereits bestehende Regelungen ausreichen.
Umweltminister Klaus Müller (Grüne)
bescheinigte der CDU "handwerkliche Fehler". Die
Genehmigung von Abschüssen in FFH- und Vogelschutzgebieten
verstoße beispielsweise "eindeutig gegen europäisches
Recht". Zudem würden seit 2001 in Schleswig-Holstein durch
bestehende Regelungen jährlich rund 600 Kormorane abgeschossen,
um den Bestand zu regulieren.
"Niemand will den Kormoran
ausrotten"
Gemäß dem CDU-Antrag soll das Ziel verfolgt
werden, die Population des Kormorans auf "ein für die
schleswig-holsteinische Kulturlandschaft erträgliches Maß zu
reduzieren". Insgesamt gibt es rund 2.200 Paare im Land. Die
Union beabsichtigte, den Abschuss der Tiere an Binnen- und
Küstengewässern vom 1. August bis zum 31. März zu erlauben.
In der Begründung räumte Herlich Marie
Todsen-Reese (CDU) zwar ein, dass an der schwierigen
wirtschaftlichen Lage der Fischereiwirtschaft in
Schleswig-Holstein nicht der Kormoran schuld sei. Dennoch stelle
er eine zusätzliche Belastung für nur noch rund 30 Betriebe
dar. "Niemand will den Kormoran ausrotten, aber eine
Bestandsreduzierung ist anzustreben", so Todsen-Reese. Den
Bestand könne man bereits mit etwa 500 Brutpaaren sichern.
"Politisches Flügel-Schlagen"
Das Problem der Binnenfischerei liege nicht am
Kormoran, sondern an den veränderten Konsumgewohnheiten der
Verbraucher und den verschärften Wettbewerbsbedingungen, befand
Sandra Redmann (SPD). Der Antrag sei lediglich ein "Aufplustern
und politisches Flügel-Schlagen". Detlef Matthiessen von
den Grünen verwies auf natürliche Bestandsregelungen. Ein
natürlicher Feind des Kormorans sei der Seeadler und dessen
Bestand habe sich dank geleisteter Naturschutz-Maßnahmen
deutlich erholt. Zudem habe der Kormoran auch nützliche
Eigenschaften wie etwa bei der Verbesserung der Wasserqualität.
"An diesem schwarzen Vogel scheiden sich
die Geister", konstatierte Günther Hildebrand (FDP). Der
Kormoran sei ein Aushängeschild der Naturschützer und ihrer
Macht; sein Bestand habe sich jedoch soweit erholt, dass es
eines Schutzes nicht mehr bedürfe. Allerdings vermisste
Hildebrand eine Begründung in dem CDU-Antrag, wie sich
diese Abschüsse auf die Population auswirken würden. Lars
Harms (SSW) sah keinen dringenden Handlungsbedarf. Langfristig
plädierte er für ein Management-Plan, der die Kormoran-Bestände
zentral und länderübergreifend regelt. Ein Abschuss der Vögel
durch Einzelne sei nicht erfolgsversprechend.
Parlamentarischer Dauerbrenner
Die Kormorane gehören zu den
"Dauerbrennern" im Landtag: 63 Dokumente - von der Ausschussniederschrift über Plenarprotokolle und
Kleine Anfragen bis zur CDU-Pressemitteilung unter der Überschrift
"Sind Kormorane wichtiger als Menschen?" - findet die Suchmaschine
auf der Homepage des Parlaments zur Zeit.
Hintergrund:
Die CDU begründet ihren Antrag auf Erlass einer
Kormoran-Verordnung mit der Abwendung erheblicher
fischereiwirtschaftlicher Schäden und dem Schutz der
heimischen Tierwelt. Ziel müsse es sein, die Population
des Kormorans auf ein für die schleswig-holsteinische
Kulturlandschaft erträgliches Maß zu reduzieren.
Insgesamt gibt es rund 2.200 Paare im Land. Der Abschuss
der Tiere an Binnen- und Küstengewässern soll vom 1.
August bis zum 31. März erlaubt werden. Bisher existiert
eine Richtlinie, die in Ausnahmefällen
"Vergrämungsabschüsse" erlaubt.
Damit unterstützt die CDU die Forderung der
Fischer im Lande. Der Naturschutzbund hält den Vorstoß
für problematisch und hat bereits Widerstand
angekündigt.
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Supermärkte
auf der Grünen Wiese:
Kein Stopp im Schnellverfahren
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Kiel (SHL). Ein CDU-Antrag zur Neufassung des
Landesraumordnungsplanes ist am Freitag, 24. September, auf
breite Kritik im Landtag gestoßen. Die Union hatte die
Landesregierung aufgefordert, die Ziffer 7.5 des Plans, die es
Discountern künftig erschweren soll, Großmärkte auf der
Grünen Wiese zu bauen, "schnellstmöglich"
umzusetzen. Derzeit würden Discounter wie Aldi oder Lidl noch
schnell versuchen, vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor die
Neuregelung in Kraft trete, so die Begründung. Gut gemeint,
aber schlecht gemacht, urteilten die anderen Fraktionen:
Offenbar kenne die CDU das Verfahren zur Erstellung eines
Raumordnungsplanes nicht, so die breite Kritik.
Die Anhörungen im vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene liefen noch bis zum
Oktober, erst nach dessen Auswertung könnten alle geplanten
Änderungen diskutiert werden, so Maren Kruse (SPD). Die
Anhörungsfrist sei auf Wunsch der Kreise und Gemeinden
verlängert worden, danach würden die Ergebnisse intensiv
geprüft, fügte Innenminister Klaus Buß (SPD) zu. Es sei nicht
so, dass der Plan einfach im Ministerium herum liege, sagte auch
Lars Harms (SSW). "Manche Anträge wären besser nicht
geschrieben und gestellt worden", kritisierte Günther
Hildebrand (FDP) handwerkliche Mängel. Karl-Martin Hentschel
(Grüne) sah gar einen "einmaligen Vorfall" darin,
dass „die CDU die Landesregierung auffordert, dass was sie
tut, schneller zu tun".
Kritik und Einigkeit
Trotz aller Kritik: In der Sache bestand breite
Einigkeit unter den Fraktionen. Die Güter des täglichen
Bedarfs seien zu niedrigen Preisen erhältlich, aber nicht mehr
wohnortnah, hatte der Unions-Abgeordnete Joachim Wagner
festgestellt. Nach dem "Aus" für die meisten
Tante-Emma-Läden habe inzwischen ein Sterben auch der
Supermärkte eingesetzt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf,
um die Innenstädte vor zunehmender Verödung zu
schützen.
Das soll mit der Neufassung der Ziffer 7.5 des
Landesraumordnungsplanes gewährleistet werden. Diese sieht vor,
dass künftig nur noch größere Orte großflächige
Verkaufsflächen ausweisen sollen - und das möglichst in City-
oder Wohngebietslagen statt auf der Grünen Wiese am Stadtrand
oder in Vorortgemeinden.
In den Ausschüssen für Inneres und Recht,
Umwelt und Wirtschaft wird weiter über die Vorlage diskutiert.
Hintergrund:
Bereits im April dieses Jahres
hatte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) eine
Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes und dabei
vor allem die Neufassung der Ziffer 7,5 des Planes
angekündigt. Grundsatz der Raumordnung ist es, eine
ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur
Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft im Lande zu
gewährleisten. In Ziffer 7,5 geht es um
Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges. Mit einer
Neufassung soll der Verödung von Innenstädten entgegen
gewirkt werden. Die CDU-Fraktion hat für die
September-Sitzung des Landtages einen Antrag eingebracht,
der die Landesregierung zur schnellen Neufassung von
Ziffer 7,5 des Landesraumordnungsplanes auffordert.
Stichwort:
Der
Landesraumordnungsplan wurde 1998 erarbeitet und umfasst
die Zeitspanne bis 2010. Er ist eine Leistung der
Landesplanung und bestimmt die von allen öffentlichen
Planungsträgern zu beachtenden Grundsätze und Ziele der
Raumordnung für verschiedenste Lebensbereiche: Raum und
Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung,
Siedlungsentwicklung, Verkehr, regionale Wirtschaft, und
Infrastruktur. Dabei gilt es die vielfältigen
Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auf
sozial ausgewogene sowie ökologisch und ökonomisch
funktionierende Raum- und Siedlungsstrukturen hinzuwirken.
Der Landesraumordnungsplan wird durch fünf
Regionalpläne für Schleswig-Holstein ergänzt und
konkretisiert: Regionalplan I, S-H Süd: Kreise Herzogtum
Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn; Regionalplan II,
S-H Ost: kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein;
Regionalplan III,S-H Mitte: kreisfreie Städte Kiel und
Neumünster, Kreise Rendsburg Eckernförde und Plön;
Regionalplan IV, S-H Süd/West: Kreise Dithmarschen und
Steinburg; Regionalplan V, S-H Nord: kreisfreie Stadt
Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
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