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Wohnungsgesetz:
Das preußische
Wohnungsgesetz ist endgültig Geschichte. Der Landtag hob am
Freitag, 24. September, das
Regelwerk, das vor mehr als 86 Jahren erlassen worden war, nach Zweiter
Lesung einvernehmlich auf. Der Gesetzentwurf kam von der
Landesregierung. Das Wohnungsgesetz stammt aus dem Jahr 1918 und
war damals erlassen worden, weil die Wohnverhältnisse nach dem 1.
Weltkrieg "desolat" waren. Das Gesetz regelt unter
anderem die Zuständigkeit für die Wohnungsaufsicht und
ermächtigt die Kommunen zum Einschreiten, wenn sich eine Wohnung
in einem schlechten Zustand befindet. Die Aufhebung des Gesetzes
dürfte keine Folgen haben. Die darin geregelten Eingriffsrechte
sind inzwischen andernorts verankert, etwa in der
Landesbauordnung.
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Haushaltsrechnung: Die
Landesregierung ist für das Haushaltsjahr 2002 entlastet
worden. Mit diesem Beschluss folgte der Landtag einer
Empfehlung des Finanzausschusses. Dessen Arbeitsgruppe
"Haushaltsprüfung" hatte die Haushaltsrechnung
2002 und die entsprechenden Bemerkungen des
Landesrechnungshofes (LRH) in mehreren Sitzungen beraten.
Mit dem Beschluss übernahm der Landtag zugleich die Voten
des Ausschusses etwa zur Haushaltslage des Landes. "Das
Land ist hoch verschuldet und besitzt kaum noch
Vermögen", heißt es darin. Und: "Parlament und
Regierung sind aufgefordert, die Kernaufgaben des Landes zu
definieren, die Aufgaben des Landes zu reduzieren und die
Ausgaben des Landes zurückzuführen." In einem
anderen Punkt folgte eine Mehrheit im Landtag
dem LRH nicht. Der Rechnungshof war zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Verdoppelung der Neuverschuldung 2002
verfassungswidrig war.
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Tarifautonomie: Der
Landtag hat sich für den Erhalt der Tarifautonomie und des
Flächentarifvertrags im öffentlichen Dienst ausgesprochen.
Das Parlament forderte die Regierung darüber hinaus auf,
die notwendigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften über
eine Modernisierung und Flexibilisierung des
Bundesangestelltentarifs (BAT) fortzusetzen. Die auf einen entsprechende SPD-Antrag
ergangene Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses wurde mehrheitlich bei
Enthaltung von CDU und FDP beschlossen. Hintergrund:
Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hatte Ende März die
Arbeitszeit-Vorschriften gekündigt. Dadurch ermöglichte
sie, dass einzelne Länder die Arbeitszeit für neue
Angestellte und Arbeiter (bisher 38,5 Stunden) auf Beamten-Niveau (bis 42 Stunden) anheben konnten. Die TdL
möchte zu einem Flächentarifvertrag zurückkehren, fordert
aber einen flexibleren BAT. Die Gewerkschaften lehnen
längere Arbeitszeiten und Einkommenseinbußen ab. Der
Landtag hatte das Thema nach einem Regierungsbericht
debattiert.
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Infos: plenum-online,
Mai
2004
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Bahn: Die
Deutsche Bahn AG hat trotz mancher Probleme zahlreiche Baumaßnahmen auf
Strecken und DB-Stationen durchgeführt und erste Verbesserungen des
Fahrzeugmaterials vorgenommen. Diese Zwischenbilanz zog die
Landesregierung bereits im Frühjahr 2003 in einem Bahn-Bericht, den der
Landtag nach Beratung in den Ausschüssen am Freitag, 24. September, abschließend zur
Kenntnis nahm. Die Bahn musste sich in dem Bericht aber auch Kritik
gefallen lassen. Der Zustand von Strecken und Stationen genüge nicht
überall den Anforderungen, hieß es. Und: "Insbesondere ist es
notwendig, Engpässe im Schienennetz zu beseitigen, Stationen weiter zu
modernisieren, ... den direkten Kundenservice auszubauen, Pünktlichkeit
und Anschlussqualität zu erhöhen sowie Fernverbindungen zu
sichern."
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Infos: plenum-online,
Juni
2003
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