In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Tierseuchengesetz, 1. Lesung (Top 7; Drs. 15/3648); Förderung des Ländlichen Raums (Top 21; Drs. 15/3654); Wasserrahmenrichtlinie (Top 17; Drs. 15/3638); Sechster Forstbericht (Top 36; Drs. 15/3210, 15/3630)


   Tierseuchengesetz:  Die Kreise und kreisfreien Städte sollen tierische Nebenprodukte wie etwa Schlachtabfälle sammeln und beseitigen lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Freitag, 24. September, nach Erster Lesung an die Ausschüsse für Soziales und Agrar überwies. Hintergrund: Die EU hatte nach dem BSE-Skandal neue Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit erlassen. Sie wurden vom Bundestag im "Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz" (Anfang 2004) übernommen. Die Länder dürfen einige Rahmenregelungen ausgestalten. Das geschieht mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf, der gemeinsam mit einer weiteren Novelle beraten wird. Die Regierung möchte auch Ausführungs- bestimmungen des Tierseuchengesetzes ändern. Die Kreise und kreisfreien Städte sind schon bisher für die Beseitigung von Tierabfällen wie etwa Knochen zuständig. Verhandelt wird darüber, ob das Land die Beseitigungspflicht übernimmt. 

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  Wasserrahmenrichtlinie:  Der Landtag hat einen Regierungsbericht über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein erbeten. Der Berichtsantrag kam von SPD und Grünen und wurde einvernehmlich angenommen. Das Parlament möchte unter anderem wissen, inwieweit die WRRL-Ziele in Schleswig-Holstein zu erreichen sind, wie die Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer finanziert werden und ob die Zusammenarbeit mit Hamburg und Niedersachsen klappt. Die WRRL sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in einen "guten ökologischen Zustand" zu versetzen. Schleswig-Holstein hat hier Nachholbedarf. Von den Flüssen und Bächen (21.700 Kilometer) schaffen derzeit nur etwa ein Prozent die EU-Vorgaben. In den nächsten Jahren sollen deshalb landesweit einige hundert Millionen Euro in den Gewässerschutz fließen. Der Bericht soll im Januar vorliegen - zur letzten Landtagstagung vor der Wahl.

mehr Infos: plenum-online, Juni 2003

   Ländlicher Raum:  Die Landesregierung soll im November einen Bericht über die künftige EU-Förderpolitik für den ländlichen Raum vorlegen. Der Berichtsantrag kam vom SSW und wurde vom Landtag einvernehmlich verabschiedet. Das Parlament möchte wissen, wie viele EU-Fördermittel für das flache Land nach 2006 noch zur Verfügung stehen und wie mögliche Einbußen ausgeglichen werden können. Zudem soll die Regierung erläutern, was sie für den Erhalt der EU-Mittel tut und wofür sie das Geld ausgeben will. Hintergrund: Für den ländlichen Raum auch in Schleswig-Holstein könnte es nach 2006 weniger Geld geben, wenn die EU ihre Förderung auch mit Blick auf die Ost-Erweiterung umstellt. Aus Brüssel fließen bisher jährlich Millionenbeträge in das Landesprogramm "Zukunft auf dem Land". Gefördert werden etwa die Dorfentwicklung, der Tourismus und der Vertragsnaturschutz.

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   Forstbericht:  Der Wald in Schleswig-Holstein leidet weiterhin unter Schadstoffen und wirft auch deshalb nur geringe Erträge ab. Das geht aus dem sechsten Forst-Bericht der Landesregierung hervor. Der Landtag, der den Bericht (1998 bis 2002) im Februar 2004 debattiert hatte, nahm die Wald-Bilanz nach Beratung in den Ausschüssen abschließend zur Kenntnis. Erklärtes Ziel bleibt es, den Waldanteil in Schleswig-Holstein zu erhöhen, und zwar auf zwölf Prozent der Landesfläche. Derzeit sind es mit etwa 10.000 Forsten auf gut 150.000 Hektar nur rund zehn Prozent. Das ist so wenig wie in keinen anderem deutschen Flächenland. Im Bundesschnitt sind 30 Prozent der Flächen bewaldet. Der Bericht macht zugleich wenig Hoffnung, dass Schleswig-Holstein die rote Laterne als waldärmstes Bundesland demnächst abgeben kann. Grund: Für Aufforstungen in großem Maßstab fehlt das Geld. 

mehr Infos: plenum-online, Februar 2004

 

   

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