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Auf
dieser Seite: Fernmeldegeheimnis
– Gemeinde-/Amtsordnung
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Top 03:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G
10)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drucksache 16/205
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 1. September 2005) |
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Top 04:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
der Gemeindeordnung und der Amtsordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und
SPD
Änderungsantrag der Fraktion der FDP |
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Kein Sitz
für die Grünen
im G-10-Gremium
Große Koalition
will Datenschutzkommission
nicht erweitern
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Kiel SHL (SHL/28.09.).
Die schwarz-rote Koalition hat es mit ihrer Mehrheit abgelehnt,
den Grünen einen Sitz in der Datenschutzkommission des
Landtages einzuräumen. Dem Kontrollgremium gehören derzeit
drei Abgeordnete an, die nach dem geltenden
Verteilungsschlüssel alle der großen Koalition zustehen. Die
CDU hatte bei der Konstituierung des Gremiums einen ihrer
Plätze an Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) abgetreten.
Aber auch dieser Schritt erfülle grundsätzlich nicht das
Element der parlamentarischen Kontrolle und die grundrechtlichen
Bedingungen, kritisierte die Fraktionschefin der Grünen, Anne
Lütkes.
Ihre Forderung, die Kommission zukünftig mit einem
Abgeordneten aus jeder Fraktion zu besetzen – also mit
Beteiligung der Grünen – wurde von FDP und SSW unterstützt.
Die Kommission überwacht die Ermittlungsbehörden bei
Lauschangriffen gegen Verdächtige, weil hier der Staat das
Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) verletzt.
Johann Wadephul wies darauf hin, dass der Sitz
nicht an die FDP, sondern an die Oppositionsführung im Landtag
abgegeben worden sei. Damit seien die Oppositionsrechte generell
durchaus gewahrt. Klaus Peter Puls und Innenminister Ralf
Stegner (beide SPD) stützten diese Argumentation und verwiesen
zudem darauf hin, dass bei einer Erweiterung des so genannten
G-10-Gremiums künftig auch rechtsextremistische Gruppierungen,
wenn sie in den Landtag gewählt würden, Zutritt zu solch
sensiblen Bereiche hätten. Oppositionsführer Kubicki sah darin
indes keine logische Begründung, weil andere parlamentarische
Kontrollgremien den Vertretern aller Fraktionen offen stünden. Anke
Spoorendonk (SSW) nannte die Ablehnung "kein Heldentum der großen
Koalition".
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Plenum die Ablehnung einer Initiative der
Grünen zur Vergrößerung der Datenschutzkommission des
Landtages. Die Grünen wollten jeder Fraktion einen Sitz
in diesem Gremium sichern. Bislang gehören dem
Kontrollgremium lediglich drei Abgeordnete des Parlamentes
an, die nach dem geltenden Verteilungsschlüssel alle der
großen Koalition zustehen. Die CDU hat bei der Wahl
jedoch einen ihrer Plätze an Oppositionsführer Wolfgang
Kubicki (FDP) abgetreten. Nach dem Willen der Grünen soll
die Kommission zukünftig auf vier Abgeordnete aufgestockt
werden –mit je einem Vertreter von CDU, SPD, FDP und
Grünen. Die Kommission überwacht die
Ermittlungsbehörden bei Lauschangriffen gegen
Verdächtige, weil hier der Staat das Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) verletzt.
Ein Hintergrund des Vorstoßes: Im Sommer hatten
Mobilfunk-Anbieter bei der Fahndung nach möglichen
Brandstiftern der Segeberger Polizei und der
Staatsanwaltschaft die Rufnummern von 700 Personen
preisgegeben. Durch die sich daran anschließende
Befragung seien in unverhältnismäßig großen Rahmen
unschuldige Bürger unter Verdacht geraten, kritisierten
die Grünen. In der holsteinischen Stadt war ein
Restpostenmarkt in Flammen aufgegangen.
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Land will
weniger kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Mindestgröße für
Bestellung soll bei 15.000
Einwohner angesiedelt werden
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Kiel (SHL/28.09.)
In Schleswig-Holstein sollen künftig nur noch Gemeinden ab
15.000 Einwohnern einen hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten
beschäftigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von CDU und SPD
vor, der damit die aktuelle Grenze von 10.000 Einwohnern
abschaffen will. Damit sollen die Kommunen in Zukunft selbst
entscheiden können, wie sie die Gleichbehandlung von Männern
und Frauen umsetzen wollen. Für
die Landesregierung betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD),
dass die Arbeit für die Gleichstellung zwischen Mann und Frau
nicht grundsätzlich zur Debatte stehe. Er sehe die neue
Mindestgrenze im Zusammenhang mit einer allgemeinen
Verwaltungs-Strukturreform. Kritik an dem Entwurf kam von den
Grünen und vom SSW: Das geplante Gesetz sei ein direkter
Angriff auf die Frauenarbeit, da dadurch die Strukturen einer
erfolgreichen Gleichstellungspolitik geschwächt würden.
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Rund 50 Demonstranten,
darunter viele Gleichstellungsbeauftragte,
protestierten am Rand der Landtagssitzung vor dem
Landeshaus gegen die Pläne der Regierungsfraktionen und
der Landesregierung
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Die FDP ging mit
einem eigenen Antrag noch einen Schritt weiter: Danach soll das
Land auf eine Regelung verzichten und die Frage ganz den
Kommunen überlassen. Deren Abgeordneter Günter Hildebrand
argumentierte, das Ziel der Gleichberechtigung sei am besten
durch mehr Eigenverantwortung für die Kommunen zu erreichen.
Neben hauptamtlichen Beauftragten seien hierfür auch
Ehrenamtliche oder Vereine geeignet.
Als Ziel des Vorhabens von
Schwarz-Rot bezeichnete Herlich Marie Todsen-Reese (CDU) die
Rücknahme überzogener Regelungen, um den Gemeinden bei der
Gleichstellung mehr eigenen Spielraum zurückzugeben. Der
vorliegende Gesetzentwurf stelle für ihre Fraktion einen
Koalitionskompromiss
dar, da sie sich stets gegen eine rechtliche Bevormundung der
Kommunen ausgesprochen habe, so Todsen-Reese. Für die SPD
unterstrich Klaus-Dieter Puls, Frauenpolitik sei eine
Daueraufgabe. Er erwarte, dass es in Zukunft auch unterhalb der
neuen Einwohnergrenze hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
gebe. Die Forderung der FDP nannte er "kontraproduktiv":
Nach dem Willen der Liberalen würden die Interessen der Frauen
über Bord gehen.
Grüne und SSW lehnen
Gesetzentwurf strikt ab
Die Abgeordnete der
Grünen, Anne Lütkes, kritisierte, dass frauenpolitische
Kontrollfunktionen im Lande angegriffen würden. Sie sehe keine
Logik, wenn ein meist männlicher hauptamtlicher Bürgermeister
ab 8.000 Einwohnern geboten sei, die meist weibliche
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte erst ab 15.000.
Unterstützt wurde sie von Anke Spoorendonk (SSW): Die Grenze
bei 10.000 Einwohnern zu ziehen sei rechtens und vom
Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Gemäß dem
Gesetzentwurf würde nahezu die Hälfte aller hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten zur "Streichungsmasse".
Gleichstellungsbeauftragte
gibt es in Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe besteht
darin, im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach Artikel 3 GG
Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen
hinzuwirken. Von der neuen Regelung wären 33 hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte im Lande betroffen.
Gesetzentwurf und
Antrag der Liberalen wurden an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Die schwarz-rote Koalition will
die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im
Lande reduzieren. Künftig sollen Gemeinde- und
Amtsverwaltungen nur noch ab einer Einwohnerzahl von
15.000 einen solchen Posten bereithalten. Bislang liegt
die Grenze bei 10.000. Ein FDP-Antrag geht noch weiter:
Die Liberalen fordern, auf eine landesrechtliche Regelung
zur Gleichstellung zu verzichten und dies stattdessen der
kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen.
Gleichstellungsbeauftragte gibt es in
Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe besteht darin,
im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach Artikel 3 GG
Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen
hinzuwirken. Von der neuen Regelung wären 33
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Lande
betroffen.
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