Auf dieser Seite: Fernmeldegeheimnis  –  Gemeinde-/Amtsordnung

xxx

Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drucksache 16/205
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses 
(Ausschussüberweisung am 1. September 2005)

Drucksache: 16/267
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 04: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/106neu, 16/127
-Plenarprotokoll-
  zum Text
t

Kein Sitz für die Grünen
im G-10-Gremium
Große Koalition will Datenschutzkommission
nicht erweitern

Kiel SHL (SHL/28.09.). Die schwarz-rote Koalition hat es mit ihrer Mehrheit abgelehnt, den Grünen einen Sitz in der Datenschutzkommission des Landtages einzuräumen. Dem Kontrollgremium gehören derzeit drei Abgeordnete an, die nach dem geltenden Verteilungsschlüssel alle der großen Koalition zustehen. Die CDU hatte bei der Konstituierung des Gremiums einen ihrer Plätze an Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) abgetreten. Aber auch dieser Schritt erfülle grundsätzlich nicht das Element der parlamentarischen Kontrolle und die grundrechtlichen Bedingungen, kritisierte die Fraktionschefin der Grünen, Anne Lütkes.

Ihre Forderung, die Kommission zukünftig mit einem Abgeordneten aus jeder Fraktion zu besetzen – also mit Beteiligung der Grünen – wurde von FDP und SSW unterstützt. Die Kommission überwacht die Ermittlungsbehörden bei Lauschangriffen gegen Verdächtige, weil hier der Staat das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) verletzt.

Johann Wadephul wies darauf hin, dass der Sitz nicht an die FDP, sondern an die Oppositionsführung im Landtag abgegeben worden sei. Damit seien die Oppositionsrechte generell durchaus gewahrt. Klaus Peter Puls und Innenminister Ralf Stegner (beide SPD) stützten diese Argumentation und verwiesen zudem darauf hin, dass bei einer Erweiterung des so genannten G-10-Gremiums künftig auch rechtsextremistische Gruppierungen, wenn sie in den Landtag gewählt würden, Zutritt zu solch sensiblen Bereiche hätten. Oppositionsführer Kubicki sah darin indes keine logische Begründung, weil andere parlamentarische Kontrollgremien den Vertretern aller Fraktionen offen stünden. Anke Spoorendonk (SSW) nannte die Ablehnung "kein Heldentum der großen Koalition".

Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum die Ablehnung einer Initiative der Grünen zur Vergrößerung der Datenschutzkommission des Landtages. Die Grünen wollten jeder Fraktion einen Sitz in diesem Gremium sichern. Bislang gehören dem Kontrollgremium lediglich drei Abgeordnete des Parlamentes an, die nach dem geltenden Verteilungsschlüssel alle der großen Koalition zustehen. Die CDU hat bei der Wahl jedoch einen ihrer Plätze an Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) abgetreten. Nach dem Willen der Grünen soll die Kommission zukünftig auf vier Abgeordnete aufgestockt werden –mit je einem Vertreter von CDU, SPD, FDP und Grünen. Die Kommission überwacht die Ermittlungsbehörden bei Lauschangriffen gegen Verdächtige, weil hier der Staat das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) verletzt.
  Ein Hintergrund des Vorstoßes: Im Sommer hatten Mobilfunk-Anbieter bei der Fahndung nach möglichen Brandstiftern der Segeberger Polizei und der Staatsanwaltschaft die Rufnummern von 700 Personen preisgegeben. Durch die sich daran anschließende Befragung seien in unverhältnismäßig großen Rahmen unschuldige Bürger unter Verdacht geraten, kritisierten die Grünen. In der holsteinischen Stadt war ein Restpostenmarkt in Flammen aufgegangen.
Druckversion

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

tt

Land will weniger kommunale Gleichstellungsbeauftragte 
Mindestgröße für Bestellung soll bei 15.000
Einwohner angesiedelt werden

Kiel (SHL/28.09.) In Schleswig-Holstein sollen künftig nur noch Gemeinden ab 15.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beschäftigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von CDU und SPD vor, der damit die aktuelle Grenze von 10.000 Einwohnern abschaffen will. Damit sollen die Kommunen in Zukunft selbst entscheiden können, wie sie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen umsetzen wollen. Für die Landesregierung betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD), dass die Arbeit für die Gleichstellung zwischen Mann und Frau nicht grundsätzlich zur Debatte stehe. Er sehe die neue Mindestgrenze im Zusammenhang mit einer allgemeinen Verwaltungs-Strukturreform. Kritik an dem Entwurf kam von den Grünen und vom SSW: Das geplante Gesetz sei ein direkter Angriff auf die Frauenarbeit, da dadurch die Strukturen einer erfolgreichen Gleichstellungspolitik geschwächt würden.


Rund 50 Demonstranten, darunter viele Gleichstellungsbeauftragte,  protestierten am Rand der Landtagssitzung vor dem Landeshaus gegen die Pläne der Regierungsfraktionen und der Landesregierung

Die FDP ging mit einem eigenen Antrag noch einen Schritt weiter: Danach soll das Land auf eine Regelung verzichten und die Frage ganz den Kommunen überlassen. Deren Abgeordneter Günter Hildebrand argumentierte, das Ziel der Gleichberechtigung sei am besten durch mehr Eigenverantwortung für die Kommunen zu erreichen. Neben hauptamtlichen Beauftragten seien hierfür auch Ehrenamtliche oder Vereine geeignet.

Als Ziel des Vorhabens von Schwarz-Rot bezeichnete Herlich Marie Todsen-Reese (CDU) die Rücknahme überzogener Regelungen, um den Gemeinden bei der Gleichstellung mehr eigenen Spielraum zurückzugeben. Der vorliegende Gesetzentwurf stelle für ihre Fraktion einen Koalitionskompromiss dar, da sie sich stets gegen eine rechtliche Bevormundung der Kommunen ausgesprochen habe, so Todsen-Reese. Für die SPD unterstrich Klaus-Dieter Puls, Frauenpolitik sei eine Daueraufgabe. Er erwarte, dass es in Zukunft auch unterhalb der neuen Einwohnergrenze hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gebe. Die Forderung der FDP nannte er "kontraproduktiv": Nach dem Willen der Liberalen würden die Interessen der Frauen über Bord gehen.

Grüne und SSW lehnen Gesetzentwurf strikt ab

Die Abgeordnete der Grünen, Anne Lütkes, kritisierte, dass frauenpolitische Kontrollfunktionen im Lande angegriffen würden. Sie sehe keine Logik, wenn ein meist männlicher hauptamtlicher Bürgermeister ab 8.000 Einwohnern geboten sei, die meist weibliche hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte erst ab 15.000. Unterstützt wurde sie von Anke Spoorendonk (SSW): Die Grenze bei 10.000 Einwohnern zu ziehen sei rechtens und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Gemäß dem Gesetzentwurf würde nahezu die Hälfte aller hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zur "Streichungsmasse".

Gleichstellungsbeauftragte gibt es in Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe besteht darin, im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach Artikel 3 GG Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen hinzuwirken. Von der neuen Regelung wären 33 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Lande betroffen.

Gesetzentwurf und Antrag der Liberalen wurden an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die schwarz-rote Koalition will die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Lande reduzieren. Künftig sollen Gemeinde- und Amtsverwaltungen nur noch ab einer Einwohnerzahl von 15.000 einen solchen Posten bereithalten. Bislang liegt die Grenze bei 10.000. Ein FDP-Antrag geht noch weiter: Die Liberalen fordern, auf eine landesrechtliche Regelung zur Gleichstellung zu verzichten und dies stattdessen der kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen.
  Gleichstellungsbeauftragte gibt es in Schleswig-Holstein seit 1994. Ihre Aufgabe besteht darin, im Sinne des Gleichstellungsgebotes nach Artikel 3 GG Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen hinzuwirken. Von der neuen Regelung wären 33 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Lande betroffen.
Druckversion

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

ttt

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Fragestunde:
Strandparken St. P.-Ording
Arbeitsplätze SPAR AG

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Gemeinde-/Amtsordnung
Landesbeamtengesetz
Rechte der Opposition
Reallasten Provinz Schleswig
(ohne Aussprache)
Landesschlichtungsgesetz
(ohne Aussprache)
2. Lesung:
Fernmeldegeheimnis
Wahl:
Medienanstalt ULR
(ohne Aussprache)
Anträge:
Medienanstalt Nord
Hallenbetriebe Neumünster
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:
Landesversicherung - SozGB
(ohne Aussprache)
Anträge:
Kita-Gesetz
Kinderbetruung
Notfallplan Altenpflege
Kinder- und Jugendplan
(ohne Aussprache)
Servicestellen für Behinderte
(ohne Aussprache)
Berichte:
Jugendarbeitslosigkeit
Bürgerbeauftragte
Altenpflege
(ohne Aussprache)
Verhütungsmittel
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Wahl:
Stiftungsrat Kulturstiftung
(ohne Aussprache)
Anträge:
Lehrerbildung
Hochschul-Spitzenförderung
Berufliche Schulen
(ohne Aussprache)
Berichte:
Kulturpolitik
Rechtsmedizin

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesungen:
Waldgesetz
Gentechnikgesetz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Natura 2000
Milchmarkt
(ohne Aussprache)
Berichte:
Zuckermarktordnung
Gen-/Biotechnik
Emissionshandel

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Europäische Identität
Subsidaritätskontrolle
Bericht:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

F i n a n z e nt

1. Lesung:
Sportwetten
(ohne Aussprache)
Bericht:
Landesrechnungshof
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Einzelhandelszentren
Antrag:
Helgoland-Fähren