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Heilfürsorge:
Polizisten sollen finanziellen Beitrag leisten
Landesregierung
bringt Gesetzentwurf ein /
Opposition: Schwarz-Rot bricht Wahlkampfsprechen
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Protest gegen die Sparpläne der
Landesregierung:
Polizeibeamte und Feuerwehrleute machten
Ende August in Kiel ihrem Unmut Luft
Kiel (SHL/29.09.) Auf die
rund 6.600 schleswig-holsteinischen Polizisten sowie auf
beamtete Feuerwehrleute kommen finanzielle Mehrbelastungen zu:
Sie sollen sich ab Januar 2006 mit 1,4 Prozent ihres
Grundgehaltes an ihrer Heilfürsorge selbst beteiligen. Dies
sieht ein Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vor,
den die Landesregierung dem Parlament zur Ersten Lesung
vorgelegt hat. Während die Koalitionsfraktionen diesen Schritt
angesichts der Finanzlage des Landes als notwendig begrüßten,
kam Kritik aus den Reihen der Opposition: Die Koalition breche
mit diesem Schritt ihre Versprechen aus dem Landtagswahlkampf.
Grüne und SSW sprachen sich zudem für eine grundsätzliche
Reform des Beamtentums aus.
Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als
Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich
aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter großen
Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des
Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne
protestiert.
CDU und SPD: Maßnahme ist sozialverträglich
Dieser Schritt sei "gerecht", so
Innenminister Ralf Stegner (SPD), denn er bringe die
Gleichstellung von Polizei und Feuerwehr mit den anderen
Beamten. Die zusätzliche monatliche Belastung von
durchschnittlich 31 bis 35 Euro sei "maßvoll und
zumutbar". Und: Durch die Reform würden die lang
ausstehenden Beförderungen von 2.870 Beamten finanziert. Diesen
Punkt unterstrich auch Peter Lehnert (CDU): Die Polizei erreiche
hierdurch eine "bisher nicht gekannte
Verlässlichkeit". Thomas Rother (SPD) unterstrich die
soziale Komponente: Die Belastungen reichten von 11 bis 85 Euro,
"starke Schultern tragen also mehr als schwache".
Demgegenüber warfen Heiner Garg (FDP) und Anne
Lütkes (Grüne) der Koalition gebrochene Wahlkampfzusagen vor.
CDU und SPD hätten unisono erklärt, nach dem Urnengang die
Heilfürsorge nicht anzutasten. Die drohenden Einbußen führten
daher zu "Frustration" bei den Beamten. Wie Lütkes,
die die Vergütung im Öffentlichen Dienst stärker an der
Leistung ausrichten wollte, forderte auch Anke Spoorendonk (SSW)
grundsätzliche Reformen: Beamte müssten in ein
Gesundheitssystem für alle Bürger integriert werden.
Die Ausschüsse für Innen- und Recht sowie
Finanzen werden weiter beraten.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag eine Änderung des Landesbeamtengesetzes vor.
Ziel: Polizei- und Feuerwehrbeamte sollen sich mit 1,4
Prozent des Grundgehalts an ihrer Heilfürsorge
beteiligen. Dies ist Teil der von der Landesregierung
angekündigten Maßnahmen zur Sanierung des
Landeshaushalts.
Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als
Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich
aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter großen
Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des
Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die
Pläne protestiert.
Das Land Schleswig-Holstein ist mit rund 22
Milliarden Euro verschuldet. Die Landesregierung will
durch diese und ähnliche Maßnahmen die jährliche
Neuverschuldung bis 2010 auf unter eine Milliarde
halbieren. Rund 42.000 Beamte sind im Landesdienst tätig.
mehr
Informationen: plenum-online,
August
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2005/texte/06_haushalt2006.htm)
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Verfassungsvorstoß
ohne Chance?
Opposition fordert mehr
Rechte an
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Kiel (lno/SHL,
29.09.) Grüne und SSW wollen der Opposition im
Schleswig-Holsteinischen Landtag Verfassungsbeschwerden erleichtern
– haben mit ihrem Vorstoß aber wohl keine Chance. Das machte die Parlamentsdebatte
in Erster Lesung deutlich. Nach dem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsänderung soll künftig unabhängig von ihrer
Größe auch eine Fraktion allein Verfassungsbeschwerden einreichen
dürfen. Bisher erfordert dies ein Drittel der Abgeordneten (23),
wofür die gesamte Opposition mit nur 10 der 69 Mandate aber zu klein ist.
So kann die
Opposition zum Beispiel nicht gegen den Landeshaushalt klagen.
Hier hatte sie der Landesregierung bei den jüngsten
Haushaltsberatungen Anfang September Verfassungsbruch
vorgeworfen. CDU und SPD wiesen die von der FDP unterstützte Forderung von Grünen und SSW
vehement zurück. Die Änderung sei nicht erforderlich, zumal die Verfassung auf Dauer angelegt sei,
beschied auch Innenminister Ralf Stegner (SPD). Das Klagerecht sei nicht
Hauptkriterium für die Ausübung parlamentarischer Kontrolle. Schleswig-Holstein ist bisher das einzige Bundesland ohne eigenes
Verfassungsgericht, so dass entsprechende Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden müssen.
CDU-Fraktionschef Johann Wadephul
betonte, eine Änderung der Verfassung sei nicht erforderlich, um die Rechte
der Opposition zu sichern. Er verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit der SPD, in bestimmten Fällen durch eigenes
Abstimmungsverhalten für die Opposition die erforderlichen Quoren zu
gewährleisten: "Das ist für uns eine
Selbstverständlichkeit." Auch Klaus-Peter Puls (SPD) lehnte den Vorstoß von Grünen
und SSW kategorisch ab: Die in demokratischer Wahl zu Stande gekommenen Mehrheitsverhältnisse dürften nicht
"zu Gunsten parlamentarischer Kleinstgruppen" verfälscht werden. Man wolle nicht
Tor und Tür öffnen "für einen möglicherweise inflationären Ersatz von
Politik durch Juristerei".
Opposition hat
kein Vertrauen zu Versprechen
Der SSW habe dies keinesfalls vor,
konterte die Vorsitzende der Landtagsgruppe, Anke Spoorendonk: "Es sind doch
immer eher die großen Parteien, die versuchen, das
Bundesverfassungsgericht zu instrumentalisieren." Der
FDP-Abgeordnete Heiner Garg griff Schwarz-Rot sogar noch
schärfer an. Er warf der Parlamentsmehrheit vor, bei der
Haushaltsplanung die Verfassung, auf die sie einen Eid
geschworen haben, gebrochen zu haben. Er habe kein Vertrauen darin, dass auch nur ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen sich
einer Klage gegen den Haushalt oder ein anderes Gesetz anschließen
würde, das er selbst mit beschlossen hat.
Anne Lütkes von den
Grünen sieht ohne die angestrebte Änderung der Verfassung
Artikels die Oppositionsrechte stark beschnitten und verwies auf
den verfassungswidrigen Haushaltsplan. Sie sagte: „Quoren
durch Leihstimmen sicherzustellen ist in der
Parlamentswirklichkeit unrealistisch. Die derzeitige
Verfassungslage verleitet die Regierungskoalition zu politischen
Höhenflügen."
Der Gesetzentwurf
wurde zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Grüne und SSW legen dem Landtag
eine Änderung des Artikels 44 der Landesverfassung vor.
Dieser gesteht dem Bundesverfassungsgericht (BVG) die
Aufsicht über die Landesverfassung zu, weil
Schleswig-Holstein als einziges Bundesland kein eigenes
Verfassungsgericht hat.
Satz 2 des Artikels 44 sieht ein Quorum von einem
Drittel der Mitglieder des Landtages zur Einreichung einer
Verfassungsbeschwerde vor. Die derzeitige Opposition
verfügt jedoch nur über zehn der 69 Parlamentssitze und
erfüllt dieses Quorum daher nicht. Dadurch kann die
Opposition zurzeit nicht in Karlsruhe gegen den
Landeshaushalt klagen, obwohl im Etatentwurf für 2006 die
Neuverschuldung deutlich über den Investitionen liegt und
der Haushalt daher nicht verfassungsgemäß ist.
Hintergrund: In der vergangenen Wahlperiode hatte die
damalige CDU-Opposition aus dem gleichen Grund Klage beim
BVG eingereicht.
Grüne und SSW wollen nun, dass "ein Drittel
der Mitglieder des Landtags, eine Fraktion oder die
Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion
zustehen" die Möglichkeit zur Verfassungsklage
erhalten. Für eine Verfassungsänderung ist eine
Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig.
Die Diskussion über die Rechte der zahlenmäßig
kleinen Opposition, etwa bei der Einrichtung eines
Untersuchungsausschusses, hat das Plenum bereits im April
beschäftigt.
mehr
Informationen: plenum-online,
April
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2005/texte/06_19_opposition.htm)
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