Auf dieser Seite: Landesbeamtengesetz  –  Oppositionsrechte

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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 16/255
-Plenarprotokoll-
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Top 12: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/279
-Plenarprotokoll-
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Heilfürsorge: Polizisten sollen finanziellen Beitrag leisten
Landesregierung bringt Gesetzentwurf ein /
Opposition:  Schwarz-Rot bricht Wahlkampfsprechen


Protest gegen die Sparpläne der Landesregierung: 
Polizeibeamte und Feuerwehrleute machten 
Ende August in Kiel ihrem Unmut Luft

Kiel (SHL/29.09.) Auf die rund 6.600 schleswig-holsteinischen Polizisten sowie auf beamtete Feuerwehrleute kommen finanzielle Mehrbelastungen zu: Sie sollen sich ab Januar 2006 mit 1,4 Prozent ihres Grundgehaltes an ihrer Heilfürsorge selbst beteiligen. Dies sieht ein Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vor, den die Landesregierung dem Parlament zur Ersten Lesung vorgelegt hat. Während die Koalitionsfraktionen diesen Schritt angesichts der Finanzlage des Landes als notwendig begrüßten, kam Kritik aus den Reihen der Opposition: Die Koalition breche mit diesem Schritt ihre Versprechen aus dem Landtagswahlkampf. Grüne und SSW sprachen sich zudem für eine grundsätzliche Reform des Beamtentums aus.

Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert.

CDU und SPD: Maßnahme ist sozialverträglich

Dieser Schritt sei "gerecht", so Innenminister Ralf Stegner (SPD), denn er bringe die Gleichstellung von Polizei und Feuerwehr mit den anderen Beamten. Die zusätzliche monatliche Belastung von durchschnittlich 31 bis 35 Euro sei "maßvoll und zumutbar". Und: Durch die Reform würden die lang ausstehenden Beförderungen von 2.870 Beamten finanziert. Diesen Punkt unterstrich auch Peter Lehnert (CDU): Die Polizei erreiche hierdurch eine "bisher nicht gekannte Verlässlichkeit". Thomas Rother (SPD) unterstrich die soziale Komponente: Die Belastungen reichten von 11 bis 85 Euro, "starke Schultern tragen also mehr als schwache".

Demgegenüber warfen Heiner Garg (FDP) und Anne Lütkes (Grüne) der Koalition gebrochene Wahlkampfzusagen vor. CDU und SPD hätten unisono erklärt, nach dem Urnengang die Heilfürsorge nicht anzutasten. Die drohenden Einbußen führten daher zu "Frustration" bei den Beamten. Wie Lütkes, die die Vergütung im Öffentlichen Dienst stärker an der Leistung ausrichten wollte, forderte auch Anke Spoorendonk (SSW) grundsätzliche Reformen: Beamte müssten in ein Gesundheitssystem für alle Bürger integriert werden.

Die Ausschüsse für Innen- und Recht sowie Finanzen werden weiter beraten.

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag eine Änderung des Landesbeamtengesetzes vor. Ziel: Polizei- und Feuerwehrbeamte sollen sich mit 1,4 Prozent des Grundgehalts an ihrer Heilfürsorge beteiligen. Dies ist Teil der von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen zur Sanierung des Landeshaushalts.
  Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert.
  Das Land Schleswig-Holstein ist mit rund 22 Milliarden Euro verschuldet. Die Landesregierung will durch diese und ähnliche Maßnahmen die jährliche Neuverschuldung bis 2010 auf unter eine Milliarde halbieren. Rund 42.000 Beamte sind im Landesdienst tätig.

mehr Informationen: plenum-online, August 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2005/texte/06_haushalt2006.htm)

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Verfassungsvorstoß
ohne Chance?
Opposition fordert mehr Rechte an

 Kiel (lno/SHL, 29.09.) Grüne und SSW wollen der Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag Verfassungsbeschwerden erleichtern – haben mit ihrem Vorstoß aber wohl keine Chance. Das machte die Parlamentsdebatte in Erster Lesung deutlich. Nach dem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsänderung soll künftig unabhängig von ihrer Größe auch eine Fraktion allein Verfassungsbeschwerden einreichen dürfen. Bisher erfordert dies ein Drittel der Abgeordneten (23), wofür die gesamte Opposition mit nur 10 der 69 Mandate aber zu klein ist. 

So kann die Opposition zum Beispiel nicht gegen den Landeshaushalt klagen. Hier hatte sie der Landesregierung bei den jüngsten Haushaltsberatungen Anfang September Verfassungsbruch vorgeworfen. CDU und SPD wiesen die von der FDP unterstützte Forderung von Grünen und SSW vehement zurück. Die Änderung sei nicht erforderlich, zumal die Verfassung auf Dauer angelegt sei, beschied auch Innenminister Ralf Stegner (SPD). Das Klagerecht sei nicht Hauptkriterium für die Ausübung parlamentarischer Kontrolle. Schleswig-Holstein ist bisher das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht, so dass entsprechende Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden müssen.

CDU-Fraktionschef Johann Wadephul betonte, eine Änderung der Verfassung sei nicht erforderlich, um die Rechte der Opposition zu sichern. Er verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit der SPD, in bestimmten Fällen durch eigenes Abstimmungsverhalten für die Opposition die erforderlichen Quoren zu gewährleisten: "Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit." Auch Klaus-Peter Puls (SPD) lehnte den Vorstoß von Grünen und SSW kategorisch ab: Die in demokratischer Wahl zu Stande gekommenen Mehrheitsverhältnisse dürften nicht "zu Gunsten parlamentarischer Kleinstgruppen" verfälscht werden. Man wolle nicht Tor und Tür öffnen "für einen möglicherweise inflationären Ersatz von Politik durch Juristerei". 

Opposition hat kein Vertrauen zu Versprechen

Der SSW habe dies keinesfalls vor, konterte die Vorsitzende der Landtagsgruppe, Anke Spoorendonk: "Es sind doch immer eher die großen Parteien, die versuchen, das Bundesverfassungsgericht zu instrumentalisieren." Der FDP-Abgeordnete Heiner Garg griff Schwarz-Rot sogar noch schärfer an. Er warf der Parlamentsmehrheit vor, bei der Haushaltsplanung die Verfassung, auf die sie einen Eid geschworen haben, gebrochen zu haben. Er habe kein Vertrauen darin, dass auch nur ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen sich einer Klage gegen den Haushalt oder ein anderes Gesetz anschließen würde, das er selbst mit beschlossen hat.

Anne Lütkes von den Grünen sieht ohne die angestrebte Änderung der Verfassung Artikels die Oppositionsrechte stark beschnitten und verwies auf den verfassungswidrigen Haushaltsplan. Sie sagte: „Quoren durch Leihstimmen sicherzustellen ist in der Parlamentswirklichkeit unrealistisch. Die derzeitige Verfassungslage verleitet die Regierungskoalition zu politischen Höhenflügen."

Der Gesetzentwurf wurde zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Grüne und SSW legen dem Landtag eine Änderung des Artikels 44 der Landesverfassung vor. Dieser gesteht dem Bundesverfassungsgericht (BVG) die Aufsicht über die Landesverfassung zu, weil Schleswig-Holstein als einziges Bundesland kein eigenes Verfassungsgericht hat.
  Satz 2 des Artikels 44 sieht ein Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtages zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde vor. Die derzeitige Opposition verfügt jedoch nur über zehn der 69 Parlamentssitze und erfüllt dieses Quorum daher nicht. Dadurch kann die Opposition zurzeit nicht in Karlsruhe gegen den Landeshaushalt klagen, obwohl im Etatentwurf für 2006 die Neuverschuldung deutlich über den Investitionen liegt und der Haushalt daher nicht verfassungsgemäß ist. Hintergrund: In der vergangenen Wahlperiode hatte die damalige CDU-Opposition aus dem gleichen Grund Klage beim BVG eingereicht.
  Grüne und SSW wollen nun, dass "ein Drittel der Mitglieder des Landtags, eine Fraktion oder die Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen" die Möglichkeit zur Verfassungsklage erhalten. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig.
  Die Diskussion über die Rechte der zahlenmäßig kleinen Opposition, etwa bei der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, hat das Plenum bereits im April beschäftigt.

mehr Informationen: plenum-online, April 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2005/texte/06_19_opposition.htm)

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