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Entwurf eines Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drs. 16/270

Land will Waldgesetz im 
kommenden Jahr novellieren
Jüngster Entwurf der FDP stößt bei SPD 
und Grünen auf massive Kritik

Kiel (SHL/29.09.). Das erst seit Anfang diesen Jahres in Schleswig-Holstein geltende Waldgesetz soll schon im nächsten Jahr novelliert werden. Dies hat Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) anlässlich der Ersten Lesung über einen Gesetzentwurf der Liberalen angekündigt. Die FDP fordert insbesondere, die Rechte von Waldbesitzern gegenüber den aktuellen Regelungen deutlich auszuweiten. Diese Aspekte will der Umweltminister in eine eigene umfassende Novelle, mit dem Ziel Deregulierung und Entbürokratisierung zu schaffen, einarbeiten, so von Boetticher. SPD und Grüne stellten sich in der Debatte gegen den vorliegende Entwurf der Liberalen und kritisierten ihn als "ökologischen Kahlschlag". Die Bedeutung des Waldes für das Allgemeinwohl kämen in dem Entwurf zu kurz.

Ein modernes Waldgesetz müsse den Wald schützen und weitere Entwicklungen ermöglichen, begründete der Liberale Günther Hildebrand seine Position. Bevormundungen im "rot-grünen Kommando-Ton" seien kontraproduktiv, den Waldbesitzern müsste etwa bei der Auswahl der Bäume wieder mehr Eigenverantwortung zurückgegeben werden.

Die Liberalen streben unter anderem an, die Regeln für Kahlschlag neu zu definieren. Statt bis auf 60 Prozent sollen Waldbesitzer künftig den Baumbestand auf einem 0,3 Hektar-Areal bis auf 40 Prozent abholzen dürfen. Außerdem soll nach Willen der FDP das Betreten von Körperschafts- und Privatwald eingeschränkt werden. Hier sollen Spaziergänger "nur Waldwege aller Art und unbestockte angrenzende Waldflächen" benutzen dürfen – also nicht tiefer in den Wald eindringen. Diese geplante Unterscheidung von Staats- beziehungsweise Privat- und Körperschaftswald beim Betreten von Wäldern führe zu einem Schilderwald, entgegnete Karl-Martin Hentschel (Grüne). Auch von Waldschäden etwa durch Monokulturen hätte die FDP noch nichts gehört, rief er aus.

SPD: "FDP auf dem Holzweg"

Hartmut Hamerich (CDU) begrüßte hingegen die Zielrichtung des Entwurfs. Die Akzeptanz der privaten Waldbesitzer sei wichtig. Er plädierte dafür, die Vorlage bis 2006 in eine umfassende Novelle einzubeziehen. "Die FDP befindet sich auf dem waldpolitischen Holzweg", befand hingegen Sandra Redmann (SPD). Die Funktion des Waldes etwa zur Erholung werde nicht berücksichtigt, die FDP sehe den Wald nur in "Kubikmetern für die Wirtschaft". Lars Harms (SSW) sah den Entwurf differenziert: Negativ seien die vielen Ausnahmen etwa bei der Betretungsregelung, die zu mehr Bürokratie führen würden. Positiv zu bewerten seien die Entschädigungen an die Waldbesitzer, wenn ihr Wald zu Schutzwald erklärt wird und es dadurch zu einer Wertminderung kommt.

Schleswig-Holstein ist laut dem jüngsten Forstbericht der Landesregierung das waldärmste Flächenland in Deutschland: Während im Bundesdurchschnitt die Waldfläche bei rund 30 Prozent liegt sind es hierzulande nur 9,9 Prozent. Die ausgiebigsten Waldspaziergänge können in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Segeberg gemacht werden, die wenigsten Bäume vor ihrer Haustür haben die Bürger in Dithmarschen. Von den 155.000 Hektar Waldfläche im nördlichsten Bundesland wird rund die Hälfte privat bewirtschaftet; 52.000 Hektar sind Staatswald und 23.000 Körperschaftswald.

Der Entwurf wurde an den Umweltausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.


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