Auf dieser Seite: Hochschul-Spitzenförderung  –  Rechtsmedizin

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Antrag auf Zustimmung des Landtages gem. § 15a, Ziff. 3, Satz 1 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG-SH), zu den Eckwerten für das Anreizbudget im Rahmen der Vergabe eines Anteils der Landesmittel an die Hochschulen in Schleswig-Holstein nach Leistung
Antrag der Landesregierung

Drucksache: 16/268
-Plenarprotokoll-
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Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck
Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 16/16

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005)
Drucksache: 16/269
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Hochschulen: Leistung soll mit Euros aufgewogen werden
Landesregierung bringt Antrag ins Plenum ein

Kiel (SHL/28.09.) Die Finanzierung der Hochschulen in Schleswig-Holstein soll sich künftig stärker an deren Leistung sowie an deren Belastung orientieren. Mit diesem so genannten "Anreizbudget" will die Landesregierung die Einrichtungen leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger machen. Der Landtag stellte sich hinter einen entsprechenden Regierungs-Antrag. Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) sprach von einer "immensen Herausforderung", den umfassenden Wandel im Hochschulsystem hin zu einer Leistungsförderung zu bewältigen. Das gegenwärtige Ansinnen sei nur der Anfang dieser Entwicklung. Den Verlierern unter den Hochschulen sagte der Minister zu, gemeinsam nach Entwicklungspotentialen zu suchen. Der SSW kritisierte, es werde langsam eine Umverteilung der Finanzen weg von neuen Universitäten wie in Flensburg hin zu alten Standorten betrieben. Über Details wird im Bildungsausschuss weiter beraten.

Die Landesregierung plant, fünf Prozent des Hochschul-Budgets, insgesamt knapp zwölf Millionen Euro, nicht mehr nach dem pauschalen Verteilungsschlüssel an die Unis und Fachhochschulen auszuschütten, sondern an die Erfüllung bestimmter Leistungskriterien zu knüpfen. Diese Kriterien sind: Zahl der Studenten, Absolventen und Promotionen, eingeworbene Drittmittel sowie die Zahl der Professorinnen. Die Regelung basiert auf der Zielvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen von 2003. Sie soll ab dem Haushaltsjahr 2006 gelten und, im Erfolgsfall, ab 2009 ausgeweitet werden. Gewinner der neuen Regelung sind vor allem die Universitäten Kiel und Lübeck, zu den Verlierern gehören die Flensburger Hochschulen.

Gewinner ist die gesamte Hochschullandschaft

Niclas Herbst von der CDU unterstützte den Antrag. Anreizbudgets seien ein wichtiger Einstieg, um Leistungen und auch die Eigenverantwortung der Hochschulen zu stärken. Zu einer Sichtweise weg von regionalen Gewinnern und Verlierern forderte Jürgen Weber (SPD) auf: "Unter dem Strich gewinnt bei einer leistungsorientierten Finanzierung natürlich die Hochschullandschaft insgesamt und damit in erster Linie auch die Studierenden." Eine Diskussion über Eckwerte und Leistungsparameter sei jedoch noch notwendig.

Auch der Liberale Ekkehard Klug sah bei einer grundsätzlichen Zustimmung noch Diskussionsbedarf. Die Vergleichbarkeit der Hochschulen im Land sei nur eingeschränkt gegeben, da es unterschiedliche Strukturen der Unis gebe. Eine reine Orientierung an quantitativen Kriterien könne zu Lasten der Qualität gehen. Ähnlich argumentierte der Grüne Karl-Martin Hentschel: Er freue sich über die Vorlage, allerdings müssten Eckwerte wie die Drittmittel-Einwerbung diskutiert werden. Als zusätzliches Qualitätskriterium schlug er die Bewertung der Studenten über die Hochschulen vor.

Die Neuregelung der Hochschul-Finanzierung müsse dringend nachgebessert werden, befand Anke Spoorendonk vom SSW. Der Vorschlag sei eindeutig zum Nachteil der nördlichen Landesteile. Individuelle Entwicklungen im Leistungsangebot von Hochschulen würden nicht berücksichtigt, monierte Spoorendonk. Angesichts der enormen Vielfalt der Angebote in Flensburg könne sie sich die geplante Halbierung der Mittel für diese Einrichtungen nicht erklären.

Hintergrund:
  Die Landesregierung plant eine Änderung der Hochschulfinanzierung: Die neun Unis und Fachhochschulen im Lande sollen stärker nach Leistung bezuschusst werden. Hierfür braucht die Regierung die Zustimmung des Landtages.
  Es ist geplant, fünf Prozent des Hochschul-Budgets, insgesamt knapp zwölf Millionen Euro, nicht mehr nach dem pauschalen Verteilungsschlüssel an die Unis und FHs auszuschütten, sondern an die Erfüllung bestimmter Leistungskriterien zu knüpfen. Diese Kriterien sind: Zahl der Studenten, Absolventen und Promotionen, eingeworbene Drittmittel sowie die Zahl der Professorinnen. Die Regelung basiert auf der Zielvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen von 2003. Sie soll ab dem Haushaltsjahr 2006 gelten und, im Erfolgsfall, ab 2009 ausgeweitet werden.
  Durch die neue Regelung gibt es Gewinner und Verlierer. Vier Unis bekommen mehr als bisher. Hierzu gehören die FH Lübeck (+252.000 Euro) und die Christian Albrechts-Universität in Kiel (+115.000 Euro). Fünf Institutionen hingegen sollen mit weniger auskommen. Hierzu gehören die FH Flensburg (-241.000 Euro) und die Universität Flensburg (-145.000 Euro). Insgesamt sind im Etatentwurf für 2006 rund 236 Millionen Euro für diesen Zweck eingeplant.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/20_elitefoerderung.htm)

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Rechtsmedizinisches Labor wandert von der Trave an die Förde
Grundsätzlich sollen Standorte in Lübeck und Kiel
aber erhalten bleiben

Kiel (SHL/29.09.) Die Rechtsmedizin in Lübeck soll abspecken: In der Hansestadt wird weiter obduziert – das Untersuchungslabor wandert jedoch komplett nach Kiel. Zudem sollen die Gebühren für Polizei und Justiz erhöht werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen von Schwarz-Rot und SSW bei Enthaltung der Grünen beschlossen. Hintergrund: Die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) fährt seit Jahren Defizite ein. Die FDP, die das Thema im Mai ins Parlament gebracht hatte, stimmte gegen die Koalitionsvorschläge. Ihr ging die Bestandsgarantie nicht weit genug. Sie befürchtet Qualitätseinbußen bei der Medizinerausbildung. Und: Es bestehe die Gefahr, dass zahlreiche Kapitaldelikte nicht mehr aufgeklärt werden.

Die Rechtsmediziner am Hauptsitz Kiel und in der Außenstelle Lübeck betreuen bislang die Ausbildung von Studenten, betreiben wissenschaftliche Forschung und bieten forensische Dienstleistungen für Polizei und Justiz an – zum Beispiel Obduktion, Spurennachweis in Blut und Sperma oder Einschätzung von Schuldfähigkeit. Das Problem: Die Gebühren decken die Kosten nicht ab, das jährliche Defizit liegt nach Medienberichten bei 850.000 Euro.

Die Schließung des Lübecker Labors sei ein "schwerer Fehler", beklagte indes Ekkehard Klug (FDP). Hierunter leide die Ausbildungsqualität, die gerade in Lübeck hervorragend sei. Die Entscheidung bringe "unverhältnismäßig hohe Nachteile" angesichts sehr geringer Haushaltseinsparungen von rund 400.000 Euro jährlich.

SSW schwenkt um / Grüne gespalten

Wenn es ums Sparen geht, sei Konsequenz gefordert, entgegnete Niclas Herbst (CDU). Mit der Labor-Zusammenlegung würden Doppelstrukturen "verantwortungsvoll" abgebaut. Auch Jürgen Weber (SPD) sah einen "deutlichen Schritt in Richtung mehr Wirtschaftlichkeit" bei gleichzeitiger Erhaltung der rechtsmedizinischen Dienstleistungen. Vor einer "Verunsicherung der Bürger" warnte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Die Zahl der Untersuchungen bleibe auch nach der Reform gleich.

Während Anke Spoorendonk (SSW) sich dafür aussprach, im Interesse der Wirtschaftlichkeit "in den sauren Apfel zu beißen", verwies Anne Lütkes (Grüne) auf eine uneinheitliche Meinung in ihrer Fraktion. Sie betonte, die Rechtsmedizin verrichte eine wichtige Dienstleistung für die Gesellschaft, die nicht nur nach Kostenaspekten beurteilt werden dürfe. Einig waren sich die Abgeordneten parteiüberfreifend darin, dass der Landtag das Thema weiter beobachten müsse.

Hintergrund:
  Der Bildungsausschuss des Landtages hat sich unter bestimmten Bedingungen für den Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck ausgesprochen und empfiehlt dem Plenum ein entsprechendes Votum.
  Die Liberalen hatten das Thema im April angestoßen. Sie hatten sich gegen Pläne des Vorstands des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) gewendet, das Institut für Rechtsmedizin zu verkleinern. Der UKSH-Vorstand hatte aus Kostengründen die Zusammenlegung der Standorte Kiel und Lübeck in Betracht gezogen. Dies, so die Liberalen, hätte negative Auswirkungen auf die Arbeit von Polizei und Justiz sowie auf die Ausbildung von Medizinstudenten.
  Die Rechtsmedizin der vormaligen Uni-Kliniken Kiel und Lübeck wurde 2000 unter einem gemeinsamen Lehrstuhl zusammengefasst. 16 Mediziner am Hauptsitz Kiel und in der Außenstelle Lübeck betreuen mit ihren Mitarbeitern die Ausbildung von Studenten, betreiben wissenschaftliche Forschung und bieten rechtsmedizinische Dienstleistungen an. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen die Altersbestimmung, die Neurotraumatologie, der Nachweis von Drogen im Körper und die Medizinethik. Dienstleistungen für Polizei und Justiz sind zum Beispiel die Interpretation von Verletzungen, die Obduktion, der Spurennachweis in Blut oder Sperma und die Einschätzung der Schuldfähigkeit, Haftfähigkeit oder Fahrfähigkeit. Das Problem: Die Gebühren decken die Kosten nicht ab, das jährliche Defizit liegt nach Medienberichten bei 850.000 Euro.
  Der Ausschuss empfiehlt nun, die Labors in Kiel und in Lübeck zu erhalten, aber Kapazitäten und Personal zusammenzufassen und kostendeckende Gebühren zu erheben. Schwarz-Rot stimmte für die Empfehlung, die Grünen enthielten sich, die FDP war dagegen.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/14_22_unikliniken_flughafenki.htm)

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