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Auf
dieser Seite: Hochschul-Spitzenförderung
– Rechtsmedizin
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Top 26:
Antrag auf Zustimmung
des Landtages gem. § 15a, Ziff. 3, Satz 1 Hochschulgesetz
Schleswig-Holstein (HSG-SH), zu den Eckwerten für das
Anreizbudget im Rahmen der Vergabe eines Anteils der Landesmittel
an die Hochschulen in Schleswig-Holstein nach Leistung
Antrag der Landesregierung |
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Top 32:
Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten
Kiel und Lübeck
Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 16/16
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005) |
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Hochschulen:
Leistung soll mit Euros aufgewogen werden
Landesregierung bringt Antrag ins
Plenum ein
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Kiel (SHL/28.09.)
Die Finanzierung der Hochschulen in Schleswig-Holstein soll sich
künftig stärker an deren Leistung sowie an deren Belastung
orientieren. Mit diesem so genannten "Anreizbudget"
will die Landesregierung die Einrichtungen leistungsfähiger und
wettbewerbsfähiger machen. Der Landtag stellte sich hinter einen
entsprechenden Regierungs-Antrag. Wissenschaftsminister Dietrich
Austermann (CDU) sprach von einer "immensen
Herausforderung", den umfassenden Wandel im Hochschulsystem
hin zu einer Leistungsförderung zu bewältigen. Das
gegenwärtige Ansinnen sei nur der Anfang dieser Entwicklung.
Den Verlierern unter den Hochschulen sagte der Minister zu,
gemeinsam nach Entwicklungspotentialen zu suchen. Der SSW
kritisierte, es werde langsam eine Umverteilung der Finanzen weg
von neuen Universitäten wie in Flensburg hin zu alten
Standorten betrieben. Über Details wird im Bildungsausschuss
weiter beraten.
Die
Landesregierung plant, fünf Prozent des Hochschul-Budgets,
insgesamt knapp zwölf Millionen Euro, nicht mehr nach dem
pauschalen Verteilungsschlüssel an die Unis und Fachhochschulen
auszuschütten, sondern an die Erfüllung bestimmter
Leistungskriterien zu knüpfen. Diese Kriterien sind: Zahl der
Studenten, Absolventen und Promotionen, eingeworbene Drittmittel
sowie die Zahl der Professorinnen. Die Regelung basiert auf der
Zielvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen von 2003.
Sie soll ab dem Haushaltsjahr 2006 gelten und, im Erfolgsfall,
ab 2009 ausgeweitet werden. Gewinner der neuen Regelung sind vor
allem die Universitäten Kiel und Lübeck, zu den Verlierern
gehören die Flensburger Hochschulen.
Gewinner ist die gesamte
Hochschullandschaft
Niclas Herbst von der CDU
unterstützte den Antrag. Anreizbudgets seien ein wichtiger
Einstieg, um Leistungen und auch die Eigenverantwortung der
Hochschulen zu stärken. Zu einer Sichtweise weg von regionalen
Gewinnern und Verlierern forderte Jürgen Weber (SPD) auf:
"Unter dem Strich gewinnt bei einer leistungsorientierten
Finanzierung natürlich die Hochschullandschaft insgesamt und
damit in erster Linie auch die Studierenden." Eine
Diskussion über Eckwerte und Leistungsparameter sei jedoch noch
notwendig.
Auch der Liberale Ekkehard
Klug sah bei einer grundsätzlichen Zustimmung noch
Diskussionsbedarf. Die Vergleichbarkeit der Hochschulen im Land
sei nur eingeschränkt gegeben, da es unterschiedliche
Strukturen der Unis gebe. Eine reine Orientierung an
quantitativen Kriterien könne zu Lasten der Qualität gehen.
Ähnlich argumentierte der Grüne Karl-Martin Hentschel: Er
freue sich über die Vorlage, allerdings müssten Eckwerte wie
die Drittmittel-Einwerbung diskutiert werden. Als zusätzliches
Qualitätskriterium schlug er die Bewertung der Studenten über
die Hochschulen vor.
Die
Neuregelung der Hochschul-Finanzierung müsse dringend
nachgebessert werden, befand Anke Spoorendonk vom SSW. Der
Vorschlag sei eindeutig zum Nachteil der nördlichen
Landesteile. Individuelle Entwicklungen im Leistungsangebot von
Hochschulen würden nicht berücksichtigt, monierte Spoorendonk.
Angesichts der enormen Vielfalt der Angebote in Flensburg könne
sie sich die geplante Halbierung der Mittel für diese
Einrichtungen nicht erklären.
Hintergrund:
Die Landesregierung plant eine
Änderung der Hochschulfinanzierung: Die neun Unis und
Fachhochschulen im Lande sollen stärker nach Leistung
bezuschusst werden. Hierfür braucht die Regierung die
Zustimmung des Landtages.
Es ist geplant, fünf Prozent des
Hochschul-Budgets, insgesamt knapp zwölf Millionen Euro,
nicht mehr nach dem pauschalen Verteilungsschlüssel an
die Unis und FHs auszuschütten, sondern an die Erfüllung
bestimmter Leistungskriterien zu knüpfen. Diese Kriterien
sind: Zahl der Studenten, Absolventen und Promotionen,
eingeworbene Drittmittel sowie die Zahl der
Professorinnen. Die Regelung basiert auf der
Zielvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen von
2003. Sie soll ab dem Haushaltsjahr 2006 gelten und, im
Erfolgsfall, ab 2009 ausgeweitet werden.
Durch die neue Regelung gibt es Gewinner und
Verlierer. Vier Unis bekommen mehr als bisher. Hierzu
gehören die FH Lübeck (+252.000 Euro) und die Christian
Albrechts-Universität in Kiel (+115.000 Euro). Fünf
Institutionen hingegen sollen mit weniger auskommen.
Hierzu gehören die FH Flensburg (-241.000 Euro) und die
Universität Flensburg (-145.000 Euro). Insgesamt sind im
Etatentwurf für 2006 rund 236 Millionen Euro für diesen
Zweck eingeplant.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/20_elitefoerderung.htm)
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Rechtsmedizinisches
Labor wandert von der Trave an die Förde
Grundsätzlich sollen
Standorte in Lübeck und Kiel
aber erhalten bleiben
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Kiel (SHL/29.09.) Die
Rechtsmedizin in Lübeck soll abspecken: In der Hansestadt wird
weiter obduziert – das Untersuchungslabor wandert jedoch
komplett nach Kiel. Zudem sollen die Gebühren für Polizei und
Justiz erhöht werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen von
Schwarz-Rot und SSW bei Enthaltung der Grünen beschlossen.
Hintergrund: Die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein (UKSH) fährt seit Jahren Defizite ein. Die
FDP, die das Thema im Mai ins Parlament gebracht hatte, stimmte
gegen die Koalitionsvorschläge. Ihr ging die Bestandsgarantie
nicht weit genug. Sie befürchtet Qualitätseinbußen bei der
Medizinerausbildung. Und: Es bestehe die Gefahr, dass zahlreiche
Kapitaldelikte nicht mehr aufgeklärt werden.
Die Rechtsmediziner am Hauptsitz Kiel und in der
Außenstelle Lübeck betreuen bislang die Ausbildung von
Studenten, betreiben wissenschaftliche Forschung und bieten
forensische Dienstleistungen für Polizei und Justiz an – zum
Beispiel Obduktion, Spurennachweis in Blut und Sperma oder
Einschätzung von Schuldfähigkeit. Das Problem: Die Gebühren
decken die Kosten nicht ab, das jährliche Defizit liegt nach
Medienberichten bei 850.000 Euro.
Die Schließung des Lübecker Labors sei ein
"schwerer Fehler", beklagte indes Ekkehard Klug (FDP).
Hierunter leide die Ausbildungsqualität, die gerade in Lübeck
hervorragend sei. Die Entscheidung bringe "unverhältnismäßig
hohe Nachteile" angesichts sehr geringer
Haushaltseinsparungen von rund 400.000 Euro jährlich.
SSW schwenkt um / Grüne gespalten
Wenn es ums Sparen geht, sei Konsequenz
gefordert, entgegnete Niclas Herbst (CDU). Mit der
Labor-Zusammenlegung würden Doppelstrukturen "verantwortungsvoll"
abgebaut. Auch Jürgen Weber (SPD) sah einen "deutlichen
Schritt in Richtung mehr Wirtschaftlichkeit" bei
gleichzeitiger Erhaltung der rechtsmedizinischen
Dienstleistungen. Vor einer "Verunsicherung der
Bürger" warnte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann
(CDU). Die Zahl der Untersuchungen bleibe auch nach der Reform
gleich.
Während Anke Spoorendonk (SSW) sich dafür
aussprach, im Interesse der Wirtschaftlichkeit "in den
sauren Apfel zu beißen", verwies Anne Lütkes (Grüne) auf
eine uneinheitliche Meinung in ihrer Fraktion. Sie betonte, die
Rechtsmedizin verrichte eine wichtige Dienstleistung für die
Gesellschaft, die nicht nur nach Kostenaspekten beurteilt werden
dürfe. Einig waren sich die Abgeordneten parteiüberfreifend
darin, dass der Landtag das Thema weiter beobachten müsse.
Hintergrund:
Der Bildungsausschuss des
Landtages hat sich unter bestimmten Bedingungen für den
Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck ausgesprochen
und empfiehlt dem Plenum ein entsprechendes Votum.
Die Liberalen hatten das Thema im April
angestoßen. Sie hatten sich gegen Pläne des Vorstands
des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH)
gewendet, das Institut für Rechtsmedizin zu verkleinern.
Der UKSH-Vorstand hatte aus Kostengründen die
Zusammenlegung der Standorte Kiel und Lübeck in Betracht
gezogen. Dies, so die Liberalen, hätte negative
Auswirkungen auf die Arbeit von Polizei und Justiz sowie
auf die Ausbildung von Medizinstudenten.
Die Rechtsmedizin der vormaligen Uni-Kliniken Kiel
und Lübeck wurde 2000 unter einem gemeinsamen Lehrstuhl
zusammengefasst. 16 Mediziner am Hauptsitz Kiel und in der
Außenstelle Lübeck betreuen mit ihren Mitarbeitern die
Ausbildung von Studenten, betreiben wissenschaftliche
Forschung und bieten rechtsmedizinische Dienstleistungen
an. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen die
Altersbestimmung, die Neurotraumatologie, der Nachweis von
Drogen im Körper und die Medizinethik. Dienstleistungen
für Polizei und Justiz sind zum Beispiel die
Interpretation von Verletzungen, die Obduktion, der
Spurennachweis in Blut oder Sperma und die Einschätzung
der Schuldfähigkeit, Haftfähigkeit oder Fahrfähigkeit.
Das Problem: Die Gebühren decken die Kosten nicht ab, das
jährliche Defizit liegt nach Medienberichten bei 850.000
Euro.
Der Ausschuss empfiehlt nun, die Labors in Kiel und
in Lübeck zu erhalten, aber Kapazitäten und Personal
zusammenzufassen und kostendeckende Gebühren zu erheben.
Schwarz-Rot stimmte für die Empfehlung, die Grünen
enthielten sich, die FDP war dagegen.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/14_22_unikliniken_flughafenki.htm)
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