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Auf
dieser Seite: Gen-/Biotechnik
– Emissionshandel
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Top 37:
a.) Gentechnik in der Landwirtschaft
(Landtagsbeschluss vom 26. Mai 2005 –
Ziffer 2 der Drs. 16/56)
b.) Biotechnologie in der Landwirtschaft
(Landtagsbeschluss vom 26. Mai 2005 – Ziffer 6 der Drs. 16/86)
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume |
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Top 38:
Erste Erfahrungen in
Schleswig-Holstein mit dem Emissionshandel (CO2-Zertifikate)
(Landtagsbeschluss vom 17. Juni 2005 –
Drucksache 16/116)
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume |
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Streit um die grüne
Gen-Technik schwelt weiter
Schwarz-Rote Landtagskoalition uneins
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Kiel (SHL/29.09.).
Schwarz-Rot bleibt bei der grünen Gen-Technik uneins. Dies hat
die Debatte um ein von den Liberalen und den Grünen beantragter
Bericht der Landesregierung deutlich gemacht. Während sich die
Sozialdemokraten zufrieden zeigten, dass die
schleswig-holsteinische Landwirtschaft laut dieses Papiers seit
2004 gentechnikfrei ist, bedauerte die Union dies. Die
Biotechnik berge große Potentiale für Wirtschaftswachstum und
die Ernährung des Menschen, hieß es aus den Reihen der
Christdemokraten.
Die verheerende Situation für
die grüne Gen-Technik sei das Ergebnis der Anti-Haltung von
Rot-Grün im Bund, konstatierten die Liberalen. Die Grünen
zeigten sich ungerührt von der Kritik und verteidigten die von
der Bundesregierung verabschiedete Regelung der so genannten
verschuldungsunabhängigen Haftung. Danach können Gen-Betriebe
auch dann für die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Saat
belangt werden, wenn sie als Verursacher nicht eindeutig in
Frage kommen.
Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher
(CDU) machte sich mit Nachdruck für die von der Europäischen
Union gewollte Koexistenz von herkömmlicher Landwirtschaft und
der grünen Gen-Technik stark und kritisierte die
Bundesgesetzgebung zur grünen Gen-Technik. In dieselbe Richtung
argumentierte Parteikollege Axel Bernstein: Die von EU gewollte
Wahlfreiheit solle auch Wirklichkeit werden. Schleswig-Holstein
dürfe bei der grünen Gen-Technik kein Entwicklungsland sein,
sondern müsse zum Land der Entwicklung werden, forderte
Günther Hildebrand (FDP).
SSW: Kontrolle der Gen-Technik ist
unverzichtbar
Karl-Martin Hentschel betonte, dass bei der
grünen Gen-Technik die Sicherheit von Mensch und Natur im
Mittelpunkt stehen müsse. Henning Höppner (SPD) stellte klar,
dass in Schleswig-Holstein die Anwendung grüner Gen-Technik
wegen der Windverhältnisse in weiten Teilen nicht möglich
sein. Die Kontrolle der Gen-Technik sei unverzichtbar,
konstatierte Lars Harms (SSW). Sie biete aber auch Chancen, wenn
man beispielsweise an die nachwachsenden Rohstoffe denke.
In Schleswig-Holstein hat es seit 1996 insgesamt
29 Forschungsprojekte an elf Standorten zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen gegeben. Hierbei handelte
es sich überwiegend um Raps, außerdem um Mais, Zuckerrüben
und Aspen (Pappeln). Das Landwirtschaftsministerium kontrolliert
stichprobenartig das Saatgut auf genverändertes Material. Die
Landesregierung betont die "Wahlfreiheit" der
Verbraucher: Sie sollen klar unterscheiden können, ob ein
landwirtschaftliches Produkt konventionell, ökologisch oder
gentechnisch verändert produziert worden ist.
Hintergrund:
Auf Antrag von Grünen und FDP
berichtet die Landesregierung über das Thema Gentechnik
in der Landwirtschaft. Demnach hat es in
Schleswig-Holstein seit 1996 insgesamt 29
Forschungsprojekte an elf Standorten zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen gegeben. Hierbei
handelte es sich überwiegend um Raps, außerdem um Mais,
Zuckerrüben und Aspen (Pappeln). Seit 2004 hat im Lande
dem Bericht zufolge kein solches Aussaat-Experiment mehr
stattgefunden. Das Landwirtschaftsministerium kontrolliert
stichprobenartig das Saatgut auf genverändertes Material.
Hierbei sind 2005 von zehn Mais-Kontrollen zwei positiv
aufgefallen. 52 Raps-Tests ergaben keine Hinweise auf
Gen-Inhalt.
Die Landesregierung betont die
"Wahlfreiheit" der Verbraucher: Sie sollen klar
unterscheiden können, ob ein landwirtschaftliches Produkt
konventionell, ökologisch oder gentechnisch verändert
produziert worden ist. Um dies zu überwachen, legen die
Behörden wert auf die Absprache zwischen den Landwirten
zwecks Fruchtfolgeplanung, auf ein Standortregister, auf
die Vermeidung von Erntevermischungen und auf die Beratung
der Landwirte.
Hintergrund der Debatte ist das vom Bundestag Ende
vergangenen Jahres verabschiedete Gentechnikgesetz.
Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden,
die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte
das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts
durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material
verunreinigt werden, so haften die angrenzenden
Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat
nicht genau nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen
des Gesetzes betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für
Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die
offene Ausweisung von Gen-Flächen.
Mit der grünen
Gentechnik befassen sich rund 30 Firmen im
Schleswig-Holstein. Das Land hat diese Forschung seit 2000
mit insgesamt g8ut 1,7 Millionen Euro gefördert.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/16_18_vogelschutz_gentechnik.htm)
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Landtag einig:
Emissionshandel
ein Erfolgsmodell
Umweltbehörden und Wirtschaft ziehen
an einem Strang
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Kiel (SHL/29.09.) Der Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten
ist ein "sehr vernünftiger Weg" zur Verbesserung des
Weltklimas. Das betonte Umweltminister Christian von Boetticher
(CDU) bei der Vorstellung eines von Schwarz-Rot beantragten
Berichtes zur Auswirkung dieses Maßnahmenprogramms auf
Schleswig-Holstein. Und: Im Lande habe es bei der Einführung
der Reform Anfang des Jahres keine Probleme zwischen
Umweltbehörden und Wirtschaft gegeben.
Alle Fraktionen lobten
das Projekt als Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik, der
zudem wirtschaftlich erfolgversprechend sei – etwa durch den
Export von Lizenzen. Die Grünen forderten eine Ausweitung des
Programms, zum Beispiel auf den Flugverkehr. Alle Redner warnten
davor, den Emissionshandel in Verbindung mit den gestiegenen
Energiepreisen zu bringen: Hier müsse zunächst eine
entsprechende Untersuchung des Bundeskartellamtes abgewartet
werden.
Weitere Aspekte des Berichts: Nur 1,5 Prozent
der deutschen Lizenzen wurden nach Schleswig-Holstein vergeben.
Das ist nur halb so viel, wie es aufgrund des Anteils am
Wirtschaftsprodukt normal wäre. Gründe hierfür sind die
spezielle Industriestruktur im Norden und der stark auf Atom-
und Windkraft ausgerichtete Energiesektor. In Schleswig-Holstein
nehmen insgesamt 54 Anlagen am Emissionshandel teil; davon sind
42 Anlagen dem Sektor Energie zuzuordnen.
Laut dem Kyoto-Protokoll können Unternehmen
durch den Verkauf von Emissionszertifikaten ihre Kassen
aufbessern. Die Zertifikate werden nach Maßstab der bisherigen
Emissionen (Stand 2002) an die Unternehmen vergeben.
Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen sie von
anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie
ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben.
Die EU will so bis 2012 den CO2-Ausstoß gegenüber
1990 um acht Prozent senken. Jedes Zertifikat ist zu Beginn etwa
fünf Euro wert und erlaubt die Emission von einer Tonne CO2.
Der aktuelle Wert wird an der Klima-Börse in Leipzig
festgelegt. Laut EU-Abkommen stehen Deutschland 2005 bis 2007
jährlich 495 Millionen Tonnen zu.
Die Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft
beraten weiter.
Hauptredner:
Manfred Ritzek (CDU), Konrad Nabel
(SPD), Günter Hildebrand (FDP), Klaus Müller (Grüne), Lars
Harms (SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag von Schwarz-Rot
berichtet die Landesregierung über die ersten Erfahrungen
in Schleswig-Holstein mit dem Emissionshandel.
Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist
innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der
Emissionshandel gestartet. Er erlaubt den
Industrieländern den Handel mit so genannten
Emissionszertifikaten: Unternehmen können
Verschmutzungsrechte von anderen Unternehmen käuflich
erwerben. Über den Umlauf der Emissionszertifikate kann
die Gesamtmenge des Schadstoffausstoßes festgelegt und
überprüft werden. Die EU hat sich zu einer
Emissionsreduktion von acht Prozent in der Periode 2008
bis 2012 gegenüber 1990 verpflichtet. Innerhalb der EU
werden die Emissionsrechte in kleinen Portionen in einem
Dreijahreszeitraum 2005 bis 2007 und dem anschließenden
Fünfjahreszeitraum 2008 bis 2012 frei zwischen einzelnen
Firmen gehandelt. Jedes EU-Land verteilt jeweils zu Beginn
eines Zeitraumes eine feste Anzahl Zertifikate kostenlos
auf jede einzelne teilnehmende Firma. Jedes Zertifikat ist
zu Beginn etwa fünf Euro wert und erlaubt die Emission
von einer Tonne CO2. Wenn diese Tonne in der
Luft ist, wird das Zertifikat entwertet. Laut EU-Abkommen
stehen Deutschland 2005 bis 2007 jährlich 495 Millionen
Tonnen zu. Nach dem Protokoll von Kyoto soll der
Emissionshandel von 2008 an global möglich sein.
In Schleswig-Holstein nehmen insgesamt 54 Anlagen
am Emissionshandel teil; davon sind 42 Anlagen dem Sektor
Energie zuzuordnen.
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