Auf dieser Seite: Gen-/Biotechnik  –  Emissionshandel

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Top 37: 
a.) Gentechnik in der Landwirtschaft
(Landtagsbeschluss vom 26. Mai 2005 – Ziffer 2 der Drs. 16/56)
b.) Biotechnologie in der Landwirtschaft
(Landtagsbeschluss vom 26. Mai 2005 – Ziffer 6 der Drs. 16/86)
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Drucksache: 16/256
-Plenarprotokoll-
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Top 38: 
Erste Erfahrungen in Schleswig-Holstein mit dem Emissionshandel (CO2-Zertifikate)
(Landtagsbeschluss vom 17. Juni 2005 – Drucksache 16/116)
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Drucksache: 16/257
-Plenarprotokoll-
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Streit um die grüne Gen-Technik schwelt weiter
Schwarz-Rote Landtagskoalition uneins

Kiel (SHL/29.09.). Schwarz-Rot bleibt bei der grünen Gen-Technik uneins. Dies hat die Debatte um ein von den Liberalen und den Grünen beantragter Bericht der Landesregierung deutlich gemacht. Während sich die Sozialdemokraten zufrieden zeigten, dass die schleswig-holsteinische Landwirtschaft laut dieses Papiers seit 2004 gentechnikfrei ist, bedauerte die Union dies. Die Biotechnik berge große Potentiale für Wirtschaftswachstum und die Ernährung des Menschen, hieß es aus den Reihen der Christdemokraten. 

Die verheerende Situation für die grüne Gen-Technik sei das Ergebnis der Anti-Haltung von Rot-Grün im Bund, konstatierten die Liberalen. Die Grünen zeigten sich ungerührt von der Kritik und verteidigten die von der Bundesregierung verabschiedete Regelung der so genannten verschuldungsunabhängigen Haftung. Danach können Gen-Betriebe auch dann für die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Saat belangt werden, wenn sie als Verursacher nicht eindeutig in Frage kommen.

Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) machte sich mit Nachdruck für die von der Europäischen Union gewollte Koexistenz von herkömmlicher Landwirtschaft und der grünen Gen-Technik stark und kritisierte die Bundesgesetzgebung zur grünen Gen-Technik. In dieselbe Richtung argumentierte Parteikollege Axel Bernstein: Die von EU gewollte Wahlfreiheit solle auch Wirklichkeit werden. Schleswig-Holstein dürfe bei der grünen Gen-Technik kein Entwicklungsland sein, sondern müsse zum Land der Entwicklung werden, forderte Günther Hildebrand (FDP). 

SSW: Kontrolle der Gen-Technik ist unverzichtbar

Karl-Martin Hentschel betonte, dass bei der grünen Gen-Technik die Sicherheit von Mensch und Natur im Mittelpunkt stehen müsse. Henning Höppner (SPD) stellte klar, dass in Schleswig-Holstein die Anwendung grüner Gen-Technik wegen der Windverhältnisse in weiten Teilen nicht möglich sein. Die Kontrolle der Gen-Technik sei unverzichtbar, konstatierte Lars Harms (SSW). Sie biete aber auch Chancen, wenn man beispielsweise an die nachwachsenden Rohstoffe denke.

In Schleswig-Holstein hat es seit 1996 insgesamt 29 Forschungsprojekte an elf Standorten zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen gegeben. Hierbei handelte es sich überwiegend um Raps, außerdem um Mais, Zuckerrüben und Aspen (Pappeln). Das Landwirtschaftsministerium kontrolliert stichprobenartig das Saatgut auf genverändertes Material. Die Landesregierung betont die "Wahlfreiheit" der Verbraucher: Sie sollen klar unterscheiden können, ob ein landwirtschaftliches Produkt konventionell, ökologisch oder gentechnisch verändert produziert worden ist.

Hintergrund:
  Auf Antrag von Grünen und FDP berichtet die Landesregierung über das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft. Demnach hat es in Schleswig-Holstein seit 1996 insgesamt 29 Forschungsprojekte an elf Standorten zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen gegeben. Hierbei handelte es sich überwiegend um Raps, außerdem um Mais, Zuckerrüben und Aspen (Pappeln). Seit 2004 hat im Lande dem Bericht zufolge kein solches Aussaat-Experiment mehr stattgefunden. Das Landwirtschaftsministerium kontrolliert stichprobenartig das Saatgut auf genverändertes Material. Hierbei sind 2005 von zehn Mais-Kontrollen zwei positiv aufgefallen. 52 Raps-Tests ergaben keine Hinweise auf Gen-Inhalt.
  Die Landesregierung betont die "Wahlfreiheit" der Verbraucher: Sie sollen klar unterscheiden können, ob ein landwirtschaftliches Produkt konventionell, ökologisch oder gentechnisch verändert produziert worden ist. Um dies zu überwachen, legen die Behörden wert auf die Absprache zwischen den Landwirten zwecks Fruchtfolgeplanung, auf ein Standortregister, auf die Vermeidung von Erntevermischungen und auf die Beratung der Landwirte.
  Hintergrund der Debatte ist das vom Bundestag Ende vergangenen Jahres verabschiedete Gentechnikgesetz. Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die offene Ausweisung von Gen-Flächen.

Mit der grünen Gentechnik befassen sich rund 30 Firmen im Schleswig-Holstein. Das Land hat diese Forschung seit 2000 mit insgesamt g8ut 1,7 Millionen Euro gefördert.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/16_18_vogelschutz_gentechnik.htm)

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Landtag einig: Emissionshandel
ein Erfolgsmodell
Umweltbehörden und Wirtschaft ziehen
an einem Strang

Kiel (SHL/29.09.) Der Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist ein "sehr vernünftiger Weg" zur Verbesserung des Weltklimas. Das betonte Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) bei der Vorstellung eines von Schwarz-Rot beantragten Berichtes zur Auswirkung dieses Maßnahmenprogramms auf Schleswig-Holstein. Und: Im Lande habe es bei der Einführung der Reform Anfang des Jahres keine Probleme zwischen Umweltbehörden und Wirtschaft gegeben.

Alle Fraktionen lobten das Projekt als Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik, der zudem wirtschaftlich erfolgversprechend sei – etwa durch den Export von Lizenzen. Die Grünen forderten eine Ausweitung des Programms, zum Beispiel auf den Flugverkehr. Alle Redner warnten davor, den Emissionshandel in Verbindung mit den gestiegenen Energiepreisen zu bringen: Hier müsse zunächst eine entsprechende Untersuchung des Bundeskartellamtes abgewartet werden.

Weitere Aspekte des Berichts: Nur 1,5 Prozent der deutschen Lizenzen wurden nach Schleswig-Holstein vergeben. Das ist nur halb so viel, wie es aufgrund des Anteils am Wirtschaftsprodukt normal wäre. Gründe hierfür sind die spezielle Industriestruktur im Norden und der stark auf Atom- und Windkraft ausgerichtete Energiesektor. In Schleswig-Holstein nehmen insgesamt 54 Anlagen am Emissionshandel teil; davon sind 42 Anlagen dem Sektor Energie zuzuordnen.

Laut dem Kyoto-Protokoll können Unternehmen durch den Verkauf von Emissionszertifikaten ihre Kassen aufbessern. Die Zertifikate werden nach Maßstab der bisherigen Emissionen (Stand 2002) an die Unternehmen vergeben. Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen sie von anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Die EU will so bis 2012 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um acht Prozent senken. Jedes Zertifikat ist zu Beginn etwa fünf Euro wert und erlaubt die Emission von einer Tonne CO2. Der aktuelle Wert wird an der Klima-Börse in Leipzig festgelegt. Laut EU-Abkommen stehen Deutschland 2005 bis 2007 jährlich 495 Millionen Tonnen zu.

Die Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft beraten weiter.

Hauptredner: Manfred Ritzek (CDU), Konrad Nabel (SPD), Günter Hildebrand (FDP), Klaus Müller (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Auf Antrag von Schwarz-Rot berichtet die Landesregierung über die ersten Erfahrungen in Schleswig-Holstein mit dem Emissionshandel.
  Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der Emissionshandel gestartet. Er erlaubt den Industrieländern den Handel mit so genannten Emissionszertifikaten: Unternehmen können Verschmutzungsrechte von anderen Unternehmen käuflich erwerben. Über den Umlauf der Emissionszertifikate kann die Gesamtmenge des Schadstoffausstoßes festgelegt und überprüft werden. Die EU hat sich zu einer Emissionsreduktion von acht Prozent in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 verpflichtet. Innerhalb der EU werden die Emissionsrechte in kleinen Portionen in einem Dreijahreszeitraum 2005 bis 2007 und dem anschließenden Fünfjahreszeitraum 2008 bis 2012 frei zwischen einzelnen Firmen gehandelt. Jedes EU-Land verteilt jeweils zu Beginn eines Zeitraumes eine feste Anzahl Zertifikate kostenlos auf jede einzelne teilnehmende Firma. Jedes Zertifikat ist zu Beginn etwa fünf Euro wert und erlaubt die Emission von einer Tonne CO2. Wenn diese Tonne in der Luft ist, wird das Zertifikat entwertet. Laut EU-Abkommen stehen Deutschland 2005 bis 2007 jährlich 495 Millionen Tonnen zu. Nach dem Protokoll von Kyoto soll der Emissionshandel von 2008 an global möglich sein.
  In Schleswig-Holstein nehmen insgesamt 54 Anlagen am Emissionshandel teil; davon sind 42 Anlagen dem Sektor Energie zuzuordnen.
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