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Auf
dieser Seite: Fragestunde
– Strandparken / SPAR AG
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Top 42 a:
Frage des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel B`90/Die Grünen: "Hat
die Landesregierung vor, mit der Gemeinde St. Peter-Ording erneut
über den Vertrag über das Strandparken zu verhandeln?" |
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Top 42 b:
Frage der Abgeordneten Anke Spoorendonk (SSW): "Welche
Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Arbeitsplatzabbau
bei der SPAR Handels AG in Schenefeld und der Schließung der
SPAR-Zentrale in Flensburg?" |
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St.
Peter-Ording: Verlängerung der Strandpark-Zeiten möglich
Landesregierung will neue Regelung
nicht ausschließen
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Kiel
(SHL/28.09.).
Umweltminister Christian von Boetticher (CDU/Foto
re.) kann sich eine
Verlängerung der Parkzeiten am Südstrand von St. Peter-Ording
vorstellen. Er wies aber darauf hin, dass es im Kabinett noch
keinen abgeschlossenen Abstimmungsprozess in dieser Sache gebe.
In diesem Jahr sei das Strandparken bereits über den 30.
September hinaus bis zum 31. Oktober erlaubt worden, fügte von
Boetticher hinzu. Zugleich stellte der Minister im Rahmen einer
aktuellen Fragestunde klar: Generell sei die Verlängerung der
Parkzeiten über die Sommersaison hinaus mit dem Naturschutz
vereinbar . Die Anfrage kam von Seiten der Opposition:
Karl-Martin Hentschel (Grüne/Foto li.) wollte wissen, ob die
Landesregierung eine Änderung der derzeitigen Rechtslage plane.
Minister Boetticher bestätigte, dass innerhalb
der Landesregierung über Änderungen nachgedacht werde. Mit der
Gemeinde auf der Halbinsel Eiderstedt, die mit einer
Parkzeitverlängerung den Tourismus ankurbeln möchte, seien
bisher aber nur Sondierungsgespräche geführt worden. Bis 2003 durfte am Strand von St. Peter-Ording unbeschränkt
geparkt werden. Dann wurde unter der damaligen rot-grünen Regierung
in einem Vertrag zwischen dem Land und der Gemeinde festgelegt, dass
aus Umweltschutzgründen nur noch während der Hauptsaison – also von
Mitte Juni bis Mitte September – auf zwei Strandabschnitten geparkt
werden darf. In diesem Zeitraum dürfen maximal 2.500 Autos am Tag bis
direkt ans Wasser vorfahren. St. Peter-Ording erhält Ausgleichszahlungen
vom Land.
Die Gemeinde hatte die Regierung auch darum gebeten, ihre
Zahlungen an den Nationalpark Wattenmeer einstellen zu dürfen.
Von Boetticher signalisierte Bereitschaft, die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde an
die Nationalpark Service GmbH zu verringern. Derzeit fließen 1,30 Euro
der Strandgebühr an die Nationalpark Service GmbH. Der Minister
nannte eine Senkung der Abgabe auf 0,90 Euro für denkbar.
Hintergrund:
Die Frage
zielt auf die in jüngster Zeit erneut aufgeflammte
Diskussion über das Strandparken an der Westspitze der
Halbinsel Eiderstedt. Die Gemeinde St.Peter-Ording fordert
die Überarbeitung des entsprechenden Vertrags mit dem
Land, um den Strand intensiver touristisch nutzen zu
können.
Bis 2003 war das
Parken am Strand des 3.500-Einwohner-Ortes unbeschränkt
möglich. Das Land hatte aber bereits seit Ende der 90er
Jahre auf verstärkten Umweltschutz in dem Gebiet
gedrängt. In einem Vertrag zwischen Land und Gemeinde
wurde festgelegt, dass ab 2003 nur noch während der
Hauptsaison – also von Mitte Juni bis Mitte September
– auf zwei Strandabschnitten geparkt werden darf. In
diesem Zeitraum dürfen täglich maximal 2.500 Autos bis
direkt ans Wasser vorfahren. Die Regelung gilt bis zum
Jahr 2022. Stattdessen wurden Fußgänger- und Fahrradwege
sowie Umwelt-Informationstafeln errichtet, und die
Gemeinde erhält Ausgleichzahlungen vom Land. Mittlerweile
befürchtet St. Peter-Ording aber massive Umsatzeinbußen
durch die festgelegten Parkzeiten und fordert deren
Lockerung, insbesondere auf dem für Kinder besonders
geeigneten Südstrand.
Im Februar 2003 hatte
sich die damalige CDU/FDP-Opposition für eine Ausweitung
der Parkerlaubnis ausgesprochen, war aber an der
rot-grünen Mehrheit gescheitert.
mehr
Informationen: plenum-online,
Februar
2003
(www..sh-landtag.de/plenumonline/februar03/
texte/10_26_fahrrad_strandparken.htm)
Stichwort: Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der Geschäftsordnung des
Landtages kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer
Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die
Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche
Landespolitik und Verwaltung sein. Der zuständige Minister
muss mündlich antworten. Anschließend kann der
Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung
gesetzt hat, drei Zusatzfragen stellen, und auch andere
Parlamentarier können mit eigenen Fragen
"nachbohren". Eine solche Fragestunde muss spätestens
drei Werktage vor Beginn der Sitzung beantragt werden. Eine
Fragestunde soll zu Beginn einer Plenarsitzung stattfinden,
außer es findet eine Aktuelle Stunde statt. In diesem Fall
rutscht die Fragestunde an das Ende der Tagesordnung.
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Minister
will Mitarbeitern der
ehemaligen SPAR AG beiseite stehen
Job-Abbau sei aber nicht
vollständig zu stoppen
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Kiel (SHL/ 28.09.).
Die Landesregierung will sich bei dem Einzelhandelskonzern Edeka
im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Erhalt von Jobs in
Schleswig-Holstein einsetzen. Damit reagierte
Wirtschaftsminister Austermann (CDU/Foto
li.) auf eine Anfrage von Anke
Spoorendonk (SSW/Foto re.). Zugleich machte der Minister aber deutlich,
dass es nicht Aufgabe der Regierung sei, wirtschaftliche
Entwicklungen im Einzelhandel vollständig abzufedern.
Spoorendonk hatte angesichts des angekündigten Stellenabbaus
bei Edeka im Zuge der Übernahme der SPAR-Handels AG mehr
Engagement zum Erhalt der Arbeitsplätze im Lande angemahnt.
Außerdem warf sie der Landesregierung vor, an der Wirtschaft im
nördlichen Landesteil desinteressiert zu sein.
Der größte deutsche Einzelhandelskonzern Edeka
hat im Frühjahr die SPAR-Handels AG übernommen. Edeka plant,
rund 1.700 der insgesamt 3.200 SPAR-Arbeitsplätze zu streichen.
Dies betrifft insbesondere die Unternehmenszentrale in
Schenefeld/Kreis Pinneberg. Hier sollen 662 der 929 Stellen
wegfallen. Im Außenlager Flensburg stehen 65 Jobs zur
Disposition.
Austermann sagte zu, sich in Verhandlungen mit
Edeka für die schnelle Wieder-Einstellung freigesetzter
Arbeitnehmer stark machen. Allerdings sei der Stellenabbau nicht
vollständig aufzuhalten. Hoffnung für neue Jobs sah der
Minister auch bei einer Ansiedlung neuer Unternehmen auf den
ehemaligen SPAR-Betriebsflächen. Daher sei die Umstrukturierung
vielleicht sogar eine Chance, neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Derartige Ideen und Initiativen in den betroffenen Regionen
werde das Land finanziell unterstützen, so Austermann.
Hintergrund:
Der größte deutsche
Einzelhandelskonzern Edeka hat im Frühjahr die
SPAR-Handels AG übernommen. Edeka plant, rund 1.700 der
insgesamt 3.200 SPAR-Arbeitsplätze zu streichen. Dies
betrifft insbesondere die Unternehmenszentrale in
Schenefeld/Kreis Pinneberg. Hier sollen 662 der 929
Stellen wegfallen. Im Außenlager Flensburg stehen 65 Jobs
zur Disposition.
SPAR steckt seit Jahren in der Krise. Das
Unternehmen wies im Vorjahr einen Fehlbetrag von 47
Millionen bei einem Gesamtumsatz von 2,3 Milliarden Euro
aus. Edeka konnte im vergangenen Jahr einen Umsatz von
31,57 Milliarden Euro verzeichnen und sich damit als
führender Einzelhändler mit einem Marktanteil von gut 20
Prozent behaupten. Allgemein sind die Umsätze in
deutschen Einzelhandel rückläufig. 2004 war mit einem
Rückgang von 1,7 Prozent das dritte Minus-Jahr in Folge.
Stichwort: Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der Geschäftsordnung
des Landtages kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer
Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die
Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche
Landespolitik und Verwaltung sein. Der zuständige
Minister muss mündlich antworten. Anschließend kann der
Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung
gesetzt hat, drei Zusatzfragen stellen, und auch andere
Parlamentarier können mit eigenen Fragen
"nachbohren". Eine solche Fragestunde muss spätestens
drei Werktage vor Beginn der Sitzung beantragt werden.
Eine Fragestunde soll zu Beginn einer Plenarsitzung
stattfinden, außer es findet eine Aktuelle Stunde statt.
In diesem Fall rutscht die Fragestunde an das Ende der
Tagesordnung.
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