In Kürze: Meldungen 4 (Themen ohne Aussprache) 

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Sportwetten, 1. Lesung (Top 8; Drs. 16/247);  Entlastung des Landesrechnungs-
hofs
(Top 31; Drs. 16/249)


  Sportwetten:  Schleswig-Holstein will zugunsten gemeinnütziger Veranstaltungen und Aktionen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 auf einen weiteren Teil der Einnahmen aus Sportwetten verzichten. Gleichzeitig plant das Land, das Engagement für den Wettanbieter Oddset zu verstärken: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat das Parlament in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit diesem Vorhaben trägt das Land Schleswig-Holstein den von den Ländern geänderten "Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Wetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006" aus dem Jahre 2002 Rechnung. Die Summe, die an die FIFA geht, wird somit die ehemals veranschlagten 300.000 Euro überschreiten.
  Das Organisationskomitee des Weltfußballverbandes FIFA war mit der Bitte um größere Unterstützung der gemeinnützigen Veranstaltungen rund um die Weltmeisterschaft an die Länder herangetreten. Hintergrund waren die hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Einnahmen aus den staatlichen Wetten. Da "Oddset" als Veranstaltung der Lotto-Gesellschaften der Landeshoheit untersteht, ist zur Abwicklung der Finanzierung ein Staatsvertrag zwischen den 16 Ländern und dem DFB nötig.

  Landesrechnungshof:  Der Landesrechnungshof hat einen "guten Job" gemacht: Geschlossen haben die Landtagsparteien der Finanzbehörde für das Jahr 2003 die Entlastung erteilt. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Finanzausschusses.
  Der Landesrechnungshof hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der kommunalen Körperschaften zu überwachen. Gleiches gilt für die anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit sie Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten. Daneben berät der Landesrechnungshof den Landtag, die Landesregierung oder einzelne Ministerien in Fragen der Finanzkontrolle. Zentraler Prüfungsmaßstab des Landesrechnungshofes ist die Wirtschaftlichkeit. Als "Wächter der öffentlichen Finanzen" weist er auf Gefahren etwa der Überschuldung oder notwendige Reformen für ein wirtschaftlicheres Handeln in der öffentlichen Verwaltung hin.
  In der Regel veröffentlicht der Landesrechnungshof das Ergebnis seiner Prüfung in einem jährlichen Bericht. Darin legt er dem Landtag und der Landesregierung auch seine Empfehlungen vor. Für den kommunalen Bereich veröffentlicht der Landesrechnungshof seine Ergebnisse in einem "Kommunalbericht".

 

   


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