Sportwetten:
Schleswig-Holstein will zugunsten gemeinnütziger
Veranstaltungen und Aktionen rund um die
Fußball-Weltmeisterschaft 2006 auf einen weiteren Teil der
Einnahmen aus Sportwetten verzichten. Gleichzeitig plant das Land,
das Engagement für den Wettanbieter Oddset zu verstärken: Einen
entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat das Parlament
in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit diesem
Vorhaben trägt das Land Schleswig-Holstein den von den Ländern
geänderten "Staatsvertrag über die Bereitstellung von
Mitteln aus den Oddset-Wetten für gemeinnützige Zwecke im
Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA
Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006" aus dem Jahre
2002 Rechnung. Die Summe, die an die FIFA geht, wird somit die
ehemals veranschlagten 300.000 Euro überschreiten.
Das Organisationskomitee des Weltfußballverbandes FIFA war
mit der Bitte um größere Unterstützung der gemeinnützigen
Veranstaltungen rund um die Weltmeisterschaft an die Länder
herangetreten. Hintergrund waren die hinter den Erwartungen
zurückgebliebenen Einnahmen aus den staatlichen Wetten. Da "Oddset"
als Veranstaltung der Lotto-Gesellschaften der Landeshoheit
untersteht, ist zur Abwicklung der Finanzierung ein Staatsvertrag
zwischen den 16 Ländern und dem DFB nötig.
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Landesrechnungshof: Der
Landesrechnungshof hat einen "guten Job" gemacht:
Geschlossen haben die Landtagsparteien der Finanzbehörde für das Jahr
2003 die Entlastung erteilt. Die Abgeordneten folgten damit
der Empfehlung des Finanzausschusses.
Der Landesrechnungshof hat den Verfassungsauftrag,
die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der
kommunalen Körperschaften zu überwachen. Gleiches gilt
für die anderen juristischen Personen des öffentlichen und
des privaten Rechts, soweit sie Landesmittel erhalten oder
Landesvermögen verwalten. Daneben berät der
Landesrechnungshof den Landtag, die Landesregierung oder
einzelne Ministerien in Fragen der Finanzkontrolle.
Zentraler Prüfungsmaßstab des Landesrechnungshofes ist die
Wirtschaftlichkeit. Als "Wächter der öffentlichen
Finanzen" weist er auf Gefahren etwa der Überschuldung
oder notwendige Reformen für ein wirtschaftlicheres Handeln
in der öffentlichen Verwaltung hin.
In der Regel veröffentlicht der Landesrechnungshof
das Ergebnis seiner Prüfung in einem jährlichen Bericht.
Darin legt er dem Landtag und der Landesregierung auch seine
Empfehlungen vor. Für den kommunalen Bereich
veröffentlicht der Landesrechnungshof seine Ergebnisse in
einem "Kommunalbericht".
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