Auf dieser Seite: Atomkraftwerk Brunsbüttel (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Sicherheitsmängel im Atomkraftwerk Brunsbüttel?

... der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/973
-Plenarprotokoll-

Brunsbüttel: Kritik an Vattenfall,
Streit um Laufzeit

Landtag erörtert Konsequenzen aus Unfall in Schweden

Kiel (SHL/13.09.). Der Vattenfall-Konzern, Betreiber des Atomkraftwerks Brunsbüttel, hat im Landtag heftige Kritik auf sich gezogen. Alle Fraktionen und auch die für Kernenergie zuständige Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) bemängelten die "undurchsichtige" Informationspolitik des Energie-Riesen im Anschluss an den Störfall im schwedischen AKW Forsmark Ende Juli. Vattenfall hatte erst mit Verzögerung eingeräumt, dass beim Meiler an der Unterelbe die gleiche Notstromtechnik eingebaut ist, die beim Pannen-Reaktor in Schweden beinahe zur Katastrophe geführt hätte. Unterschiedliche Auffassungen traten jedoch beim weiteren Umgang mit dem Standort Brunsbüttel hervor. Während Grüne und SSW eine sofortige Abschaltung forderten, plädierten CDU, SPD und FDP für die Einhaltung des Atom-Kompromisses. Der sieht das Herunterfahren des AKW im März 2009 vor.

Ministerin Trauernicht betonte, sie habe nach dem Vorfall in Schweden eine "sofortige Übertragbarkeits-Prüfung" für Brunsbüttel in die Wege geleitet. Die von Vattenfall inzwischen eingeleitete Nachrüstung der alten Notstromaggregate beurteilte sie positiv. Dies bedeute eine "Verbesserung". Dennoch bleibe die Kernenergie eine "Risikotechnologie". Am Abschalten von Brunsbüttel dürfe deswegen "nicht gerüttelt" werden.

Olaf Schulze (SPD) kritisierte den letzte Woche von Vattenfall eingeleiteten Genehmigungsantrag auf eine Weiterverwendung von Brunsbüttel über 2009 hinaus als "aberwitzig". Eine "bodenlose Unverschämtheit" ist dieser Antrag nach Ansicht von Detlef Matthiessen (Grüne). Die Erneuerung der Notstromversorgung, die Vattenfall bei der Reaktoraufsicht habe einreichen müssen, deute darauf hin, dass das Kraftwerk nicht sicher sei. Es müsse deshalb so schnell wie möglich vom Netz. Matthiessen erinnerte an vorherige Vorfälle in Brunsbüttel, unter anderem eine einjährige Stilllegung 2002/03.

FDP: Ministerin soll nicht "herumeiern"

Auch Lars Harms (SSW) sah das Vertrauen der Bevölkerung in die Atomtechnologie nachhaltig erschüttert: "Auch hoch gelobte europäische Atomkraftwerke haben Mängel", bemerkte er. Brunsbüttel solle deshalb "wenn es geht früher" als 2009 vom Netz. Stattdessen müsse die Offshore-Windtechnik gefördert werden. Bei diesem Punkt äußerte der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek (CDU) Zweifel. Brunsbüttel produziere 1.000 Megawatt im Jahr – dafür gebe es zurzeit keinen Ersatz, auch nicht durch regenerative Energien. "Sicherheit ist für uns das oberste Gebot", sagte er im Namen seiner Fraktion. Da der Meiler aber nicht von den Behörden stillgelegt wurde, sei davon auszugehen, dass die Sicherheitsvoraussetzungen gegeben seien. Damit stimmte auch Heiner Garg (FDP) überein. Und: Der Auftritt der Ministerin in der Öffentlichkeit, wo sie "Zweifel" geäußert habe, das Kraftwerk jedoch nicht stilllegen wollte, habe die Menschen verunsichert. Er mahnte Trauernicht, "nicht herumzueiern".

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Hintergrund:
  Die Grünen fordern in einem Dringlichkeitsantrag einen Regierungsbericht zum Atomkraftwerk Brunsbüttel. Grund: Der Meiler an der Unterelbe war nach dem Störfall im schwedischen AKW Forsmark vom Juli in die Diskussion geraten. Der Betreiber-Konzern Vattenfall hatte im August eingeräumt, dass in Brunsbüttel die gleichen Wechselrichter eingebaut sind, die in Forsmark Ursache des Störfalls waren. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat Vattenfall eine Frist bis zum 20. September gesetzt, um den Sicherheitsnachweis zu erbringen.
  Während die Deutsche Umwelthilfe eine sofortige Stilllegung fordert, hat Vattenfall angekündigt, eine längere Laufzeit für das Kraftwerk zu beantragen. Laut dem Atom-Kompromiss aus dem Jahr 2001 müsste Brunsbüttel 2009 vom Netz gehen.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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