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Hartz IV:
Landesregierung soll sich für Kommunen stark machen
Kiel (SHL/15.09.)
Geschlossen hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, bei
den Verhandlungen mit dem Bund und anderen Ländern über die
Unterkunftskosten für ALG II-Bezieher die Interessen der
schleswig-holsteinischen Kommunen zu vertreten. Im Lande gehe es
um eine Gesamtsumme von jährlich 130 Millionen Euro, betonten
Redner aller Fraktionen. Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) stimmte
mit den Sorgen der Parlamentarier überein: Es sei eine doppelte
Belastung des Landes zu befürchten, beklagte er. Einerseits wolle
der Bund seine Zuschüsse an Städte, Kreise und Gemeinden
zusammenstreichen, andererseits drängten einige süd- und
westdeutsche Länder auf eine Änderung des Verteilungsschlüssels
zu ihren Gunsten. Anlass der Landtagsdebatte war ein
Dringlichkeitsantrag von CDU und SPD.
Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform
übersteigen die Erwartungen erheblich, und der Bund sucht nun
nach Ventilen zum Ausgleich: Im Entwurf zum Bundeshaushalt für
das nächste Jahr sind nur noch 2 statt bisher 3,2 Milliarden Euro
eingeplant. Bislang hat Berlin 29,1 Prozent der Wohnkosten
übernommen. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
wollen außerdem die Verteilung der Zuschüsse an die Länder
nicht mehr am Anteil der Sozialhilfeempfänger, sondern an der
Gesamtbevölkerung festmachen.
Seit dieser Woche wird auf Bundesebene nach einer
Nachfolge für die am Jahresende auslaufende Regelung gesucht. Es
dürfe dabei zu keiner Schlechterstellung der
schleswig-holsteinischen Kommunen kommen, lautete die einhellige
Forderung im Plenum. Die Redner erinnerten zudem an das
Versprechen des Bundes, durch Hartz IV die kommunalen Haushalte um
1,5 Milliarden zu entlasten und das Geld in die Betreuung von
Unter-Dreijährigen zu stecken. Hierfür bräuchten die Kommunen
finanzielle Sicherheit.
Hauptredner: Torsten
Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika
Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)
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Hintergrund:
CDU und SPD fordern die
Landesregierung per Dringlichkeitsantrag auf, sich bei den
in dieser Woche beginnenden Verhandlungen über die
Übernahme von Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger
für einen vollständigen Ausgleich für die
schleswig-holsteinischen Kommunen einzusetzen. Zudem
kritisieren sie den Plan einiger Bundesländer, den
Verteilungsschlüssel zugunsten der reicheren Länder zu
ändern. Laut der jetzigen Regelung erhalten die Kommunen
jährlich 2,5 Milliarden Euro für die Unterkunftskosten,
Schleswig-Holsteins Anteil beläuft sich dem
Koalitionspapier zufolge auf 140 Millionen.
Die von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2005
verabschiedete Hartz IV-Reform hat die Bundesbeteiligung
an den Unterkunftskosten von 29,1 Prozent zunächst für
die Jahre 2005 und 2006 festgeschrieben. Einem
Regierungsbericht vom Februar zufolge erhalten die Kreise,
Städte und Gemeinden im Lande somit Bundesmitteln in
Höhe von jährlich 130 Millionen Euro. Hinzu kommen für
2005 und 2006 jeweils gut 50 Millionen aus den
Netto-Entlastungen des Landes durch Hartz IV. Ab 2007 soll
eine neue bundesgesetzliche Regelung gefunden werden.
Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform
übersteigen die Erwartungen erheblich. War der Bund für
2005 von Ausgaben für Bezieher des neuen
Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Höhe von 14,6
Milliarden Euro ausgegangen, so liegt die tatsächliche
Zahl nach Medienberichten bei mindestens 26 Milliarden.
Ein Grund hierfür ist die unerwartet hohe Zahl der ALG
II-Empfänger. Sie liegt nicht wie geplant bei 3,5
Millionen, sondern bei 4,9 Millionen. Auf Bundesebene
waren deswegen Forderungen laut geworden, die
Mittel-Verteilung zugunsten des Bundes zu ändern. Berlin
hatte den Kommunen vorgeworfen, nicht arbeitsfähige
Sozialhilfe-Empfänger arbeitslos zu melden und damit in
das vom Bund bezahlte ALG II abzuschieben.
mehr
Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/14_34_arbeitslose_hartzIV.htm)
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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