Auf dieser Seite: Hartz IV-Unterkunftskosten (Dringlichkeit)

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Dringlichkeitsantrag...
Keine Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Kommunen bei Hartz IV

...der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/968
-Plenarprotokoll-

Hartz IV: Landesregierung soll sich für Kommunen stark machen

Kiel (SHL/15.09.) Geschlossen hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen mit dem Bund und anderen Ländern über die Unterkunftskosten für ALG II-Bezieher die Interessen der schleswig-holsteinischen Kommunen zu vertreten. Im Lande gehe es um eine Gesamtsumme von jährlich 130 Millionen Euro, betonten Redner aller Fraktionen. Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) stimmte mit den Sorgen der Parlamentarier überein: Es sei eine doppelte Belastung des Landes zu befürchten, beklagte er. Einerseits wolle der Bund seine Zuschüsse an Städte, Kreise und Gemeinden zusammenstreichen, andererseits drängten einige süd- und westdeutsche Länder auf eine Änderung des Verteilungsschlüssels zu ihren Gunsten. Anlass der Landtagsdebatte war ein Dringlichkeitsantrag von CDU und SPD.

Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform übersteigen die Erwartungen erheblich, und der Bund sucht nun nach Ventilen zum Ausgleich: Im Entwurf zum Bundeshaushalt für das nächste Jahr sind nur noch 2 statt bisher 3,2 Milliarden Euro eingeplant. Bislang hat Berlin 29,1 Prozent der Wohnkosten übernommen. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen außerdem die Verteilung der Zuschüsse an die Länder nicht mehr am Anteil der Sozialhilfeempfänger, sondern an der Gesamtbevölkerung festmachen.

Seit dieser Woche wird auf Bundesebene nach einer Nachfolge für die am Jahresende auslaufende Regelung gesucht. Es dürfe dabei zu keiner Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Kommunen kommen, lautete die einhellige Forderung im Plenum. Die Redner erinnerten zudem an das Versprechen des Bundes, durch Hartz IV die kommunalen Haushalte um 1,5 Milliarden zu entlasten und das Geld in die Betreuung von Unter-Dreijährigen zu stecken. Hierfür bräuchten die Kommunen finanzielle Sicherheit.

Hauptredner: Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  CDU und SPD fordern die Landesregierung per Dringlichkeitsantrag auf, sich bei den in dieser Woche beginnenden Verhandlungen über die Übernahme von Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger für einen vollständigen Ausgleich für die schleswig-holsteinischen Kommunen einzusetzen. Zudem kritisieren sie den Plan einiger Bundesländer, den Verteilungsschlüssel zugunsten der reicheren Länder zu ändern. Laut der jetzigen Regelung erhalten die Kommunen jährlich 2,5 Milliarden Euro für die Unterkunftskosten, Schleswig-Holsteins Anteil beläuft sich dem Koalitionspapier zufolge auf 140 Millionen.
  Die von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2005 verabschiedete Hartz IV-Reform hat die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten von 29,1 Prozent zunächst für die Jahre 2005 und 2006 festgeschrieben. Einem Regierungsbericht vom Februar zufolge erhalten die Kreise, Städte und Gemeinden im Lande somit Bundesmitteln in Höhe von jährlich 130 Millionen Euro. Hinzu kommen für 2005 und 2006 jeweils gut 50 Millionen aus den Netto-Entlastungen des Landes durch Hartz IV. Ab 2007 soll eine neue bundesgesetzliche Regelung gefunden werden.
  Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform übersteigen die Erwartungen erheblich. War der Bund für 2005 von Ausgaben für Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Höhe von 14,6 Milliarden Euro ausgegangen, so liegt die tatsächliche Zahl nach Medienberichten bei mindestens 26 Milliarden. Ein Grund hierfür ist die unerwartet hohe Zahl der ALG II-Empfänger. Sie liegt nicht wie geplant bei 3,5 Millionen, sondern bei 4,9 Millionen. Auf Bundesebene waren deswegen Forderungen laut geworden, die Mittel-Verteilung zugunsten des Bundes zu ändern. Berlin hatte den Kommunen vorgeworfen, nicht arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger arbeitslos zu melden und damit in das vom Bund bezahlte ALG II abzuschieben.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/14_34_arbeitslose_hartzIV.htm)

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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