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Top 05: a.) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/769 (Ausschussüberweisung am 31. Mai 2006) b.) Planungen zur Struktur der Gerichte in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/461neu (Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2005) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 16/952 |
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Schwarz-Rot bleibt hart: fünf Amtsgerichte schließen ihre Pforten Gerichtsreform im Landtag beschlossen Kiel (SHL/15.09.) Die umstrittene Reform der schleswig-holsteinischen Amtsgerichte ist besiegelt. Der Landtag hat in Zweiter Lesung mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition gegen den Willen der Opposition dem Gesetz der Landesregierung zugestimmt. Der ostholsteinische CDU-Politiker Hartmut Hamerich enthielt sich. Die Reform sieht die Schließung von fünf der 27 Amtsgerichte vor. Justizminister Uwe Döring (SPD) stellte in der Debatte heraus, dass es "auch in Zukunft bürgernahe Amtsgerichte in überschaubarer Größe geben wird". Die Opposition erneuerte indessen ihre Kritik an dem Beschluss, wobei FDP und SSW insbesondere für den Erhalt des Standorts Kappeln (Kreis Schleswig-Flensburg) plädierten, da die Stadt an der Schlei in den letzten Jahren bereits durch den Abzug der Bundeswehr hart getroffen worden sei. Die schwarz-rote Koalition lehnte einen entsprechenden Antrag mit Unterstützung der Grünen jedoch ab. Den Gesetzentwurf hatte Justizminister Uwe Döring
(SPD) nach langer öffentlicher Diskussion im Mai in den
Landtag eingebracht. Geschlossen werden sollen die Gerichte
Kappeln und Geesthacht zum 31. März 2007, Mölln zum 31. März
2008 und Bad Oldesloe sowie Bad Schwartau zum 31. März
2009. Die Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden
Amtsgerichte aufgeteilt. Zudem werden Gebietsteile aus den
aufnehmenden Bezirken Schwarzenbek, Lübeck und Ahrensburg
ausgegliedert und Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen
der ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben damit
die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die
Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen
Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist. Stimmen aus dem Plenum: Thomas Stritzl (CDU): Nach gründlichem Abwägen ist die Reform ein vernünftiger Schritt in die richtige Richtung. Klaus-Peter Puls (SPD): Die Schließung der Gerichte ist für die betroffenen Standorte ein schmerzhafter Verlust, aber die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Amtsgerichte wird dadurch gestärkt. Wolfgang Kubicki (FDP): Was heute umgesetzt werden soll ist keine Reform, sondern eine gemurkste Umsetzung des Koalitionsvertrages. Karl-Martin Hentschel (Grüne): Die Reform tut nur wenigen weh, da sie nur lokal auf Ablehnung stößt. Ob dadurch Geld gespart werden kann, ist fraglich. Anke Spoorendonk (SSW): Die Reform bringt nur Unmut und Frustration in die betroffenen Amtsgerichte. Außerdem ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung über einen Zeitraum von 50 Jahren unüblich. |
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