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Schwarz-Rot bleibt hart: fünf
Amtsgerichte schließen ihre Pforten
Gerichtsreform im Landtag beschlossen
Kiel (SHL/15.09.)
Die umstrittene Reform der schleswig-holsteinischen Amtsgerichte ist
besiegelt. Der Landtag hat in Zweiter Lesung mit den Stimmen der
schwarz-roten Koalition gegen den Willen der Opposition dem Gesetz
der Landesregierung zugestimmt. Der ostholsteinische CDU-Politiker
Hartmut Hamerich enthielt sich. Die Reform sieht die Schließung von
fünf der 27 Amtsgerichte vor. Justizminister Uwe Döring (SPD)
stellte in der Debatte heraus, dass es "auch in Zukunft
bürgernahe Amtsgerichte in überschaubarer Größe geben
wird". Die Opposition erneuerte indessen ihre Kritik an dem
Beschluss, wobei FDP und SSW insbesondere für den Erhalt des
Standorts Kappeln (Kreis Schleswig-Flensburg) plädierten, da die
Stadt an der Schlei in den letzten Jahren bereits durch den Abzug
der Bundeswehr hart getroffen worden sei. Die schwarz-rote Koalition
lehnte einen entsprechenden Antrag mit Unterstützung der Grünen
jedoch ab.
Den Gesetzentwurf hatte
Justizminister Uwe Döring (SPD) nach langer öffentlicher
Diskussion im Mai in den Landtag eingebracht. Geschlossen werden
sollen die Gerichte Kappeln und Geesthacht zum 31. März 2007,
Mölln zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe sowie Bad Schwartau zum
31. März 2009. Die Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden
Amtsgerichte aufgeteilt. Zudem werden Gebietsteile aus den
aufnehmenden Bezirken Schwarzenbek, Lübeck und Ahrensburg
ausgegliedert und Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen der
ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben damit die
Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die Garantie für
Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024
begrenzt ist.
Das Justizministerium betont, bei dieser Reform seien sowohl
fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigt
worden. Innerhalb der nächsten 50 Jahre rechnet Döring mit
Haushalts-Einsparungen von "bis zu 14,2 Millionen Euro",
unter anderem durch Mieteinsparungen und Personalabbau. Zunächst
jedoch entstünden durch Baumaßnahmen Mehrkosten von 5,7 Millionen
in den Jahren 2007 bis 2009. Eine "dauerhafte"
Haushaltsentlastung sei ab 2011 zu erwarten.
Stimmen aus dem Plenum:
Thomas Stritzl (CDU): Nach
gründlichem Abwägen ist die Reform ein vernünftiger Schritt in
die richtige Richtung.
Klaus-Peter Puls (SPD): Die
Schließung der Gerichte ist für die betroffenen Standorte ein
schmerzhafter Verlust, aber die Leistungsfähigkeit der
verbleibenden Amtsgerichte wird dadurch gestärkt.
Wolfgang Kubicki (FDP): Was heute
umgesetzt werden soll ist keine Reform, sondern eine gemurkste
Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Karl-Martin Hentschel (Grüne): Die
Reform tut nur wenigen weh, da sie nur lokal auf Ablehnung stößt.
Ob dadurch Geld gespart werden kann, ist fraglich.
Anke Spoorendonk (SSW): Die Reform
bringt nur Unmut und Frustration in die betroffenen Amtsgerichte.
Außerdem ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung über einen Zeitraum
von 50 Jahren unüblich.
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Landtag mit schwarz-roter Mehrheit und gegen
die Stimmen der Opposition, den Gesetzentwurf des
Justizministeriums zur Reform der schleswig-holsteinischen
Amtsgerichtsstruktur anzunehmen. FDP und SSW kritisieren
diesen Beschluss. Sie hatten sich bei den
Ausschussberatungen insbesondere für den Erhalt des
Standorts Kappeln eingesetzt.
Den Gesetzentwurf hatte Justizminister Uwe Döring
(SPD) nach langer öffentlicher Diskussion im Mai in den
Landtag eingebracht. Demnach sollen fünf der 27 Gerichte
geschlossen werden: Kappeln und Geesthacht zum 31. März
2007, Mölln zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe sowie Bad
Schwartau zum 31. März 2009. Die Einzugsbereiche
werden auf die verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt.
Zudem werden Gebietsteile aus den aufnehmenden Bezirken
Schwarzenbek, Lübeck und Ahrensburg ausgegliedert und
Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen der
ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben damit
die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die
Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen
Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist.
Das Justizministerium betont, bei dieser Reform
seien sowohl fachliche als auch wirtschaftliche
Erwägungen berücksichtigt worden. Innerhalb der
nächsten 50 Jahre rechnet Döring mit
Haushalts-Einsparungen von "bis zu 14,2 Millionen
Euro", unter anderem durch Mieteinsparungen und
Personalabbau. Zunächst jedoch entstünden durch
Baumaßnahmen Mehrkosten von 5,7 Millionen in den Jahren
2007 bis 2009. Eine "dauerhafte"
Haushaltsentlastung sei ab 2011 zu erwarten.
mehr Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/29_39_strafvollzug_gerichtsstruktur.htm)
plenum-online, Mai
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2-2006/texte/05_amtsbezirke.htm)
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